Hinweis: Falls du an einer Tarifänderung, Kündigung, allgemeinen Anfrage oder Ähnliches interessiert bist, kannst du uns dein Anliegen auch über unsere E-Mail hallo@octopusenergy.de mitteilen. Alternativ kannst du auch über das Octopus Energy Konto (www.octopusenergy.de) dein Anliegen selbst durchführen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29.1.2024

1. Wer ist der Vertragspartner?

Octopus Energy Germany GmbH (nachfolgend "Octopus Energy Germany") Sitz der Gesellschaft: August-Everding-Straße 25, 81671 MünchenGeschäftsführer: Bastian Gierull, Stuart Jackson Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HRB 231408Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 311154264

2. Welchen Strom und Gas liefert Octopus Energy Germany?

2.1 Der gelieferte Strom von Octopus Energy Germany ist 100% Ökostrom. Das Zertifikat findet sich unter: octopusenergy.de. Für die Qualität des Stroms, also insbesondere die Nennspannung und die Nennfrequenz, ist ausschließlich der Netzbetreiber verantwortlich.

2.2 Octopus Energy Germany liefert Gas mit der nach anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreite (DVGW Arbeitsblatt G 260 "Gasbeschaffenheit") für einen Brennwert von 8,4 – 13,1 kWh/m³ für Erdgas der Gruppen L und H und einem Messdruck von 18 bis 25 mbar an das Ende des Netzanschlusses. Für die Qualität des Erdgases ist ausschließlich der Netzbetreiber verantwortlich.

3. Wer kann bei Octopus Energy Germany einen Vertrag abschließen?

3.1.Einen Vertrag bei Octopus Energy Germany können Privatpersonen abschließen, die den Strom und das Gas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verbrauchen. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.

3.2. Es werden keine Wartungsdienste angeboten.

4. Wie und mit wem wird ein Vertrag abgeschlossen? Wie wird mit Octopus Energy Germany über den Vertrag kommuniziert?

4.1. Vertragspartner des Kunden ist die Octopus Energy Germany GmbH. Der Vertragsschluss kann vom Kunden unter anderem online über die Webseite von Octopus Energy Germany (www.octopusenergy.de – nachfolgend "Webseite") oder einschlägige Online Vergleichsportale (z.B. Verivox, Check24) eingeleitet werden.

4.2. Octopus Energy Germany schließt die für die Durchführung der Belieferung erforderlichen Verträge mit Netzbetreibern ab. Diese umfassen unter anderem auch die Durchführung des Messstellenbetriebs durch den örtlichen Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber, sofern der Kunde insoweit keinen separaten Vertrag mit einem anderen Messstellenbetreiber geschlossen hat.

4.3. Die von Octopus Energy Germany auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellten Angebote für Strom- und Gastarife stellen kein rechtlich bindendes Angebot an den Kunden dar.

4.4. Erst durch seine Unterschrift unter das Auftragsformular bzw. online erst durch Betätigung der Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" oder der entsprechenden Schaltfläche des jeweiligen Online-Vergleichsportals gibt der Kunde gegenüber Octopus Energy Germany ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab (nachfolgend "Auftrag"). Bis zum verbindlichen Absenden des Auftrags kann der Kunde online seine Auswahl jederzeit korrigieren, indem er die im Bestellverlauf vorgesehenen Korrekturhilfen nutzt. Die Zugangsbestätigung für den Auftrag erfolgt über eine Landingpage auf der Webseite, auf die der Kunde unmittelbar nach dem Absenden des Auftrags weitergeleitet wird.

4.5. Sofern der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs als Grund für seinen Auftrag einen "Anbieterwechsel" angibt, bleibt er für die Dauer des Lieferantenwechselprozesses an seinen Auftrag gebunden. Der Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall unter Berücksichtigung des Termins, zu dem der Vorlieferant die Kündigung des Vorlieferanten für die Lieferstelle (soweit vorhanden) akzeptiert und zu dem der jeweilige örtliche Netzbetreiber den Beginn der Netznutzung bestätigt.

4.6. Die Kündigung gegenüber dem Vorlieferanten übernimmt Octopus Energy Germany für den Kunden. Sollte der Kunde jedoch gegenüber dem Vorlieferanten ein Sonderkündigungsrecht haben, muss der Kunde seinen Vertrag gegenüber dem Vorlieferanten selbst kündigen.

4.7. Octopus Energy Germany kann die Bonität eines neuen Kunden prüfen. Dies geschieht unter Einhaltung des Datenschutzrechtes über einen externen Dienstleister. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm. 13, 41460 Neuss, an Octopus Energy Germany die in ihrer Datenbank zu der Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelter Score-Werte, sofern Octopus Energy Germany ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Bei der Berechnung des Score-wertes werden unter anderem auch Anschriftendaten genutzt

4.8. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag von Octopus Energy Germany bestätigt wurde. Die Auftragsbestätigung erfolgt in jedem Fall bevor die vertragsgegenständliche Lieferung von Strom und/oder Gas durch Octopus Energy Germany beginnt. Die Auftragsbestätigung erfolgt in Textform per E-Mail und enthält alle Angaben, die für den Vertragsabschluss notwendig sind, insbesondere auch die Verbrauchsstelle des Kunden einschließlich der zu Bezeichnung der Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer (MaLo-ID). Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt.

4.9. Sofern diese Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich eine Kommunikation in "Textform per “-Mail" verlangen, können Erklärungen auch in jeder anderen Textform als per E-Mail erfolgen (z.B. Fax, Brief). Die E-Mail-Adresse von Octopus Energy Germany lautet: hallo@octopusenergy.de. Die E-Mails von Octopus Energy Germany werden an die vom Kunden bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Octopus Energy Germany behält sich vor, Mitteilungen in Einzelfällen per Post versenden zu dürfen. Für eine reibungslose Kommunikation muss der Kunde die E-Mail-Adresse, die bei Octopus Energy Germany hinterlegt wurde, stets aktuell halten. Änderungen der E‐Mail‐Adresse sind Octopus Energy Germany unverzüglich mitzuteilen.

4.10. Für vertragliche Zwecke stimmt der Kunde zu, sämtliche Kommunikation in elektronischer Form zu erhalten, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation. Personenbezogene Daten wie BLZ, Kontonummer werden zum Schutz nur verkürzt dargestellt.

4.11. Die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) kann Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Bei Kommunikation per E‐Mail werden sämtliche Dokumente derzeit unverschlüsselt versandt.

4.12. Der Kunde unterrichtet Octopus Energy Germany unverzüglich in Textform über wesentliche Änderungen der Nutzung der Verbrauchsstelle oder des Jahresverbrauchs, um eine verbrauchsgerechte und rechtzeitige Abrechnung zu gewährleisten. Wesentliche Änderungen sind insbesondere Änderungen der Kontakt- und Zahlungsdaten des Kunden, Änderungen der Anzahl der Personen im Haushalt des Kunden, die Erweiterung oder Änderung der Kundenanlage oder die Verwendung oder die In- oder Außerbetriebnahme zusätzlicher Verbrauchsgeräte wie z.B. eine Wärmepumpe oder eine Elektroauto-Ladestation an der Verbrauchsstelle. Durch die Änderung wird gegebenenfalls eine Anpassung der Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 17.3 erforderlich.

5. Kann der Kunde als Verbraucher den Vertrag widerrufen?

Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss (Auftragsbestätigung) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Octopus Energy Germany verweist auf die beigefügte Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular.

6. Was passiert bei einem Lieferantenwechsel? Ab wann beginnt die Lieferung von Strom und/oder Gas?

6.1.Octopus Energy Germany wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

6.2. Bei einem Lieferantenwechsel ist Octopus Energy Germany verpflichtet, dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Kunden gewünschte Belieferung aufgenommen werden kann.

