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Stand: 10.5.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wer ist der Vertragspartner?

Octopus Energy Germany GmbH (nachfolgend "Octopus Energy Germany") Sitz der Gesellschaft: August-Everding-Straße 25, 81671 München Geschäftsführer: Andrew Mack, Stuart Jackson Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HRB 231408 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 311154264

2. Welchen Strom und Gas liefert Octopus Energy Germany?

2.1 Der gelieferte Strom von Octopus Energy Germany ist 100% Ökostrom. Das Zertifikat findet sich unter: www.octopusenergy.de. Für die Qualität des Stroms, also insbesondere die Nennspannung und die Nennfrequenz, ist ausschließlich der Netzbetreiber verantwortlich.

2.2 Octopus Energy Germany liefert Gas mit der nach anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreite (DVGW Arbeitsblatt G 260 "Gasbeschaffenheit") für einen Brennwert von 8,4 – 13,1 kWh/m³ für Erdgas der Gruppen L und H und einem Messdruck von 18 bis 25 mbar an das Ende des Netzanschlusses. Für die Qualität des Erdgases ist ausschließlich der Netzbetreiber verantwortlich.

3. Wer kann bei Octopus Energy Germany einen Vertrag abschließen?

3.1. Einen Vertrag bei Octopus Energy Germany kann prinzipiell jede Privatperson abschließen, die den Strom und das Gas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verbraucht. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.

3.2. Es werden keine Wartungsdienste angeboten.

4. Wie und mit wem wird ein Vertrag abgeschlossen? Wie wird mit Octopus Energy Germany über den Vertrag kommuniziert?

4.1. Vertragspartner des Kunden ist die Octopus Energy Germany GmbH. Der Vertragsschluss kann vom Kunden unter anderem online über die Webseite von Octopus Energy Germany (www.octopusenergy.de – nachfolgend "Webseite") oder einschlägige Online- Vergleichsportale (z.B. Verivox, Check24) eingeleitet werden.

4.2. Octopus Energy Germany schließt die für die Durchführung der Belieferung erforderlichen Verträge mit Netzbetreibern ab. Diese umfassen unter anderem auch die Durchführung des Messstellenbetriebs durch den Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber, sofern der Kunde insoweit keinen separaten Vertrag mit einem anderen Messstellenbetreiber geschlossen hat.

4.3. Die von Octopus Energy Germany auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellten Angebote für Stromund Gastarife stellen kein rechtlich bindendes Angebot an den Kunden dar.

4.4. Erst durch seine Unterschrift unter das Auftragsformular bzw. online erst durch Betätigung der Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" oder der entsprechenden Schaltfläche des jeweiligen Online Vergleichsportals gibt der Kunde gegenüber Octopus Energy Germany ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab (nachfolgend "Auftrag"). Bis zum verbindlichen Absenden des Auftrags kann der Kunde online seine Auswahl jederzeit korrigieren, indem er die im Bestellverlauf vorgesehenen Korrekturhilfen nutzt. Die Zugangsbestätigung für den Auftrag erfolgt über eine Landingpage auf der Webseite, auf die der Kunde unmittelbar nach dem Absenden des Auftrags weitergeleitet wird.

4.5. Sofern der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs als Grund für seinen Auftrag einen "Anbieterwechsel" angibt, bleibt er für die Dauer des Lieferantenwechselprozesses an seinen Auftrag gebunden. Der Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall unter Berücksichtigung des Termins, zu dem der Vorlieferant die Kündigung des Vorlieferanten für die Lieferstelle (soweit vorhanden) akzeptiert und zu dem der jeweilige örtliche Netzbetreiber den Beginn der Netznutzung bestätigt.

4.6. Die Kündigung gegenüber dem Vorlieferanten übernimmt Octopus Energy Germany für den Kunden. Sollte der Kunde jedoch gegenüber dem Vorlieferanten ein Sonderkündigungsrecht haben, muss der Kunde seinen Vertrag gegenüber dem Vorlieferanten selbst kündigen.

4.7. Octopus Energy Germany kann die Bonität eines neuen Kunden prüfen. Dies geschieht unter Einhaltung des Datenschutzrechtes über seinen externen Dienstleister. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt uns die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm. 13, 41460 Neuss, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelter Score-Werte, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Bei der Berechnung des Scorewertes werden u. a. auch Anschriftendaten genutzt.

4.8. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag von Octopus Energy Germany bestätigt wurde. Die Auftragsbestätigung erfolgt in jedem Fall jedoch bevor die vertragsgegenständliche Lieferung von Strom und/oder Gas durch Octopus Energy Germany beginnt. Die Auftragsbestätigung erfolgt in Textform per E-Mail und enthält alle Angaben, die für den Vertragsabschluss notwendig sind, insbesondere auch die belieferte Entnahmestelle des Kunden einschließlich der zu Bezeichnung der Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer (nachfolgend "Zählernummer"). Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt.

4.9. Sofern diese Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich eine Kommunikation in "Textform per E-Mail" verlangen, können Erklärungen auch in jeder anderen Textform als per E-Mail erfolgen (z.B. Fax, Brief). Die E-Mail-Adresse von Octopus Energy Germany lautet: hallo@octopusenergy.de. Die E-Mails von Octopus Energy Germany werden an die vom Kunden bei Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Octopus Energy Germany behält sich vor, Mitteilungen in Einzelfällen per Post versenden zu dürfen. Für eine reibungslose Kommunikation muss der Kunde die E-Mail-Adresse, die bei Octopus Energy Germany hinterlegt wurde, stets aktuell halten. Änderungen der E‐Mail‐Adresse sind Octopus Energy Germany unverzüglich mitzuteilen.

