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01062024_AGB_Octopus_Energy_Germany_SLP

Hinweis: Falls du an einer Tarifänderung, Kündigung oder Ähnlichem interessiert bist, kannst du uns dein Anliegen auch über
unsere E-Mail mitteilen. Alternativ kannst du auch über das Octopus Energy Konto dein Anliegen selbst durchführen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.06.2024
1. Wer ist der Vertragspartner?

Octopus Energy Germany GmbH (nachfolgend
"Octopus Energy Germany")
Sitz der Gesellschaft: August-Everding-Straße 25, 81671
München
Geschäftsführer: Bastian Gierull, Stuart Jackson
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 231408
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a
Umsatzsteuergesetz: DE 311154264

2. Welchen Strom und Gas liefert Octopus Energy
Germany?

2.1. Der gelieferte Strom von Octopus Energy Germany ist
100% Ökostrom. Das Zertifikat findet sich unter:
www.octopusenergy.de. Für die Qualität des Stroms, also
insbesondere die Nennspannung und die
Nennfrequenz, ist ausschließlich der Netzbetreiber
verantwortlich.

2.2. Octopus Energy Germany liefert Gas mit der nach
anerkannten Regeln der Technik zulässigen
Schwankungsbreite (DVGW Arbeitsblatt G 260
"Gasbeschaffenheit") für einen Brennwert von 8,4 – 13,1
kWh/m³ für Erdgas der Gruppen L und H und einem
Messdruck von 18 bis 25 mbar an das Ende des
Netzanschlusses. Für die Qualität des Erdgases ist
ausschließlich der Netzbetreiber verantwortlich.

3. Wer kann bei Octopus Energy Germany einen Vertrag
abschließen?

3.1. Einen Vertrag bei Octopus Energy Germany können
Privatpersonen abschließen, die den Strom und das Gas
überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt
verbrauchen. Die Belieferung erfolgt außerhalb der
Grundversorgung.

3.2. Es werden keine Wartungsdienste angeboten.

4. Wie und mit wem wird ein Vertrag abgeschlossen?
Wie wird mit Octopus Energy Germany über den
Vertrag kommuniziert?

4.1. Vertragspartner des Kunden ist die Octopus Energy
Germany GmbH. Der Vertragsschluss kann vom Kunden
unter anderem online über die Webseite von Octopus
Energy Germany (www.octopusenergy.de – nachfolgend
"Webseite") oder einschlägige Online- Vergleichsportale
(z.B. Verivox, Check24) eingeleitet werden.

4.2. Octopus Energy Germany schließt die für die
Durchführung der Belieferung erforderlichen Verträge
mit Netzbetreibern ab. Diese umfassen unter anderem
auch die Durchführung des Messstellenbetriebs durch
den örtlichen Netzbetreiber als grundzuständiger
Messstellenbetreiber, sofern der Kunde insoweit keinen
separaten Vertrag mit einem anderen
Messstellenbetreiber geschlossen hat.

4.3. Die von Octopus Energy Germany auf Grundlage der
Angaben des Kunden erstellten Angebote für Strom-
und Gastarife stellen kein rechtlich bindendes Angebot
an den Kunden dar.

4.4. Erst durch seine Unterschrift unter das Auftragsformular
bzw. online erst durch Betätigung der Schaltfläche

"Zahlungspflichtig bestellen" oder der entsprechenden
Schaltfläche des jeweiligen Online Vergleichsportals gibt
der Kunde gegenüber Octopus Energy Germany ein
verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab
(nachfolgend "Auftrag"). Bis zum verbindlichen
Absenden des Auftrags kann der Kunde online seine
Auswahl jederzeit korrigieren, indem er die im
Bestellverlauf vorgesehenen Korrekturhilfen nutzt. Die
Zugangsbestätigung für den Auftrag erfolgt über eine
Landingpage auf der Webseite, auf die der Kunde
unmittelbar nach dem Absenden des Auftrags
weitergeleitet wird.

4.5. Sofern der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs als
Grund für seinen Auftrag einen "Anbieterwechsel"
angibt, bleibt er für die Dauer des
Lieferantenwechselprozesses an seinen Auftrag
gebunden. Der Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall
unter Berücksichtigung des Termins, zu dem der
Vorlieferant die Kündigung des Vorlieferanten für die
Lieferstelle (soweit vorhanden) akzeptiert und zu dem
der jeweilige örtliche Netzbetreiber den Beginn der
Netznutzung bestätigt.

4.6. Die Kündigung gegenüber dem Vorlieferanten
übernimmt Octopus Energy Germany für den Kunden.
Sollte der Kunde jedoch gegenüber dem Vorlieferanten
ein Sonderkündigungsrecht haben, muss der Kunde
seinen Vertrag gegenüber dem Vorlieferanten selbst
kündigen.

4.7. Octopus Energy Germany kann die Bonität eines neuen
Kunden prüfen. Dies geschieht unter Einhaltung des
Datenschutzrechtes über einen externen Dienstleister.
Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt die
Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm. 13,
41460 Neuss, an Octopus Energy Germany die in ihrer
Datenbank zu der Person des Kunden gespeicherten
Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich auf der Basis
mathematisch-statistischer Verfahren ermittelter
Score-Werte, sofern Octopus Energy Germany ein
berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Bei der
Berechnung des Score-Wertes werden unter anderem
auch Anschriftendaten genutzt.

4.8. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag von
Octopus Energy Germany bestätigt wurde. Die
Auftragsbestätigung erfolgt in jedem Fall bevor die
vertragsgegenständliche Lieferung von Strom und/oder
Gas durch Octopus Energy Germany beginnt. Die
Auftragsbestätigung erfolgt in Textform per E-Mail und
enthält alle Angaben, die für den Vertragsabschluss
notwendig sind, insbesondere auch die Verbrauchsstelle
des Kunden einschließlich der zu Bezeichnung der
Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer (
MaLo-ID). Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine
Zusammenfassung der wichtigsten
Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt.

4.9. Sofern diese Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich
eine Kommunikation in "Textform per E-Mail" verlangen,
können Erklärungen auch in jeder anderen Textform als
per Mail erfolgen (z.B. Fax, Brief). Die E-Mail-Adresse von
Octopus Energy Germany lautet:
hallo@octopusenergy.de. Die E-Mails von Octopus
Energy Germany werden an die vom Kunden bei der

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 1/9

Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Octopus Energy Germany behält sich vor, Mitteilungen
in Einzelfällen per Post versenden zu dürfen. Für eine
reibungslose Kommunikation muss der Kunde die
E-Mail-Adresse, die bei Octopus Energy Germany
hinterlegt wurde, stets aktuell halten. Änderungen der
E‐Mail‐Adresse sind Octopus Energy Germany
unverzüglich mitzuteilen.

4.10. Für vertragliche Zwecke stimmt der Kunde zu, sämtliche
Kommunikation in elektronischer Form zu erhalten, es
sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche
Vorschriften erfordern eine andere Form der
Kommunikation. Personenbezogene Daten wie BLZ,
Kontonummer werden zum Schutz nur verkürzt
dargestellt.

4.11. Die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der
Kommunikation per E-Mail) kann Sicherheitslücken
aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem
Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Bei
Kommunikation per E‐Mail werden sämtliche
Dokumente derzeit unverschlüsselt versandt.

4.12. Der Kunden unterrichtet Octopus Energy Germany
unverzüglich in Textform über wesentliche Änderungen
der Nutzung der Verbrauchsstelle oder des
Jahresverbrauchs, um eine verbrauchsgerechte und
rechtzeitige Abrechnung zu gewährleisten. Wesentliche
Änderungen sind insbesondere Änderungen der
Kontakt- und Zahlungsdaten des Kunden, Änderungen
der Anzahl der Personen im Haushalt des Kunden , die
Erweiterung oder Änderung der Kundenanlage oder die
Verwendung oder die In- oder Außerbetriebnahme
zusätzlicher Verbrauchsgeräte wie z.B. eine
Wärmepumpe oder eine Elektroauto-Ladestation an der
Verbrauchsstelle. Durch die Änderung wird
gegebenenfalls eine Anpassung der
Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 17.3 erforderlich.

5. Wie kann der Kunde als Verbraucher den Vertrag
widerrufen?
Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ab
Vertragsschluss (Vertragsbestätigung) ohne Angabe von
Gründen widerrufen werden. Octopus Energy Germany
verweist auf die beigefügte Widerrufsbelehrung und
das Widerrufsformular.

6. Was passiert bei einem Lieferantenwechsel? Ab wann
beginnt die Lieferung von Strom und/oder Gas?

6.1. Octopus Energy Germany wird einen möglichen
Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter
Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der
vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

6.2. Bei einem Lieferantenwechsel ist Octopus Energy
Germany verpflichtet, dem Kunden unverzüglich in
Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er
eine vom Kunden gewünschte Belieferung
aufgenommen werden kann.

6.3. Der Lieferantenwechsel darf maximal 3 Wochen dauern.
Die Frist hierfür läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die
Anmeldung durch Octopus Energy Germany bei dem
örtlichen Netzbetreiber erfolgt ist.

6.4. Strom- und/oder Gaslieferung beginnt mit dem in der
Auftragsbestätigung genannten Datum, jedoch
frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem:

6.4.1. zwischen Octopus Energy Germany, dem örtlichen
Netzbetreiber und/oder dem Vorlieferant sowie mit
demMessstellenbetreiber sämtliche Fragen zum

Netzzugang bzw. zumMessstellenbetrieb sowie zur
Übernahme des Kunden geregelt sind,

6.4.2. der Vorlieferant die Kündigung des bisherigen Vertrages
bestätigt hat und

6.4.3. der örtliche Netzbetreiber den Beginn der Netznutzung
bestätigt hat.