6.3.  Der Lieferantenwechsel darf maximal 3 Wochen dauern. Die Frist hierfür läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anmeldung durch Octopus Energy Germany bei dem örtlichen Netzbetreiber erfolgt ist.

6.4.  Strom- und/oder Gaslieferung beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum, jedoch frühestens zu dem

6.4.1.Zeitpunkt, zu dem
zwischen Octopus Energy Germany, dem örtlichen Netzbetreiber und/oder dem Vorlieferant sowie mit dem Messstellenbetreiber sämtliche Fragen zum Netzzugang bzw. zum Messstellenbetrieb sowie zur Übernahme des Kunden geregelt sind,

6.4.2.  der Vorlieferant die Kündigung des bisherigen Vertrages bestätigt hat und

6.4.3.  der örtliche Netzbetreiber den Beginn der Netznutzung bestätigt hat.

6.5.  Dieser Zeitpunkt ist abhängig von mehreren Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Kündigung des bisherigen Liefervertrages, keiner Sperrung des Anschlusses, Bestätigung der Netznutzung durch den örtlichen Netzbetreiber, Zustimmung des örtlichen Netzbetreibers für das Konzept für die Messung. Dieser Prozess ist für den Kunden unentgeltlich und wird so schnell wie möglich umgesetzt. Octopus Energy Germany kommuniziert dem Kunden den Beginn der Belieferung.

6.6.  Sollte Octopus Energy Germany zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum die Strom- und/oder Gaslieferung tatsächlich nicht aufnehmen können, erfolgt die Belieferung des Kunden weiterhin entweder durch den Vorlieferanten oder auf Grund der Verpflichtungen des Grundversorgers nach den §§ 36, 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch den Grundversorger.

6.7. Octopus Energy Germany ist zur Aufnahme der Energielieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder kein Netzanschluss besteht.

7. Darf der Kunde Eigenanlagen betreiben?

Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen
gesamten Strom- und/oder Gasbedarf für die Lieferstelle von
Octopus Energy Germany zu beziehen. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung
bis 50 kW elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; 12.3. ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung der Stromversorgung dienen (Notstromaggregate).

8. Wie wird die Strom- und Gaslieferung vergütet?

8.1.  Der Strom- und Gaspreis besteht jeweils aus einem Grund- und 12.4. Arbeitspreis. Die Höhe wird bei Vertragsschluss vereinbart. Kommt
es danach zu einer wirksamen Preisänderung gemäß Ziffer 11, Ziffer
12, so tritt der geänderte Preis an die Stelle des zuvor vereinbarten 12.5. Preises.

8.2.  Der Kunde verpflichtet sich, den gelieferten und abgenommenen Strom sowie das gelieferte und abgenommene Gas zu bezahlen.

9. Welche Kosten sind im Strompreis enthalten?

Im Strompreis sind die folgenden Kosten enthalten: Die Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Abrechnung, die Umsatzsteuer und die Stromsteuer, die Entgelte für den Messstellenbetrieb inklusive Messung und Abrechnung,die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte sowie die Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Strom NEV-Umlage), die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten AbLaV), die Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 des Energiefinanzierungsgesetzes (KWKG Umlage sowie die Offshore-Netzumlage) in den jeweils geltenden Fassungen. Weitere Informationen zu den Umlagen und Aufschlägen sind der gemeinsamen Webseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de zu entnehmen.

10. Welche Kosten sind im Gaspreis enthalten?

Im Gaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Die Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Abrechnung, die Umsatzsteuer und die Energiesteuer, die Entgelte für den Messstellenbetrieb inklusive Messung und Abrechnung, die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte sowie die an den Markt- gebietsverantwortlichen zu entrichtenden Entgelte und Umlagen, z.B. die SLP- Bilanzierungsumlage, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt sowie die Konvertierungsumlage, das VHP-Entgelt, die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Marktraumumstellungsumlage (MRU-Umlage), sowie die Biogasumlage in den jeweils geltenden Fassungen. Weitere Informationen zu den Entgelten und Umlagen ist der Website des 13.1. Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe unter www. tradinghub.eu zu entnehmen.

11. Was muss man über die Tarife mit eingeschränkter Preisgarantie wissen? Was passiert bei Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie?

11.1.  Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie gelten die vereinbarten Preise lediglich an der vereinbarten Verbrauchsstelle.

11.2.  Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie bleiben die vereinbarten Preise im Hinblick auf Beschaffungs- und
Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Abrechnung,
die Netzentgelte und Konzessionsabgaben sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb inklusive Messung und Abrechnung während der vereinbarten Laufzeit der eingeschränkten Preisgarantie unverändert.

11.3.  Erhöhen sich die übrigen Kosten nach Ziffer 9 beim Strompreis
bzw. nach Ziffer 10 beim Gaspreis, hat Octopus Energy Germany
das Recht, die vereinbarten Preise im Hinblick auf diese Kosten im
Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. In diesem Fall gelten die Regelungen unter Ziffer 12.

11.4.  Einen Monat vor Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie informiert Octopus Energy Germany den Kunden über den
bevorstehenden Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie.

11.5.  Octopus Energy Germany hat nach Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie das Recht, die vereinbarten Preise im Wege der
einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB anzupassen. In diesem Fall gelten die Regelungen unter Ziffer 12.

12. Darf Octopus Energy Germany Preise ändern?

12.1.  Preisänderungen durch Octopus Energy Germany erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB.

12.2.  Der Kunde kann die Billigkeit der jeweiligen Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch Octopus Energy Germany sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die
für die Preisermittlung nach Ziffer 9 oder Ziffer 10 maßgeblich
sind. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie kann während ihrer Dauer eine Preisänderung jedoch nicht auf Änderungen der Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Abrechnung gestützt werden. Octopus Energy Germany ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist Octopus Energy Germany verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.

12.3. Octopus Energy Germany hat den Umfang einer Preisänderung
so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf Octopus Energy Germany Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.

12.4. Änderungen der Preise werden erst nach Mitteilung in Textform wirksam, wobei die Benachrichtigung mindestens einen Monat vor Eintritt der beabsichtigten Änderung erfolgt.

12.5. Im Falle einer einseitigen Änderung des Strompreises beinhaltet die Mitteilung auch die Information darüber, in welchem Umfang sich der Versorgeranteil geändert hat. Der Versorgeranteil ist der auf die Strombelieferung entfallende Preisanteil, der sich rechnerisch nach Abzug der Umsatzsteuer und der Belastungen nach dem § 40 Abs. 3 EnWG ergibt.

12.6. Ändert Octopus Energy Germany die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht), ohne dass von Octopus Energy

Germany hierfür ein gesondertes Entgelt verlangen darf. Hierauf wird Octopus Energy Germany den Kunden in der Mitteilung in Textform per E-Mail über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Octopus Energy Germany wird die Kündigung des Kunden unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform per E-Mail unter Angabe des Vertragsendes bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

12.7. Die Ziffern 12.1 bis 12.6 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Umlagen, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung bzw. Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Strom bzw. Gas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden, es sei denn die Weitergabe an den Kunden darf aufgrund einer gesetzlichen Regelung ohne Ankündigung und ohne das Recht des Kunden, den Vertrag fristlos zu kündigen, erfolgen. 12.8 Abweichend von vorstehenden Ziffern 12.1 bis 12.6 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (Mehr- oder Minderbelastungen) sowie Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung des Saldos der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Abs. 3 Nr. 3 oder Nummer 5 EnWG ohne Ankündigung und ohne das Recht des Kunden, den Vertrag fristlos zu kündigen, an den Kunden unverändert weitergegeben.

