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Zuschüsse zur Wärmepumpe: Die wichtigsten Förderprogramme 2024

13. Juni 2023 von Octopus Energy

2024 sind die Neuerungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Ziel ist es, konventionelle Öl- und Gasheizungen ohne regenerativen Anteil schrittweise gegen CO2-ärmere Alternativen auszutauschen. Vor allem für Eigenheimbesitzer*innen werden Wärmepumpen eine immer attraktive Wahl – auch finanziell. Denn um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, fördert der Staat den Einbau von Wärmepumpen bei Sanierungen im Altbau sowie beim Neubau. Erfahre hier alles über die staatlichen Zuschüsse zur Wärmepumpe.

Zuschüsse für eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

Du willst jetzt von einer Öl- oder Gasheizung auf die Wärmepumpe umsteigen? Dann solltest du dir den staatlichen Zuschuss zu Wohngebäuden 458 genauer ansehen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen damit zu beschleunigen.

Die KfW-Förderung (Zuschuss zu Wohngebäuden 458) auf einen Blick:

  • Förderprogramm: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude Zuschuss 458

  • Art der Wärmepumpe: bezuschusst werden der Kauf und die Installation von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, z. B. der Luft-Wasser-Wärmepumpe

  • Höhe der Förderung: maximal 21.000 Euro (Fördersatz von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 30.000 Euro)

  • Förderberechtigte: Eigentümer*innen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern, ab August 2024: Eigentümer*innen von vermieteten Einfamilienhäusern

  • Fördervoraussetzungen: Immobilie muss ein in Deutschland liegendes Wohngebäude sein, für das der Bauantrag oder die Baubeginnsanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zudem muss die neue Heizanlage die Energieeffizienz des Bestandsgebäudes erhöhen oder dazu beitragen, dass die Heizung mit einem größeren Anteil erneuerbarer Energien betrieben wird als die alte Heizung.

Was wird wie gefördert?

Bezuschusst werden nach KfW 458 der Heizungstausch sowie Kauf und Installation von effizienteren Heizungsanlagen. Dazu gehört unter anderem die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Zuschusshöhe bei der Wärmepumpe setzt sich aus einer Grundförderung sowie verschiedenen Bonusförderungen zusammen und beträgt maximal 21.000 Euro:

  • Grundförderung – 30 Prozent: Können alle Personen beantragen, die eine fossile Energieheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen möchten.

  • Klimageschwindigkeitsbonus – 20 Prozent: Gibt es für selbstnutzende Eigentümer*innen, die ihre mindestens 20 Jahre alte Nachtspeicher-, Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen und die alte Heizung fachgerecht entsorgen.

  • Einkommensbonus – 30 Prozent: Liegt das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen unter 40.000 Euro, haben Antragsteller*innen die Möglichkeit, den Einkommensbonus zu beantragen.

Effizienzbonus – 5 Prozent: Erfüllt die Luft-Wasser-Wärmepumpe bestimmte Voraussetzungen und arbeitet besonders leistungsfähig, ist auch der Effizienzbonus möglich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein natürliches Kältemittel zum Einsatz kommt – dazu gehören Propan und Isobutan.

Wärmepumpen-Zuschuss beantragen: Auf die Reihenfolge kommt es an

Seit 2024 ist folgender Ablauf bei der Antragstellung für den Wärmepumpen-Zuschuss neu:

  1. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen: Die sogenannte BzA wird von Energieberater*innen sowie Fachunternehmen erstellt. Sie beinhaltet relevante Infos zur geplanten Heizung und weist förderfähige Gesamtkosten aus. Erst wenn die Kosten definiert sind, ist es möglich, einen Zuschussantrag zu stellen.

  2. Auftrag vorläufig vergeben: Anders als in den Jahren zuvor können Antragsteller*innen den Zuschuss nur mit einem vorliegenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag beantragen. 


    Ganz wichtig dabei: Im Lieferungs- oder Leistungsvertrag enthalten sein muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Antragsteller*innen von der KfW eine Förderzusage erhalten haben. Auf der Website der KfW findest du Musterformulierungen für die aufschiebende und auflösende Bedingung. Ist diese Formulierung nicht enthalten, wird das als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet – und der Anspruch auf die Förderung geht verloren.

