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Wärmepumpe Förderung 2024 einfach erklärt
7. August 2024 von Octopus Energy
Das Wichtigste in Kürze 🔎
70 Prozent oder 21.000 Euro maximale Förderung beim Heizungstausch
Förderfähig sind u. a. Luft-Wasser-Wärmepumpe, Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Schnelle Umstiege bis 2028 profitieren extra
Haushalte mit Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr erhalten zusätzlich Fördermittel
Antragstellung über Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Wärmepumpe gilt als die derzeit effizienteste Heizungstechnik auf dem Markt. Das sieht auch der deutsche Staat so: Aufgrund des klimaschonenden Potenzials fördert er den Umstieg auf Wärmepumpen durch Zuschüsse bis zu 70 Prozent.
Bauherr*innen von neuen Eigenheimen stehen alternativ günstige Baukredite zur Verfügung. Ob energetische Sanierung oder Neubau: Hier erhältst du alle wichtigen und aktuellen Informationen zur Wärmepumpen Förderung 2024.
💡 Gut zu wissen
Du brauchst Hilfe beim Antrag? Octopus Energy bietet dir handfeste Unterstützung: Wir übernehmen für dich Beratung sowie Planung der Maßnahmen und Installation der Wärmepumpe und kümmern uns vorab mit dir um den Förderantrag – für deine maximale Ersparnis.
Heizungsmodernisierung: Förderung von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden
Eigentümer*innen von Bestandsimmobilien bekommen beim Tausch ihrer Heizung staatliche Zuschüsse von bis zu 70 Prozent, wenn das Gebäude älter als fünf Jahre ist. Diese Wärmpempumen-Förderung basiert auf dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft trat.
Das GEG verlangt, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Die Regelung wird schrittweise eingeführt und muss bis Mitte 2028 deutschlandweit umgesetzt sein.
Auf dieser Grundlage beruhen auch die neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die attraktiven Fördersätze von bis zu 70 Prozent erleichtern Eigenheimbesitzer*innen den Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien und unterstützen die gesetzlichen Anforderungen.
Zuschuss zur Wärmepumpe: Wer ist antragsberechtigt?
Von der aktuellen Förderung für eine Wärmepumpe profitieren Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) sowie Besitzer*innen von
privat genutzten Einfamilienhäusern und
bereits errichteten Mehrfamilienhäusern.
Sie sind bis 31. August 2024 generell antragsberechtigt.
Bist du Eigentümer*in von
Miet- oder fremdgenutzten Einzelhäusern
Wohnungen in WEG, die Anpassungen an den individuellen Eigentumsanteilen planen
nimmt die KfW Anträge zur Förderung einer Wärmepumpe ab 31. August 2024 entgegen.
Förderung für Wärmepumpen im Altbau: Bis zu 70 Prozent Geld zurück
Beim Wechsel auf eine Wärmepumpe in Altbauten ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent Förderung der Investitionskosten möglich. Die Grenze liegt bei maximal 30.000 Euro der förderfähigen Kosten inklusive Einbau. Das entspricht einer Förderung von 21.000 Euro.
Den Grundzuschuss von 30 Prozent erhält pauschal jede*r Antragsteller*in bei Umstieg auf eine Heizung, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Zusätzlich zur Grundförderung bekommst du einen staatlichen Zuschuss von 20 Prozent, wenn du deine Heizung vor 2028 umrüstest.
Dazu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent. Beantragen können diesen Bonus alle Personen, deren jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen nicht höher als 40.000 Euro beträgt. Beim Wechsel auf eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan) oder einer Wasser-Wasser- bzw. Sole-Wasser-Wärmepumpe gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent.
Im Überblick: BEG-Förderung für Wärmepumpen in Bestandsbauten
💡 Gut zu wissen
15 Prozent Förderung erhältst du, wenn du die Gebäudehülle deiner Bestandsimmobilie dämmst oder wärmespeichernde Türen und Fenstern einbaust.
Setzt du die Sanierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um – der im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude aufgelistet ist – ermöglicht dir das einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent.
