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Du besitzt ein reines Elektroauto? Dann sichere dir jetzt die THG-Quote des Umweltbundesamts. Einfach Fahrzeugschein hochladen und wir erledigen den Rest.

Beantrage jetzt die Prämie von bis zu 100€* einfach über uns.

* die Prämie für 2024 liegt bei 100€. Warum das so ist, kannst du unten in den FAQs nachlesen.

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Die THG-Quote kurz erklärt

Die THG-Quote (Treibhausgas-Minderungsquote) ist eine der vielen Maßnahmen, um den CO2-Ausstoß in Deutschland weiter zu senken. Die Bundesregierung will klimafreundliche Mobilität fördern. Deshalb erhalten Besitzer*innen von E-Autos Geld für die eingesparten CO2-Emissionen. Das gilt ebenso für E-Motorräder und E-Roller mit Zulassung.

Der Hintergrund: Unternehmen, die Kraftstoffe produzieren und dabei die gesetzlich vorgegebene Verringerung des CO2-Ausstoßes nicht einhalten, können eingespartes CO2 an einer Börse kaufen und so Strafzahlungen vermeiden.

So beantragst du die THG-Quote über uns

1. Fragebogen und indikatives Angebot

Du benötigst deine Zulassungs­bescheinigung Teil I (ZLB), auch Fahrzeugschein genannt, und deine Bankdaten.

2. E-Auto registrieren

Registriere dein E-Auto ganz einfach bei uns, indem du ein Foto der Zulassungs­bescheinigung Teil I hochlädst.

3. Prämie erhalten

Wir senden deinen Antrag an das Umweltbundesamt. Nach erfolgreicher Überprüfung bekommst du die Prämie direkt auf dein Konto ausbezahlt. Das dauert normalerweise rund 8 Wochen.

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Deine Vorteile bei Octopus Energy

Einfach

Alles, was wir brauchen, ist ein Foto deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.

Prämie

Erhalte mit wenigen Klicks deine THG-Prämie.

Kein Papierkram

Nutze unsere übersichtliche Online-Registrierung und überlasse uns den Rest.

Kostenfreier Service

Natürlich ist die Beantragung der THG-Quote für dich völlig kostenfrei.

Häufig gestellte Fragen

Das Wort THG-Quote steht für Treibhausgas-Minderungsquote. Die THG-Quote soll dabei helfen, den CO2-Ausstoß  – insbesondere im Verkehrssektor – zu senken. 

Durch die THG-Quote werden Unternehmen, allen voran die Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel in Umlauf bringen, dazu verpflichtet, ihre Emissionen jährlich um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern. Schaffen die Unternehmen das nicht, wird eine Strafzahlung fällig.

Seit Anfang 2022 kannst du als Halter*in eines reinen E-Fahrzeugs von der Quote profitieren, indem du die eingesparten CO2-Emissionen deines Fahrzeugs an die Mineralölkonzerne verkaufst. 

Die THG-Prämie ist der Geldbetrag, den du als Halter*in eines reinen batteriebetriebenen Fahrzeugs für die eingesparten CO2-Emissionen erhältst.

Alle Besitzer*innen eines rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs können ihre THG-Quote verkaufen. Dazu zählen private sowie Geschäftsautos sowie elektrische Motorräder und E-Roller mit Zulassung. Diese Zulassung kannst du für E-Roller bei deinemzuständigen Kraftfahrzeugamt beantragen.
Es spielt ebenso keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert ist, solange du als Halter*in im Fahrzeugschein eingetragen bist. 

Plugin-Hybride sind von der Regelung ausgeschlossen. 

Die Quote wird vom Umweltbundesamt für den jeweiligen Fahrzeugtyp festgelegt und anhand der Fahrzeugdaten ermittelt. Sie errechnet sich aus dem deutschen Strommix und dem Ausstoß von CO2 je Fahrzeugtyp.