4.10. Für vertragliche Zwecke stimmt der Kunde zu, sämtliche Kommunikation in elektronischer Form zu erhalten, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation. Personenbezogene Daten wie BLZ, Konto‐ und Telefonnummer werden zum Schutz nur verkürzt dargestellt.

4.11. Die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) kann Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Bei Kommunikation per E‐Mail werden sämtliche Dokumente derzeit unverschlüsselt versandt.

4.12. Den Kunden unterrichtet Octopus Energy Germany unverzüglich in Textform über wesentliche Änderungen der Nutzung der Entnahmestelle oder des Jahresverbrauchs, um eine verbrauchsgerechte Abrechnung zu gewährleisten. Wesentliche Änderungen sind insbesondere Änderungen der Kontakt- und Zahlungsdaten des Kunden, Änderungen der Anzahl der Personen im Haushalt des Kunden oder die In- oder Außerbetriebnahme einer stromintensiven Anlage wie z.B. eine Wärmepumpe oder eine Elektroauto-Ladestation an der Entnahmestelle. Durch die Änderung wird gegebenenfalls eine Anpassung der Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 18.3 erforderlich.

5. Kann man als Verbraucher den Vertrag widerrufen?

Der Vertrag kann innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss (Vertragsbestätigung) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Siehe hierfür die untenstehende Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular.

6. Was passiert bei einem Lieferantenwechsel? Ab wann beginnt die Lieferung von Strom und/oder Gas?

6.1. Octopus Energy Germany wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

6.2. Bei einem Lieferantenwechsel ist Octopus Energy Germany verpflichtet, dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Kunden gewünschte Belieferung aufnehmen kann.

6.3. Der Lieferantenwechsel darf maximal 3 Wochen dauern. Die Frist hierfür läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anmeldung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber erfolgt ist.

6.4 Strom- und/oder Gaslieferung beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum, jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem:

  • zwischen Octopus Energy Germany, dem örtlichen Netzbetreiber und/oder dem Vorlieferant bzw. Messstellenbetreiber des Kunden sämtliche Fragen zum Netzzugang bzw. zum Messstellenbetrieb sowie zur Übernahme des Kunden geregelt sind,

  • der Vorlieferant die Kündigung des bisherigen Vertrages bestätigt hat und

  • der örtliche Netzbetreiber den Beginn der Netznutzung bestätigt hat.

6.5. Dieser Zeitpunkt ist abhängig von mehreren Voraussetzungen, wie zum Beispiel Kündigung des bisherigen Liefervertrages, keine Sperrung des Anschlusses, Bestätigung der Netznutzung durch den Netzbetreiber, Zustimmung des Netzbetreibers für das Konzept für die Messung. Dieser Prozess ist für den Kunden unentgeltlich und wird so schnell wie möglich umgesetzt. Octopus Energy Germany kommuniziert dem Kunden den Beginn der Belieferung.

6.6. Sollte Octopus Energy Germany zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum die Stromund/ oder Gaslieferung tatsächlich nicht aufnehmen können, erfolgt die Belieferung des Kunden weiterhin entweder durch den Vorlieferanten oder auf Grund der Verpflichtungen des Grundversorgers nach den §§ 36, 38 EnWG durch den Grundversorger.

6.7. Wenn eine Belieferung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auftragseingang beginnen kann, haben der Kunde und Octopus Energy Germany das Recht, diesen Vertrag fristlos in Textform zu kündigen.

6.8. Octopus Energy Germany ist zur Aufnahme der Energielieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder kein Netzanschluss besteht.

7. Darf der Kunde Eigenanlagen betreiben?

Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen gesamten Strom- und/oder Gasbedarf für die Lieferstelle von Octopus Energy Germany zu beziehen. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 kW elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung der Stromversorgung dienen (Notstromaggregate).

8. Wie wird die Strom- und Gaslieferung vergütet?

8.1. Der Strom- und Gaspreis besteht jeweils aus Grund- und Arbeitspreis. Die Höhe wird bei Vertragsschluss vereinbart. Kommt es danach zu einer wirksamen Preisänderung gemäß Ziffer 11, Ziffer 12, so tritt der geänderte Preis an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, den gelieferten und abgenommenen Strom sowie das gelieferte und abgenommene Gas zu bezahlen.

9. Welche Kosten sind im Strompreis enthalten?

Im Strompreis sind die folgenden Kosten enthalten: Die Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Abrechnung sowie die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte sowie die Entgelte des Messstellenbetreibers für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Umlage nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes [KWKG-Umlage], die Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung[§ 19 Strom NEV-Umlage], die Umlage nach § 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes [Offshore-Haftungsumlage], die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten [Umlage für abschaltbare Lasten - AbLaV], in den jeweils geltenden Fassungen.

10. Welche Kosten sind im Gaspreis enthalten?

Im Gaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Die Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Abrechnung sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, die Energiesteuer, die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an den Markt- gebietsverantwortlichen zu entrichtenden Entgelte und Umlagen, z.B. z.B. die SLP-Bilanzierungsumlage, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt, das VHP Entgelt,die Umlage nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes [Speicherumlage], in den jeweils geltenden Fassungen.

