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Widerruf vom Stromvertrag: Deine Rechte und Pflichten

27.Dezember 2024 von Octopus Energy

Du hast gerade erst einen Stromvertrag abgeschlossen – aber ausgerechnet jetzt ein anderes Angebot entdeckt? Oder deine Lebensumstände ändern sich plötzlich? Dann kannst du den bereits geschlossenen Liefervertrag widerrufen. Was dabei wichtig ist und wie sich der Widerruf eines Stromvertrags von der Kündigung unterscheidet, erklären wir hier. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Widerrufsrecht: innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kannst du den Stromvertrag widerrufen

  • Form des Widerrufs: widerrufe deinen Vertrag schriftlich, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail

  • Fristbeginn: mit dem Tag des Vertragsabschlusses, wenn dich der Stromanbieter über dein Widerrufsrecht informiert hat

  • Folgen des Widerrufs: der Vertrag endet ohne weitere Kosten

  • Ausnahmen: wenn der Strom bereits geliefert wurde oder du zustimmst, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt

Die Basics: Widerrufsfrist und -recht beim Stromvertrag

Das Widerrufsrecht soll Verbraucher*innen davor schützen, übereilte Entscheidungen zu treffen. Es ist als wirkungsvolles Mittel im Verbraucherschutz auf viele Bereiche anwendbar – auch auf deinen Stromliefervertrag.

Das Widerrufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, vor allem in den §§ 312g und 355. Ab dem Tag, an dem du deinen Stromvertrag unterschreibst, beginnt ein Zeitfenster von 14 Tagen, während dem du den Vertrag jederzeit widerrufen kannst – ohne Angabe von Gründen. 

Voraussetzung: Der Stromanbieter hat dich rechtzeitig über dein Widerrufsrecht informiert. Erfolgt die Belehrung zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist erst ab diesem Datum.

Durch den Widerruf gilt der Vertrag, als hätte er nie bestanden. Beide Parteien müssen die erbrachten Leistungen zurückerstatten. 

Ein Beispiel: Fand der Widerruf des Stromvertrags nicht vor Lieferbeginn statt, sodass du in dieser Zeit bereits Strom bezogen hast, musst du diesen oft anteilig bezahlen. Beachte dabei: Ein korrekt und fristgerecht ausgeübter Widerruf führt nicht zu Schadensersatz oder Vertragsstrafen. Du trägst nur die Kosten für den tatsächlich bis zum Widerruf bezogenen Strom. Darüber hinaus entstehen dir keine weiteren Verpflichtungen oder Kosten. Wenn der Widerruf vor Lieferbeginn erfolgt ist, fallen natürlich keine Kosten an. 

Unter welchen Umständen kann ich einen Stromvertrag widerrufen?

Bei Stromverträgen entsteht das Widerrufsrecht speziell bei sogenannten Fernabsatzverträgen oder bei „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“ (§ 312g BGB). Das bedeutet, wenn du den Stromvertrag online oder am Telefon abgeschlossen hast, tritt das Recht zum Widerruf ein. Das schließt Briefe, E-Mails und das Internet im Allgemeinen mit ein. 

Gut zu wissen 💡

Auch wenn du im Rahmen eines sogenannten Haustürgeschäfts, also außerhalb von regulären Verkaufsräumen, einen Vertrag abschließt, hast du das Recht, diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das ist z. B. auch der Fall bei einer Werbeaktion in einer Einkaufsstraße.

Wenn keine korrekte Widerrufsbelehrung vorliegt, kannst du dein Recht zum Widerruf gegenüber dem Stromanbieter  nutzen. Denn dieser ist verpflichtet, exakt und vollständig über das Widerrufsrecht zu informieren – und zwar in Textform: In einer E-Mail oder einem Dokument.

Interessant dabei: Ist der Text fehlerhaft oder unvollständig, so beginnt die 14-tägige Frist erst gar nicht. Im Zweifel hast Du dann sogar 12 Monate und 14 Tage lang Zeit, den Stromvertrag zu widerrufen – so regelt es § 356 Abs. 3 BGB, um Verbraucher*innen vor Fehlinformationen bei einem Vertragsabschluss zu schützen.

Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln den Widerruf von Stromverträgen?

Der Widerruf von Stromverträgen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Insbesondere die Gesetze zum Widerrufsrecht für Verbraucherverträge in den §§ 312g und 355 BGB dienen als Orientierung für das Rücktrittsrecht beim Stromvertrag. Hier sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen:

Der Paragraf regelt das allgemeine Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge via Internet oder Telefon sowie die sogenannten Fernabsatzverträgen. 

  • § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Dieser Gesetzestext regelt das Widerrufsrecht von Verbraucher*innen. Das schließt mit ein

  • das 14-tägige Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen 

  • den Fristbeginni

  • die Rückgabe erhaltener Leistungen als Folgen eines Widerrufs

Dieser Paragraf legt fest, wann für den Widerruf deines Stromvertrages die Frist beginnt: In der Regel mit Vertragsabschluss oder mit dem Zeitpunkt, zu dem du die Widerrufsbelehrung erhalten hast.