13. Was ist ein Treuebonus und wer bekommt ihn?

13.1. Der Treuebonus kann einem Neukunden als Belohnung gewährt werden, der einen Vertrag mit Octopus Energy Germany abschließt und mindestens 12 Monate an demselben Zählerbeliefert wird, sofern der abgeschlossene Tarif einen Treuebonus beinhaltet. Ein Kunde gilt als Neukunde, wenn er noch nicht oder mehr als sechs Monate nicht bei Octopus Energy Germany in Belieferung war. Die Belohnung wird dem Kunden nach Erfüllen der Voraussetzungen auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben.

13.2. Der Treuebonus ist eine einmalige Belohnung, die nicht mit anderen Aktionen von Octopus Energy Germany kombinierbar ist und sie wird nicht gewährt, wenn der Kunde vor Ablauf der 12 Monate die Belieferung kündigt und/oder den Wohnsitz wechselt.

14. Was ist der "Freunde-werben-Bonus" ("Bonus")?

14.1. Der "Freunde-werben-Bonus" ist eine Gutschrift in der jeweiligen Jahresrechnung bzw. Endabrechnung für den Werbenden und den Freund des Werbenden ("Freund"). Die konkrete Höhe der Gutschrift ist im Kundenkonto des Werbenden einsehbar. Der Bonus ist nicht mit anderen Aktionen von Octopus Energy Germany kombinierbar.

14.2. Um den Bonus erhalten zu können, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

14.2.1. Freund wird Kunde bei Octopus Energy Germany über die Webseite www.octopusenergy.de unter Angabe des Werbecodes des Werbenden

14.2.2. Freund ist aktuell und war in den letzten 12 Monaten kein Kunde bei Octopus Energy Germany

14.2.3. Werbender und Freund sind in Belieferung durch Octopus Energy Germany

14.2.4. Werbender und Freund haben den ersten Abschlag gezahlt

14.2.5. Freund ist seit mindestens drei Monaten in Belieferung und hat seine monatlichen Abschläge gezahlt

14.2.6. Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Vertragsschluss muss beim Werbenden und Freund abgelaufen sein

14.2.7. Werbender wurde nicht von dem Freunde-werben- Bonus ausgeschlossen, siehe Ziffer 14.3

14.3. Octopus Energy Germany ist dazu berechtigt, dem Werbenden den Bonus zu verweigern und ihn von zukünftigen Werbeaktionen auszuschließen. Insbesondere sind folgende Handlungen ausdrücklich untersagt und führen zum Ausschluss aus dem "Freunde-werben-Bonus":

14.3.1. Massenversand von Werbe-Mails (Spam)

14.3.2. Verwendung von Werbekanälen, deren Inhalte gegen

geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen; insbesondere Webseiten oder Social-Media Portale, die gewaltverherrlichende oder - verharmlosende Darstellungen und/oder Inhalte; volksverhetzende, rechtsextremistische und/oder verfassungsfeindliche Darstellungen und

Inhalte; Darstellungen und Inhalte, die zu Straftaten auffordern; pornographische Inhalte (insbesondere sexuelle Gewaltdarstellungen) beinhalten

14.3.3. Auftreten als offizieller Vertreter/ Partner von Octopus Energy Germany

14.3.4. Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten von Octopus Energy Germany und verbundenen Unternehmen (insbesondere Octopus Energy Group Limited)

14.3.5. Gewerbliche Nutzung, insbesondere die Verbreitung des Werbecode über einen online Auftritt, insbesondere eine eigene Webseite.

15. Wofür wird der Promotionscode gebraucht?

15.1. Der Kunde kann bei Abschluss des Vertrages einen Freunde- werben oder einen anderen Promotionscode ("Promotionscode") anwenden.

15.2. Durch Promotionscode erhaltenes Guthaben kann ausschließlich für die Bezahlung des monatlichen Octopus Energy Germany Abschlags eingesetzt werden. Eine Auszahlung von durch Promotionscode erhaltenem Guthaben ist generell nicht möglich.

15.3. Hat ein Kunde bei der Anmeldung einer Entnahmestelle

einen Promotionscode angewendet, kann das dadurch

erhaltene Guthaben nur für die Abschlagszahlung für dieselbe Entnahmestelle verwendet werden. Ein durch Promotion erhaltenes Guthaben ist nicht auf andere Octopus Energy Germany Konten oder Abnahmestellen übertragbar.

15.4. Promotionscodes können von Octopus Energy Germany auf eine bestimmte Gültigkeitsdauer beschränkt werden. Octopus Energy Germany ist nicht verpflichtet, den Ablauf der Gültigkeitsdauer anzukündigen.

15.5. Endet der Vertrag durch Kündigung durch den Kunden oder Octopus Energy Germany bevor das durch Promotion erhaltene Guthaben des Kunden aufgebraucht ist, erlischt das verbleibende durch Promotion erhaltene Guthaben des Kunden mit Beendigung des Vertrages.

16. Wie werden gelieferter Strom und geliefertes Gas gemessen und abgelesen? Welche Pflichten hat der Kunde?

16.1. Der gelieferte Strom und das gelieferte Gas werden durch die Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ermittelt.

16.2. Für die Ermittlung des gelieferten Stroms und des gelieferten Gases ist Octopus Energy Germany berechtigt, die durch den örtlichen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder den die Messung durchführenden Dritten übermittelten Zählerstände zu verwenden.

16.3. Bei einer Messung mit einem intelligenten Messsystem nach

den Vorgaben des MsbG sind diese Werte von Octopus Energy Germany vorrangig zu verwenden. Octopus Energy Germany wird in der Rechnung angeben, wie ein von ihr verwendeter Zählerstand ermittelt wurde.

16.4. Octopus Energy Germany kann darüber hinaus die Messeinrichtungen selbst ablesen, von dem örtlichen Netzbetreiber oder dem Messstellenbetreiber ablesen lassen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies

16.4.1. zum Zwecke einer Abrechnung oder einer Abrechnungsinformation,

16.4.2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder

16.4.3. bei einem berechtigten Interesse seitens Octopus Energy Germany an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt.

16.5. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Octopus Energy Germany darf

bei einem berechtigten Widerspruch für eine eigene Ablesung kein

gesondertes Entgelt verlangen.

16.6. Der Kunde ist verpflichtet, zum Zwecke der Ablesung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des örtlichen Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder von Octopus Energy Germany den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten. Der Kunde muss vorher hierüber durch Mitteilung an ihn oder durch einen Aushang im jeweiligen Haus benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

16.7. Wenn der örtliche Netzbetreiber, der Messstellenbetreiber oder Octopus Energy Germany das Grundstück und die Räume des Kunden trotz Beachtung der in Ziffer 16.6 für das Zutrittsrecht geregelten Voraussetzungen nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf Octopus Energy Germany den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.

17. Wie werden gelieferter Strom und geliefertes Gas abgelesen?

17.1. Octopus Energy Germany rechnet den gelieferten Strom und das gelieferte Gas in der Regel einmal jährlich ab, nachdem der gelieferte Strom bzw. das gelieferte Gas gemäß Ziffer 16 abgelesen bzw. ermittelt wurde. Der Abrechnungszeitraum darf jedoch 12 Monate nicht überschreiten. Der Kunde erhält spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums die Rechnung. Nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält der Kunde spätestens nach 6 Wochen die Schlussrechnung. Bei einer monatlichen Abrechnung beträgt diese Frist 3 Wochen.

17.2. Der Kunde kann statt der jährlichen Abrechnung wahlweise eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung verlangen. Dies hat der Kunde Octopus Energy Germany in Textform mitzuteilen. Im Fall der unterjährig gewünschten Abrechnung verpflichtet sich der Kunde, die benötigten Zählerstände selbst abzulesen und Octopus Energy Germany bis spätestens zu den mitgeteilten Abrechnungsterminen unaufgefordert in Textform per E-Mail zu übermitteln. Erfolgt keine rechtzeitige Übermittelung der Zählerstände, ist Octopus Energy Germany berechtigt, die zur Abrechnung benötigten Werte zu schätzen.