11. Was muss man über die Tarife mit eingeschränkter Preisgarantie wissen? Was passiert bei Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie?

11.1. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie gelten die vereinbarten Preise lediglich an der vereinbarten Zählernummer.

11.2. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie bleiben die vereinbarten Preise im Hinblick auf Beschaffungsund Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Abrechnung, die Netzentgelte sowie die Entgelte des Messstellenbetreibers für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung während der vereinbarten Laufzeit der eingeschränkten Preisgarantie unverändert.

11.3. Erhöhen sich die übrigen Kosten nach Ziffer 9 beim Strompreis bzw. nach Ziffer 10 beim Gaspreis, hat Octopus Energy Germany das Recht, die vereinbarten Preise im Hinblick auf diese Kosten im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. In diesem Fall gelten die Regelungen unter Ziffer 12.

11.4. Einen Monat vor Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie informiert Octopus Energy Germany den Kunden über den bevorstehenden Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie.

11.5. Octopus Energy Germany hat nach Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie das Recht, die vereinbarten Preise im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzupassen. In diesem Fall gelten die Regelungen unter Ziffer 12.

12. Darf Octopus Energy Germany Preise ändern?

12.1. Preisänderungen durch Octopus Energy Germany erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

12.2. Der Kunde kann die Billigkeit der jeweiligen Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch Octopus Energy Germany sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 9 oder Ziffer 10 maßgeblich sind. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie kann während ihrer Dauer eine Preisänderung jedoch nicht auf Änderungen der Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Abrechnung gestützt werden. Octopus Energy Germany ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist Octopus Energy Germany verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.

12.3. Octopus Energy Germany hat den Umfang einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf Octopus Energy Germany Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.

12.4. Änderungen der Preise werden erst nach Mitteilung in Textform wirksam, wobei die Benachrichtigung mindestens einen Monat vor Eintritt der beabsichtigten Änderung erfolgt.

12.5. Im Falle einer einseitigen Änderung des Strompreises beinhaltet die Mitteilung auch die Information darüber, in welchem Umfang sich der Versorgeranteil geändert hat. Der Versorgeranteil ist der auf die Strombelieferung entfallende Preisanteil, der sich rechnerisch nach Abzug der Umsatzsteuer und der Belastungen nach dem § 40 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes ergibt.

12.6. Ändert Octopus Energy Germany die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Hierauf wird Octopus Energy Germany den Kunden in der Mitteilung in Textform per E-Mail über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Octopus Energy Germany wird die Kündigung des Kunden unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform per E-Mail unter Angabe des Vertragsendes bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

12.7. Abweichend von vorstehenden Ziffern 12.1 bis 12.6 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz sowie künftige Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung des Saldos der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Absatz 3 Nummer 3 EnWG ohne Ankündigung und ohne das Recht des Kunden, den Vertrag fristlos zu kündigen, an den Kunden unverändert weitergegeben.

12.8. Die Ziffern 12.1 bis 12.6 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Umlagen, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung bzw. Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Strom bzw. Gas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden, es sei denn die Weitergabe an den Kunden darf aufgrund einer gesetzlichen Regelung ohne Ankündigung und ohne das Recht des Kunden, den Vertrag fristlos zu kündigen, erfolgen.

13. Was ist ein Treuebonus und wer bekommt ihn?

13.1. Der Treuebonus kann einem Neukunden als Belohnung gewährt werden, der einen Vertrag mit Octopus Energy Germany abschließt und mindestens zwölf Monate an demselben Zähler in Belieferung ist, sofern der abgeschlossene Tarif einen Treuebonus beinhaltet. Ein Kunde gilt als Neukunde, wenn er noch nicht oder mehr als sechs Monate nicht bei Octopus Energy Germany in Belieferung war. Die Belohnung wird dem Kunden nach Erfüllen der Voraussetzungen auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben.

13.2. Der Treuebonus ist eine einmalige Belohnung, die nicht mit anderen Aktionen von Octopus Energy Germany kombinierbar ist und sie wird nicht gewährt, wenn der Kunde vor Ablauf der zwölf Monate Belieferung kündigt und/oder den Wohnsitz wechselt.

14. Was ist der "Freunde-werben-Bonus" ("Bonus")?

14.1. Der "Freunde-werben-Bonus" ist eine Gutschrift in der jeweiligen Jahresrechnung bzw. Endabrechnung für den Werbenden und den Freund des Werbenden ("Freund"). Die konkrete Höhe der Gutschrift ist im Kundenkonto des Empfehlenden einsehbar. Der Bonus ist nicht mit anderen Aktionen von Octopus Energy Germany kombinierbar.

14.2. Um den Bonus erhalten zu können, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Freund wird Kunde bei Octopus Energy Germany über die Webseite octopusenergy.de unter Angabe des Werbecodes des Werbenden

  • Freund ist aktuell und war in den letzten 12 Monaten kein Kunde bei Octopus Energy Germany

  • Werbender und Freund sind in Belieferung durch Octopus Energy Germany

  • Werbender und Freund haben den ersten Abschlag bezahlt

  • Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Vertragsschluss muss beim Werbenden und Freund abgelaufen sein.

