Häufige Fragen - Preisbremsen

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Energiepreise sind zum 31.12.2023 ausgelaufen.

Der Entlastungsbetrag ist in deiner nächsten Jahresrechnung beziehungsweise deiner Endrechnung enthalten und wird dort entsprechend verrechnet.

Für die Entlastung ist immer der Energieversorger zuständig, bei dem du am 1. März 2023 in Belieferung warst. Sind das wir, erhältst du von uns auch die Entlastung für Januar und Februar ausbezahlt. Dabei wird der am 1. März 2023 geltende Wert rückwirkend auf Januar und Februar angewandt.

Das kann zu merkwürdigen Situationen führen. Hast du beispielsweise im Januar und Februar sehr viel (>40 ct/kWh für Strom oder >12 ct/kWh für Gas) für deine Energie gezahlt, bist aber vor oder am 1.3.2023 in einen Tarif gewechselt, der unter dem jeweiligen Referenzpreis liegst, erhältst du leider keine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar.
Andersrum bekommst du selbst dann für Januar und Februar eine Entlastung, wenn du am 1.3.2023 über dem Referenzpreis liegst, aber in den Vormonaten darunter lagst.

Diese Szenarien lassen sich leider nicht anders lösen, weil das Gesetz ganz klar sagt, dass der am 1. März 2023 geltende Wert rückwirkend auf Januar und Februar angewandt werden muss.

Auch wenn sich dein Verbrauch plötzlich deutlich ändert, bleibt die 80%-Regel bestehen. So sollen insbesondere diejenigen belohnt werden, die viel Energie sparen. Wenn Kund*innen es schaffen, weniger zu verbrauchen als 80% des Vorjahresverbrauchs, dürfen sie den vorher festgelegten Entlastungsbetrag nämlich dennoch behalten.

Aktuell passen wir die Abschläge nicht automatisch an. Du kannst aber jederzeit selbst eine Anpassung in deinem Octopus Kundenkonto vornehmen. Bestandskund*innen haben von uns Anfang März eine E-Mail bekommen, in der wir den idealen Abschlag berechnet haben. Ideal heißt in dem Kontext, dass die so berechneten Abschläge zusammen mit den staatlichen Entlastungen genau die prognostizierten Energiekosten decken sollten.

Als Wert für den Vorjahresverbrauch nutzen wir in der Regel die Jahresprognose des Netzbetreibers. Einzige Ausnahme: Du bist Gaskund*in und warst bereits vor dem 1.10.2022 bei uns in Belieferung. Dann nutzen wir die Jahresverbrauchsprognose, die du uns bei Vertragsschluss angegeben hast.

Die Preisbremse für Strom und Gas gilt für 80% des Vorjahresverbrauchs, dem sogenannten Basisbedarf. Die restlichen 20% des Verbrauchs werden mit dem ursprünglichen Preis berechnet. Berechne hier deine voraussichtliche persönliche Entlastung durch die Preisbremse

Die Preisbremse soll die Energieversorgung günstiger machen, indem der Arbeitspreis auf einen bestimmten Wert festgelegt – also gedeckelt – wird. Bei Gas wird der Preis auf 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom auf 40 ct/kWh gedeckelt.