Smart Meter Rollout jetzt!

Ein Smart-Meter-Manifest für Deutschland von Octopus Energy

10. Februar 2023

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Energiewirtschaft &-Politik

Smart Meter sind ein grundlegender Baustein der Energiewende. In einem auf erneuerbarem Strom basierenden Energiesystem sind sie als zentrale Datendrehscheibe die Voraussetzung, um den flexiblen Verbrauch von Wärmepumpen und Elektroautos an die volatile Stromerzeugung aus Sonne und Wind anzugleichen.

Beim Einbau der Geräte, die auch intelligente Messsysteme genannt werden, ist Deutschland bislang das Schlusslicht Europas. Mitte 2022 waren Schätzungen zufolge weniger als ein Prozent der Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet. 🤯

Mit Smart Metern könnte Deutschland endlich das umsetzen, was in vielen europäischen Ländern bereits Realität ist: Zeitvariable Stromtarife, die dann günstig sind, wenn gerade viel Wind weht oder die Sonne scheint. Verbraucher*innen erhalten so ökonomische Anreize, ein Elektroauto genau dann aufzuladen oder eine Wärmepumpe genau dann einzuschalten, wenn dies das Stromnetz entlastet – oder im Umkehrschluss Strom zu sparen, wenn dieser teuer ist.

Anfang November 2022 haben in Großbritannien etwa 200.000 Kund*innen von Octopus Energy im Rahmen des „Saving Sessions”- Programms mehr als 100 MW Leistung eingespart. Die eingesparte Strommenge übersteigt die Leistung mancher Gaskraftwerke und zeigt, wie Kund*innen dem Stromnetz helfen können, während sie dafür bezahlt werden. Mit zeitvariablen Tarifen wird das Energiesystem also nicht nur grüner, stabiler und flexibler, sondern Strom auch günstiger für alle. 💚

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) hat die Bundesregierung vielversprechende Ansätze für Änderungen am Messstellen-Betriebsgesetz (MsbG) vorgelegt, die jetzt Eingang in das fertige Gesetz finden müssen.

Positiv ist etwa die Verankerung verbindlicher Einbauziele, die Absenkung der Kosten auf Kund*innenenseite, der Anspruch auf einen Smart-Meter-Einbau innerhalb von vier Monaten und die Abschaffung der umstrittenen Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Trotzdem bleibt an einigen Stellen teils erheblicher Nachbesserungsbedarf.

1. Tempo erhöhen

Beim Einbau von Smart Metern ist Deutschland bisher das Schlusslicht Europas. Obwohl die Diskussion seit mehr als 15 Jahren andauert und bis 2032 laut BSI-BMWK-Roadmap 15 Millionen Smart Meter verbaut sein sollen, waren Mitte 2022 Schätzungen zufolge nur rund 300.000 Geräte installiert – was einer Quote von weniger als einem Prozent aller Haushalte entspricht.

Vorreiter wie Schweden, Italien oder Spanien haben dagegen schon vor Jahren alle oder einen Großteil ihrer Haushalte mit intelligenten Zählern ausgestattet. Um die Solaroffensive auf Dächern, den Ausbau der Elektromobilität und den Wärmepumpen-Hochlauf nicht zu gefährden, muss der flächendeckende Einbau der intelligenten Zähler dringend beschleunigt werden.

Der Gesetzgeber sollte daher:

👉 Die Kosten auf Kundenseite auf 20 Euro bzw. 50 Euro/Jahr begrenzen, um den Einbau wirtschaftlich zu gestalten (vgl. § 30 MsbG-Entwurf). Der Ansatz des GNDEW, einen Großteil der Kosten über den Netzbetreiber umzuverteilen, hat das Potential, den Rollout signifikant zu beschleunigen. Bisher sind die Geräte mit Kosten von rund 100 Euro pro Jahr für die meisten Kund*in- nen schlicht zu teuer und werden deshalb fast ausschließlich als Pflichtmaßnahme und selten freiwillig verbaut.

👉 Die Smart-Meter-Einbauverpflichtung ab sofort auf neu verbaute Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen ausweiten (Ergänzung des § 29 MsbG). Obwohl diese Anlagen bis 2032 ohnehin mit Smart Metern ausgestattet werden müssen, werden derzeit bei Inbetriebnahme regelmäßig nur Zähler ohne Smart Meter Gateway, d.h. ohne das wesentliche Kommunikationsmodul, installiert. In Verbindung mit einer Solarpflicht auf Dächern würde eine derartige Regelung den Einbau auf einen Großteil der privaten und gewerblichen Neubauten ausweiten.

👉 Einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau eines Smart Meters innerhalb von vier Monaten einführen (vgl. § 34 Absatz 2 Nr. 1 MsbG-Entwurf). Zusätzlich müssen im GNDEW aber leicht zugängliche Möglichkeiten geschaffen werden, damit Verbraucher*innen diesen auch durchsetzen können. Ein ähnlich gelagerter Anspruch konnte im MsbG aufgrund der fehlenden Durch­setzungs­möglichkeit bisher wenig Wirkung entfalten (vgl. § 33 MsBG).

⚡️ Weniger als ein Prozent aller deutschen Haushalte waren 2022 mit einem Smart Meter ausgestattet

Smart Meter Infografik

2. Technische Anforderungen vereinfachen

Die technischen Anforderungen rund um das Smart Meter Gateway, also das Kommunikationsmodul des Smart Meter, sind zu kompliziert und bürokratisch. Während sich andere Länder beim Smart Meter auf die Messung und Kommunikation von Stromflüssen konzentrieren, hat Deutschland einen Sonderweg gewählt, der das Steuern von Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen in den Mittelpunkt stellt.

