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Stromsteuer in Deutschland: Steuer auf Strom einfach erklärt
19. November 2024 von Octopus Energy
Inhaltsverzeichnis
Die Stromsteuer beeinflusst direkt, wie viel du für deinen Stromverbrauch zahlst. Mit ihrer Einführung verfolgt der Staat das Ziel, den Energieverbrauch zu lenken und den Umstieg auf umweltfreundliche Energiequellen zu fördern. Denn: Je geringer dein Strombedarf, desto weniger Steuern zahlst du. Gleichzeitig gibt es auch Möglichkeiten, durch Ausnahmeregelungen oder steuerliche Erleichterungen zu sparen. In diesem Text erfährst du, wie die Stromsteuer funktioniert und wie die aktuellen politischen Debatten über sie aussehen.
Das Wichtigste in Kürze:
die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Abgabe auf elektrischen Strom
Steuersatz liegt seit 2003 bei 2,050 Cent pro kWh
ob private Kunden oder Unternehmen – die Zahlung erfolgt über den verbrauchten Strom direkt an den Stromerzeuger
Selbstverbrauch: Steuerentlastungen gibt es unter anderen für Besitzer*innen von PV-Anlagen
Was ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer ist eine nationale Verbrauchsteuer, die auf den Stromverbrauch in Deutschland erhoben wird. Seit ihrer Einführung am 01. April 1999 als Teil der ökologischen Steuerreform soll sie dazu beitragen, den bewussten Umgang mit Strom in Deutschland zu unterstützen.
Durch die Besteuerung fossiler Energien verteuert sich der Strompreis. Das soll Verbraucher*innen und Unternehmen motivieren, ihren Strombedarf zu reduzieren oder auf klimaschonendere Alternativen wie erneuerbare Energien (zum Beispiel Solar- oder Windenergie) umzusteigen. Deshalb wird die Abgabe auch manchmal als „Ökosteuer“ bezeichnet. Der Bund nimmt über die Stromsteuer jährlich rund sieben Milliarden Euro ein.
Wenn du Strom aus dem Netz beziehst, ist die Steuer bereits in deiner Stromrechnung enthalten: Da Verbraucher*innen die Steuer direkt mitbezahlen und nicht extra abführen müssen, sprechen Experten auch von einer sogenannten indirekten Steuerlast.
Gut zu wissen: Was ist die Energiesteuer?
Die Stromsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Energiesteuer. Letztere ist im Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt. Dabei handelt es sich um eine Verbrauchsteuer auf Energieprodukte wie Benzin, Diesel, Heizöl, Kohle, Erdgas und Flüssiggas. Die Höhe der Steuer variiert je nach Produkt und Nutzung – je umweltfreundlicher, desto niedriger besteuert. Für bestimmte Fälle gibt es zudem Ausnahmeregelungen und Entlastungen. Dadurch beeinflusst die Steuer den Verbrauch und regelt, wie stark verschiedene Energiequellen belastet werden.
Rechtliche Grundlage: Das Stromsteuergesetz (StromStG)
Das Stromsteuergesetz legt fest, wann und wie auf den Stromverbrauch eine Steuer anfällt. Gleichzeitig regelt das Gesetz, unter welchen Umständen es Ausnahmen gibt, zum Beispiel bei der Nutzung erneuerbarer Energien oder für bestimmte industrielle Unternehmen.
Das Gesetz gilt für alle, die Strom selbst erzeugen oder verbrauchen:
private Verbraucher*innen
Eigenerzeuger*innen
Stromversorger
Unternehmen
Gut zu wissen: Die Einnahmen aus der Stromsteuer nutzt der Staat für öffentliche Aufgaben. Dazu gehören die Finanzierung von Infrastruktur, Bildung und soziale Dienstleistungen sowie die Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz.
Wie hoch ist die Stromsteuer in Deutschland?
Aktuell fällt eine Stromsteuer in Höhe von 2,050 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) verbrauchten Strom an. Dieser Stromsteuersatz ist seit 2003 unverändert – das bedeutet, dass die Stromsteuer seit über 20 Jahren nicht erhöht wurde.
Der Energieversorger ermittelt die Steuer, indem er deinen Stromverbrauch misst und die Stromsteuer auf Basis des aktuellen Steuersatzes errechnet. Dies geschieht in der Regel einmal jährlich nach der Zählerablesung, wobei er den Bedarf des letzten Jahres zugrunde legt. Den errechneten Betrag führt der Versorger in deiner Jahresabrechnung auf.
Die Steuer auf den Strom beeinflusst somit direkt den Preis für dich als Endverbraucher*in, denn der Steuerbetrag ist proportional zu deinem Stromverbrauch und dem geltenden Steuersatz. Das bedeutet: Je mehr Strom du verbrauchst, desto mehr Stromsteuer zahlst du – und diese Steuer ist in deinem Strompreis bereits enthalten.
Gut zu wissen: Der Steuersatz für Strom ist seit Jahren gleich geblieben. Die allgemeinen Strompreise sind im Gegensatz dazu stark gestiegen. Das hat nichts mit der Stromsteuer zu tun, sondern mit anderen Faktoren, die den Preis für Energie verteuerten. Dazu gehören:
gestiegene Beschaffungskosten
Netzentgelte
Abgaben (zum Beispiel die EEG-Umlage vor ihrer Abschaffung)
CO₂-Bepreisung
Erhebung der Stromsteuer
Die Erhebung der Stromsteuer erfolgt über den Hauptzoll. Die Behörde verwaltet die Steuer und kümmert sich um die korrekte Verteilung der Mittel.
