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Neuregelung §14a EnGW

Wir erklären dir, was dahinter steckt

Durch die Neuregelung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes können Besitzer*in einer Wallbox oder einer Wärmepumpe seit 01.01.2024 von reduzierten Netzentgelten profitieren, wenn sie ihre Geräte durch den Netzbetreiber steuern lassen.

Welche Neuerungen gelten nun im EnGW?

Das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG, regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Energieversorgung in Deutschland. Dabei ist das Ziel, eine sichere, wirtschaftliche, umwelt- und sozialverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten.

Besonders durch die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors werden immer mehr E-Autos, Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeicher zugelassen und installiert. Damit auch bei erhöhter Nutzung dieser Geräte keine Versorgungsengpässe im Stromnetz auftreten, sollen jene Verbrauchseinrichtungen nun durch die Neuregelung des §14a des EnWG für Netzbetreiber steuerbar gemacht werden.
Besitzer*innen von Wallboxen und Wärmepumpen also aufgepasst: 

Was bedeutet das konkret?

Der Netzbetreiber ist Eigentümer der Netze in einer Region und damit für die Leitungen und Rohre, durch die der Strom fließt, verantwortlich. 

Sobald du dich dazu bereit erklärst, deine Geräte, wie Wallbox oder Wärmepumpe, steuerbar zu machen, kann der Netzbetreiber in Ausnahmesituationen deinen Stromverbrauch für kurze Zeit auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren.

Doch selbst bis zu dieser Grenze können sowohl Wärmepumpen weiterhin betrieben werden als auch Elektroautos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für 50 Kilometer geladen werden.

Generell treten Ausnahmesituationen nur auf, wenn die Überlastung des Stromnetzes droht. Dies ist allerdings sehr unwahrscheinlich und wird auch in Zukunft nur selten der Fall sein.

Seit wann und für wen gilt die Neuregelung?

Die Neuregelung des $14a des EnWG ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Demnach müssen nun alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, also Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher, die nach dem 01. Januar 2024 verbaut werden, verpflichtend steuerbar gemacht werden.

Bei allen Geräten, die vor dem Jahr 2024 in Betrieb genommen wurden, ist die Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber freiwillig. Im Gegenzug sollen Besitzer*innen von verringerten Netzentgelten profitieren. 

Reduzierung der Netzentgelte

Sobald deine Verbrauchseinrichtungen steuerbar sind, kannst du von reduzierten Netzentgelten profitieren. Dabei kannst du zwischen zwei Optionen entscheiden.

Beim Modul 1 entscheidest du dich für eine pauschale Reduzierung. Das heißt, du erhältst einen festen Rabatt. Die Höhe dieses Rabatts hängt von deiner Region ab und beläuft sich auf ca. 110-190 Euro pro Jahr (brutto).

Ab April 2025 hast du dann zusätzlich die Möglichkeit, dich für ein zeitvariables Netzentgelt zu entscheiden. Hierbei wird der Strompreis stundenweise angepasst. Bei hoher Stromproduktion steigt der Preis entsprechend und bei geringer Produktion sinkt er. So sollen Lastspitzen im Netz reduziert werden. 

Dieses Modell ist besonders interessant für Besitzer*innen von Wärmepumpen oder Wallboxen, da es langfristig zu deutlich niedrigeren Stromkosten führen kann. Jährlich ist damit zusätzlich eine Einsparung von rund 250 Euro möglich. 

Entscheidest du dich für diese Variante wird dein Netzentgelt-Arbeitspreis pauschal um 60 Prozent reduziert. Allerdings ist dafür ein separater Zählpunkt für deine Wärmepumpe oder deine Wallbox erforderlich. Das heißt, du benötigst zwei Stromzähler.

Beachte allerdings dabei, dass es sich hier um den Netzentgelt-Arbeitspreis handelt, nicht um den "normalen" Arbeitspreis deines Stromtarifs. Die Einsparungen mit Modell 2 sind also in den meisten Fällen geringer.

So setzen wir die Neuerung um

Wenn wir deine Wärmepumpe nach dem 01. Januar 2024 installiert haben, verbauen wir sie so, dass sie von deinem Netzbetreiber gesteuert werden kann.

Damit das funktioniert, benötigst du allerdings eine Steuerbox und einen Smart Meter.

Sobald deine Wärmepumpe installiert ist, stellen wir bei deinem Netzbetreiber einen Antrag auf Steuerbarkeit. Dieser kommt dann mit weiteren Schritten auf dich zu und kümmert sich um die Einrichtung der Steuerbox und des Smart Meters.

Das Gute ist: Sobald wir den Antrag auf Steuerbarkeit gestellt haben, kannst du bereits von reduzierten Netzentgelten profitieren, auch wenn du noch keine Steuerbox und keinen Smart Meter besitzt.

1. Nach der Installation stellen wir den Antrag auf Steuerbarkeit bei deinem Netzbetreiber.

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2. Deine Netzentgelte werden reduziert.

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3. Dein Netzbetreiber kommt auf dich zu und deine Verbrauchseinrichtung wird steuerbar gemacht.