Nach einem wirksamen Widerruf müssen beide Parteien – du und der Stromlieferant – die bereits beschafften Leistungen zurückerstatten. 

  • § 312 BGB – Verträge, die das Widerrufsrecht ausschließen

Dieser Paragraf regelt Fälle, in denen das Widerrufsrecht erlischt. So zum Beispiel, wenn der Stromanbieter seine Leistung vollständig erbracht hat – oder du ausdrücklich zugestimmt hast, dass die Lieferung des Stroms vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll.

Dieser Artikel legt die Pflicht fest, dass der Stromanbieter dich vor Vertragsabschluss umfassend über das Widerrufsrecht und die Bedingungen des Vertrags informieren muss. Das schließt Hinweise auf die Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und mögliche Kosten bei einem vorzeitigen Vertragsende ein.

Kann das Widerrufsrecht erlöschen?

Ja, das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Stromanbieter den Vertrag vollständig erfüllt hat. Das ist immer dann der Fall, wenn der Anbieter die vereinbarte Menge an Strom für den im Vertrag festgelegten Zeitraum geliefert hat, zum Beispiel bei einem Jahresvertrag.

Auch bei Sondertarifen oder anderen Aktionen hast du ein Rücktrittsrecht. Das Widerrufsrecht kann ein Stromanbieter also nicht durch Sondertarife einschränken. Das schließt auch die Forderungen von Zahlungen aufgrund des Widerrufs, abgesehen von der verbrauchten Leistung, mit ein.

So gehst du vor: Widerruf des Stromvertrags mit Muster

Wenn du einen Stromvertrag widerrufen möchtest, musst du sicherstellen, dass der Widerruf korrekt und fristgerecht durchgeführt wird. Diese Anleitung zeigt, wie du vorgehen kannst:

1. Frist für den Widerruf prüfen

Überprüfe, ob du dich noch innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss befindest. 

2. Widerruf in schriftlicher Form einreichen

Der Widerruf muss als geschriebener Text erfolgen. Das bedeutet, du musst den Widerruf per Brief, E-Mail oder Fax übermitteln. Viele Stromversorger bieten auch ein Widerrufsformular auf ihrer Website an. Ein telefonischer Widerruf reicht in der Regel nicht aus.

Tipp: Achte darauf, dass du den Widerruf nachweisbar einreichst, zum Beispiel per Einschreiben oder mit einer Lesebestätigung bei einer E-Mail. Dadurch hast du einen Beleg, dass der Widerruf fristgerecht zugestellt wurde.

Muster: Widerrufsformular für Strom

Dein Widerrufsschreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • deinen vollständigen Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer

  • Name und Anschrift des Stromanbieters

  • einen eindeutigen Betreff, zum Beispiel „Widerruf des Stromvertrags“ 

  • Vertragsnummer, Kundennummer oder andere Vertragsdetails, wie der Name des Vertragspartners, das Datum des Vertragsabschlusses, die Lieferadresse oder die Zählernummer, damit der Anbieter deinen Vertrag zuordnen kann

  • eine klare und eindeutige Erklärung, dass du den Vertrag widerrufst

  • Datum des Schreibens und ggf. das Datum des Vertragsabschlusses

  • Unterschrift (bei postalischen Schreiben)

Für einen vorschriftsmäßigen Widerruf deines Stromvertrags kannst du das folgende Muster in Word kopieren. Anschließend setzt du die entsprechenden Informationen ein:


[Dein Name]

[Deine Anschrift]

[Postleitzahl, Ort]

[Deine E-Mail-Adresse]

[Deine Telefonnummer]

[Datum]

[Name des Stromanbieters]

[Anschrift des Stromanbieters]

[Postleitzahl, Ort]


Betreff: Widerruf des Stromvertrags [Vertragsnummer/Kundennummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit widerrufe ich den am [Datum des Vertragsabschlusses] abgeschlossenen Stromvertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] / Kundennummer [Kundennummer] gemäß § 355 BGB fristgerecht.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs und die Rückerstattung eventuell bereits geleisteter Zahlungen. Sollten bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits Stromlieferungen erfolgt sein, bitte ich um eine Abrechnung des bis dato verbrauchten Stroms.


Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

[Unterschrift bei postalischem Versand]

Gut zu wissen 💡

Da die Formulierung „eventuell bereits geleisteter Zahlungen“ recht allgemein ist, kannst du dieses Muster auch für den Widerruf eines Stromvertrags vor Lieferbeginn verwenden. Gegebenenfalls kannst Du in diesem Fall die Bitte um eine Abrechnung des bis dato gelieferten Stroms weglassen.