6.5. Dieser Zeitpunkt ist abhängig von mehreren
Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Kündigung des
bisherigen Liefervertrages, keiner Sperrung des
Anschlusses, Bestätigung der Netznutzung durch den
örtlichen Netzbetreiber, Zustimmung des örtlichen
Netzbetreibers für das Konzept für die Messung. Dieser
Prozess ist für den Kunden unentgeltlich und wird so
schnell wie möglich umgesetzt. Octopus Energy
Germany kommuniziert dem Kunden den Beginn der
Belieferung.

6.6. Sollte Octopus Energy Germany zu dem in der
Auftragsbestätigung genannten Datum die Strom-
und/oder Gaslieferung tatsächlich nicht aufnehmen
können, erfolgt die Belieferung des Kunden weiterhin
entweder durch den Vorlieferanten oder auf Grund der
Verpflichtungen des Grundversorgers nach den §§ 36, 38
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch den
Grundversorger.

6.7. Octopus Energy Germany ist zur Aufnahme der
Energielieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss
des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt
ist oder kein Netzanschluss besteht.

7. Darf der Kunde Eigenanlagen betreiben?
Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages verpflichtet,
seinen gesamten Strom- und/oder Gasbedarf für die
Lieferstelle von Octopus Energy Germany zu beziehen.
Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch
Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 kW
elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien;
ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich zur
Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung
der Stromversorgung dienen (Notstromaggregate).

8. Wie wird die Strom- und Gaslieferung vergütet?
8.1. Der Strom- und Gaspreis besteht jeweils aus einem

Grund- und Arbeitspreis. Die Höhe wird bei
Vertragsschluss vereinbart. Kommt es danach zu einer
wirksamen Preisänderung gemäß Ziffer 11, Ziffer 12, so
tritt der geänderte Preis an die Stelle des zuvor
vereinbarten Preises.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, den gelieferten und
abgenommenen Strom sowie das gelieferte und
abgenommene Gas zu bezahlen.

9. Welche Kosten sind im Strompreis enthalten?
Im Strompreis sind die folgenden Kosten enthalten: Die
Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der
Kosten für die Abrechnung,die Umsatzsteuer und die
Stromsteuer, die Entgelte für den Messstellenbetrieb,
inklusive Messung und Abrechnung, die
Konzessionsabgabe, die Netzentgelte sowie die Umlage
nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19
Strom NEV-Umlage), die Umlagen und Aufschläge nach
§ 12 Abs. 1 des Energiefinanzierungsgesetzes (KWKG
Umlage sowie die Offshore-Netzumlage) in den jeweils
geltenden Fassungen. Weitere Informationen zu den
Umlagen und Aufschlägen sind der gemeinsamen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 2/9

Webseite der Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de zu entnehmen.

10. Welche Kosten sind im Gaspreis enthalten?
Im Gaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Die
Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der
Kosten für die Abrechnung,die Umsatzsteuer und die
Energiesteuer, die Entgelte für den Messstellenbetrieb
inklusive Messung und Abrechnung, die Kosten der
Emissionszertifikate aus dem nationalen
Brennstoffemissionshandel nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die
Konzessionsabgabe, die Netzentgelte sowie die an den
Markt- gebietsverantwortlichen zu entrichtenden
Entgelte und Umlagen,. z.B. die
SLP-Bilanzierungsumlage, die Konvertierungsumlage,
das Konvertierungsentgelt sowie die
Konvertierungsumlage, das VHP-Entgelt, die
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG,
Marktraumumstellungsumlage (MRU-Umlage), sowie
die Biogasumlage in den jeweils geltenden Fassungen.
Weitere Informationen zu den Entgelten und Umlagen
ist der Website des Marktgebietsverantwortlichen
Trading Hub Europe unter www.tradinghub.eu zu
entnehmen.

11. Was muss man über die Tarife mit eingeschränkter
Preisgarantie und Nettopreisgarantie wissen? Was
passiert bei Ablauf der eingeschränkten
Preisgarantie?

11.1. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie (auch
"Preisfixierung" genannt) und Nettopreisgarantie gelten
die vereinbarten Preise lediglich an der vereinbarten
Verbrauchsstelle.

11.2. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie über die
Belieferung mit Strom bleiben die vereinbarten
Strompreise im Hinblick auf Beschaffungs- und
Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die
Abrechnung, die Netzentgelte und Konzessionsabgaben
sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb inklusive
Messung und Abrechnung während der vereinbarten
Laufzeit der eingeschränkten Preisgarantie
unverändert. Die eingeschränkte Preisgarantie umfasst
nicht die Umsatzsteuer und die Stromsteuer. Ebenfalls
gilt die eingeschränkte Preisgarantie nicht für
bestehende und künftig neue Steuern, Umlagen,
Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die
Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung
(Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von
elektrischer Energie betreffende Mehrbelastungen oder
Entlastungen.

11.3. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie über die
Belieferung mit Gas bleiben die vereinbarten Gaspreise
im Hinblick auf Beschaffungs- und Vertriebskosten
einschließlich der Kosten für die Abrechnung, die
Netzentgelte und Konzessionsabgaben und die an den
Marktgebietsverantwortlichen zu entrichtenden
Entgelte und Umlagen sowie die Entgelte für
Messstellenbetrieb inklusive Messung und Abrechnung
während der vereinbarten Laufzeit der eingeschränkten
Preisgarantie unverändert. Die eingeschränkte
Preisgarantie umfasst nicht die Umsatzsteuer und die
Energiesteuer. Ebenfalls gilt die eingeschränkte
Preisgarantie nicht für bestehende oder künftig neue
Steuern, Umlagen, Abgaben oder sonstige staatlich
veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung,

Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den
Verbrauch Gas betreffende Mehrbelastungen oder
Entlastungen.

11.4. Bei Tarifen mit Nettopreisgarantie bleiben alle
vereinbarten Preisbestandteile des Strom- bzw.
Gaspreises mit Ausnahme der Umsatzsteuer und der
Strom- bzw. Energiesteuer unverändert. Die
Nettopreisgarantie erfasst ebenso keine etwaigen nach
Vertragsabschluss während der Preisgarantie erstmals
wirksam werdenden neu eingeführten Steuern,
Abgaben oder sonstigen unmittelbar die Beschaffung,
Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung
und Verteilung bzw. Fernleitung und Verteilung),
Belieferung oder den Verbrauch von Strom bzw. Gas
betreffenden, staatlich veranlassten Belastungen oder
entsprechenden neuen Entlastungen.

11.5. Erhöhen sich die übrigen Kosten nach Ziffer 9 beim
Strompreis bzw. nach Ziffer 10 beim Gaspreis, hat
Octopus Energy Germany das Recht, die vereinbarten
Preise im Hinblick auf diese Kosten imWege der
einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen
Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) zu ändern. In diesem Fall gelten die Regelungen
unter Ziffer 12.

11.6. Einen Monat vor Ablauf der eingeschränkten
Preisgarantie informiert Octopus Energy Germany den
Kunden über den bevorstehenden Ablauf der
eingeschränkten Preisgarantie bzw. Nettopreisgarantie.

11.7. Octopus Energy Germany hat nach Ablauf der
eingeschränkten Preisgarantie bzw. Nettopreisgarantie
das Recht, die vereinbarten Strompreise bzw. Gaspreise
imWege der einseitigen Leistungsbestimmung in
Ausübung billigen Ermessens nach § 315 (BGB)
anzupassen. In diesem Fall gelten die Regelungen unter
Ziffer 12.

12. Darf Octopus Energy Germany Preise ändern?
12.1. Preisänderungen durch Octopus Energy Germany

erfolgen imWege der einseitigen
Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens
nach § 315 (BGB).

12.2. Der Kunde kann die Billigkeit der jeweiligen
Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der
einseitigen Leistungsbestimmung durch Octopus
Energy Germany sind ausschließlich Änderungen der
Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung
nach Ziffer 9 oder Ziffer 10 maßgeblich sind. Bei Tarifen
mit eingeschränkter Preisgarantie oder
Nettopreisgarantie kann während ihrer Dauer eine
Preisänderung jedoch nicht auf Änderungen der
Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der
Kosten für die Abrechnung gestützt werden. Octopus
Energy Germany ist bei Kostensteigerungen berechtigt,
bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung
durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist Octopus
Energy Germany verpflichtet, Kostensteigerungen nur
unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu
berücksichtigen und eine Saldierung von
Kostensteigerungen und Kostensenkungen
vorzunehmen.

12.3. Octopus Energy Germany hat den Umfang einer
Preisänderung so zu bestimmen, dass
Kostensenkungen nach denselben
betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung
getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 3/9

darf Octopus Energy Germany Kostensenkungen nicht
später weitergeben als Kostensteigerungen.

12.4. Änderungen der Preise werden erst nach Mitteilung in
Textform wirksam, wobei die Benachrichtigung
mindestens einen Monat vor Eintritt der beabsichtigten
Änderung erfolgt.

12.5. Im Falle einer einseitigen Änderung des Strompreises
beinhaltet die Mitteilung auch die Information darüber,
in welchem Umfang sich der Versorgeranteil geändert
hat. Der Versorgeranteil ist der auf die Strombelieferung
entfallende Preisanteil, der sich rechnerisch nach Abzug
der Umsatzsteuer und der Belastungen nach dem § 40
Abs. 3 des EnWG ergibt.

12.6. Ändert Octopus Energy Germany die Preise, so hat der
Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Preisänderung zu kündigen
(Sonderkündigungsrecht), ohne dass von Octopus
Energy Germany hierfür ein gesondertes Entgelt
verlangen darf. Hierauf wird Octopus Energy Germany
den Kunden in der Mitteilung in Textform per E-Mail
über die bevorstehende Änderung ausdrücklich
hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Octopus
Energy Germany wird die Kündigung des Kunden
unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang in
Textform per E-Mail unter Angabe des Vertragsendes
bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung
bleibt unberührt.