  • Werbender wurde nicht von dem Freunde-werben-Bonus ausgeschlossen, siehe Ziffer 14.3

14.3. Octopus Energy Germany ist dazu berechtigt, dem Werbenden den Bonus zu verweigern und ihn von zukünftigen Werbeaktionen auszuschließen. Insbesondere sind folgende Handlungen ausdrücklich untersagt und führen zum Ausschluss aus dem "Freunde-werben-Bonus":

  • Massenversand von Werbe-Mails (Spam)

  • Verwendung von Werbekanälen, deren Inhalte gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen; insbesondere Webseiten oder Social-Media Portale, die gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Darstellungen und/oder Inhalte; volksverhetzende, rechtsextremistische und/oder verfassungsfeindliche Darstellungen und Inhalte; Darstellungen und Inhalte, die zu Straftaten auffordern; pornographische Inhalte (insbesondere sexuelle Gewaltdarstellungen) beinhalten

  • Auftreten als offizieller Vertreter/ Partner von Octopus Energy Germany

  • Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten von Octopus Energy Germany und verbundenen Unternehmen (insbesondere Octopus Energy Limited)

  • Gewerbliche Nutzung, insbesondere die Verbreitung des Werbecode über einen online Auftritt, insbesondere eine eigene Webseite.

15. Wofür wird der Promotionscode gebraucht?

15.1. Der Kunde kann bei Abschluss des Vertrages einen Freunde-werben oder einen anderen Promotionscode ("Promotionscode") anwenden.

15.2. Durch Promotionscode erhaltenes Guthaben kann ausschließlich für die Bezahlung des monatlichen Octopus Energy Germany Abschlags eingesetzt werden. Eine Auszahlung von durch Promotionscode erhaltenem Guthaben ist generell nicht möglich.

15.3. Hat ein Kunde bei der Anmeldung einer Annahmestelle einen Promotionscode angewendet, kann das dadurch erhaltene Guthaben nur für die Abschlagszahlung für dieselbe Abnahmestelle verwendet werden. Ein durch Promotion erhaltenes Guthaben ist nicht auf andere Octopus Energy Germany Konten oder Abnahmestellen übertragbar.

15.4. Promotionscodes können von Octopus Energy Germany auf eine bestimmte Gültigkeitsdauer beschränkt werden. Octopus Energy Germany ist nicht verpflichtet, den Ablauf der Gültigkeitsdauer anzukündigen.

15.5. Endet der Vertrag durch Kündigung durch den Kunden oder Octopus Energy Germany bevor das durch Promotion erhaltene Guthaben des Kunden aufgebraucht ist, erlischt das verbleibende durch Promotion erhaltene Guthaben des Kunden mit Beendigung des Vertrages.

16. Wie werden gelieferter Strom und geliefertes Gas gemessen?

Der gelieferte Strom und das gelieferte Gas werden durch die Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt.

17. Wie werden gelieferter Strom und geliefertes Gas abgelesen?

17.1. Für die Ermittlung des gelieferten Stroms und des gelieferten Gases ist Octopus Energy Germany berechtigt, die durch den örtlichen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messung durchführenden Dritten übermittelten Zählerstände zu benutzen.

17.2. Bei einer Messung mit einem intelligenten Messsystem nach § 2 Satz 1 Nummer 7 des Messstellenbetriebsgesetzes sind die Werte nach Satz 1 Nummer 1 vorrangig zu verwenden. Octopus Energy Germany wird in der Rechnung angeben, wie ein von ihr verwendeter Zählerstand ermittelt wurde.

17.3. Octopus Energy Germany kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies

  1. zum Zwecke einer Abrechnung nach Ziffer 18,

  2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder

  3. bei einem berechtigten Interesse seitens Octopus Energy Germany an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt.

17.4. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Octopus Energy Germany darf bei einem berechtigten Widerspruch für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen

17.5. Der Kunde ist verpflichtet, zum Zwecke der Ablesung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder von Octopus Energy Germany den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten. Der Kunde muss vorher hierüber durch Mitteilung an ihn oder durch einen Aushang im jeweiligen Haus benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

17.6. Wenn der örtliche Netzbetreiber oder Octopus Energy Germany das Grundstück und die Räume des Kunden trotz Beachtung der in Ziffer 17.5 für das Zutrittsrecht geregelten Voraussetzungen nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf Octopus Energy Germany den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.

18. Wie werden gelieferter Strom und geliefertes Gas abgerechnet?

18.1. Octopus Energy Germany rechnet den gelieferten Strom und das gelieferte Gas in der Regel einmal jährlich ab, nachdem der gelieferte Strom bzw. das gelieferte Gas gemäß Ziffer 17 abgelesen bzw. ermittelt wurde. Der Abrechnungszeitraum darf jedoch 12 Monate nicht überschreiten. Der Kunde erhält spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums die Rechnung. Nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält der Kunde spätestens nach 6 Wochen die Schlussrechnung. Bei einer monatlichen Abrechnung beträgt diese Frist 3 Wochen.

18.2. Der Kunde kann statt der jährlichen Abrechnung wahlweise eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung verlangen. Dies hat der Kunde Octopus Energy Germany in Textform mitzuteilen. Im Fall der unterjährig gewünschten Abrechnung verpflichtet sich der Kunde, die benötigten Zählerstände selbst abzulesen und Octopus Energy Germany bis spätestens zu den von ihr mitgeteilten Abrechnungsterminen unaufgefordert in Textform per E-Mail zu übermitteln. Erfolgt keine rechtzeitige Übermittelung der Zählerstände, ist Octopus Energy Germany berechtigt, die zur Abrechnung benötigten Werte zu schätzen.