Die Antragstellung erfolgt hier nicht über die KfW, sondern über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wärmepumpe-Kosten: Förderung – ein Rechenbeispiel
Du entscheidest dich für die Umrüstung deiner alten Öl-Heizung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe:
die Wärmepumpe arbeitet mit natürlichen Kältemitteln
geplanter Einbau: 2024
dein Haushaltseinkommen pro Jahr liegt unter 40.000 Euro brutto
Höhe der geschätzten Gesamtkosten: 28.000 Euro.
In diesem Rechenbeispiel profitierst du von allen derzeitig gültigen Boni: Der Basisförderung, dem Klimageschwindigkeits- und einkommenabhängigen Bonus sowie dem Effizienzbonus.
Die Summe aller Boni zusammengerechnet beträgt 85 Prozent. Da die Förderungsgelder für Wärmepumpeninstallationen auf maximal 70 Prozent der Kosten gedeckelt sind, zahlst du für deine neue Wärmepumpe anstatt 28.000 Euro nur 8.400 Euro.
Heizungsoptimierung: Bestehende Heizungen aufrüsten
Brennstoffverbrauch senken und Energiekosten reduzieren: Wer seine Heizung nicht komplett austauschen will, profitiert von der Förderung zur Heizungsoptimierung. Diese ist über die BAFA verfügbar. Sie deckt 20 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestinvestitionsbetrag von 300 Euro.
Wenn du einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegst, kannst du zusätzlich zu dem Basisförderbetrag von 15 Prozent noch einmal weitere 5 Prozent erhalten. Eine Förderung bis zu 50 Prozent der Kosten ist möglich, wenn der Wechsel der Heizpumpe oder die Installation von Flächenheizungen niedrigere CO2-Emissionen erzielen.
Voraussetzungen: Die Heizung muss seit mindestens zwei Jahren in Betrieb sein und ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht. Dieser misst die nötige Heizleistung sowie die Einstellung am Heizungssystem.
Voraussetzungen für die Wärmepumpe-Förderung 2024
Die Fördermittel für Wärmepumpen sind nur für Umrüstungen vorgesehen und nicht für Neubauten.
Eine staatliche Förderung erfolgt nur für Wärmepumpen-Heizungen, die zu 100 Prozent für beheizte Räume und/oder Warmwasser sorgen. Hybridheizungen oder reine Warmwassersysteme sind von der Förderung ausgenommen.
Welche Arten von Wärmepumpe fördert die KfW?
Gegenwärtig (Stand: Juni 2024) sind Zuschüsse grundsätzlich für verschiedene Arten von Wärmepumpen verfügbar:
Luft-Wasser-Wärmepumpe Förderung
Wasser-Wasser-Wärmepumpe Förderung
Erdwärmepumpe Förderung
Luft-Luft-Wärmepumpe Förderung , wenn sie als Heizsystem mindestens 65 Prozent des Heizbedarfs abdecken
Für den Einbau von Gaswärmepumpen gibt es keine Förderungen mehr. Auch für eine Warmwasser-Wärmepumpe, auch Brauchwasser-Wärmepumpe genannt, erhältst du keine staatliche Förderung.
Technische Voraussetzungen für den Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe
Du willst einen Zuschuss beantragen? Dann muss deine Wärmepumpe bestimmte technische Voraussetzungen einhalten. Notwendig sind diese Punkte:
separate Zähler für Wärme- und Strommenge zur Effizienzmessung
Durchführung einer Heizlastberechnung und eines hydraulischen Abgleichs, damit die Heizkurve optimal auf die neue Wärmepumpe abgestimmt werden kann
Anpassung der Luftvolumenströme bei der geplanten Förderung einer Luft-Wärmepumpe
gedämmte Heizungsrohre
Möglichkeit zur Steuerung der Pumpe über das Internet
Die Jahresarbeitszahl (Effizienz) der Wärmepumpe darf mindestens 3,0 betragen. Um Nachbarn und Tiere nicht zu stören, muss die Lautstärke des Außengeräts bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 5 Dezibel unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen.
Ausblick: Um weiterhin förderfähig zu sein, muss ab 2025 ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway an die Wärmepumpe angeschlossen werden.