12.7. Die Ziffern 12.1 bis 12.6 gelten auch, soweit künftig neue
Steuern, Umlagen, Abgaben oder sonstige staatlich
veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung,
Netznutzung (Fernleitung bzw. Übertragung und
Verteilung) oder den Verbrauch von Strom bzw. Gas
betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen
wirksam werden, es sei denn die Weitergabe an den
Kunden darf aufgrund einer gesetzlichen Regelung
ohne Ankündigung und ohne das Recht des Kunden,
den Vertrag fristlos zu kündigen, erfolgen.

12.8. Abweichend von vorstehenden Ziffern 12.1 bis 12.6
werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß
Umsatzsteuergesetz (Mehr- oder Minderbelastungen)
sowie Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung
des Saldos der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Abs. 3
Nr. 3 oder Nummer 5 EnWG ohne Ankündigung und
ohne das Recht des Kunden, den Vertrag fristlos zu
kündigen, an den Kunden unverändert weitergegeben.

13. Was ist ein Treuebonus und wer bekommt ihn?
13.1. Der Treuebonus kann einem Neukunden als Belohnung

gewährt werden, der einen Vertrag mit Octopus Energy
Germany abschließt und mindestens 12 Monate an
demselben Zähler beliefert wird, sofern der
abgeschlossene Tarif einen Treuebonus beinhaltet. Ein
Kunde gilt als Neukunde, wenn er noch nicht oder mehr
als sechs Monate nicht bei Octopus Energy Germany in
Belieferung war. Die Belohnung wird dem Kunden nach
Erfüllen der Voraussetzungen auf seinem Kundenkonto
gutgeschrieben.

13.2. Der Treuebonus ist eine einmalige Belohnung, die nicht
mit anderen Aktionen von Octopus Energy Germany
kombinierbar ist und sie wird nicht gewährt, wenn der
Kunde vor Ablauf der 12 Monate die Belieferung kündigt
und/oder denWohnsitz wechselt.

14. Was ist der "Freunde-werben-Bonus" ("Bonus")?
14.1. Der "Freunde-werben-Bonus" ist eine Gutschrift in der

jeweiligen Jahresrechnung bzw. Endabrechnung für
denWerbenden und den Freund des Werbenden
("Freund"). Die konkrete Höhe der Gutschrift ist im
Kundenkonto des Werbenden einsehbar. Der Bonus ist
nicht mit anderen Aktionen von Octopus Energy
Germany kombinierbar.

14.2. Um den Bonus erhalten zu können, müssen alle
folgenden Bedingungen erfüllt sein:

14.2.1. Freund wird Kunde bei Octopus Energy Germany über
die Webseite www.octopusenergy.de unter Angabe des
Werbecodes des Werbenden

14.2.2. Freund ist aktuell und war in den letzten 12 Monaten
kein Kunde bei Octopus Energy Germany

14.2.3. Werbender und Freund sind in Belieferung durch
Octopus Energy Germany

14.2.4. Werbender und Freund haben den ersten Abschlag
gezahlt

14.2.5. Freund ist seit mindestens sechs Monaten in
Belieferung und hat seine monatlichen Abschläge
gezahlt

14.2.6. Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Vertragsschluss
muss beimWerbenden und Freund abgelaufen sein.

14.2.7. Werbender wurde nicht von dem
Freunde-werben-Bonus ausgeschlossen, siehe Ziffer 14.3

14.3. Octopus Energy Germany ist dazu berechtigt, dem
Werbenden den Bonus zu verweigern und ihn von
zukünftigen Werbeaktionen auszuschließen.
Insbesondere sind folgende Handlungen ausdrücklich
untersagt und führen zum Ausschluss aus dem
"Freunde-werben-Bonus":

14.3.1. Massenversand vonWerbe-Mails (Spam)
14.3.2. Verwendung vonWerbekanälen, deren Inhalte gegen

geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen;
insbesondere Webseiten oder Social-Media Portale, die
gewaltverherrlichende oder -verharmlosende
Darstellungen und/oder Inhalte; volksverhetzende,
rechtsextremistische und/oder verfassungsfeindliche
Darstellungen und Inhalte; Darstellungen und Inhalte,
die zu Straftaten auffordern; pornographische Inhalte
(insbesondere sexuelle Gewaltdarstellungen) beinhalten

14.3.3. Auftreten als offizieller Vertreter/ Partner von Octopus
Energy Germany

14.3.4. Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten
von Octopus Energy Germany und verbundenen
Unternehmen (insbesondere Octopus Energy Group
Limited)

14.3.5. Gewerbliche Nutzung, insbesondere die Verbreitung des
Werbecode über einen online Auftritt, insbesondere
eine eigene Webseite.

15. Wofür wird der Promotionscode gebraucht?
15.1. Der Kunde kann bei Abschluss des Vertrages einen

Freunde-werben oder einen anderen Promotionscode
("Promotionscode") anwenden.

15.2. Durch Promotionscode erhaltenes Guthaben kann
ausschließlich für die Bezahlung des monatlichen
Octopus Energy Germany Abschlags eingesetzt werden.
Eine Auszahlung von durch Promotionscode
erhaltenem Guthaben ist generell nicht möglich.

15.3. Hat ein Kunde bei der Anmeldung einer Entnahmestelle
einen Promotionscode angewendet, kann das dadurch
erhaltene Guthaben nur für die Abschlagszahlung für
dieselbe Entnahmestelle verwendet werden. Ein durch

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 4/9

Promotion erhaltenes Guthaben ist nicht auf andere
Octopus Energy Germany Konten oder Abnahmestellen
übertragbar.

15.4. Promotionscodes können von Octopus Energy Germany
auf eine bestimmte Gültigkeitsdauer beschränkt
werden. Octopus Energy Germany ist nicht verpflichtet,
den Ablauf der Gültigkeitsdauer anzukündigen.

15.5. Endet der Vertrag durch Kündigung durch den Kunden
oder Octopus Energy Germany bevor das durch
Promotion erhaltene Guthaben des Kunden
aufgebraucht ist, erlischt das verbleibende durch
Promotion erhaltene Guthaben des Kunden mit
Beendigung des Vertrages.

16. Wie werden gelieferter Strom und geliefertes Gas
gemessen und abgelesen? Welche Pflichten hat der
Kunde?

16.1. Der gelieferte Strom und das gelieferte Gas werden
durch die Messeinrichtungen nach den Vorschriften des
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ermittelt.

16.2. Für die Ermittlung des gelieferten Stroms und des
gelieferten Gases ist Octopus Energy Germany
berechtigt, die durch den örtlichen Netzbetreiber,
Messstellenbetreiber oder den die Messung
durchführenden Dritten übermittelten Zählerstände zu
verwenden.

16.3. Bei einer Messung mit einem intelligenten Messsystem
nach den Vorgaben des MsbG sind diese Werte von
Octopus Energy Germany vorrangig zu verwenden.
Octopus Energy Germany wird in der Rechnung
angeben, wie ein von ihr verwendeter Zählerstand
ermittelt wurde.

16.4. Octopus Energy Germany kann darüber hinaus selbst
ablesen, von dem örtlichen Netzbetreiber oder dem
Messstellenbetreiber ablesen lassen oder verlangen,
dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies
1. zum Zwecke einer Abrechnung oder einer

Abrechnungsinformation,
2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
3. bei einem berechtigten Interesse seitens Octopus

Energy Germany an einer Überprüfung der
Ablesung erfolgt.

16.5. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall
widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist.
Octopus Energy Germany darf bei einem berechtigten
Widerspruch für eine eigene Ablesung kein gesondertes
Entgelt verlangen.

16.6. Der Kunde ist verpflichtet, zum Zwecke der Ablesung
demmit einem Ausweis versehenen Beauftragten des
örtlichen Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder
von Octopus Energy Germany den Zutritt zu seinem
Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten. Der
Kunde muss vorher hierüber durch Mitteilung an ihn
oder durch einen Aushang im jeweiligen Haus
benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung muss
mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin
erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Messeinrichtungen zugänglich sind.

16.7. Wenn der örtliche Netzbetreiber, der
Messstellenbetreiber oder Octopus Energy Germany das
Grundstück und die Räume des Kunden trotz
Beachtung der in Ziffer 16.6 für das Zutrittsrecht
geregelten Voraussetzungen nicht zum Zwecke der
Ablesung betreten kann, darf Octopus Energy Germany
den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung

oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch
vergleichbarer Kunden unter angemessener
Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse
schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine
vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet
vornimmt.

17. Wie werden gelieferter Strom und geliefertes Gas
abgerechnet?

17.1. Octopus Energy Germany rechnet den gelieferten
Strom und das gelieferte Gas in der Regel einmal
jährlich ab, nachdem der gelieferte Strom bzw. das
gelieferte Gas gemäß Ziffer 16 abgelesen bzw. ermittelt
wurde. Der Abrechnungszeitraum darf jedoch 12 Monate
nicht überschreiten. Der Kunde erhält spätestens 6
Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums
die Rechnung. Nach Beendigung des Lieferverhältnisses
erhält der Kunde spätestens nach 6 Wochen die
Schlussrechnung. Bei einer monatlichen Abrechnung
beträgt diese Frist 3 Wochen.

17.2. Der Kunde kann statt der jährlichen Abrechnung
wahlweise eine monatliche, vierteljährliche oder
halbjährliche Abrechnung verlangen. Dies hat der
Kunde Octopus Energy Germany in Textform
mitzuteilen. Im Fall der unterjährig gewünschten
Abrechnung verpflichtet sich der Kunde, die benötigten
Zählerstände selbst abzulesen und Octopus Energy
Germany bis spätestens zu den mitgeteilten
Abrechnungsterminen unaufgefordert in Textform per
E-Mail zu übermitteln. Erfolgt keine rechtzeitige
Übermittelung der Zählerstände, ist Octopus Energy
Germany berechtigt, die zur Abrechnung benötigten
Werte zu schätzen.