Widerruf des Stromvertrags: Richtig versenden

Mit dem Verfassen des Widerrufs – beispielsweise mithilfe unseres Musters für den Strom-Vertrag – ist es noch nicht ganz getan: Das Dokument muss jetzt noch in die richtigen Hände gelangen. Auch dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten, die wir hier erläutern:

  1. An den richtigen Empfänger senden: Achte darauf, dass du die korrekte Anschrift des Stromanbieters vorliegen hast, um dein Widerrufsschreiben zu versenden. Normalerweise findet sich diese Information in den Vertragsunterlagen oder auf der Webseite des Unternehmens. Achtung: Oft gibt es für Widerrufe eine spezielle E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer.

  2. Versand als schriftliches Dokument: Dein Widerruf muss als schriftliches Dokument beim Energieanbieter eingehen. Allerdings spielt es dabei keine Rolle, ob per E-Mail, per Post oder auch per Fax. 

  3. Eine Bestätigung sichern: Was beim Fax der Sendebericht ist, kommt bei der E-Mail als Lesebestätigung daher, die du vor dem Versenden der Nachricht über dein Programm anfordern kannst. Wichtig ist in jedem Fall, jede Art der Bestätigung aufzubewahren. Beim postalischen Versand empfiehlt sich der Versand als Brief per Einschreiben mit Rückschein.

Was passiert nach dem Widerruf meines Stromvertrags?

Warte in jedem Fall die Bestätigung des Widerrufs ab. Denn erst damit ist dein Widerruf abgeschlossen. Dabei steht dir das Gesetz zur Seite: Energielieferanten sind verpflichtet, den Eingang eines Widerrufs in schriftlicher Form zu bestätigen, was in der Regel per Post oder E-Mail erfolgt. 

Tipp: Solltest du innerhalb von einer Woche kein Schreiben erhalten, empfiehlt es sich, den Anbieter noch einmal zu kontaktieren: Nur so kannst du sicherstellen, dass dein Rücktritt vom Vertrag korrekt eingegangen ist und verarbeitet wurde.

Mit dem fristgerechten Widerruf wird dein Stromvertrag annulliert. Das bedeutet, der Vertrag gilt als nie abgeschlossen. Du bist damit von allen Verpflichtungen befreit, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben hätten, wie etwa der monatliche Abschlag oder die Vertragslaufzeiten.

Nun solltest du dich um eine neue Stromversorgung kümmern. Dafür kannst du entweder direkt nach dem Widerruf einen neuen Stromvertrag abschließen – oder in die Grundversorgung wechseln. Grundversorgung bedeutet: Eine tatsächliche Unterbrechung der Stromversorgung gibt es normalerweise nie: Hier springt immer die Grundversorgung des regionalen Anbieters ein. Dabei handelt es sich um eine Art Standardtarif, der in der Regel etwas teurer, aber jederzeit kündbar ist.

Hast du bereits Zahlungen geleistet – wie Vorauszahlungen oder einen Monatsabschlag?

Diese Beträge muss dir der Stromanbieter zurückerstatten. Dies sollte innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang des Widerrufs geschehen. 

Hat der Anbieter innerhalb der Widerrufsfrist bereits mit der Stromlieferung begonnen?

Falls du während der Widerrufsfrist Strom verbraucht hast, kann der Anbieter die Kosten für den bereits verbrauchten Strom einbehalten und dir nur den überschüssigen Betrag zurückerstatten. 


Etwaige Ausnahmen bestehen bei Sonderaktionen: Wenn beworbene Gutschriften nicht verrechnet wurden, hast du die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Stromrechnung. Die Frist dafür liegt in der Regel bei zwei bis sechs Wochen nach Eingang der Rechnung.

Hast du dem Anbieter ausdrücklich gestattet, schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Stromlieferung zu beginnen?

In diesem Fall musst du für den bis zum Widerruf verbrauchten Strom bezahlen. Dafür stellt der Anbieter eine Schlussabrechnung aus, die umfassend und transparent formuliert sein muss.

Mein Stromanbieter akzeptiert den Widerruf nicht – was kann ich tun?

Versuche zunächst herauszufinden, ob dein Widerrufsschreiben den Stromanbieter erreicht hat. Indem du auf die Lesebestätigung beim Versand per E-Mail achtest beziehungsweise die Belege bei Fax- oder Post-Versand aufbewahrst, lässt sich der Erhalt gut nachverfolgen. Wenn der Anbieter den Widerruf trotzdem nicht akzeptiert, suche aktiv das persönliche Gespräch. Dabei kann dich die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie beraten. 


Gut zu wissen: Für Streitigkeiten mit EU-Anbietern bei Online-Verträgen steht die Online-Schlichtungsplattform der EU als Anlaufstelle zur Verfügung.


Mithilfe dieser Ansprechpartner lässt sich dein Widerrufsrecht bestenfalls ohne Streitigkeiten vor Gericht durchsetzen. Funktioniert dieser Weg nicht, wende dich an einen Anwalt. Ein Rechtsanwalt für Verbraucherrecht kann dir dann dabei helfen, dein Recht auf Widerruf einzufordern.

Häufige Fragen zum Widerruf des Stromvertrags