17.3. Octopus Energy Germany kann für den im Abrechnungszeitraum gelieferten Strom bzw. das im Abrechnungszeitraum gelieferte Gas Abschläge verlangen. Die Höhe der Abschläge bemisst sich anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird Octopus Energy Germany dies angemessen berücksichtigen. Ebenso berücksichtigt Octopus Energy Germany eine Änderungsmitteilung des Kunden, zu der der Kunde gemäß Ziffer 4.12 verpflichtet ist.

17.4. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung der Abrechnungen, Abrechnungsinformationen sowie der Schlussrechnung durch Octopus Energy Germany zu. Abrechnungsinformationen erfolgen auf Grundlage des nach dieser Ziffer 17 ermittelten Verbrauchs. Der Kunde erhält halbjährlich die Abrechnungsinformationen, es sei denn er wünscht eine quartalsweise Übermittlung. Im Falle der Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erhält der Kunde eine monatliche Abrechnungsinformation.

17.5. Auf Wunsch erhält der Kunde einmal jährlich die Abrechnungen und Abrechnungsinformationen kostenlos in Papierform. Ergänzende Informationen zur Verbrauchshistorie seit Beginn des Vertrages werden, soweit verfügbar, auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt.

17.6. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben für den Kunden wird dieses von Octopus Energy Germany vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Nach Beendigung des Belieferungsverhältnisses werden zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich binnen zwei Wochen erstattet.

17.7. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf
der Grundlage von Erfahrungswerten für vergleichbare Kunden angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und sonstiger Kostenbestandteile gemäß Ziffer 9 bzw. Ziffer 10. Die Abschlagszahlungen können in solchen Fällen ebenfalls angepasst werden.

18. Wann werden Rechnungen und Abschläge fällig?

18.1. Rechnungen und Abschläge werden zu dem von Octopus Energy Germany angegebenen Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung.

18.2.Der Kunde kann gegen Ansprüche von Octopus Energy Germany nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

19. Wie kann der Kunde bezahlen?

19.1. Der Kunde kann zwischen einer Zahlung durch Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats und durch Überweisung auf ein Bankkonto von Octopus Energy Germany wählen.

19.2. Sollte das Kundenkonto oder das Bankkonto des Kunden nicht ausreichend gedeckt sein, falsche Bankdaten vorliegen und Octopus Energy Germany den fälligen Abschlag nicht einziehen können oder überweist der Kunde einen fälligen Abschlag nicht rechtzeitig, ist Octopus Energy Germany berechtigt, gegenüber dem Kunden eine Gebühr ("Rücklastschriftgebühr") zu erheben, die die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Rücklastschrift oder Nachverfolgung der Zahlung ausgleicht. Die Rücklastschriftgebühr ist unabhängig von der Höhe der Forderung.

20. Was gilt bei Zahlungsverzug?

20.1. GGerät der Kunde dadurch in Verzug, dass er Zahlungen in Höhe des Betrages einer monatlichen Rate nicht vollständig innerhalb von zwei Monaten leistet oder dass er Zahlungen in Höhe von zwei oder mehr monatlichen Raten nicht rechtzeitig leistet, kann Octopus Energy Germany, wenn Octopus Energy Germany erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.

20.2.Ein wiederholter Zahlungsverzug im Sinne der Ziffer 24.8 trotz des Erhalts einer Mahnung durch Octopus Energy Germany, in dem die fristlose Kündigung zwei Wochen vorher dem Kunden angekündigt wird, stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt Octopus Energy Germany, den Vertrag fristlos zu kündigen.

20.3. Im Übrigen ist Octopus Energy Germany berechtigt, die Versorgung nach Maßgabe der Ziffer 24 zu unterbrechen.

21. Was gilt bei Rechenfehlern?

21.1.Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung von Octopus Energy Germany zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung ihn nicht an, so ermittelt Octopus Energy Germany den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraumes oder aufgrund des vorjährigen Verbrauches durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

21.2. Ansprüche nach Ziffer 21.2 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens 3 Jahre beschränkt. Die Drei-Jahres-Frist wird von dem Zeitpunkt an zurückgerechnet, in dem der Kunde von der Möglichkeit einer Nachforderung Kenntnis erlangt. Im Fall einer Erstattung ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem Octopus Energy Germany von der Möglichkeit einer Erstattung Kenntnis erlangt.

22. Wer haftet bei einer Störung?

22.1. Der Kunde kann im Falle einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Strom- oder Gasversorgung aufgrund einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften Ansprüche gegen den örtlichen Netzbetreiber geltend machen. Ansprüche wegen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses können ausschließlich gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Ansprüche wegen einer Störung des Messstellenbetriebs können ausschließlich gegen den Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. In der Regel ist dies der örtliche Netzbetreiber, es sei denn der Kunde hat einen separaten Vertrag mit einem anderen Messstellenbetreiber geschlossen. Nähere Angaben zum Netzbetreiber sind den Einzelheiten des Tarifs sowie der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

22.2. Octopus Energy Germany ist verpflichtet auf Verlangen des Kunden, die Gründe für eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit, die durch den Netzbetreiber entstanden sind, unverzüglich mitzuteilen, sofern die Gründe Octopus Energy Germany bekannt sind oder in zumutbarer Weise von Octopus Energy Germany aufgeklärt werden können.

22.3. Octopus Energy Germany haftet – aus welchem Rechtsgrund auch immer - unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Octopus Energy Germany oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Octopus Energy Germany beruhen. Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch Octopus Energy Germany oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Octopus Energy Germany haftet Octopus Energy Germany nur

22.3.1. – unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden aus derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

22.3.2. für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Octopus Energy Germany jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

22.4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen in Ziffer 22.3 gelten nicht, soweit Octopus Energy Germany einen Mangel arglistig verschwiegen hat, eine schadensersatzbewehrte Beschaffenheitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung unberührt.

22.5. Soweit die Haftung von Octopus Energy Germany ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Octopus Energy Germany

23. Wann ist Octopus Energy Germany von der Lieferpflicht befreit?

23.1. Octopus Energy Germany ist zur Aufnahme der Belieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder kein Netzanschluss besteht. In folgenden Fällen ist Octopus Energy Germany ebenfalls von der Lieferpflicht befreit:
23.2. soweit und solange der Netzanschluss bzw. die Netz-und Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der Niederspannungsanschlussverordnung / Niederdruckanschlussverordnung in der jeweils geltenden Fassung durch den Netzbetreiber unterbrochen wurde oder

23.3. bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Versorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs inklusive des Netzanschlusses handelt und dies nicht auf einer unberechtigten Unterbrechung der Versorgung nach Ziffer 24 beruht. § 53a EnWG bleibt unberührt. Das Gleiche gilt, soweit es sich dabei um Folgen einer Störung des Messstellenbetriebes handelt.

23.4. soweit und solange Octopus Energy Germany an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Strom oder Gas aus folgenden Gründen gehindert ist:

23.4.1. Höhere Gewalt: Höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen ist jedes von außen kommende und keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende, nicht voraussehbares und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt unabwendbares Ereignis (z.B. Unwetter) oder

23.4.2. Sonstige Umstände, die Octopus Energy Germany nicht beseitigen kann oder deren Beseitigung ihr entsprechend § 36 Abs. 1 S. 4 EnWG wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Unzumutbar ist die Vertragsfortführung, wenn die Umstandsänderungen zu einer nach dem Vertragszweck und dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss ungerechtfertigten Verschiebung des ursprünglich vereinbarten Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung führen. Im Falle wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (z.B. verbrauchsabhängiger Preis deckt nicht die Kosten für Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben) kann Octopus Energy Germany die Lieferung ablehnen oder den Vertrag kündigen.