17.3. Octopus Energy Germany kann für den im
Abrechnungszeitraum gelieferten Strom bzw. das im
Abrechnungszeitraum gelieferte Gas Abschläge
verlangen. Die Höhe der Abschläge bemisst sich anteilig
für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend
dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum. Ist
eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich
die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen
Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde
glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so
wird Octopus Energy Germany dies angemessen
berücksichtigen. Ebenso berücksichtigt Octopus Energy
Germany eine Änderungsmitteilung des Kunden, zu der
der Kunde gemäß Ziffer 4.12 verpflichtet ist.

17.4. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung der
Abrechnungen, Abrechnungsinformationen sowie der
Schlussrechnung durch Octopus Energy Germany zu.
Abrechnungsinformationen erfolgen auf Grundlage des
nach Ziffer 16 ermittelten Verbrauchs. Der Kunde erhält
halbjährlich die Abrechnungsinformationen, es sei denn
er wünscht eine quartalsweise Übermittlung. Im Falle
der Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erhält der
Kunde eine monatliche Abrechnungsinformation.

17.5. Auf Wunsch erhält der Kunde einmal jährlich die
Abrechnungen und Abrechnungsinformationen
kostenlos in Papierform. Ergänzende Informationen zur
Verbrauchshistorie seit Beginn des Vertrages werden,
soweit verfügbar, auf Wunsch des Kunden zur
Verfügung gestellt.

17.6. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben für den
Kunden wird dieses von Octopus Energy Germany
vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung
verrechnet. Nach Beendigung des

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 5/9

Belieferungsverhältnisses werden zu viel gezahlte
Abschläge unverzüglich binnen zwei Wochen erstattet.

17.7. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die
Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche
Verbrauch zeitanteilig berechnet. Jahreszeitliche
Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage von
Erfahrungswerten für vergleichbare Kunden
angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt
bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und sonstiger
Kostenbestandteile gemäß Ziffer 9 bzw. Ziffer 10. Die
Abschlagszahlungen können in solchen Fällen ebenfalls
angepasst werden.

18. Wann werden Rechnungen und Abschläge fällig?
18.1. Rechnungen und Abschläge werden zu dem von

Octopus Energy Germany angegebenen Zeitpunkt
fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der
Zahlungsaufforderung.

18.2. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Octopus Energy
Germany nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

19. Wie kann der Kunde bezahlen?
19.1. Der Kunde kann zwischen einer Zahlung durch

Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats und
durch Überweisung auf ein Bankkonto von Octopus
Energy Germany wählen.

19.2. Sollte das Kundenkonto oder das Bankkonto des
Kunden nicht ausreichend gedeckt sein, falsche
Bankdaten vorliegen und Octopus Energy Germany den
fälligen Abschlag nicht einziehen können oder
überweist der Kunde einen fälligen Abschlag nicht
rechtzeitig, ist Octopus Energy Germany berechtigt,
gegenüber dem Kunden eine Gebühr
("Rücklastschriftgebühr") zu erheben, die die tatsächlich
entstandenen Kosten für eine Rücklastschrift oder
Nachverfolgung der Zahlung ausgleicht. Die
Rücklastschriftgebühr ist unabhängig von der Höhe der
Forderung.

20. Was gilt bei Zahlungsverzug?
20.1. Gerät der Kunde dadurch in Verzug, dass er Zahlungen

in Höhe des Betrages einer monatlichen Rate nicht
vollständig innerhalb von zwei Monaten leistet oder dass
er Zahlungen in Höhe von zwei oder mehr monatlichen
Raten nicht rechtzeitig leistet, kann Octopus Energy
Germany, wenn Octopus Energy Germany erneut zur
Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen
Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen
Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal
berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach
nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem
gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten
nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die
Berechnungsgrundlage nachzuweisen.

20.2. Ein wiederholter Zahlungsverzug im Sinne der Ziffer
24.8 trotz des Erhalts einer Mahnung durch Octopus
Energy Germany, in dem die fristlose Kündigung zwei
Wochen vorher dem Kunden angekündigt wird, stellt
eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt
Octopus Energy Germany, den Vertrag fristlos zu
kündigen.

20.3. Im Übrigen ist Octopus Energy Germany berechtigt, die
Versorgung nach Maßgabe der Ziffer 24 zu
unterbrechen.

21. Was gilt bei Rechenfehlern?
21.1. Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine

Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden
Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages
festgestellt, so ist die Überzahlung von Octopus Energy
Germany zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom
Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers
nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine
Messeinrichtung ihn nicht an, so ermittelt Octopus
Energy Germany den Verbrauch für die Zeit seit der
letzten fehlerfreien Ablesung aus dem
Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und
des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden
Ablesezeitraumes oder aufgrund des vorjährigen
Verbrauches durch Schätzung; die tatsächlichen
Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei
Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht
ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist
der vomMessstellenbetreiber ermittelte und dem
Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der
Nachberechnung zugrunde zu legen.

21.2. Ansprüche nach Ziffer 21.2 sind auf den der Feststellung
des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum
beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers
kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden;
in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre
beschränkt. Die Drei-Jahres-Frist wird von dem
Zeitpunkt an zurückgerechnet, in dem der Kunde von
der Möglichkeit einer Nachforderung Kenntnis erlangt.
Im Fall einer Erstattung ist der Zeitpunkt maßgeblich, in
dem Octopus Energy Germany von der Möglichkeit
einer Erstattung Kenntnis erlangt.

22. Was passiert bei einer Störung?
22.1. Der Kunde kann im Falle einer Unterbrechung oder

Unregelmäßigkeit in der Strom- oder Gasversorgung
aufgrund einer Störung des Netzbetriebs einschließlich
des Netzanschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften
Ansprüche gegen den örtlichen Netzbetreiber geltend
machen. Ansprüche wegen einer Störung des
Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses können
ausschließlich gegen den Netzbetreiber geltend
gemacht werden. Ansprüche wegen einer Störung des
Messstellenbetriebs können ausschließlich gegen den
Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. In der
Regel ist dies der örtliche Netzbetreiber, es sei denn der
Kunde hat einen separaten Vertrag mit einem anderen
Messstellenbetreiber geschlossen. Nähere Angaben
zum Netzbetreiber sind den Einzelheiten des Tarifs
sowie der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

22.2. Octopus Energy Germany ist verpflichtetauf Verlangen
des Kunden, die Gründe für eine Unterbrechung oder
Unregelmäßigkeit, die durch den Netzbetreiber
entstanden sind, unverzüglich mitzuteilen, sofern die
Gründe Octopus Energy Germany bekannt sind oder in
zumutbarer Weise von Octopus Energy Germany
aufgeklärt werden können.

22.3. Octopus Energy Germany haftet – aus welchem
Rechtsgrund auch immer - unbeschränkt auf
Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Octopus
Energy Germany oder durch einen gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Octopus Energy
Germany beruhen. Im Fall einer bloß einfach oder leicht
fahrlässigen Pflichtverletzung durch Octopus Energy

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 6/9

Germany oder einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen von Octopus Energy Germany haftet
Octopus Energy Germany nur

22.3.1. unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.

22.3.2. für Schäden aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die
Haftung von Octopus Energy Germany jedoch der Höhe
nach auf den vertragstypischen und bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

22.4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen in Ziffer
22.3 gelten nicht, soweit Octopus Energy Germany einen
Mangel arglistig verschwiegen hat, eine
schadensersatzbewehrte Beschaffenheitsgarantie oder
ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Außerdem
bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung
unberührt.

22.5. Soweit die Haftung von Octopus Energy Germany
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die etwaige persönliche Haftung der Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen von Octopus Energy Germany.

23. Wann ist Octopus Energy Germany von der
Lieferpflicht befreit?

23.1. Octopus Energy Germany ist zur Aufnahme der
Belieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des
Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist
oder kein Netzanschluss besteht. In folgenden Fällen ist
Octopus Energy Germany ebenfalls von der Lieferpflicht
befreit:

23.2. soweit und solange der Netzanschluss bzw. die Netz-
und Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Abs. 1, 2 und 5
der Niederspannungsanschlussverordnung /
Niederdruckanschlussverordnung in der jeweils
geltenden Fassung durch den Netzbetreiber
unterbrochen wurde oder

23.3. bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der
Versorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des
Netzbetriebs inklusive des Netzanschlusses handelt
und dies nichtauf einer unberechtigten Unterbrechung
der Versorgung nach Ziffer 24 beruht. § 53a EnWG bleibt
unberührt. Das Gleiche gilt, soweit es sich dabei um
Folgen einer Störung des Messstellenbetriebes handelt
oder

23.4. soweit und solange Octopus Energy Germany an der
Erzeugnung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen
Lieferung von Strom oder Gas aus folgenden Gründen
gehindert ist:

23.4.1. Höhere Gewalt: Höhere Gewalt im Sinne dieser
Bedingungen ist jedes von außen kommende und
keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende,
nicht voraussehbares und auch durch äußerste
vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt
unabwendbares Ereignis (z.B. Unwetter) oder

23.4.2. Sonstige Umstände, die Octopus Energy Germany nicht
beseitigen kann oder deren Beseitigung ihr
entsprechend § 36 Abs. 1 S. 4 EnWG wirtschaftlich nicht
zugemutet werden kann.

23.4.3. Unzumutbar ist die Vertragsfortführung, wenn die
Umstandsänderungen zu einer nach dem

Vertragszweck und demWillen der Parteien bei
Vertragsschluss ungerechtfertigten Verschiebung des
ursprünglich vereinbarten Äquivalenzverhältnisses von
Leistung und Gegenleistung führen.Im Falle
wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (z.B.
verbrauchsabhängiger Preis deckt nicht die Kosten für
Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben) kann
Octopus Energy Germany die Lieferung ablehnen oder
den Vertrag kündigen.