18.3. Octopus Energy Germany kann für den im Abrechnungszeitraum gelieferten Strom bzw. das im Abrechnungszeitraum gelieferte Gas Abschläge verlangen. Die Höhe der Abschläge bemisst sich anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird Octopus Energy Germany dies angemessen berücksichtigen. Ebenso berücksichtigt Octopus Energy Germany eine Änderungsmitteilung des Kunden, zu der der Kunde gemäß Ziffer 4.12 verpflichtet ist.

18.4. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung der Abrechnungen Abrechnungsinformationen sowie der Schlussrechnung durch Octopus Energy Germany zu. Abrechnungsinformationen erfolgen auf Grundlage des nach Ziffer 17 ermittelten Verbrauchs. Der Kunde erhält halbjährlich die Abrechnungsinformationen, es sei denn er wünscht eine quartalsweise Übermittlung. Im Falle der Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erhält der Kunde eine monatliche Abrechnungsinformation.

18.5. Auf Wunsch erhält der Kunde einmal jährlich die Abrechnungen und Abrechnungsinformationen kostenlos in Papierform. Ergänzende Informationen zur Verbrauchshistorie seit Beginn des Vertrages werden, soweit verfügbar, auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt.

18.6. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben für den Kunden wird dieses von Octopus Energy Germany vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Nach Beendigung des Belieferungsverhältnisses werden zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich binnen 2 Wochen erstattet.

18.7. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten für vergleichbare Kunden angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und sonstiger Kostenbestandteile gemäß Ziffer 9 bzw. Ziffer 10. Die Abschlagszahlungen können in solchen Fällen ebenfalls angepasst werden.

19. Wann werden Rechnungen und Abschläge fällig?

19.1. Rechnungen und Abschläge werden zu dem von Octopus Energy Germany angegebenen Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung.

19.2. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Octopus Energy Germany nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

20. Wie kann der Kunde bezahlen?

20.1. Der Kunde kann zwischen einer Zahlung durch Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats und durch Überweisung auf ein Bankkonto von Octopus Energy Germany wählen.

20.2. Sollte das Kundenkonto oder das Bankkonto des Kunden nicht ausreichend gedeckt sein, falsche Bankdaten vorliegen und Octopus Energy Germany den fälligen Abschlag nicht einziehen können oder überweist der Kunde einen fälligen Abschlag nicht rechtzeitig, ist Octopus Energy Germany berechtigt, gegenüber dem Kunden eine Gebühr ("Rücklastschriftgebühr") zu erheben, die die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Rücklastschrift oder Nachverfolgung der Zahlung ausgleicht. Die Rücklastschriftgebühr ist unabhängig von der Höhe der Forderung.

21. Was gilt bei Zahlungsverzug?

21.1. Gerät der Kunde dadurch in Verzug, dass er Zahlungen in Höhe des Betrages einer monatlichen Rate nicht vollständig innerhalb von zwei Monaten leistet oder dass er Zahlungen in Höhe von zwei oder mehr monatlichen Raten nicht rechtzeitig leistet, kann Octopus Energy Germany, wenn Octopus Energy Germany erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen

21.2. Eine wiederholte Zahlungsverzögerung im Sinne der Ziffer 25.6 trotz des Erhalts eines Warnschreibens von Octopus Energy Germany, in dem die fristlose Kündigung zwei Wochen vorher dem Kunden angekündigt wird, stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt Octopus Energy Germany, den Vertrag fristlos zu kündigen.

21.3. Im Übrigen ist Octopus Energy Germany berechtigt, die Versorgung nach Maßgabe der Ziffer 25 zu unterbrechen.

22. Was gilt bei Rechenfehlern?

22.1. Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung von Octopus Energy Germany zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung ihn nicht an, so ermittelt Octopus Energy Germany den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraumes oder aufgrund des vorjährigen Verbrauches durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

22.2. Ansprüche nach Ziffer 22.1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt. Die Drei-Jahres-Frist wird von dem Zeitpunkt an zurückgerechnet, in dem der Kunde von der Möglichkeit einer Nachforderung Kenntnis erlangt. Im Fall einer Erstattung ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem Octopus Energy Germany von der Möglichkeit einer Erstattung Kenntnis erlangt.

23. Was passiert bei einer Störung?

23.1. Falls eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Strom- oder Gasversorgung aufgrund einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses entsteht, können dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften Ansprüche gegen den Netzbetreiber des Kunden zustehen. Octopus Energy Germany ist von der Leistungspflicht befreit, falls eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Strom- oder Gaslieferung Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist. Ansprüche wegen einer Störung des Netzbetriebs inklusive des Netzanschlusses können ausschließlich gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden.

23.2. Octopus Energy Germany verpflichtet sich auf Verlangen des Kunden, die Gründe für eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit, die durch den Netzbetreiber entstanden sind, dem Kunden mitzuteilen, sofern sie Octopus Energy Germany bekannt sind oder in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.