24. Wann ist Octopus Energy Germany berechtigt, die Belieferung zu unterbrechen?

24.1. Octopus Energy Germany ist berechtigt, die Belieferung des Kunden ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde einer vertraglichen Bestimmung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.

24.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist Octopus Energy Germany berechtigt, die Belieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Belieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt

24.3. Octopus Energy Germany kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Belieferung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.

24.4. Mit der Androhung unterrichtet Octopus Energy Germany den Kunden auch über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbrechung, die keine Mehrkosten verursachen.

24.5. Während der Geltungsdauer des § 118 b Energiewirtschaftsgesetz gilt zusätzlich folgende befristete Sonderregelung:

24.5.1. Der Kunde ist ab dem Erhalt einer Androhung der Unterbrechung der Versorgung berechtigt, von Octopus Energy Germany die Übermittlung des Angebots einer Abwendungsvereinbarung zu verlangen. Octopus Energy Germany ist verpflichtet, dem Kunden im Falle eines solchen Verlangens innerhalb einer Woche und ansonsten spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Versorgung zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungs-vereinbarung anzubieten. Das Angebot für die Abwendungsvereinbarung beinhaltet: Eine Vereinbarung über zinsfreie monatliche Ratenzahlungen zur Tilgung der Zahlungsrückstände sowie eine Verpflichtung zur Weiterversorgung nach Maßgabe der mit dem Kunden vereinbarten Vertragsbedingungen, solange der Kunde seine laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt und allgemein verständliche Erläuterungen der Vorgaben für Abwendungsvereinbarungen.

24.5.2. Nimmt der Kunde das Angebot vor Durchführung der Unterbrechung in Textform an, darf die Energielieferung nicht unterbrochen werden. Der Kunde kann in dem Zeitraum, den die Abwendungsvereinbarung umfasst, von Octopus Energy Germany eine Aussetzung der oben genannten Verpflichtungen hinsichtlich der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von bis zu drei Monatsraten verlangen, solange der Kunde im Übrigen seine laufenden Zahlungsverpflichtungen aus dem Liefervertrag erfüllt. Darüber wird Octopus Energy Germany den Kunden vor Beginn des betroffenen Zeitraums in Textform informieren.

24.5.3. Kommt der Kunde Verpflichtungen aus der Abwendungsvereinbarung nicht nach, ist Octopus Energy Germany berechtigt die Versorgung unterbrechen zu lassen.

24.6. Der Beginn der Versorgungsunterbrechung wird dem Kunden mindestens 8 Werktage im Voraus durch schriftliche Mitteilung angezeigt.

24.7. In der Unterbrechungsandrohung und in der Ankündigung des Unterbrechungsbeginns weist Octopus Energy den Kunden auf den Grund der Unterbrechung sowie darauf hin, welche voraussichtlichen Kosten dem Kunden infolge einer Unterbrechung der Versorgung und infolge einer nachfolgenden Wiederherstellung der Versorgung in Rechnung gestellt werden können.

24.8. Eine Unterbrechung wegen Zahlungsverzuges ist unter den zuvor genannten Voraussetzungen nur möglich, wenn der Kunde in Verzug ist mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe des Doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, für den Fall, dass keine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung. Dabei muss der Zahlungsverzug mindestens 100 Euro betragen. Bei der Berechnung des Betrags, mit dem der Kunde in Verzug sind, gilt:

• Etwaige Anzahlungen werden abgezogen.

• Nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig beanstandet haben, werden nicht berücksichtigt.

• Rückstände, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien noch nicht fällig sind, werden nicht berücksichtigt. • Rückstände, die aus einer strittigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.

24.9. Octopus Energy Germany wird die Belieferung unverzüglich wiederherstellen lassen, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden. Die Pauschalen übersteigen nicht die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Octopus Energy Germany kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden wird Octopus Energy Germany die Berechnungsgrundlage nachweisen.

25. Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?

25.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann durch den Kunden oder Octopus Energy Germany jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden ("ordentliche Kündigung"). Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigung beim jeweiligen Vertragspartner. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie verpflichtet sich Octopus Energy Germany, vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit der eingeschränkten Preisgarantie den Vertrag nicht ordentlich zu kündigen. Liegt ein Wohnsitzwechsel vor, gelten für die Kündigung die Regelungen nach Ziffer 26.

25.2. Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 12, 18 oder 24 Monaten ("Tarife mit Vertragslaufzeit") können von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er gemäß Ziffer 25.1 ordentlich gekündigt wird.

25.3. Sollte der Kunde kündigen, weil er sich für einen anderen Lieferanten entschieden hat, kann er diesen mit der Kündigung beauftragen. Sollte der Kunde den Vertrag mit Octopus Energy Germany kündigen, ohne sich für einen neuen Lieferanten entschieden zu haben, muss die Kündigung des Vertrages mit Octopus Energy Germany in Textform erfolgen.

25.4. Eine Kündigung bedarf stets der Textform. Eine schriftliche Einsendung der Kündigung per Post ist nicht notwendig, aber natürlich möglich.

25.5. Octopus Energy Germany wird eine durch den Kunden erfolgte Kündigung unter Angabe des Vertragsendes unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung per E-Mail bestätigen.

25.6. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem wiederholten, nicht unerheblichen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung (z.B. bei Zahlungsverzug) vor.

26. Was passiert, falls der Kunde seinen Wohnsitz wechselt?

26.1. Im Falle des Wohnsitzwechsels verpflichtet sich der Kunde, spätestens 6 Wochen vor dem Auszug das Auszugsdatum, die neue Lieferanschrift, die neue Rechnungsanschrift, das Einzugsdatum und sofern bekannt auch die neue Zählernummer Octopus Energy Germany in Textform mitzuteilen.

26.2. Zusammen mit der Benachrichtigung, spätestens jedoch 6 Wochen vor dem Auszug, kann der Kunde den Vertrag über die Belieferung an der bisherigen Verbrauchsstelle fristlos zum mitgeteilten Auszugstermin oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt außerordentlich kündigen.

26.3. Im Falle des Wohnsitzwechsels des Kunden prüft Octopus Energy Germany, ob die Belieferung an der neuen Verbrauchsstelle möglich ist und sie dem Kunden eine Belieferung an dem neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet. Andernfalls prüft Octopus Energy Germany eine mögliche Belieferung an der neuen Verbrauchsstelle zu neuen Preisen inklusive neuer eingeschränkter Preisgarantie. Das Ergebnis der Prüfung teilt Octopus Energy Germany dem Kunden innerhalb von zwei Wochen mit.

26.4. Die außerordentliche Kündigung des Kunden nach Ziffer 26.2 wird nicht wirksam, wenn Octopus Energy Germany dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der außerordentlichen Kündigung mitteilt, dass eine Belieferung an der neuen Verbrauchsstelle zu den bisherigen Vertragsbedingungen möglich ist.

26.5. Nimmt der Kunde das Angebot von Octopus Energy Germany über eine mögliche Belieferung zu neuen Preisen inklusive neuer eingeschränkter Preisgarantie nicht innerhalb von zwei Wochen an, endet der Vertrag zu dem vom Kunden mitgeteilten Auszugsdatum, es sei denn der Kunden hat die Belieferung an der bisherigen Verbrauchsstelle mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt.

26.6. Sollte der Kunde Octopus Energy Germany zu spät oder gar nicht über den Wohnsitzwechsels informieren, ist der Kunde Octopus Energy Germany für einen etwaig daraus entstehenden Schaden verantwortlich und gegenüber Octopus Energy Germany zum Ersatz dessen verpflichtet.