24. Wann ist Octopus Energy Germany berechtigt, die
Belieferung zu unterbrechen?

24.1. Octopus Energy Germany ist berechtigt, die Belieferung
des Kunden ohne vorherige Androhung durch den
Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde
einer vertraglichen Bestimmung in nicht
unerheblichemMaße schuldhaft zuwiderhandelt und
die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch
von Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor
Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.

24.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche
vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der
Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz
Mahnung, ist Octopus Energy Germany berechtigt, die
Belieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen
zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der
Unterbrechung der Belieferung zu beauftragen. Dies gilt
nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer
Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen
oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht
besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

24.3. Octopus Energy Germany kann mit der Mahnung
zugleich die Unterbrechung der Belieferung androhen,
sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der
Zuwiderhandlung steht.

24.4. Mit der Androhung unterrichtet Octopus Energy
Germany den Kunden auch über Möglichkeiten zur
Vermeidung der Versorgungsunterbrechung, die keine
Mehrkosten verursachen.

24.5. Während der Geltungsdauer des § 118 b
Energiewirtschaftsgesetz gilt zusätzlich folgende
befristete Sonderregelung:

24.5.1. Der Kunde ist ab dem Erhalt einer Androhung der
Unterbrechung der Versorgung berechtigt, von Octopus
Energy Germany die Übermittlung des Angebots einer
Abwendungsvereinbarung zu verlangen. Octopus
Energy Germany ist verpflichtet, dem Kunden im Falle
eines solchen Verlangens innerhalb einer Woche und
ansonsten spätestens mit der Ankündigung einer
Unterbrechung der Versorgung zugleich in Textform
den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung
anzubieten. Das Angebot für die
Abwendungsvereinbarung beinhaltet: Eine
Vereinbarung über zinsfreie monatliche
Ratenzahlungen zur Tilgung der Zahlungsrückstände
sowie eine Verpflichtung zur Weiterversorgung nach
Maßgabe der mit dem Kunden vereinbarten
Vertragsbedingungen, solange der Kunde seine
laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt und
allgemein verständliche Erläuterungen der Vorgaben für
Abwendungsvereinbarungen.

24.5.2. Nimmt der Kunde das Angebot vor Durchführung der
Unterbrechung in Textform an, darf die Energielieferung
nicht unterbrochen werden. Der Kunde kann in dem
Zeitraum, den die Abwendungsvereinbarung umfasst,
von Octopus Energy Germany eine Aussetzung der

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 7/9

oben genannten Verpflichtungen hinsichtlich der
monatlichen Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von
bis zu drei Monatsraten verlangen, solange der Kunde
im Übrigen seine laufenden Zahlungsverpflichtungen
aus dem Liefervertrag erfüllt. Darüber wird Octopus
Energy Germany den Kunden vor Beginn des
betroffenen Zeitraums in Textform informieren.

24.5.3. Kommt der Kunde Verpflichtungen aus der
Abwendungsvereinbarung nicht nach, ist Octopus
Energy Germany berechtigt die Versorgung
unterbrechen zu lassen.

24.6. Der Beginn der Versorgungsunterbrechung wird dem
Kunden mindestens 8 Werktage im Voraus durch
schriftliche Mitteilung angezeigt.

24.7. In der Unterbrechungsandrohung und in der
Ankündigung des Unterbrechungsbeginns weist
Octopus Energy den Kunden auf den Grund der
Unterbrechung sowie darauf hin, welche
voraussichtlichen Kosten dem Kunden infolge einer
Unterbrechung der Versorgung und infolge einer
nachfolgendenWiederherstellung der Versorgung in
Rechnung gestellt werden können.

24.8. Eine Unterbrechung wegen Zahlungsverzuges ist unter
den zuvor genannten Voraussetzungen nur möglich,
wenn der Kunde in Verzug ist mit
Zahlungsverpflichtungen in Höhe des Doppelten der
rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat
entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, für
den Fall, dass keine Abschlags- oder Vorauszahlungen
zu entrichten sind, mit mindestens einem Sechstel des
voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung. Dabei
muss der Zahlungsverzug mindestens 100 Euro
betragen. Bei der Berechnung des Betrags, mit dem der
Kunde in Verzug sind, gilt:
● Etwaige Anzahlungen werden abgezogen.
● Nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form-

und fristgerecht sowie schlüssig beanstandet haben,
werden nicht berücksichtigt.

● Rückstände, die wegen einer Vereinbarung
zwischen den Vertragsparteien noch nicht fällig sind,
werden nicht berücksichtigt.

● Rückstände, die aus einer strittigen und noch nicht
rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung
entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.

24.9. Octopus Energy Germany wird die Belieferung
unverzüglich wiederherstellen lassen, sobald die Gründe
für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die
Kosten der Unterbrechung undWiederherstellung der
Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für
strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet
werden. Die Pauschalen übersteigen nicht die nach
dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden
Kosten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass
Octopus Energy Germany kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des
Kunden wird Octopus Energy Germany die
Berechnungsgrundlage nachweisen.

25. Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er
gekündigt werden?

25.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann durch
den Kunden oder Octopus Energy Germany jederzeit
mit einer Frist von einemMonat in Textform gekündigt
werden ("ordentliche Kündigung"). Die Frist beginnt mit
Eingang der Kündigung beim jeweiligen
Vertragspartner.

25.2. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie oder
Nettopreisgarantie verpflichtet sich Octopus Energy
Germany, vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit der
Preisgarantie den Vertrag nicht ordentlich zu kündigen.
Liegt ein Wohnsitzwechsel vorgelten für die Kündigung
die Regelungen nach Ziffer 26.

25.3. Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 12, 18 oder
24 Monaten ("Tarife mit Vertragslaufzeit") können von
beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von einem
Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt
werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich
der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er gemäß Ziffer
25.1 ordentlich gekündigt wird.

25.4. Sollte der Kunde kündigen, weil er sich für einen
anderen Lieferanten entschieden hat, kann er diesen
mit der Kündigung beauftragen. Sollte der Kunde den
Vertrag mit Octopus Energy Germany kündigen wollen,
ohne sich für einen neuen Lieferanten entschieden zu
haben, muss die Kündigung des Vertrages mit Octopus
Energy Germany in Textform erfolgen.

25.5. Eine Kündigung bedarf stets der Textform. Eine
schriftliche Einsendung der Kündigung per Post ist
nicht notwendig, aber natürlich möglich.

25.6. Octopus Energy Germany wird eine durch den Kunden
erfolgte Kündigung unter Angabe des Vertragsendes
unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang der
Kündigung per E-Mail bestätigen.

25.7. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere bei einem wiederholten, nicht
unerheblichen Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten trotz Mahnung (z.B. bei
Zahlungsverzug) vor.

26. Was passiert, falls der Kunde seinen Wohnsitz
wechselt?

26.1. Im Falle des Wohnsitzwechsels verpflichtet sich der
Kunde, spätestens sechs Wochen vor dem Auszug das
Auszugsdatum, die neue Lieferanschrift, die neue
Rechnungsanschrift, das Einzugsdatum und sofern
bekannt auch die neue Zählernummer Octopus Energy
Germany in Textformmitzuteilen.

26.2. Zusammenmit der Benachrichtigung, spätestens
jedoch sechs Wochen vor dem Auszug, kann der Kunde
den Vertrag über die Belieferung an der bisherigen
Verbrauchsstelle fristlos zummitgeteilten
Auszugstermin oder mit Wirkung zu einem späteren
Zeitpunkt außerordentlich kündigen.

26.3. Im Falle des Wohnsitzwechsels des Kunden prüft
Octopus Energy Germany, ob die Belieferung an der
neuen Verbrauchsstelle möglich ist und sie dem Kunden
eine Belieferung an dem neuenWohnsitz zu den
bisherigen Vertragsbedingungen anbietet. Andernfalls
prüft Octopus Energy Germany eine mögliche
Belieferung an der neuen Entnahmestelle zu neuen
Preisen inklusive neuer eingeschränkter Preisgarantie
bzw. Nettopreisgarantie. Das Ergebnis der Prüfung teilt
Octopus Energy Germany dem Kunden innerhalb von
zwei Wochen mit.

26.4. Die fristlose außerordentliche Kündigung des Kunden
nach Ziffer 26.2 wird nicht wirksam, wenn Octopus
Energy Germany dem Kunden binnen zwei Wochen
nach Erhalt der außerordentlichen Kündigung mitteilt,
dass eine Belieferung an der neuen Verbrauchsstelle zu
den bisherigen Vertragsbedingungen möglich ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 8/9

26.5. Nimmt der Kunde das Angebot von Octopus Energy
Germany über eine mögliche Belieferung zu neuen
Preisen inklusive neuer eingeschränkter Preisgarantie
bzw. Nettopreisgarantie nicht innerhalb von zwei
Wochen an, endet der Vertrag zu dem vom Kunden
mitgeteilten Auszugsdatum, es sei denn der Kunden hat
die Belieferung an der bisherigen Verbrauchsstelle mit
Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt.

26.6. Sollte der Kunde Octopus Energy Germany zu spät oder
gar nicht über denWohnsitzwechsels informieren, ist
der Kunde Octopus Energy Germany für einen etwaig
daraus entstehenden Schaden verantwortlich und
gegenüber Octopus Energy Germany zum Ersatz
dessen verpflichtet.

27. Können sich diese AGB ändern?
27.1. Für den Fall, dass Octopus Energy Germany diese AGB

ändern möchte, werden die geänderten AGB
mindestens 6 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die
neuen AGB wirksam werden sollen, dem Kunden in
Textform per E-Mail angeboten.

27.2. Die von Octopus Energy Germany angebotenen
Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde
diese annimmt, gegebenenfalls imWege der
nachfolgend in Ziffer 27.3 geregelten
Zustimmungsfiktion.