23.3. Für Schadensfälle, die nicht unter Ziffer 23.1 fallen ist die Haftung von Octopus Energy Germany sowie ihrer Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht worden sind, beschränkt sich die Haftung von Octopus Energy Germany auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

24. Wann ist Octopus Energy Germany von der Lieferpflicht befreit?

24.1. Octopus Energy Germany ist zur Aufnahme der Energielieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder kein Netzanschluss besteht. In folgenden Fällen ist Octopus Energy Germany ebenfalls von der Lieferpflicht befreit:

24.2. soweit und solange der Netzanschluss bzw. die Netzund Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der Niederspannungsanschlussverordnung / Niederdruckanschlussverordnung durch den Netzbetreiber unterbrochen wurde oder

24.3. soweit und solange der Netzanschluss bzw. die Netznutzung und/oder Anschlussnutzung aus anderen Gründen, die Octopus Energy Germany nicht zu vertreten hat, durch den Netzbetreiber unterbrochen wurde. Das Gleiche gilt, soweit es sich dabei um Folgen einer Störung des Messstellenbetriebes handelt oder

24.4. soweit und solange Octopus Energy Germany an dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Strom oder Gas aus folgenden Gründen gehindert ist:

24.4.1. Höhere Gewalt: Höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen ist jedes von außen kommende und keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende, nicht voraussehbares und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt unabwendbares Ereignis (z.B. Unwetter) oder

24.4.2. Sonstige Umstände, die Octopus Energy Germany nicht beseitigen kann oder deren Beseitigung ihr entsprechend § 36 Absatz 1 Satz 4 EnWG wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.

24.4.3. Unzumutbar ist die Vertragsfortführung, wenn die Umstandsänderungen zu einer nach dem Vertragszweck und dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss ungerechtfertigten Verschiebung des ursprünglich vereinbarten Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung führen.

24.4.4. Im Falle wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (z.B. verbrauchsabhängiger Preis deckt nicht die Kosten für Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben) kann Octopus Energy Germany die Lieferung ablehnen oder den Vertrag kündigen.

25. Wann ist Octopus Energy Germany berechtigt, die Belieferung zu unterbrechen?

25.1. Octopus Energy Germany ist berechtigt, die Belieferung des Kunden ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde einer vertraglichen Bestimmung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.

25.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist Octopus Energy Germany berechtigt, die Belieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederdruckanschlussverordnung bzw. § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Belieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

25.3. Octopus Energy Germany kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Belieferung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.

25.4. Mit der Androhung unterrichtet Octopus Energy Germany den Kunden auch über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbrechung, die keine Mehrkosten verursachen.

25.5. Der Beginn der Versorgungsunterbrechung wird dem Kunden mindestens eine Woche im Voraus mitgeteilt.

25.6. Eine Unterbrechung wegen Zahlungsverzuges ist unter den zuvor genannten Voraussetzungen nur möglich, wenn der Kunde in Verzug ist mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe des Doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, für den Fall, dass keine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung. Dabei muss der Zahlungsverzug mindestens 100 Euro betragen. Bei der Berechnung des Betrags, mit dem der Kunde in Verzug sind, gilt:

  • Etwaige Anzahlungen werden abgezogen.

  • Nicht titulierte Forderungen, die der Kunde formund fristgerecht sowie schlüssig beanstandet haben, werden nicht berücksichtigt.

  • Rückstände, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien noch nicht fällig sind, werden nicht berücksichtigt.

  • Rückstände, die aus einer strittigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.

25.7. Octopus Energy Germany wird die Belieferung unverzüglich wiederherstellen lassen, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden. Die Pauschalen übersteigen nicht die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Octopus Energy Germany kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden wird Octopus Energy Germany die Berechnungsgrundlage nachweisen.

26. Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?

26.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann durch den Kunden oder Octopus Energy Germany jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden ("ordentliche Kündigung"). Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigung beim jeweiligen Vertragspartner.

26.2. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie verpflichtet sich Octopus Energy Germany, vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit der eingeschränkten Preisgarantie den Vertrag nicht ordentlich zu kündigen, es sei denn, es liegt ein Wohnsitzwechsel vor. In diesem Fall gelten die Regelungen nach Ziffer 27.

26.3. Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten ("Tarife mit Vertragslaufzeit") können von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er gemäß Ziffer 26.1 ordentlich gekündigt wird.

26.4. Bei Tarifen mit Vertragslaufzeit hat der Kunde einseitig das Recht, innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit auf einen Tarif ohne Vertragslaufzeit zu wechseln. In diesem Fall teilt der Kunde den Wechsel unter Angabe des neu gewählten Tarifs mit einer Frist von einem Monat vor dem Wechseltermin in Textform mit. Octopus Energy Germany wird den Wechsel des Kunden unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung per E-Mail bestätigen. Die Bestätigung über den Wechsel erhält eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen für den gewählten Tarif ohne Vertragslaufzeit.

26.5. Sollte der Kunde kündigen wollen, weil er sich für einen anderen Lieferanten entschieden hat, kann er diesen mit der Kündigung beauftragen. Sollte der Kunde den Vertrag mit Octopus Energy Germany kündigen wollen, ohne sich für einen neuen Lieferanten entschieden zu haben, muss die Kündigung des Vertrages mit Octopus Energy Germany in Textform erfolgen.

26.6. Eine Kündigung bedarf stets der Textform. Eine schriftliche Einsendung der Kündigung per Post ist nicht notwendig, aber natürlich möglich.

26.7. Octopus Energy Germany wird eine durch den Kunden erfolgte Kündigung unter Angabe des Vertragsendes unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung per E-Mail bestätigen.

26.8. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem wiederholten, nicht unerheblichen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung (z.B. bei Zahlungsverzug) vor.