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationseinheit, die intelligente Stromzähler (Smart Meter) mit dem Netzbetreiber und weiteren berechtigten Marktteilnehmern verbindet. Ab 2028 erfolgt die Förderung nur noch für Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.
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Förderung für eine Wärmepumpe beantragen: So funktioniert die Antragstellung
Um mit der Antragstellung bei der KfW zu beginnen, plane zunächst alle Maßnahmen des Heizungstauschs mit einem Fachunternehmen für Energieberatung, einschließlich des voraussichtlichen Umsetzungszeitraums.
Ein Liefer- und Leistungsvertrag listet alle nötigen Schritte auf. Der Vertrag muss eine entscheidende Bedingung enthalten: Er wird erst wirksam, nachdem die KfW über die Heizungsförderung entschieden hat. Vor der Antragstellung dürfen keine Bauarbeiten beginnen oder Zahlungen erfolgen.
Ausnahme: Projekte, die vor dem 31. August 2024 beginnen, benötigen diese Vertragsklausel nicht.
Folgende Dokumente brauchst du, um für deine Wärmepumpe eine staatliche Förderung zu erhalten:
Lieferungs- und Leistungsvertrag vom Fachpartner (PDF, max. 10 MB)
die 15-stellige Nummer „Bestätigung zum Auftrag“ (BzA-ID)
Einkommensnachweis (nur für den Einkommensbonus): die letzten zwei Einkommensteuerbescheide
So erfolgt die Antragstellung über das Onlineportal der KfW:
Gehe auf „Meine KfW“ und klicke „Anmelden“.
Registriere dich auf der Anmeldeseite.
Folge den Schritten der Antragstellung im Onlineportal.
Lade die benötigten Dokumente hoch.
Rückwirkende Anträge: Eigentümer*innen von vermieteten Zwei- oder Mehrfamilienhäusern können bereits jetzt mit dem Bauvorhaben beginnen. Die Regeln der KfW erlauben es, den Förderantrag rückwirkend einzureichen. Diese Ausnahmeregelung gilt bis Ende August 2024 aufgrund des Wechsels vom BAFA Förderung von Wärmepumpen zur KfW.
Tipp: Unser Kollege Nicklas führt dich in diesem Video Schritt für Schritt durch die Beantragung des Förderantrags.
Blick zurück: Wie sah die Förderung einer Wärmepumpe 2023 aus?
Das BAFA spielte bis Ende 2023 eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen im Bereich der Energie und Umwelt. Im Zuge einer Altbausanierung war über das BAFA eine Förderung für eine Wärmepumpe auf Antrag möglich. Diese sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war ein staatlich subventionierter Schritt, um die Energieeffizienz in deutschen Haushalten zu steigern und erneuerbarer Energien stärker zu nutzen.
Der generelle Betrag an Förderung für eine Wärmepumpe betrug 2023 nur 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gab es Boni: ein 5-prozentiger Bonus für alternative Wärmequellen und seit Januar 2023 ein weiterer 5-prozentiger Bonus an staatlicher Förderung für jede Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln.
Beim Austausch ineffizienter Heizungen stieg der Fördersatz auf 35 bis 40 Prozent (maximal 24.000 Euro). Ein individueller Sanierungsfahrplan ermöglichte 30 Prozent Gesamtförderung und brachte einen fünfprozentigen Bonus. Alternativ konnte ein Steuerbonus von 20 Prozent für energetische Sanierungen geltend gemacht werden.
Staatliche Förderungen für Erstkauf und Neubau
Das Wichtigste auf einen Blick:
seit 2024 Förderkredit ab einem effektiven Jahreszins von 2,69 %
bis zu 150.000 Euro pro Wohnung oder Haus
für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu zehn Jahren
Seit 2024 erhalten Bauherren keine Förderung mehr für den Einbau einer Wärmepumpe in Neubauten als Einzelmaßnahme. Stattdessen bezuschusst die KfW den Neubau oder den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
💡 Gut zu wissen
Die Zinssätze für Förderkredite basieren auf den aktuellen Marktbedingungen. Die KfW legt die genaue Höhe des Zinssatzes am Tag der Förder-Zusage fest. Sie bleiben während der gesamten Zinsbindungsdauer unverändert.