27.3. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme
des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn

27.3.1. das Änderungsangebot von Octopus Energy Germany
erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen
Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage
wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser AGB
● aufgrund einer Änderung von Gesetzen,

einschließlich unmittelbar geltender
Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht
mehr der Rechtslage entspricht oder

● durch eine rechtskräftige, gerichtliche
Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz,
unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden
darf oder

● aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für
Octopus Energy Germany zuständigen nationalen
(z.B. Bundesnetzagentur) oder internationalen (z.B.
Europäische Kommission) Behörde nicht mehr mit
den gesetzlichen Verpflichtungen von Octopus
Energy Germany in Einklang zu bringen ist und

27.3.2. der Kunde das Änderungsangebot von Octopus Energy
Germany nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der jeweiligen Änderung abgelehnt
hat.

27.4. Octopus Energy Germany wird den Kunden im
Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens
hinweisen.

27.5. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung bei:
27.5.1. bei Änderungen von Hauptleistungspflichten des

Vertrages, einschließlich der Änderung von Preisen, oder
27.5.2. bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen

Vertrages gleichkommen, oder
27.5.3. bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis

von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten
von Octopus Energy Germany verschieben würden.
In diesen Fällen wird Octopus Energy Germany die
Zustimmung des Kunden zu Änderungen auf andere
Weise einholen.

27.6. Macht Octopus Energy Germany von der
Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von

der Änderung betroffenen Vertrag vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf
dieses Kündigungsrecht wird Octopus Energy Germany
den Kunden in seinem Änderungsangebot hinweisen.

28. Was passiert im Falle eines Streits?
28.1. Der Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Strom- bzw.

Gasabnahme des Kunden.
28.2. Bei Fragen und Beschwerden zur Stromlieferung bzw.

zur Gaslieferung kann sich der Kunde als Verbraucher
gemäß §13 BGB, an Octopus Energy Germany wenden:
Octopus Energy Germany GmbH,
August-Everding-Straße 25, 81671 München.

28.3. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Kunden ein
Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle
Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist,
dass zwischen dem Kunden und dem Octopus Energy
Germany-Kundenservice keine beidseitig
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Octopus
Energy Germany ist zur Teilnahme an dem
Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel. 030-2757240-0
Fax 030-2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

29. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog.
"OS-Plattform") bereitgestellt. Die OS-Plattform dient als
Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen,
die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die
OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

30. Wo erhält man weitere Informationen über die
aktuell geltenden Tarife?

30.1. Die aktuell geltenden Tarife und gebündelten Produkte
sind auf der Seite www.octopusenergy.de einzusehen.

30.2. Bei Abschluss des Vertrages wird dem Kunden eine
Willkommens-E-Mail mit allen Vertragsbestandteilen
und vereinbarten Preisen zugesandt.

30.3. Die aktuell für den laufenden Vertrag geltenden Preise
können vom Kunden auch in seinem Kundenkonto
eingesehen werden, sobald er in Belieferung ist.

31. Energiesteuer-Hinweis
Gemäß §107 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung
des Energiesteuergesetzes
(Energiesteuer-Durchführungsverordnung-Energiestv)
weist Octopus Energy Germany auf Folgendes hin:
"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als
Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche
Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder
der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig.
Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und
strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen kann sich der
Kunde an sein zuständiges Hauptzollamt wenden."

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 9/9

32. Wie erreicht man den Kundenservice?
Der Kunde erreicht den Kundenservice in der Zeit von
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der
Telefonnummer: 0800 400 8010 oder per E-Mail:
hallo@octopusenergy.de.

33. Wie erreicht man den Verbraucherservice der
Bundesnetzagentur?
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt
Informationen über das geltende Recht, die Rechte als
Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für
die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist
unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001

53105 Bonn
Mo-Fr: 9 bis 15 Uhr
Tel. 030-22480-500 (bundesweites Infotelefon)
Fax 030-22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

34. Wo erhält man eine Beratung in
Energieangelegenheiten?
Informationen, wie man den Energieverbrauch senken
kann erhält man u.a. bei der Bundesstelle für
Energieeffizienz
(https://www.bfee-online.de/BfEE/DE/Home/home_node
.html), bei der Deutschen Energieagentur dena
(https://www.dena.de/startseite/) sowie bei den
Verbraucherzentralen
(https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie).
_____________________________________

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Octopus Energy Germany GmbH - Seite 10/9

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Octopus Energy Germany
GmbH, August-Everding-Straße 25, 81671 München, per Telefonnummer: 0800 400 8010, per E-Mail:hallo@octopusenergy.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas/Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Octopus Energy Germany GmbH, August-Everding-Straße 25, 81671 München; E-Mail: hallo@octopusenergy.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgendenWaren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des /der Verbraucher(s)
Anschrift des / der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Widerrufsbelehrung - Octopus Energy Germany GmbH

Energierechtliche Informationen
Allgemeine Informationen gemäß § 41 Abs.3
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG:
Der Energielieferant ist Octopus Energy Germany GmbH,
August-Everding-Straße 25, 81671 München.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EnWG:
Die belieferte Verbrauchsstelle des Kunden sowie die
Identifikationsnummer der Entnahmestelle (MaLo-ID) sind
dem Auftrag und der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EnWG:
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vertrag von
Octopus Energy Germany GmbH bestätigt wurde Eine
Mindestvertragslaufzeit besteht grundsätzlich nicht, es sei
denn der Tarif sieht eine Vertragslaufzeit vor ("Tarife mit
Vertragslaufzeit"). Tarife mit Vertragslaufzeit, die nicht
gekündigt werden, verlängern sich nach der
Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EnWG:
Gegenstand des Vertrages ist die Belieferung von
Haushaltskunden mit Strom und / oder Gas an die im
Vertrag genannte Verbrauchsstelle durch die Octopus
Energy Germany GmbH. Die Belieferung erfolgt
ausschließlich an natürliche Personen zur Abdeckung ihres
privaten Haushaltsbedarfs. Der Messstellenbetrieb und die
hierfür anfallenden Entgelte sind von den vertraglichen
Leistungen umfasst, es sei denn der Kunde hat einen
separaten Vertrag mit einemMessstellenbetreiber
abgeschlossen. Es werden keine Wartungsdienste
angeboten.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EnWG:
Die jeweiligen Tarife sind abrufbar unter
www.octopusenergy.de. Preisänderungen durch die
Octopus Energy Germany GmbH erfolgen imWege der
einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen
Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB). Einseitige Preisänderungen werden erst nach
Mitteilung in Textform wirksam, die mindestens einen
Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
Weitere Einzelheiten sind Ziffer 12 der AGB zu entnehmen.
Ausgewiesene Preisgarantien sind stets eingeschränkt und
beziehen sich auf bestimmte Bestandteile der jeweiligen
Preise. Der genaue Umfang und die Dauer der
eingeschränkten Preisgarantie bzw. Nettopreisgarantie ist
den Tarifdetails des jeweiligen Tarifs zu entnehmen. Weitere
Einzelheiten bezüglich der Preisanpassung sind Ziffer 11 und
Ziffer 12 der AGB zu entnehmen.
Nach Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie bzw.
Nettopreisgarantie hat Octopus Energy Germany GmbH
das Recht, die vereinbarten Preise imWege der einseitigen
Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens
nach § 315 BGB anzupassen. In diesem Fall gelten ebenfalls
die Regelungen unter Ziffer 12 der AGB. Im Falle einer
einseitigen Preisänderung hat der Kunde das Recht, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu
kündigen (Sonderkündigungsrecht). Octopus Energy
Germany GmbH wird die Kündigung des Kunden
unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang in
Textformmit E-Mail-Benachrichtigung unter Angabe des

Vertragsendes bestätigen. Künftige Änderungen der
Umsatzsteuer, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der
geltenden Umsatzsteuersätze ergeben, sowie künftige
Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung des Saldos
der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Abs. 3 Nr. 3 oder Nr.
5 EnWG werden ohne Ankündigung und ohne das Recht
des Kunden, den Vertrag fristlos zu kündigen an den
Kunden unverändert weitergegeben. Bei Tarifen ohne
Preisgarantie können sowohl die Octopus Energy Germany
GmbH als auch der Kunde den Vertrag jederzeit mit einer
Frist von einemMonat kündigen ("ordentliche Kündigung").
Bei Tarifen ohne eingeschränkte Preisgarantie oder
Nettopreisgarantie kann der Kunde den Vertrag vor Ablauf
der jeweiligen Laufzeit der Preisgarantie mit einer Frist von
einemMonat ordentlich kündigen. Bei Tarifen mit
eingeschränkter Preisgarantie oder Nettopreisgarantie hat
die Octopus Energy Germany GmbH nicht das Recht zur
ordentlichen Kündigung. Das Recht zur fristlosen
Kündigung gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Über die
gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine
vertraglichen Rücktrittsrechte.
Bei Tarifen ohne Vertragslaufzeit läuft der Vertrag auf
unbestimmte Zeit, bis er von einem der Vertragspartner mit
einer Frist von einemMonat ordentlich gekündigt wird.
Tarife mit Vertragslaufzeit haben die in dem jeweiligen
Tarifangebot ausgewiesene Laufzeit und können von
beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von einemMonat
zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sofern
keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag bei
Tarifen mit Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, bis er von
einem der Vertragspartner ordentlich gekündigt wird.
Kündigt der Kunde den Vertrag, wird Octopus Energy
Germany GmbH dessen Kündigung innerhalb einer Woche
nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform
bestätigen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EnWG:
Aktuelle Informationen über die einschlägigen Tarif- bzw.
Produktbezeichnung sind im Internet unter
www.octopusenergy.de erhältlich. Die Belieferung des
Kunden erfolgt außerhalb der Grundversorgung.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EnWG:
Octopus Energy Germany rechnet den gelieferten Strom
und das gelieferte Gas in der Regel einmal jährlich ab. Der
Kunde hat die Möglichkeit, stattdessen eine monatliche,
vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen.
Der Kunde hat die Wahl, am Bankeinzug mittels
SEPA-Lastschriftverfahren von einem inländischen Konto
teilzunehmen oder fällige Abschlags- oder
Rechnungsbeträge selbst zu überweisen. Der Kunde erhält
spätestens 6 Wochen nach Beendigung des
Abrechnungszeitraums die Rechnung. Nach Beendigung
des Lieferverhältnisses erhält der Kunde spätestens nach 6
Wochen die Schlussrechnung. Bei einer monatlichen
Abrechnung beträgt diese Frist 3 Wochen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 EnWG:
Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder
Unregelmäßigkeit der Strom- oder Gaslieferung in Folge
einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des
Netzanschlusses und des Messstellenbetriebs erleidet,
haftet nicht die Octopus Energy Germany GmbH, sondern
der jeweilige Netzbetreiber. Der jeweilige Netzbetreiber ist