26.9. Im Falle einer fristlosen Kündigung seitens des Kunden empfiehlt es sich erfahrungsgemäß zu schnellerer Bearbeitung des Lieferantenwechsels, den Vertrag selbst zu kündigen und den neuen Lieferanten darauf hinzuweisen, dass es sich um eine fristlose Kündigung seitens des Kunden handelt.

27. Was passiert, falls der Kunde seinen Wohnsitz wechselt?

27.1. Im Falle des Wohnsitzwechsels verpflichtet sich der Kunde, spätestens sechs Wochen vor dem Auszug das Auszugsdatum, die neue Lieferanschrift, die neue Rechnungsanschrift, das Einzugsdatum und sofern bekannt auch die neue Zählernummer Octopus Energy Germany in Textform mitzuteilen.

27.2. Zusammen mit der Benachrichtigung, spätestens jedoch sechs Wochen vor dem Auszug, kann der Kunde den Vertrag über die Belieferung an der bisherigen Entnahmestelle fristlos zum mitgeteilten Auszugstermin oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.

27.3. Im Falle des Wohnsitzwechsels des Kunden prüft Octopus Energy Germany, ob die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist und sie dem Kunden eine Belieferung an dem neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet. Andernfalls prüft Octopus Energy Germany eine mögliche Belieferung an der neuen Entnahmestelle zu neuen Preisen inklusive neuer eingeschränkter Preisgarantie. Das Ergebnis der Prüfung teilt Octopus Energy Germany dem Kunden innerhalb von 2 Wochen mit.

27.4. Die fristlose Kündigung des Kunden wird nicht wirksam, wenn Octopus Energy Germany dem Kunden binnen 2 Wochen nach Erhalt der außerordentlichen Kündigung mitteilt, dass eine Belieferung an der neuen Entnahmestelle zu den bisherigen Vertragsbedingungen möglich ist.

27.5. Nimmt der Kunde das Angebot von Octopus Energy Germany über eine mögliche Belieferung zu neuen Preisen inklusive neuer eingeschränkter Preisgarantie nicht innerhalb von 2 Wochen an, endet der Vertrag zu dem vom Kunden mitgeteilten Auszugsdatum, es sei denn der Kunden hat die Belieferung an der bisherigen Entnahmestelle mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt.

27.6. Sollte der Kunde Octopus Energy Germany zu spät oder gar nicht über den Wohnsitzwechsels informieren, ist der Kunde Octopus Energy Germany für einen etwaig daraus entstehenden Schaden verantwortlich und gegenüber Octopus Energy Germany zum Ersatz dessen verpflichtet.

28. Können sich diese AGB ändern?

28.1. Für den Fall, dass Octopus Energy Germany diese AGB ändern möchte, werden die geänderten AGB mindestens 6 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die neuen AGB wirksam werden sollen, dem Kunden in Textform per E-Mail angeboten.

28.2. Die von Octopus Energy Germany angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend in Ziffer 28.3 geregelten Zustimmungsfiktion.

28.2.1. Falls eine nicht unbedeutende Störung der bei Vertragsschluss vorhandenen Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses wegen unvorhersehbarer Änderungen beseitigt werden muss, die Octopus Energy Germany nicht veranlasst und auf die Octopus Energy Germany auch keinen Einfluss hat.

28.3. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn

28.3.1. das Änderungsangebot von Octopus Energy Germany erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser AGB

  • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder

  • durch eine rechtskräftige, gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder

  • aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für Octopus Energy Germany zuständigen nationalen (z.B. Bundesnetzagentur) oder internationalen (z.B. Europäische Kommission) Behörde nicht mehr mit den gesetzlichen Verpflichtungen von Octopus Energy Germany in Einklang zu bringen ist und

28.3.2. der Kunde das Änderungsangebot von Octopus Energy Germany nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der jeweiligen Änderung abgelehnt hat.

Octopus Energy Germany wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

28.4. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung

  • bei Änderungen von Hauptleistungspflichten des Vertrages, einschließlich der Änderung von Preisen, oder

  • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder

  • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von Octopus Energy Germany verschieben würden.

In diesen Fällen wird Octopus Energy Germany die Zustimmung des Kunden zu Änderungen auf andere Weise einholen.

28.5. Macht Octopus Energy Germany von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Octopus Energy Germany den Kunden in seinem Änderungsangebot besonders hinweisen.

29. Was passiert im Falle eines Streits?

29.1. Der Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Strom- bzw. Gasabnahme des Kunden.

29.2. Bei Fragen und Beschwerden zur Stromlieferung bzw. zur Gaslieferung kann sich der Kunde als Verbraucher gemäß §13 BGB, an Octopus Energy Germany wenden: Octopus Energy Germany GmbH, August-Everding-Straße 25, 81671 München.

29.3. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Privatkunden und dem Octopus Energy Germany-Kundenservice keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Octopus Energy Germany ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133 10117 Berlin Tel. 030-2757240-0 Fax 030-2757240-69 E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

29.4. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. "OS-Plattform") bereitgestellt. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr

30. Welche Regelungen gelten für Sondertarife?

30.1. Sofern diese Ziffer 30 nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, gelten für sämtliche von Octopus Energy Germany angebotenen Sondertarife diese Vertragsbedingungen. Insbesondere gelten für die eingeschränkten Preisgarantien in den jeweiligen Sondertarifen während der Garantiedauer die Regelungen der Ziffern 8 bis 12 dieser Vertragsbedingungen.