Förderkredite für neue Immobilien: Wer ist antragsberechtigt
Die KfW fördert jeden, der oder die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören:
Privatpersonen
Wohneigentumsgemeinschaften (WEG)
Einzelunternehmer*innen sowie freiberuflich arbeitende Personen
(kommunale) Unternehmen
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Vermieter*innen
juristische Personen des privaten Rechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
Anstalten des öffentlichen Rechts und Körperschaften und, zum Beispiel Verbände oder Kammern
soziale Organisationen und Vereine
In beiden Förderprogrammen bezuschusst die KfW
die Errichtung sowie den Kauf inklusive Nebenkosten
die Planung und Bauüberwachung durch Expert*innen für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
die Durchführung der Nachhaltigkeitszertifizierung
Beachte: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung. Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit staatlicher Mittel.
Voraussetzungen zur Förderung beim Neubau
Die KfW bezuschusst den Bau und den ersten Erwerb klimafreundlicher Häuser und Eigentumswohnungen in Deutschland. Ein Erstkauf (oder Ersterwerb) ist ein Kauf, der innerhalb eines Jahres nach der Fertigstellung der Immobilie erfolgt.
Die Förderung gliedert sich in die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“.
KfW-Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“
Ein Wohngebäude erhält diese Förderung, wenn es:
die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht
im Lebenszyklus wenig CO2 ausstößt und die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt
nicht mit Gas, Öl oder Biomasse arbeitet
Ein*e Energieeffizienz-Expert*in unterstützt dich dabei, diese Anforderungen zu planen und zu überprüfen.
KfW-Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“
Ein Haus oder eine Wohnung profitierten von dieser Förderung, wenn es:
die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht
die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus oder Premium erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
nicht mit Biomasse, Öl oder Gas läuft
Auch hier unterstützen Energieeffizienz-Expert*innen und Nachhaltigkeitsberater*innen bei der Planung und Überprüfung dieser technischen Anforderungen.
Wie hoch ist die Fördersumme für neue Immobilien?
Die Höhe deines Kreditbetrags hängt von der erreichten Förderstufe ab. Sie spiegelt die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Immobilie wider.
Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ermöglicht dir einen Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro für dein Haus oder deine Wohnung. Erreichst du die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“, erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Auszahlung des gesamten Kredits erfolgt zu 100 Prozent. Du kannst den Kredit innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen, wobei eine Verlängerung um maximal 24 Monate möglich ist. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an.
Wichtig: Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags ist möglich, jedoch erhebt die KfW dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nicht erlaubt sind Teilrückzahlungen.
Baukredit: Wie erfolgt die Antragstellung?
Klimafreundliches Bauen erfordert spezialisiertes Fachwissen. Beauftrage daher:
eine*n Expert*in oder für Energieeffizienz
eine*n Berater*in für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“)
Diese Spezialist*innen sind wichtig, um die hohen Anforderungen an den Baukredit zu erfüllen. Sie erstellen unter anderem das wichtige Formular „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für den Förderkreditantrag.
Sprich vor dem Abschluss von Kaufverträgen oder Leistungsverträgen mit deinem Finanzierungspartner, in der Regel die Hausbank. Bringe zur Finanzierungsbesprechung die „Bestätigung zum Antrag“ mit.
Nach Erhalt der Zusage der KfW kannst du den Kreditvertrag abschließen, das Bauvorhaben starten und notwendige Verträge abschließen. Nach Beendigung des Bauvorhabens reichst du das Formular „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) bei deinem Finanzierungspartner ein.
Wärmepumpe: Regionale und kommunale Förderungen
Viele Bundesländer haben zusätzlich zu den bundesweit geltenden Fördermaßnahmen noch eigene, sich voneinander unterscheidende Zuschussmodelle. Diese sind häufig auch mit Bundesförderprogrammen für die Renovierung von Altbauten kombinierbar. Hier einige Beispiele:
Förderung Wärmepumpe Bayern: Das Bayerische Landesamt für Umwelt bezuschusst unter anderen Erdwärmeanlagen, auch in Kombination mit einer Warmwasserbereitung. Die Grundförderung für erdgekoppelte Wärmepumpen beläuft sich auf 4.500 Euro für Anlagen mit bis zu 45 kW Heizleistung. Bei größeren Anlagen bis maximal 100kW kannst du jedes zusätzliche kW mit einem Zuschuss von 100 Euro fördern lassen. Darüber hinaus sind zum Basisbetrag Boni für Lastmanagement (Pufferspeicher), Kombinationen oder Gebäudeeffizienz möglich.