Energierechtliche Informationen - Octopus Energy Germany GmbH

kein Erfüllungsgehilfe der Octopus Energy Germany GmbH.
Weitere Einzelheiten sind Ziffer 22 der AGB zu entnehmen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 EnWG:
Octopus Energy Germany GmbH wird einen möglichen
Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 EnWG:
Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife und
gebündelte Produkte oder Leistungen sind im Internet
unter www.octopusenergy.de erhältlich.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 EnWG:
Bei Fragen und Beschwerden kann sich der Kunde als
Verbraucher an Octopus Energy Germany GmbH,
August-Everding-Straße 25, 81671 München wenden. Zur
Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein
Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie
e.V. beantragt werden wenn keine beidseitig
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Octopus
Energy Germany GmbH ist zur Teilnahme an dem
Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel. 030-2757240-0
Fax 030-2757240-69
E-Mail info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet www.schlichtungsstelle-energie.de
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 EnWG:
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur ist unter
folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Mo-Fr 9 bis 15 Uhr, Tel. 030-22480-500
bundesweites Infotelefon)
Fax 030-22480-323
E-Mail verbraucherservice-energie@bnetza.de

Diese allgemeinen Informationen erfolgen im Rahmen von
§ 41 Abs. 3 EnWG und sind kein Vertragsbestandteil

Energierechtliche Informationen - Octopus Energy Germany GmbH

Datenschutzhinweise
(Energieliefervertrag) - Stand 23.01.2024
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen
Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen
Daten passiert, wenn wir im Rahmen der Anbahnung
oder der Durchführung eines Energieliefervertrags Ihre
personenbezogenen Daten verarbeiten.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen
Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche
Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie
unserer unter diesem Text aufgeführten
Datenschutzerklärung.

Begriffsbestimmungen
Unsere Datenschutzerklärung soll für jedermann
einfach und verständlich sein. Die
Datenschutzerklärung nutzt in der Regel die offiziellen
Begriffe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die offiziellen Begriffsbestimmungen werden in Art. 4
DSGVO erläutert.

1. Kontaktinformationen
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische
Person, die allein oder gemeinsammit anderen über
die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten (z.B. Namen,
E-Mail-Adressen o.Ä.) entscheidet.

Octopus Energy Germany GmbH
August-Everding-Straße 25
81671 München
E-Mail: hallo@octopusenergy.de

Kontaktdaten des bestellten Datenschutzbeauftragten
PROLIANCE GmbH - www.datenschutzexperte.de
Leopoldstr. 21
80802 München
Email:
datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de

Bitte nennen Sie bei der Kontaktaufnahmemit dem
Datenschutzbeauftragten das Unternehmen, auf
welches sich Ihre Anfrage bezieht. Bitte sehen Sie davon
ab, Ihrer Anfrage sensible Informationen, wie z. B. eine
Ausweiskopie, beizufügen.

2. Welche Kategorien personenbezogener Daten
werden verarbeitet und woher stammen die Daten?
Wir verarbeiten von Ihnen als Kunde oder Interessent
ggf. die folgenden personenbezogenen Daten:
● Stamm- und Kontaktdaten, z. B.
○ Vor- und Nachname, Anrede, Namenszusätze und
Titel

○ Kontaktdaten
○ Geburtsdatum

● Vertragsdaten, z. B.
○ Vertragskontonummer
○ Gewählte Produkte/Tarife, Vertragskonditionen und
weitere Daten zu Verträgen (z. B.
Aktions-/Gutscheincodes)

○ Abweichende
Rechnungsempfänger/Zahler/Zahlungsempfänger

○ Daten zu Angeboten und Bestellungen,
Vertragshistorie

○ Daten zur Lieferstelle (z. B. Zählernummer,
Marktlokation)

○ Mess- und Zählerdaten (z. B. Zählerstände,
Verbrauch)

● Marktkommunikationsdaten (Siehe Ziffer 3.3.6), z. B.
○ Vorversorger
○ Folgeversorger

● Bank- und Zahlungsdaten, z. B.
○ Kontoinformationen
○ SEPA-Mandate
○ Daten zu Zahlungen und Forderungen,
Zahlverhalten (z. B. erfüllte Forderungen und
Außenstände, Mahn- und Sperrereignisse,
Ausbuchungen, Informationen über
Forderungsübergaben an Inkassounternehmen)

○ Bonitätswerte
● Befragungsergebnisse und weitere Daten zu Ihren
Interessen

● Kommunikationsdaten (z.B. E-Mail, Post)

3. Für welchen Zweck und aufgrund welcher
Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?

3.1. Tarif- und Produktberatung/Vertragsanbahnung
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

3.2. Vertragsabschluss, Pflege Kundenkonto und
Änderungen von Daten, Erfassen der Zählerstände,
Abrechnung und Vertragsbeendigungen,
Preisanpassungen und Verifikation IBAN

3.2.1. Kundenkonto
Im Rahmen des Vertragsabschlusses verarbeiten wir
Ihre personenbezogenen Stamm-, Kontakt- und
Vertragsdaten, Bank- und Zahlungsdaten in einem
Kundenkonto. Das Kundenkonto dient der internen
Vertragsabwicklung und Organisation, der nicht
werblichen Kommunikation. Zusätzlich haben Sie die
Möglichkeit auf unserer Website
https://octopusenergy.de/login ein eigenes
Kundenkonto zu erstellen, in dem Sie Ihre Tarifdetails,
Verträge und Kontaktdaten einsehen können. Weitere
Informationen zum Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten im Rahmen des eigenne
Kundenkontos, finden Sie auf der entsprechenden
Webseite. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3.2.2. Preisanpassung
Sofern wir in unseren Vertragsbedingungen uns ein
einseitiges Preisänderungsrecht vorbehalten haben,
werden wir Sie im Falle der Ausübung dieses vertraglich
vorgesehenen Rechts entsprechend den einschlägigen
energierechtlichen Vorschriften informieren. Hierfür
verarbeiten wir Ihre Vertragsdaten und Kontaktdaten,
um Ihre aktuellen Vertragskonditionen zu analysieren,
neue Vertragskonditionen zu berechnen und Sie über
die geplante Anpassung zu informieren.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. im
Hinblick auf die Unterrichtung ggf. auch Art. 6 Abs. 1 lit. c
DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 5 EnWG.

3.2.3. Verifikation IBAN
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Berechtigtes Interesse:
● Betrugsversuche zu identifizieren
● Verluste durch fehlerhafte Auszahlungen zu
vermeiden

Datenschutzhinweis - Octopus Energy Germany GmbH

● Grundsatz der Richtigkeit gem. Art. 5 Abs. 1 lit. d
DSGVO entsprechen

3.2.4. Forderungsmanagement und Inkasso
Sofern Sie mit der Bezahlung von Rechnungsbeträgen
in Verzug sind, verarbeiten wir im Rahmen des
Forderungsmanagement Ihre Stamm- und
Kontaktdaten, Vertragsdaten und Bank- und
Zahlungsdaten, um unsere Ansprüche gegen Sie
durchzusetzen. Hierbei beauftragen wir
Inkassodienstleister, die im Auftrag von uns
Zahlungsansprüche verfolgen. Rechtsgrundlage ist Art.
6 Abs. 1 lit. b DSGVO

3.2.5. Marktpartnerkommunikation
Aufgrund der gesetzlichen Geschäftsprozesse der
Bundesnetzagentur zur Kundenbelieferung mit
Elektrizität (GPKE) und Lieferantenwechsel Strom/ Gas
(GELI) müssen wir uns mit anderen
Energiemarktteilnehmer (wie z.B. Messstellenbetreiber,
Netzbetreiber) austauschen. Hierfür werden Ihre
Stamm-, Kontakt- und Vertragsdaten sowie Mess- und
Zählerdaten an die jeweiligen Energiemarktteilnehmer
ausgetauscht.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in
Verbindung mit den entsprechenden Regelungen in
EnWG, StromNZV, GasNZV und MsbG.

3.2.6. Kundenservice und Kundenanfragen
Sofern Sie per Telefon oder per E-Mail unseren
Kundenservice in Anspruch nehmen oder uns eine
allgemeine Kundenanfrage schicken, verarbeiten wir
Ihre Stamm-, Kontakt- und Vertragsdaten, als auch die
in Ihrer Anfrage enthaltenen Informationen, sofern Sie
bereits bei uns Kunde sind bzw. waren. Sofern Sie bei
uns kein Kunde sind und uns eine Anfrage stellen,
verarbeiten wir die in der Anfrage enthaltenen
personenbezogenen Daten, als auch Ihre E-Mailadresse
oder Ihre verwendete Telefonnummer, um ihre Anfrage
entsprechend beantworten zu können. Wir verarbeiten
Ihre Anfragen im Rahmen unserer Qualitätskontrolle,
indem wir einzelne Anfragen untersuchen, um unseren
Kundenservice stetig zu verbessern. Rechtsgrundlage
ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern dies für die
Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrages erforderlich
ist und im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben
ein berechtigtes Interesse ab einer effizienten und
sachgerechten Bearbeitung Ihres Anliegens und der
Optimierung unseres Kundenservices.

