Energierechtliche Hinweise
Allgemeine Informationen zu Vertragsbestimmungen über die Belieferung von Letztverbrauchern mit Energie gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG:
Der Energielieferant ist Octopus Energy Germany GmbH, Ernst-Heimeran-Weg 10, 82319 Starnberg.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EnWG:
Die belieferte Verbrauchsstelle des Kunden sowie die Identifikationsnummer der Entnahmestelle sind dem Auftrag und der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EnWG:
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vertrag von Octopus Energy Germany GmbH bestätigt wurde Bei Tarifen ohne Preisgarantie ist der Vertrag nicht befristet. . Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht, es sei denn der Tarif sieht eine Vertragslaufzeit vor ("Tarife mit Vertragslaufzeit").
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EnWG:
Gegenstand des Vertrages ist die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom und / oder Gas an die im Vertrag genannte Verbrauchsstelle durch die Octopus Energy Germany GmbH. Die Belieferung erfolgt ausschließlich an natürliche Personen zur Abdeckung ihres privaten Haushaltsbedarfs. Der Messstellenbetrieb und die hierfür anfallenden Entgelte sind von den vertraglichen Leistungen umfasst. Es werden keine Wartungsdienste angeboten.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EnWG:
Die jeweiligen Tarife sind abrufbar unter www.octopusenergy.de. Preisänderungen durch die Octopus Energy Germany GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Einseitige Preisänderungen werden erst nach Mitteilung in Textform wirksam, die mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Weitere Einzelheiten sind Ziffer 12 AGB zu entnehmen.
Ausgewiesene Preisgarantien sind stets eingeschränkt und beziehen sich auf bestimmte Bestandteile der jeweiligen Preise. Der genaue Umfang und die Dauer der eingeschränkten Preisgarantie ist den Tarifdetails des jeweiligen Tarifs zu entnehmen. Weitere Einzelheiten bezüglich der Preisanpassung sind Ziffer 11 und 12 der AGB zu entnehmen.
Nach Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie hat Octopus Energy Germany das Recht, die vereinbarten Preise im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzupassen. In diesem Fall gelten ebenfalls die Regelungen unter Ziffer 12. Im Falle einer einseitigen Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Octopus Energy Germany wird die Kündigung des Kunden unverzüglich innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform mit E-Mail-Benachrichtigung unter Angabe des Vertragsendes bestätigen. Künftige Änderungen der Umsatzsteuer, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze ergeben, sowie künftige Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung des Saldos der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Absatz 3 Nummer 3 EnWG werden ohne Ankündigung und ohne das Recht des Kunden, den Vertrag fristlos zu kündigen an den Kunden unverändert weitergegeben. Bei Tarifen ohne Preisgarantie können sowohl die Octopus Energy Germany GmbH als auch der Kunde den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen ("ordentliche Kündigung"). Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie kann der Kunde den Vertrag vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit der Preisgarantie mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen. Bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie hat die Octopus Energy Germany GmbH nicht das Recht zur ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine vertraglichen Rücktrittsrechte.
Bei Tarifen ohne Vertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er von einem der Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt wird. Tarife mit Vertragslaufzeit haben die in dem jeweiligen Tarifangebot ausgewiesene Laufzeit und können von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag bei Tarifen mit Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, bis er von einem der Vertragspartner ordentlich gekündigt wird.
Kündigt der Kunde den Vertrag, wird Octopus Energy Germany dessen Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EnWG:
Aktuelle Informationen über die einschlägigen Tarif- bzw. Produktbezeichnung sind im Internet unter www.octopusenergy.de erhältlich. Die Belieferung des Kunden erfolgt außerhalb der Grundversorgung.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EnWG:
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen. Der Kunde hat die Wahl, am Bankeinzug mittels SEPA-Lastschriftverfahren von einem inländischen Konto teilzunehmen oder fällige Abschlags- oder Rechnungsbeträge selbst zu überweisen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 EnWG:
Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Strom- oder Gaslieferung in Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und des Messstellenbetriebs erleidet, haftet nicht die Octopus Energy Germany GmbH, sondern der jeweilige Netzbetreiber. Der jeweilige Netzbetreiber ist kein Erfüllungsgehilfe der Octopus Energy Germany GmbH. Weitere Einzelheiten sind § 22 bis 24 AGB zu entnehmen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 EnWG:
Octopus Energy Germany GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 EnWG:
Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife und gebündelte Produkte sind im Internet unter www.octopusenergy.de erhältlich.
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 EnWG:
Bei Fragen und Beschwerden kann sich der Kunde als Verbraucher an Octopus Energy Germany GmbH, August-Everding-Straße 25, 81671 München wenden. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden wenn keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Octopus Energy Germany ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel. 030-2757240-0
Fax 030-2757240-69
E-Mail info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet www.schlichtungsstelle-energie.de
Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 EnWG:
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Mo-Fr 9 bis 15 Uhr, Tel. 030-22480-500(bundesweites Infotelefon)
Fax 030-22480-323
E-Mail verbraucherservice-energie@bnetza.de