  3. Zuschussantrag stellen: Wenn klar ist, wie hoch die förderfähigen Kosten sind und du einen vorläufigen Vertrag hast, kannst du den Zuschuss im Kundenportal der KfW beantragen.

  4. Mit der Umsetzung starten: Nun kann der Heizungsaustausch beginnen. Die KfW-Förderung 458 bekommst du allerdings erst, nachdem dein Vorhaben abgeschlossen ist, also die neue Heizung eingebaut ist.

    Wichtig: Die Umsetzung muss 36 Monate nach der Förderzusage durch die KfW abgeschlossen sein. Ansonsten verlierst du den Anspruch auf den Zuschuss.

  5. Zuschuss erhalten: Nach der Fertigstellung ist das Fachunternehmen in der Pflicht, die sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD) auszustellen. Diese müssen Antragsteller*innen zusammen mit den Rechnungen für förderfähige Kosten im Zuschussportal hochladen. Wenn du den Einkommensbonus beantragt hast, musst du auch Einkommensnachweise uploaden. 


    Wichtig: Auch hier gibt es eine Frist. Reiche Nachweise innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Rechnungsdatum für den Auftrag ein.

Die KfW prüft deine Angaben und verifiziert, dass alle Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Danach erfolgt die Auszahlung auf dein Konto. Erfahrungen zufolge kann dies bis zu sechs Monate dauern. 

Zuschuss zur Wärmepumpe beantragen: So geht’s

Erfahre hier Schritt für Schritt, wie du den KfW Zuschuss zur Wärmepumpe 2024 beantragen kannst:

Um die Bundesförderung für effiziente Gebäude, genauer die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), zu beantragen, gehe wie folgt vor:

  1. Registriere und melde dich auf der Website der KfW an. 

    Wichtig: Gib alle Namen genau so an, wie sie in deinem Ausweis stehen. 

  2. Antrag für Zuschuss 458 starten. 

  3. Fördervoraussetzungen prüfen.

  4. Lieferungs- oder Leistungsvertrag hochladen.

  5. 15-stellige BzA-ID und PLZ vom Standort des Wohngebäudes eingeben.

  6. Persönliche Daten eingeben.

Optional: Einkommensbonus beantragen, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.

Günstiges Darlehen on top: Ergänzungskredit Kreditnummer 358, 359

Wenn du eine Zuschusszusage für die KfW-Förderung 458 erhalten hast, kannst du seit Ende Februar auch einen zinsgünstigen Kredit zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden erhalten. Pro Wohneinheit stehen bis zu 120.000 Euro Kredit mit Zinsvorteil zur Verfügung – die Voraussetzung: das Haushaltsjahreseinkommen überschreitet 90.000 Euro nicht.

Der Ergänzungskredit 358, 359 zur energetischen Sanierung auf einen Blick:

  • Förderprogramm: KfW Kredit 358, 359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

  • Wichtige Bedingung: Lässt sich nur zusätzlich zur KfW-Förderung 458 beantragen

  • Höhe der Förderung: vergünstigte Zinssätze (zwischen 0,01 Prozent effektivem Jahreszins bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren und 1,75 bis 1,91 Prozent effektivem Jahreszins bei einer Kreditlaufzeit von 11 bis 35 Jahren, jeweils mit einer Zinsbindung von 10 Jahren)

  • Förderberechtigte: Privatpersonen, Investoren und Unternehmen

Ablauf: Finanzierungspartner finden (in der Regel eine lokale Bank) und Förderkredit beantragen, auf Zusage der KfW warten, erst dann mit den Bauarbeiten beginnen

Neubau: Diese Zuschüsse für Wärmepumpen gibt es 2024

Wer neu baut oder ein bis zu ein Jahr altes Haus kauft (= Erstkauf), kann eine Förderung in Form eines kostengünstigen Baukredits bei der KfW beantragen. Der Staat bezuschusst in diesem Fall nicht die Wärmepumpe als Einzelmaßnahme, sondern generell ein CO2-armes Bauvorhaben. 