27. Können sich diese AGB ändern?

27.1. Für den Fall, dass Octopus Energy Germany diese AGB ändern möchte, werden die geänderten AGB mindestens 6 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die neuen AGB wirksam werden sollen, dem Kunden in Textform per E-Mail angeboten.

27.2. Die von Octopus Energy Germany angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend in Ziffer 27.3 geregelten Zustimmungsfiktion.

27.3. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn

27.3.1. das Änderungsangebot von Octopus Energy Germany erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser AGB

• aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder

• durch eine rechtskräftige, gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder

• aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für Octopus Energy Germany zuständigen nationalen (z.B. Bundesnetzagentur) oder internationalen (z.B. Europäische Kommission) Behörde nicht mehr mit den gesetzlichen Verpflichtungen von Octopus Energy Germany in Einklang zu bringen ist und

27.3.2. der Kunde das Änderungsangebot von Octopus Energy Germany nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der jeweiligen Änderung abgelehnt hat.

27.4. Octopus Energy Germany wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

27.5. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung bei:

27.5.1. Änderungen von Hauptleistungspflichten des Vertrages, einschließlich der Änderung von Preisen, oder

27.5.2. Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder

27.5.3. Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis vonLeistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von Octopus Energy Germany verschieben würden. In diesen Fällen wird Octopus Energy Germany die Zustimmung des Kunden zu Änderungen auf andere Weise einholen.

27.6. Macht Octopus Energy Germany von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Octopus Energy Germany den Kunden in seinem Änderungsangebot hinweisen.

29. Was passiert im Falle eines Streits?

28.1. Der Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Strom- bzw. Gasabnahme des Kunden.

28.2. Bei Fragen und Beschwerden zur Stromlieferung bzw. zur Gaslieferung kann sich der Kunde als Verbraucher gemäß §13 BGB, an Octopus Energy Germany wenden: Octopus Energy Germany GmbH, August-EverdingStraße 25, 81671 München.

28.3. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Kunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Kunden und dem Octopus Energy Germany Kundenservice keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Octopus Energy Germany ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133 10117 Berlin Tel. 030-2757240-0

Fax 030-2757240-69

28.4. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. "OS- Plattform") bereitgestellt. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die OS- Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr

29. Wo erhält man weitere Informationen über die aktuell geltenden Tarife?

29.1. Die aktuell geltenden Tarife und gebündelter Produkte sind auf der Seite www.octopusenergy.de einzusehen.

29.2. Bei Abschluss des Vertrages wird dem Kunden eine Willkommens- E-Mail mit allen Vertragsbestandteilen und vereinbarten Preisen zugesandt.

29.3. Die aktuell für den laufenden Vertrag geltenden Preise können vom Kunden auch in seinem Kundenkonto eingesehen werden, sobald er in Belieferung ist.

30. Energiesteuer-Hinweis

Gemäß §107 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (Energiesteuer- Durchführungsverordnung- Energie-StV) weist Octopus Energy Germany auf Folgendes hin: "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen kann sich der Kunde an sein zuständiges Hauptzollamt wenden.“

32. Wie erreicht man den Kundenservice?

Der Kunde erreicht den Kundenservice in der Zeit von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0800 400 8010 oder per E-Mail: hallo@octopusenergy.de.

33. Wie erreicht man den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur?

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice

Postfach 8001

53105 Bonn

Mo-Fr: 9 bis 15 Uhr

Tel. 030-22480-500 (bundesweites Infotelefon) Fax 030-22480-323

35. Wo erhält man eine Beratung in Energieangelegenheiten?

Informationen, wie man den Energieverbrauch senken kann erhält man u.a. bei der Bundesstelle für Energieeffizienz ( https:// www.bfee-online.de/BfEE/DE/Home/home_node.html), bei der Deutschen Energieagentur dena (https://www.dena.de/ startseite/) sowie bei den Verbraucherzentralen (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Octopus Energy Germany GmbH, August-Everding-Straße 25, 81671 München, per Telefonnummer: 0800 400 8010, per E-Mail: hallo@octopusenergy.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas/Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Octopus Energy Germany GmbH, August-Everding-Straße 25, 81671 München; E-Mail: hallo@octopusenergy.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Energierechtliche Informationen / Allgemeine Informationen gemäß § 41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG:

Der Energielieferant ist Octopus Energy Germany GmbH, August-Everding-Straße 25, 81671 München.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EnWG:

Die belieferte Verbrauchsstelle des Kunden sowie die Identifikationsnummer der Entnahmestelle (MaLo-ID) sind dem Auftrag und der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EnWG:

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vertrag von Octopus Energy Germany GmbH bestätigt wurde. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht grundsätzlich nicht, es sei denn der Tarif sieht eine Vertragslaufzeit vor (“Tarife mit Vertragslaufzeit”). Tarife mit Vertragslaufzeit, die nicht gekündigt werden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EnWG:

Gegenstand des Vertrages ist die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom und / oder Gas an die im Vertrag genannte Verbrauchsstelle durch die Octopus Energy Germany GmbH. Die Belieferung erfolgt ausschließlich an natürliche Personen zur Abdeckung ihres privaten Haushaltsbedarfs. Der Messstellenbetrieb und die hierfür anfallenden Entgelte sind von den vertraglichen Leistungen umfasst, es sei denn der Kunde hat einen separaten Vertrag mit einem Messstellenbetreiber abgeschlossen. Es werden keine Wartungsdienste angeboten.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EnWG:

Die jeweiligen Tarife sind abrufbar unter www.octopusenergy.de. Preisänderungen durch die Octopus Energy Germany GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Einseitige Preisänderungen werden erst nach Mitteilung in Textform wirksam, die mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Weitere Einzelheiten sind Ziffer 12 der AGB zu entnehmen.

Ausgewiesene Preisgarantien sind stets eingeschränkt und beziehen sich auf bestimmte Bestandteile der jeweiligen Preise. Der genaue Umfang und die Dauer der eingeschränkten Preisgarantie ist den Tarifdetails des jeweiligen Tarifs zu entnehmen. Weitere Einzelheiten bezüglich der Preisanpassung sind Ziffer 11 und Ziffer 12 der AGB zu entnehmen.

Nach Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie hat Octopus Energy Germany GmbH das Recht, die vereinbarten Preise im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB anzupassen. In diesem Fall gelten ebenfalls die Regelungen unter Ziffer 12 der AGB. Im Falle einer einseitigen Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Octopus Energy Germany GmbH wird die Kündigung des Kunden unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform mit E-Mail-Benachrichtigung unter Angabe des Vertragsendes bestätigen. Künftige Änderungen der Umsatzsteuer, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze ergeben, sowie künftige Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung des Saldos der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Abs. 3 Nr. 3 oder Nr. 5 EnWG werden ohne Ankündigung und ohne das Recht des Kunden, den Vertrag fristlos zu kündigen an den Kunden unverändert weitergegeben. Bei Tarifen ohne Preisgarantie können sowohl die Octopus Energy Germany GmbH als auch der Kunde den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (“ordentliche Kündigung”). Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie kann der Kunde den Vertrag vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit der Preisgarantie mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie hat die Octopus Energy Germany GmbH nicht das Recht zur ordentlichen Kündigung. Das Recht zur fristlosen Kündigung gemäß §314 BGB bleibt unberührt. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine vertraglichen Rücktrittsrechte.