Aus Sorge vor Hackerangriffen wurden Sicherheitsanforderungen entwickelt,
die in der Praxis kaum umsetzbar sind und die Geräte so teuer machen, dass die Wirtschaftlichkeit vieler Anwendungen bereits im Keim erstickt wird. Die Vorgaben der mehr als 1.000 Seiten umfassenden Richtlinien sind so detailreich, dass die bisher für den deutschen Markt gebauten Smart Meter störanfällig und selten mit anderer Technik kompatibel sind.

Dabei könnten bereits mit Basisfunktionen die für die Energiewende so wichtigen dynamischen Stromtarife realisiert werden. Dazu ist – wie in anderen Ländern auch – lediglich eine Echtzeit-Verbrauchs­abrechnung und deren Kommunikation an Lieferanten und End­verbraucher*innen notwendig.

Der Gesetzgeber sollte daher:

👉 Die Zertifizierung der Smart Meter durch zusätzliche Stellen ermöglichen. Derzeit ist die Zertifizierung der Geräte ausschließlich durch das BSI möglich, die Einrichtung zusätzlicher Zertifizierungsstellen (z.B. beim TÜV) oder eine Selbstzertifizierung durch die Hersteller würde die Smart Meter dagegen schneller und kostengünstiger auf den Markt bringen. Zukünftig sollten nur noch die grundlegenden Anforderungen durch das BSI festgelegt werden (Änderung von § 22 und § 24 MsbG).

👉 Die Fernsteuerbarkeit der Smart Meter nicht länger zur Voraussetzung für den Einbau der Geräte machen – auch nicht “spätestens ab 2025” (vgl. § 31 Absatz 1 Nr. 2 MsbG-Entwurf). Smart Meter müssen an erster Stelle Stromflüsse messen und Messwerte übermitteln können – mehr nicht. Zusätzliche Funktionen wie die Steuerung von Anlagen nach § 14a EnWG können möglich gemacht werden, sollten aber nicht zum gesetzlich definierten Umfang gehören.

👉 Die Vorgaben der sogenannten sicheren Lieferkette verschlanken und den Versand der Geräte über den Postweg zulassen (vgl. § 22 Absatz 3 MsbG- Entwurf). Derzeit müssen beim Transport des Smart Meter Gateways zum Einbauort noch durchgängig höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden, die hohe Zusatzkosten verursachen und für die Monteur*innen aufwändig geschult werden müssen.

⚡️ Mehr als 1.000 Seiten umfassen die technischen Vorgaben zum Smart Meter.

3. Transparenz und Einheitlichkeit herstellen

Derzeit ist es den mehr als 900 deutschen Messstellen- und Verteilnetzbetreibern überlassen, eigene Ansätze für den Smart Meter Rollout zu entwickeln. Dies hat zu einem Wildwuchs von Hunderten unterschiedlichen Antragsformularen, Anforderungen und Fristen geführt.

Für Marktteilnehmer*innen, Kund*innen und Politik ist kaum nachvollziehbar, wie viele Geräte bereits von wem installiert wurden, welche Funktionen die Geräte beinhalten und wie weit die Netzbetreiber mit der Implementierung ihrer nachgelagerten IT-Prozesse sind. Es muss eine einheitliche Datengrundlage geschaffen werden, um Probleme – etwa bei der Geräteverfügbarkeit – frühzeitig und zielgerichtet anzugehen. Auch die Ableitung von Best-Practice-Ansätzen würde so deutlich vereinfacht.

Der Gesetzgeber sollte daher:

👉 Messstellenbetreiber zukünftig dazu verpflichten, aktuelle Smart-Meter-Einbauzahlen monatsgenau für alle öffentlich zugänglich und maschinenlesbar zu veröffentlichen (Ergänzung des § 37 MsbG).

👉 Ein für Haushalte bundesweit einheitliches Verfahren zur Beantragung eines Smart Meters schaffen (Einführung eines § 29a MsbG). Alle interessierten Haushalte sollten darüber einen Smart Meter beantragen können und würden dann von einem oder mehreren Messstellenbetreibern den Einbau des Geräts angeboten bekommen. Das Verfahren könnte über die in § 14e EnWG ohnehin geplante gemeinsame Internetseite der Netzbetreiber abgewickelt werden.

👉 Vergünstigte Netzentgelte bei steuerbaren Lasten bundesweit vereinheitlichen (vgl. BNetzA-Eckpunkte zum § 14a EnWG). Es sollte nicht länger den Netzbetreibern überlassen bleiben, individuell über die Höhe der Entgelte zu bestimmen. Haushalte mit Wärmepumpen oder Elektroautos, die sich mittels marktorientierter, dynamischer Tarife netzdienlich verhalten wollen, müssen auf einen Blick sehen, wie sie finanziell profitieren können.

Unser Fazit

Eigentlich ist alles ganz einfach: Erneuerbare Energien brauchen Smart Meter. Smart Meter brauchen Kund*innen. Und Kund*innen brauchen Mehrwert.
Wenn wir Klimawandel und Versorgungs­sicherheit ernst nehmen und die Energiewende konsequent vorantreiben wollen, muss die digitale Energieinfrastruktur mit dem Smart Meter Gateway als zentralem Bestandteil so schnell wie möglich flächendeckend ausgerollt werden.

Jetzt Smart Meter Manifest als PDF herunterladen
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Simone Groß
Senior Marketing Manager

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