Da sich der deutsche Strommix vom Jahr zu Jahr verändert (bspw. durch den Zubau von erneuerbaren Energien) wird er jedes Jahr neu festgelegt.

Deshalb zahlen wir für 2024 eine THG-Prämie von 100 Euro aus.

Ja. Da CO2 Zertifikate auch an der Börse gehandelt werden können, schwankt deren Wert auch. Wir bieten euch aber eine fixe Prämie, damit ihr es möglichst einfach habt.

Die Quote selbst wird meistens im Oktober eines Jahres für das Folgejahr von der Politik festgesetzt und jährlich neu berechnet.

Die THG Quote wird jährlich bis 2030 ausgezahlt, wie es danach weitergeht muss noch von der Politik entschieden werden.

Die THG-Quote kannst du sowohl für das laufende Jahr bis Ende Oktober als auch spätestens bis Ende Februar rückwirkend für das Vorjahr geltend machen.

Nein, der THG-Quotenhandel ist für Privatpersonen völlig steuerfrei – du musst die Erlöse also nicht in der Einkommenssteuer angeben.

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass du ein rein batteriebetriebenes E-Fahrzeug besitzt – Plug-In-Hybride, Verbrenner (Diesel, Benziner), Wasserstoff- und Erdgas-Autos sind von der Regelung ausgeschlossen. Außerdem kannst du für rein batteriebetriebene E-Motorräder mit Zulassung die THG-Prämie beantragen.

Ja, sofern du als Halter*in in der Zulassungs­bescheinigung Teil I eingetragen bist.

Leider nein. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge sind von der Zertifizierung ausgeschlossen. 

Die THG-Quote kann nur für rein batteriebetriebene E-Fahrzeuge beantragt werden.

Die Quote kann auch für ein Firmenfahrzeug geltend gemacht werden, sofern du als Halter*in eingetragen bist. Sollte dein Arbeitgeber als Halter vermerkt sein, stelle deinen Antrag bitte mit deiner Firmen-E-Mail-Adresse. Um sicherzugehen, dass du Mitarbeiter*in des Unternehmens bist, senden wir dir im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail zu. Mit einem Klick auf den Button in der E-Mail können wir deinen Antrag dann weiter bearbeiten. 

Du kannst dich natürlich schon einmal vorab bei uns registrieren. Den Antrag an das Umweltbundesamt können wir jedoch erst stellen, wenn das Fahrzeug angemeldet wurde und du uns eine Kopie der Zulassungs­bescheinigung Teil I geschickt hast. 

Bei einem Verkauf des E-Autos musst du die Prämie nicht zurückzahlen. Sie wird für 1 Jahr gewährt, auch wenn du das Auto in der Mitte des Jahres verkaufst. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der/die Käufer*in des E-Autos die Prämie nicht erneut für dasselbe Jahr geltend machen kann. Am besten hältst du das direkt im Kaufvertrag fest. Nach Ablauf des Jahres kann der/die Käufer*in die Prämie in seinem/ihrem Namen beantragen.

Unser Partner THG Quoten GmbH übernimmt den Handel der Zertifikate für dich und zahlt die THG-Prämie in der Regel rund 8 Wochen nach Beantragung direkt auf das von dir angegebene Bankkonto aus.

Die uns übersandten Daten nutzen wir ausschließlich zur Beantragung der THG-Quote. Diese werden ans Umweltbundesamt weitergeleitet. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Wir übersenden Daten nur verschlüsselt. Alle deine Daten werden streng vertraulich gemäß DSGVO (Datenschutz­grundverordnung) verwaltet. Weitere Informationen hierzu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Nach Übermittlung deiner Zulassungs­bescheinigung Teil I melden wir dein Fahrzeug beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung an. Dort werden die Unterlagen geprüft und ein Nachweis über die eingesparten Emissionen ausgestellt. Dies dauert ca. 4-8 Wochen. Im Anschluss überweisen wir dir das Geld auf das von dir angegebene Konto.

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