Bei Tarifen ohne Vertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er von einem der Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt wird. Tarife mit Vertragslaufzeit haben die in dem jeweiligen Tarifangebot ausgewiesene Laufzeit und können von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag bei Tarifen mit Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, bis er von einem der Vertragspartner ordentlich gekündigt wird. Kündigt der Kunde den Vertrag, wird Octopus Energy Germany GmbH dessen Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EnWG:

Aktuelle Informationen über die einschlägigen Tarif- bzw. Produktbezeichnung sind im Internet unter www.octopusenergy.de erhältlich. Die Belieferung des Kunden erfolgt außerhalb der Grundversorgung.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EnWG:

Octopus Energy Germany rechnet den gelieferten Strom und das gelieferte Gas in der Regel einmal jährlich ab. Der Kunde hat die Möglichkeit stattdessen eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen. Der Kunde hat die Wahl, am Bankeinzug mittels SEPA- Lastschriftverfahren von einem inländischen Konto teilzunehmen oder fällige Abschlags- oder Rechnungsbeträge selbst zu überweisen. Der Kunde erhält spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums die Rechnung. Nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält der Kunde spätestens nach 6 Wochen die Schlussrechnung. Bei einer monatlichen Abrechnung beträgt diese Frist 3 Wochen.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 EnWG:

Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Strom- oder Gaslieferung in Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und des Messstellenbetriebs erleidet, haftet nicht die Octopus Energy Germany GmbH, sondern der jeweilige Netzbetreiber. Der jeweilige Netzbetreiber ist kein Erfüllungsgehilfe der Octopus Energy Germany GmbH. Weitere Einzelheiten sind Ziffer 22 der AGB zu entnehmen.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 EnWG:

Octopus Energy Germany GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 EnWG:

Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife und gebündelte Produkte oder Leistungen sind im Internet unter www.octopusenergy.de erhältlich.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 EnWG:

Bei Fragen und Beschwerden kann sich der Kunde als Verbraucher an Octopus Energy Germany GmbH, AugustEverding-Straße 25, 81671 München wenden. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden, wenn keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Octopus Energy Germany GmbH ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Tel. 030-2757240-0

Fax 030-2757240-69

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 EnWG:

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001

53105 Bonn

Mo-Fr 9 bis 15 Uhr Tel. 030-22480-500 (bundesweites Infotelefon)

Fax 030-22480-323

Diese allgemeinen Informationen erfolgen im Rahmen von § 41 Abs. 3 EnWG und sind kein Vertragsbestandteil.

Datenschutzhinweis (Energieliefervertrag) Stand: 23.01.2024

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn wir im Rahmen der Anbahnung oder der Durchführung eines Energieliefervertrags Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Begriffsbestimmungen

Unsere Datenschutzerklärung soll für jedermann einfach und verständlich sein. Die Datenschutzerklärung nutzt in der Regel die offiziellen

Begriffe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die offiziellen Begriffsbestimmungen werden in Art. 4 DSGVO erläutert.

1. Kontaktinformationen

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail- Adressen o.Ä.) entscheidet.

Octopus Energy Germany GmbH August-Everding-Straße 25 81671 München

Kontaktdaten des bestellten Datenschutzbeauftragten

PROLIANCE GmbH - www.datenschutzexperte.de Leopoldstr. 21

80802 München

Bitten nennen Sie bei der Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten das Unternehmen, auf welches sich Ihre Anfrage bezieht. Bitte sehen Sie davon ab, Ihrer Anfrage sensible Informationen, wie z. B. eine Ausweiskopie, beizufügen.

2. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet und woher stammen die Daten?

Wir verarbeiten von Ihnen als Kunde oder Interessent ggf. die folgenden personenbezogenen Daten:

  • Stamm- und Kontaktdaten, z. B.

    • Vor- und Nachname, Anrede, Namenszusätze und Titel • Kontaktdaten

    • Geburtsdatum

  • Vertragsdaten, z. B.

    • Vertragskontonummer

    • Gewählte Produkte/Tarife, Vertragskonditionen und weitere

    • Daten zu Verträgen (z. B. Aktions-/Gutscheincodes)

    • Abweichende Rechnungsempfänger/Zahler/Zahlungsempfänger

    • Daten zu Angeboten und Bestellungen, Vertragshistorie

    • Daten zur Lieferstelle (z. B. Zählernummer, Marktlokation) • Mess- und Zählerdaten (z. B. Zählerstände, Verbrauch)

  • Marktkommunikationsdaten (Siehe Ziffer 3.3.6), z. B.

    • Vorversorger

    • Folgeversorger

  • Bank- und Zahlungsdaten, z. B.

    • Kontoinformationen

    • SEPA-Mandate

    • Daten zu Zahlungen und Forderungen, Zahlverhalten (z.B. erfüllte Forderungen und Außenstände, Mahn- und Sperrereignisse, Ausbuchungen, Informationen über Forderungsübergaben an Inkassounternehmen)

    • Bonitätswerte

  • Befragungsergebnisse und weitere Daten zu Ihren Interessen

  • Kommunikationsdaten (z.B. E-Mail, Post)

3. Für welchen Zweck und aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?

3.1. Tarif- und Produktberatung/Vertragsanbahnung Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

3.2. Vertragsabschluss, Pflege Kundenkonto und Änderungen von Daten, Erfassen der Zählerstände, Abrechnung und Vertragsbeendigungen, Preisanpassungen und Verifikation IBAN

3.2.1. Kundenkonto

Im Rahmen des Vertragsabschlusses verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Stamm-, Kontakt- und Vertragsdaten, Bank- und Zahlungsdaten in einem Kundenkonto. Das Kundenkonto dient der internen Vertragsabwicklung und Organisation, der nicht werblichen Kommunikation. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit auf unserer Website https://octopusenergy.de/login ein eigenes Kundenkonto zu erstellen, in dem Sie Ihre Tarifdetails, Verträge und Kontaktdaten einsehen können. Weitere Informationen zum Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des eigenne Kundenkontos, finden Sie auf der entsprechenden Webseite. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. DSGVO.

3.2.2. Preisanpassung

Sofern wir in unseren Vertragsbedingungen uns ein einseitiges Preisänderungsrecht vorbehalten haben, werden wir Sie im Falle der Ausübung dieses vertraglich vorgesehenen Rechts entsprechend den einschlägigen energierechtlichen Vorschriften informieren. Hierfür verarbeiten wir Ihre Vertragsdaten und Kontaktdaten, um Ihre aktuellen Vertragskonditionen zu analysieren, neue Vertragskonditionen zu berechnen und Sie über die geplante Anpassung zu informieren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. im Hinblick auf die Unterrichtung ggf. auch Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 5 EnWG.

3.2.3. Verifikation IBAN

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Berechtigtes Interesse:

  • Betrugsversuche zu identifizieren

  • Verluste durch fehlerhafte Auszahlungen zu vermeiden

  • Grundsatz der Richtigkeit gem. Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO entsprechen

3.2.4. Forderungsmanagement und Inkasso

Sofern Sie mit der Bezahlung von Rechnungsbeträgen in Verzug sind, verarbeiten wir im Rahmen des Forderungsmanagement Ihre Stamm- und Kontaktdaten, Vertragsdaten und Bank- und Zahlungsdaten, um unsere Ansprüche gegen Sie durchzusetzen. Hierbei beauftragen wir Inkassodienstleister, die im Auftrag von uns Zahlungsansprüche verfolgen.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

3.2.5. Marktpartnerkommunikation

Aufgrund der gesetzlichen Geschäftsprozesse der Bundesnetzagentur zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und Lieferantenwechsel Strom/ Gas (GELI) müssen wir uns mit anderen Energiemarktteilnehmer (wie z.B. Messstellenbetreiber, Netzbetreiber) austauschen. Hierfür werden Ihre Stamm-, Kontakt- und Vertragsdaten sowie Mess- und Zählerdaten an die jeweiligen Energiemarktteilnehmer ausgetauscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen in EnWG, StromNZV, GasNZV und MsbG.