Obwohl du als Endverbraucher*in den Strom nutzt und die Stromsteuer über deine Stromrechnung zahlst, ist es tatsächlich der Energieversorger, der die Steuer an das Hauptzollamt abführen muss. Der Versorger gilt rechtlich als Steuerschuldner , da er die Steuer auf den Strompreis umlegt. Dadurch zahlst du die Steuer indirekt über deinen Stromverbrauch, während der Versorger formal die Verantwortung für die Abführung der Steuer trägt.
Für Eigenerzeuger*innen: Stromsteuer auf PV-Anlagen
Wenn du eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) betreibst, agierst du als Erzeuger*in von Strom. Für die Energie, die du selbst erzeugst und entweder im Betrieb nutzt oder ins Netz einspeist, gelten spezielle steuerliche Vorschriften. Abhängig von der Größe deiner Anlage und dem Zweck des erzeugten Stroms kannst du von Steuerbefreiungen oder Erleichterungen profitieren.
Bis zu einer Leistung von 1 Megawatt (MW) fällt keine Stromsteuer auf den Ökostrom an. Der Selbstverbrauch und die Einspeisung sind somit steuerfrei. Eine Meldung an das zuständige Hauptzollamt ist nicht nötig. Komplexe Anforderungen treten auf bei:
der Nutzung für E-Ladesäulen
der Abgabe an Dritte
Stromspeichern
Überschreitet deine PV-Anlage die Leistung von 1 MW, benötigst du gemäß § 9 Abs. 4 StromStG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine Genehmigung für die steuerfreie Nutzung und Abgabe. Diese Genehmigung gilt nur ab dem Zeitpunkt des Antrags, rückwirkende Bewilligungen sind nicht möglich.
Ausnahmen und Befreiungen
Zum 1. Januar 2024 profitieren bestimmte Unternehmen – insbesondere im produzierenden Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft – von einer Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde (MWh).
Für Firmen bedeutet der niedrigere Steuersatz ein großes Einsparpotenzial. Beispiel: Eine große Tischlerei verbraucht pro Jahr etwa 39.000 kWh. Die Steuerlast sinkt von 799,50 Euro auf 19,50 Euro für 39.000 kWh:
Steuersatz vor 2024: | Steuersatz ab 2024: |
---|---|
2,050 Cent pro kWh | 0,50 Euro pro MWh |
2,050 Cent/kWh × 39.000 kWh = 799,50 Euro | 0,50 Cent/kWh × 39.000 kWh = 19,50 Euro |
Der sogenannte Spitzenausgleich bei der Stromsteuer – eine steuerliche Entlastung für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch – entfällt im Gegenzug vollständig. Der Grund: neue EU-Vorgaben, die Steuerermäßigungen unter den europäischen Mindeststeuersätzen verhindern.
Für Betriebe gibt es trotz Wegfall des Spitzenausgleichs weitere Steuerentlastungen und -befreiungen für Strom. Sie erhalten beispielsweise Rabatte, wenn sie Strom für spezielle industrielle Prozesse oder betriebliche Zwecke nutzen (§§ 9a, §§ 9b StromStG). Auch Strom für den öffentlichen Nahverkehr oder aus erneuerbaren Quellen kann steuerlich begünstigt sein.
Stromsteuer: Rückerstattung für Unternehmen ab 2024 vervierfacht
Ab Januar 2024 können Unternehmen eine deutlich höhere Stromsteuererstattung erhalten. Die Beträge für betrieblich genutzten Strom steigen von 5,13 Euro auf 20 Euro pro MWh. Das ermöglicht es Firmen, einen Großteil der bereits gezahlten Stromsteuer zurückzuerhalten.
Um für die Stromsteuer eine Erstattung zu beantragen, müssen Unternehmen ihre genutzten Strommengen nachweisen und den Antrag bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt einreichen.
Gut zu wissen: Als Verbraucher*in profitierst indirekt von den Stromsteuerbefreiungen für Unternehmen. Wenn Betriebe ihre niedrigen Ausgaben weitergeben, könnten Preise – beispielsweise für Lebensmittel – langfristig sinken.
Politische Diskussionen zur Stromsteuer
Die Stromsteuer beeinflusst die Höhe deiner Stromrechnung: In Deutschland macht die Stromsteuer durchschnittlich etwa 5,5 % des Strompreises aus. Aktuelle politische Debatten drehen sich deshalb darum, die Steuer – auch für Verbraucher*innen – zu senken oder sogar komplett abzuschaffen, um die Energiekosten zu reduzieren.
Vorbild dafür ist die entfallene EEG-Umlage auf Strom: Vor ihrer Abschaffung zum 1. Juli 2022 betrug sie fast ein Fünftel des gesamten Strompreises. Durch den Wegfall der Umlage spart ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh etwa 150 Euro pro Jahr ein.
Mögliche Alternativen zur Stromsteuer: die Förderung smarter Technologien, die den Energieverbrauch optimieren und langfristig Kosten senken. Auch direkte Investitionen in Wind- und Solarenergie, die den Übergang zu grünerer Stromversorgung beschleunigen, könnten die Stromsteuer ersetzen – ohne drastische Kostensteigerungen.