3.3. Marketing und Vertrieb
3.3.1. Direktmarketing
3.3.2. Auswertung Kundendaten für Direktmarketing

Zur Verbesserung unseres Direktmarketings verarbeiten
wir personenbezogenen Daten, insbesondere Stamm-,
Kontakt- und Vertragsdaten (z. B. Verbrauchs- und
Zahlungsdaten). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f
DSGVO. Das von uns verfolgte berechtigte Interesse ist
die effiziente Gestaltung unserer Werbe- und
Vertriebsmaßnahmen zur Verbesserung unserer
Produkte und Dienstleistungen sowie der Ausbau
unserer Kundenbeziehungen.

3.3.2.1. Werbliche Ansprache
Im Rahmen unseres Marketings kann es zu werblichen
Ansprache kommen. Dabei wird personalisierte Werbung
und Vertragsangebote auf Kundenkanälen (z.B. E-Mail,
Telefon) oder im Rahmen unseres Newsletterversands an
Kunden kommuniziert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a
DSGVO

3.3.2.2. Kundenbindungsprogramm (z.B. Gewinnspiele)
Sofern wir Kundenbindungsprogramme anbieten,

verarbeiten, wir die von Ihnen angegeben
personenbezogenen Daten mit Ihren Stamm-, Kontakt- und
Vertragsdaten, um das jeweilige
Kundenbindungsprogramm durchzuführen. Sofern Sie
unseren Freunde-werben-Bonus nutzen, verarbeiten wir
Ihre Stamm-, Kontakt- und Vertragsdaten, um die
ordentliche Teilnahme und Verwendung des
Freunde-werben-Bonus-Links zu gewährleisten. Sofern wir
andere Gewinnspiele anbieten, werden Sie im Rahmen der
jeweiligen Teilnahmebedingungen über die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und die
entsprechenden Hinweise und Teilnahmebedingungen je
Kundenbindungsprogramm

3.4. Unternehmenssteuerung, Analyse und Reporting
3.4.1. Unternehmenssteuerung

Teilweise ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten zum Zwecke der Optimierung und Steuerung
interner Unternehmensprozesse erforderlich. Zu den
Unternehmensprozesse gehören folgende Bereiche/
Prozesse:

● Interne Buchhaltungs-, Verwaltungs-, Steuerungs- und
Controlling-Prozesse,

● IT-Sicherheit und Funktionsfähigkeit unserer Systeme (z. B.
Bearbeitung von Software-Fehlermeldungen),

● Koordinierung, Abrechnung und Provisionierung unserer
externen Dienstleister (z. B. Vertriebspartner),

● Aufklärung und Verhinderung von Straftaten,
● Anfragenbeantwortung von Behörden oder

Schlichtungsstellen
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie können der
Verarbeitung widersprechen. (Siehe Ziffer 7.9)

3.4.2. Analyse und Reporting
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre
personenbezogenen Daten in unserer statistischen
Datenbank, welche die Grundlage für die Optimierung
unseres Produktportfolios, Vertragsabwicklungsprozesse
oder unserer Servicedienstleistungen bildet. Hierbei werden
Ihre personenbezogenen Daten in anonymisierter oder
pseudonymisierter Form zum Zwecke der Analyse und
Report auf Grundlage unseres berechtigten Interesses
verarbeitet. Wir haben ein berechtigtes Interesse sichere
Berichte und Analysen zu erstellen, um unsere
Geschäftsmodelle und Unternehmensprozesse zu
optimieren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Sie können der Verarbeitung widersprechen. (Siehe Ziffer
7.9)

4. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung
statt?
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung
statt.

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
(Speicherdauer)
Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre
personenbezogenen Daten für die Dauer unserer
Kundenbeziehung bzw. zur Erfüllung vertraglicher
Zwecke. Dies umfasst u. a. auch die Anbahnung und die
Abwicklung eines Vertrages, inklusive der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen. Darüber hinaus unterliegen wir
verschiedenen Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus
dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der
Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort
vorgeschriebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw.
Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.

Datenschutzhinweis - Octopus Energy Germany GmbH

Schließlich richtet sich die Speicherdauer auch nach
den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach den
§§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der
Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu
dreißig Jahre betragen können.
Falls kein Vertrag mit Ihnen als Interessent zustande
gekommen sein sollte, speichern wir Ihre Daten in der
Regel bis zu ein Jahr, z. B. zur Gewährleistung der
Kundenkommunikation oder Klärung etwaiger
vorvertraglicher Ansprüche.
Falls eine Speicherung nachWegfall der ursprünglichen
Zwecke erforderlich ist, werden Ihre
personenbezogenen Daten gesperrt und nur für die
Zwecke verarbeitet, die die längere Aufbewahrung
rechtfertigen. Anschließend löschen oder
anonymisieren wir Ihre personenbezogenen Daten.

6. An wen werden personenbezogene Daten
weitergegeben? (Datenempfänger)
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb
unseres Unternehmens ausschließlich an die Bereiche
und Personen weiter, die diese Daten zur Erfüllung der
vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. zur
Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem
Auftrag auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen
nach Art. 28 DSGVO verarbeitet. In diesen Fällen stellen
wir sicher, dass die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten im Einklang mit den
Bestimmungen der DSGVO erfolgt. Die Kategorien von
Empfängern sind in diesem Fall Anbieter von
Internetdienstanbieter sowie Anbieter von
Kundenmanagementsystemen und -software.
Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des
Unternehmens erfolgt ansonsten nur, soweit
gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder
gebieten, die Weitergabe zur Abwicklung und somit zur
Erfüllung des Vertrages oder, auf Ihren Antrag hin, zur
Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen
erforderlich ist, uns Ihre Einwilligung vorliegt oder wir
zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen
Voraussetzungen können Empfänger
personenbezogener Daten z. B. sein:

● Externer Steuerberater
● Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B.
Staatsanwaltschaft, Polizei, Aufsichtsbehörden,
Finanzamt) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder
behördlichen Verpflichtung,

● Empfänger, an die die Weitergabe zur
Vertragsbegründung oder -erfüllung unmittelbar
erforderlich ist, wie z.B. Marktteilnehmer im
Energiemarkt (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und
-dienstleister sowie Lieferanten)

Datentransfer nach Großbritannien
Wir können Ihre personenbezogenen Daten an mit uns
verbundene Unternehmen übermitteln, soweit dies im
Rahmen der unter Ziffer 3 dieser Datenschutzhinweise
dargelegten Zwecke und Rechtsgrundlagen zulässig ist.
Basierend auf unserem berechtigten Interesse (Art. 6
Abs. 1 lit. f DSGVO; Erw. 38 der DSGVO) teilen wir
personenbezogene Daten innerhalb der
Unternehmensgruppe der Octopus Energy Group
Limited in Großbritannien. (Uk House, 5th Floor, 164-182
Oxford Street, London, United Kingdom, W1D 1NN), um
interne Verwaltungs- und Organisationszwecke zu

bearbeiten. Es besteht ein Angemessenheitsbeschluss
der Europäischen Kommission bezüglich der
Datenübermittlung nach Großbritannien.

7. Welche Rechte stehen Ihnen zu? (Betroffenenrechte)
Im Folgenden finden Sie Informationen dazu, welche
Betroffenenrechte das geltende Datenschutzrecht
Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich
der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
gewährt:

7.1. Recht auf Auskunft
Das Recht, gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von
uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu
verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die
Verarbeitungszwecke, die Kategorie der
personenbezogenen Daten, die Kategorien von
Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt
wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das
Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das
Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer
Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden,
sowie über das Bestehen einer automatisierten
Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf.
aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten
verlangen.

7.2. Recht auf Berichtigung
Das Recht, gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die
Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer
bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu
verlangen.

7.3. Recht auf Auskunft
Das Recht, gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei
uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu
verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung
des Rechts auf freie Meinungsäußerung und
Information, zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses
oder zur Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

7.4. Recht auf Einschränkung
Das Recht, gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu
verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen
bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie
aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht
mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVOWiderspruch
gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

7.5. Recht auf Unterrichtung
Sie haben das Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19
DSGVO, wenn Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung
oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem
Verantwortlichen geltend gemacht haben. Dieser
verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese
Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung
der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich
als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen
Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese
Empfänger unterrichtet zu werden.

7.6. Recht auf Datenübertragung
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO:
Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten,
die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten

Datenschutzhinweis - Octopus Energy Germany GmbH

oder die Übermittlung an einen anderen
Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch
machbar ist

7.7. Recht auf Beschwerde
Sie haben das Recht, sich gemäß Art. 77 DSGVO bei
einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel
können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde des
Bundeslandes unseres Sitzes:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
(BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
Postanschrift

Postfach 1349
91504 Ansbach
Deutschland
Telefon

Telefon: +49 (0) 981 180093-0

oder ggf. die Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder
Arbeitsplatzes wenden.

7.8. Recht auf Widerruf
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art.
7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal
erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im
Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten
unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung
nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen
Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den
Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der
aufgrund der Einwilligung bis zumWiderruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt.

______________________________________________________

7.9. Recht auf Widerspruch
Soweit die Verarbeitung Ihre personenbezogenen
Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung
berechtigter Interessen erfolgt, haben Sie gemäß Art. 21
DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer
besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch
gegen die Verarbeitung dieser Daten einzulegen. Wir
verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann
nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen. Diese müssen Ihre Interessen, Rechte und
Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung muss der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen dienen.
In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen
Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das
Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung
zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt
auch für das Profiling, soweit es mit dieser
Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie
der Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung,
werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht weiter
für diese Zwecke verarbeiten.

Datenschutzhinweis - Octopus Energy Germany GmbH