30.2. Beim Sondertarif "Octopus Basic 6" kann die eingeschränkte Preisgarantie lediglich einmal für eine maximale Dauer von sechs Monaten abgeschlossen werden. Sollte der Kunde zum Ablauf der sechs-monatigen eingeschränkten Preisgarantie oder vorher kündigen und einen neuen Vertrag mit Octopus Energy Germany abschließen wollen, stehen dem Kunden die übrigen Tarife von Octopus Energy Germany zum Vertragsabschluss zur Verfügung.

30.3. Der Sondertarif "Octopus Supergreen" enthält zusätzlich zu den weiteren Preisbestandteilen, eine Preiskomponente, die Octopus Energy Germany an die Everwave GmbH weitergibt. Die Everwave GmbH finanziert mit diesen Geldern ihre Umweltschutzprojekte wie die Müllsammelboote.

30.4. Ein Vertrag zu den Konditionen des "Tesla Stromtarifs" kommt zustande, wenn die erforderlichen Informationen (insb. Bestellbestätigung der Tesla Powerwall 2 oder die Seriennummer des Tesla Gateways) durch den Kunden an Octopus Energy Germany zur Prüfung übermittelt werden. Octopus Energy Germany prüft unter Einbeziehung von Tesla Germany GmbH ("Tesla"), ob eine Tesla Powerwall 2 für die zu beliefernde Adresse bestellt oder bereits installiert wurde. Sollten die erforderlichen Informationen innerhalb von 14 Tagen ab Rückfrage beim Kunden nicht bei Octopus Energy Germany eingehen, kann die Anmeldung für den Tesla Stromtarif nicht vorgenommen werden. In diesem Fall wird der Auftrag durch Octopus Energy Germany storniert.

30.5. Nach der Installation der Tesla Powerwall 2 an der angegebenen Adresse ist der Kunde dazu verpflichtet, die Seriennummer des Tesla Gateways an Octopus Energy Germany zu übermitteln. Die Übermittlung dient der Überprüfung der angegebenen Seriennummer des Tesla Gateways durch die Einbeziehung von Tesla. Sollte der Kunde den bestätigten Liefertermin oder die Seriennummer des installierten Tesla Gateways nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Vertragsbeginn an Octopus Energy Germany übermittelt oder eine ungültige Seriennummer angegeben haben, benachrichtigt Octopus Energy Germany den Kunden über die fehlerhafte Informationsübermittlung. Anschließend wird der Kunde durch Octopus Energy Germany auf die aktuellen Konditionen des "Octopus Basic"-Tarifs gewechselt. Im Rahmen des Tarifwechsels hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Konditionen zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

30.6. Die Ziffern 13 und 15 dieser Vertragsbedingungen finden auf den Tesla Stromtarif keine Anwendung.

31. Wo erhält man weitere Informationen über die aktuell geltenden Tarife?

31.1. DDie aktuell geltenden Tarife und gebündelter Produkte sind auf der Seite www.octopusenergy.de einzusehen.

31.2. Bei Abschluss des Vertrages wird dem Kunden eine Willkommens-E-Mail mit allen Vertragsbestandteilen und vereinbarten Preisen zugesandt.

31.3. Die aktuell für den laufenden Vertrag geltenden Preise können vom Kunden auch in seinem Kundenkonto eingesehen werden, sobald er in Belieferung ist.

32. Energiesteuer-Hinweis

Gemäß §107 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (Energiesteuer-Durchführungsverordnung-Energie-StV) weist Octopus Energy Germany auf Folgendes hin: "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

33. Wie erreicht man den Kundenservice?

Der Kunde erreicht den Kundenservice in der Zeit von Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0800 400 8010 oder per E-Mail: hallo@octopusenergy.de.

34. Wie erreicht man den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur?

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 53105 Bonn Mo-Fr: 9 bis 15 Uhr Tel. 030-22480-500 (bundesweites Infotelefon) Fax 030-22480-323 E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

35. Wo erhält man eine Beratung in Energieangelegenheiten?

Informationen, wie man den Energieverbrauch senken kann erhält man u.a. bei der Bundesstelle für Energieeffizienz ( https://www.bfee-nline.de/BfEE/DE/Home/ho me_node.html), bei der Deutschen Energieagentur dena (https://www.dena.de/startseite/) sowie bei den Verbraucherzentralen (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Octopus Energy Germany GmbH, per E-Mail an hallo@octopusenergy.de oder mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Eine schriftliche Einsendung per Post ist nicht notwendig. Alternativ können Sie, sobald noch keine Auftragsbestätigung erfolgt ist, Ihren Auftrag einfach per Knopfdruck auf den Storno-Knopf in Ihrem persönlichen Kundenbereich auf octopusenergy.de stornieren. Mit Druck des Storno-Knopfes in Ihrem persönlichen Octopus Energy Germany Kundenbereich erklären Sie Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas/Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie folgende Formulierung verwenden.

Eine schriftliche Einsendung des Formulars per Post ist nicht notwendig. Bitte senden Sie das Formular die Octopus Energy Germany GmbH über hallo@octopusenergy.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) /erhalten am (*) Name des /der Verbraucher(s) Anschrift des / der Verbraucher(s)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Schreib uns jederzeit

hallo@octopusenergy.de

Ruf uns an

Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr

0800 400 8010

Oft gestellte Fragen (FAQ)

Antworten

Illustration mit einer bunten Hand, die ein Mobiltelefon hält, auf der Constantine der Octopus zu sehen ist

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