Wärmepumpe-Förderung NRW: Nordrhein-Westfalen bietet diverse Förderprogramme, die gezielt den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen unterstützen. Sie bieten finanzielle Anreize und tragen dazu bei, den Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu erleichtern. Die Abwicklung der Förderprogramme erfolgt in der Regel über die NRW.BANK, die Staatsbank des Landes Nordrhein-Westfalen.
Förderung Wärmepumpe Niedersachsen: Die Zuschussprogramme umfassen unter anderem Förderungen für Wärmepumpenquartiere, die Modernisierung von Mietwohnraum sowie für Eigentum. Die Antragstellung erfolgt über die NBank, die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen.
Förderung Wärmepumpe Hessen: Die Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) Programme zielt vor allem auf Mietwohnungen, sozialen Wohnraum sowie auf kommunale Maßnahmen ab. Informiere dich hierzu bei der WIBank.
Regionale Förderung meiner Wärmepumpe: Wie lange kann ich davon noch profitieren: Die Laufzeiten der Wärmepumpe-Förderprogramme für Neu- und Altbau variieren je nach Region und Fördergeber. Überprüfe vor der Antragsstellung wie lange die aktuellen Richtlinien und Bedingungen gelten. Informationen hierzu findest du auf den offiziellen Websites der Förderinstitutionen. Oft können dir auch die regionalen Bau- oder Landratsämter Auskunft geben.
Weitere Möglichkeiten zu sparen
Neben KfW-Förderungen für den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder energieeffizientes Bauen kannst du noch weiter sparen:
Steuererleichterung: Ab 2024 bietet die steuerliche Förderung der Altbausanierung die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 40.000 Euro – über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abzusetzen. Diese Alternative schließt jedoch die Inanspruchnahme der BEG-Förderung aus. Wichtige Voraussetzungen: Das sanierte Gebäude darf mindestens zehn Jahre alt sein und ist von dir als Eigentümer*in selbst bewohnt.
Förderung von Erneuerbare-Energien-Hybridheizung (EE-Heizung): Der Antrag auf KfW-Förderung umfasst auch Wärmepumpen, die mit Photovoltaik-Anlagen arbeiten. Die Kombination aus Wärmepumpe und einer anderen erneuerbaren Energiequelle fördert der Staat mit bis zu 70 Prozent. Zudem gibt es einen 20 Prozent Zuschuss, wenn die Optimierungskosten der Wärmepumpe über 300 Euro betragen.
Ergänzungskredit: Du kannst den Austausch deiner alten Heizung neben den Förderzuschüssen zusätzlich mit einem neuen Ergänzungskredit der KfW kombinieren. Voraussetzung: Dein Jahresbruttoeinkommen liegt nicht über 90.000 Euro. Pro Wohneinheit erhältst du bis zu 120.000 Euro Kredit, verbunden mit einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. Den Kredit beantragst du bei deiner Hausbank.
🐙 Wusstest du schon?
Obwohl Förderanträge bei der KfW in der Regel schnell genehmigt werden, erfolgt die Auszahlung frühestens ab September 2024. Das bedeutet, dass Kund*innen für mehrere Monate in Vorleistung gehen müssen, was eine finanzielle Hürde beim Heizungswechsel darstellt.
Hier helfen wir dir: Mit unserem kostenfreien Octopus Fördervorschuss übernehmen wir die Vorfinanzierung der KfW-Förderung. Nach der Installation deiner Wärmepumpe zahlst du nur deinen Eigenanteil sofort – den Betrag abzüglich der bewilligten Förderung. Die Förderungszahlung an uns erfolgt erst nachdem du sie von der KfW erhalten hast.
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