3.2.6. Kundenservice und Kundenanfragen

Sofern Sie per Telefon oder per E-Mail unseren Kundenservice in Anspruch nehmen oder uns eine allgemeine Kundenanfrage schicken, verarbeiten wir Ihre Stamm-, Kontakt- und Vertragsdaten, als auch die in Ihrer Anfrage enthaltenen Informationen, sofern Sie bereits bei uns Kunde sind bzw. waren. Sofern Sie bei uns kein Kunde sind und uns eine Anfrage stellen, verarbeiten wir die in der Anfrage enthaltenen personenbezogenen Daten, als auch Ihre E-Mailadresse oder Ihre verwendete Telefonnummer, um ihre Anfrage entsprechend beantworten zu können. Wir verarbeiten Ihre Anfragen im Rahmen unserer Qualitätskontrolle, indem wir einzelne Anfragen untersuchen, um unseren Kundenservice stetig zu verbessern.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern dies für die Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist und im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse ab einer effizienten und sachgerechten Bearbeitung Ihres Anliegens und der Optimierung unseres Kundenservices.

3.3.Marketing und Vertrieb

3.3.1. Direktmarketing

3.3.1.1. Auswertung Kundendaten für Direktmarketing

Zur Verbesserung unseres Direktmarketings verarbeiten wir personenbezogenen Daten, insbesondere Stamm-, Kontakt- und Vertragsdaten (z. B. Verbrauchs- und Zahlungsdaten). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO. Das von uns verfolgte berechtigte Interesse ist die effiziente Gestaltung unserer Werbe- und Vertriebsmaßnahmen zur Verbesserung unserer Produkte und Dienstleistungen sowie der Ausbau unserer Kundenbeziehungen.

3.3.1.3. Werbliche Ansprache

Im Rahmen unseres Marketings kann es zu werblichen Ansprache kommen. Dabei wird personalisierte Werbung und Vertragsangebote auf Kundenkanälen (z.B. E-Mail, Telefon) oder im Rahmen unseres Newsletterversands an Kunden kommuniziert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

3.3.1.3. Kundenbindungsprogramm (z.B. Gewinnspiele)

Sofern wir Kundenbindungsprogramme anbieten, verarbeiten, wir die von Ihnen angegeben personenbezogenen Daten mit Ihren Stamm-,

Kontakt- und Vertragsdaten, um das jeweilige Kundenbindungsprogramm durchzuführen. Sofern Sie unseren Freunde-werben-Bonus nutzen, verarbeiten wir Ihre Stamm-, Kontakt- und Vertragsdaten, um die ordentliche Teilnahme und Verwendung des Freunde-werben-Bonus-Links zu gewährleisten. Sofern wir andere Gewinnspiele anbieten, werden Sie im Rahmen der jeweiligen Teilnahmebedingungen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und die entsprechenden Hinweise und Teilnahmebedingungen je Kundenbindungsprogramm

3.4. Unternehmenssteuerung, Analyse und Reporting

3.4.1. Unternehmenssteuerung
Teilweise ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Optimierung und Steuerung interner Unternehmensprozesse erforderlich. Zu den Unternehmensprozesse gehören folgende Bereiche/ Prozesse:

  • Interne Buchhaltungs-, Verwaltungs-, Steuerungs- und Controlling-Prozesse,

  • IT-Sicherheit und Funktionsfähigkeit unserer Systeme (z. B. Bearbeitung von Software-Fehlermeldungen),

  • Koordinierung, Abrechnung und Provisionierung unserer externen Dienstleister (z. B. Vertriebspartner),

  • Aufklärung und Verhinderung von Straftaten,

  • Anfragenbeantwortung von Behörden oder

    Schlichtungsstellen
    Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie können der Verarbeitung widersprechen. (Siehe Ziffer 7.9)

3.4.2. Analyse und Reporting

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten in unserer statistischen Datenbank, welche die Grundlage für die Optimierung unseres Produktportfolios, Vertragsabwicklungsprozesse oder unserer Servicedienstleistungen bildet. Hierbei werden Ihre personenbezogenen Daten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zum Zwecke der Analyse und Report auf Grundlage unseres berechtigten Interesses verarbeitet. Wir haben ein berechtigtes Interesse sichere Berichte und Analysen zu erstellen, um unsere Geschäftsmodelle und Unternehmensprozesse zu optimieren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie können der Verarbeitung widersprechen. (Siehe Ziffer 7.9)

4. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert? (Speicherdauer)

Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Kundenbeziehung bzw. zur Erfüllung vertraglicher Zwecke. Dies umfasst u. a. auch
die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages, inklusive der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs-
und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgeschriebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich richtet sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Falls kein Vertrag mit Ihnen als Interessent zustande gekommen sein sollte, speichern wir Ihre Daten in der Regel bis zu ein Jahr, z. B. zur Gewährleistung der Kundenkommunikation oder Klärung etwaiger vorvertraglicher Ansprüche. Falls eine Speicherung nach Wegfall der ursprünglichen Zwecke erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten gesperrt und nur für die Zwecke verarbeitet, die die längere Aufbewahrung rechtfertigen. Anschließend löschen oder anonymisieren wir Ihre personenbezogenen Daten.

6. An wen werden personenbezogene Daten weitergegeben? (Datenempfänger)
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an die Bereiche und Personen weiter, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. zur Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen.

Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem Auftrag auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DSGVO verarbeitet. In diesen Fällen stellen wir sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt. Die Kategorien von Empfängern sind in diesem Fall Anbieter von Internetdienstanbieter sowie Anbieter von Kundenmanagementsystemen und -software.

Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Unternehmens erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, die Weitergabe zur Abwicklung und somit zur Erfüllung des Vertrages oder, auf Ihren Antrag hin, zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich ist, uns Ihre Einwilligung vorliegt oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:

  • Externer Steuerberater

  • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Aufsichtsbehörden, Finanzamt) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung,

  • Empfänger, an die die Weitergabe zur Vertragsbegründung oder -erfüllung unmittelbar erforderlich ist, wie z.B. Marktteilnehmer im Energiemarkt (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und -dienstleister sowie Lieferanten)

Datentransfer nach Großbritannien

Wir können Ihre personenbezogenen Daten an mit uns verbundene Unternehmen übermitteln, soweit dies im Rahmen der unter Ziffer 3 dieser Datenschutzhinweise dargelegten Zwecke und Rechtsgrundlagen zulässig ist. Basierend auf unserem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Erw. 38 der DSGVO) teilen wir personenbezogene Daten innerhalb der Unternehmensgruppe der Octopus Energy
Group Limited in Großbritannien. (Uk House, 5th Floor, 164-182 Oxford Street, London, United Kingdom, W1D 1NN), um interne Verwaltungs- und Organisationszwecke zu bearbeiten. Es besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission bezüglich der Datenübermittlung nach Großbritannien.

7. Welche Rechte stehen Ihnen zu? (Betroffenenrechte)

Im Folgenden finden Sie Informationen dazu, welche Betroffenenrechte das geltende Datenschutzrecht Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährt:

7.1. Recht auf Auskunft
Das Recht, gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie
über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.

7.2. Recht auf Berichtigung
Das Recht, gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.

7.3. Recht auf Auskunft
Das Recht, gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

7.4. Recht auf Einschränkung
Das Recht, gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

7.5. Recht auf Unterrichtung
Sie haben das Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO, wenn Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht haben. Dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

7.6. Recht auf Datenübertragung
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist

7.7. Recht auf Beschwerde
Sie haben das Recht, sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes unseres Sitzes:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)

Promenade 18

91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 1349 91504 Ansbach Deutschland

Telefon

+49 (0) 981 180093-0
oder ggf. die Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden.

7.8.  Recht auf Widerruf

Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in
die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

7.9.  Recht auf Widerspruch
Soweit die Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgt, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten einzulegen. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen. Diese müssen Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung muss der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.
In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit dieser Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht weiter für diese Zwecke verarbeiten.