Die Fördermaßnahme KfW 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ lässt sich für die Effizienzhaus-Stufe 40 beantragen. Das entspricht sehr gut isolierten Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Wärmepumpe: Diese Immobilien brauchen nur 40 Prozent von dem, was normale Gebäude an Energie benötigen, um das ganze Jahr über bei unterschiedlichen Temperaturen gut zu funktionieren. Wie hoch der Kreditbetrag ausfällt, hängt davon ab, wie nachhaltig und energieeffizient das Gebäude ist. 

Fördermaßnahme Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297, 298 auf einen Blick:

  • Förderprogramm: KfW Kredit 297, 298 Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 

  • Art der Wärmepumpe: bezuschusst werden Wohnhäuser, welche die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen – für die Wärmepumpe als Einzelmaßnahme gibt es keine Förderung

  • Höhe der Förderung: vergünstigte Zinssätze (zwischen 2,69 Prozent effektivem Jahreszins bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren und 3,06 bis 3,11 Prozent effektivem Jahreszins bei einer Kreditlaufzeit von 11 bis 35 Jahren, jeweils mit einer Zinsbindung von 10 Jahren)

  • Förderberechtigte: Privatpersonen, Investoren und Unternehmen

  • Ablauf: Energieberater*in bzw. Spezialist*in für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen, Finanzierungspartner finden (in der Regel eine lokale Bank) und Förderkredit beantragen, auf Zusage der KfW warten, erst dann kannst du mit deinem Bauvorhaben beginnen

Regionale Zuschüsse und kommunale Förderungen von Wärmepumpen

In Abhängigkeit von Bundesland und Kommune existiert noch eine Vielzahl von individuellen Zuschussmöglichkeiten. Wie bei den oben genannten Zuschüssen gilt: Informiere dich unbedingt vor dem Beauftragen einer Firma über deine Optionen.

Tipp: Das Bauamt vor Ort ist der erste Ansprechpartner, um kommunale Förderungen abzufragen. Nachfragen lohnt sich – mitunter unterstützen sogar kleine Gemeinden nachhaltige Bauvorhaben. Auch Energieberater*innen deiner Region informieren dich über bundeslandspezifische und kommunale Fördermöglichkeiten für deine Wärmepumpe. Einige Optionen sind:

In der Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU findest du unter dem Suchbegriff „Wärmepumpe“ eine umfassende Fördermittel-Übersicht.

Häufige Fragen

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt verfügbarer staatlicher Haushaltsmittel.

Nein. Die Beantragung erfolgt seit 2024 nicht mehr über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern ausschließlich über die KfW.

Das hängt vom Wärmepumpenzuschuss ab. Generell gilt: Die Wärmepumpe muss sich für den beheizten Wohnraum lohnen. Das lässt sich mit einer Energieberechnung und einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 nachweisen. Je nach Förderung werden nicht alle Arten von Wärmepumpen bezuschusst.

Das hängt vom gewählten Zuschuss ab. Im KfW-Portal kannst du alle Unterlagen hochladen und erhältst oftmals sofort Rückmeldung bzw. einen vorzeitigen Bescheid. Die Auszahlung erfolgt erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens und kann bis zu sechs Monate nach Einreichung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) dauern.

Deine Wärmepumpe muss von einem ISO 17025 zertifiziertem Prüfinstitut einer Einzelprüfung unterzogen worden sein. Oftmals ist auch ein hydraulischer Abgleich nötig, der sicherstellt, dass die Heizkörper bzw. Wärmeabgabesysteme die richtige Menge an Warmwasser enthalten, um effizient und gleichmäßig heizen zu können.

Ein Förderantrag wird abgelehnt, wenn der Antrag zu spät eingeht, die Wärmepumpe die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt oder die antragstellende Person nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllt.

Die Jahresarbeitszahl ist ein Parameter, der angibt, wie wirksam eine Wärmepumpe arbeitet. Je höher die Zahl, desto effizienter ist die Wärmepumpe: Sie erzeugt bei geringem Eigenenergieverbrauch eine größere Menge Wärme.

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