Was bedeutet der neue §14a EnWG für dich?
Seit Januar 2024 gibt es neue Regeln für große Stromverbraucher wie Wärmepumpen und Wallboxen. Das Ziel? Unser Stromnetz fit für die Energiewende machen und Staus im Netz verhindern.
Wir erklären dir, was der neue §14a für deine Geräte bedeutet und wie du durch reduzierte Netzentgelte sogar profitieren kannst.
Kurzüberblick
Worum geht’s beim §14a? 
Netz schützen, Stromfluss sichern
Damit unser Stromnetz nicht überlastet wird, regelt der §14a des EnWG, dass der Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf kurzzeitig drosseln darf.
Aber keine Panik: Das passiert nur in Ausnahmesituationen und für maximal 120 Minuten am Tag.
Was hast du davon? 
Deine Belohnung: Niedrigere Netzentgelte
Im Gegenzug für die Steuerung deiner Geräte wirst du belohnt! Du zahlst niedrigere Netzentgelte, was sich deutlich auf deine Stromrechnung auswirkt. Über sogenannte „Module“ wird geregelt, wie du sparst. Unsere Empfehlung für den einfachsten Start ist Modul 1.
Was musst du jetzt tun? 
Ersparnis sichern und Zurücklehnen
Bei neuen Geräten (ab 01.01.2024) erledigt dein Installateur die Anmeldung und Modulauswahl direkt beim Netzbetreiber (meist automatisch Modul 1). Hast du eine Bestandsanlage, kannst du oft freiwillig wechseln. Unser Versprechen: Wir geben alle Reduzierungen an dich weiter!
Was ändert sich?
Kleiner Paragraph, große Wirkung: Warum gibt es den §14a? 
Die Energiewende bedeutet nicht nur den Umstieg auf grünen Strom, sondern auch eine echte Transformation unseres Stromnetzes. Immer mehr Menschen nutzen Wärmepumpen oder fahren E-Autos. Stell dir vor, ganz Deutschland lädt und heizt zur gleichen Zeit – das ist super für die Umwelt, aber eine enorme Herausforderung für unser Netz.
Damit es nicht zu Überlastungen kommt und der Strom jederzeit verlässlich fließt, gilt seit Anfang 2024 der angepasste §14a EnWG. Er ist im Grunde eine clevere Übergangslösung, bis unser Stromnetz deutschlandweit besser ausgebaut ist.
Das Prinzip: Große Verbraucher helfen kurzzeitig dabei, das Netz stabil zu halten. Und im Gegenzug sparst du bares Geld bei den Netzentgelten. So lenken wir den Stromverbrauch gemeinsam in die richtigen Bahnen und treiben die Energiewende aktiv voran.
Bislang galt:
Den §14a EnWG gibt es schon länger. Auch früher konnten Wärmepumpen oder Wallboxen gesteuert werden. Allerdings gab es ein paar Haken:
Du brauchtest zwingend einen teuren, separaten zweiten Stromzähler.
Die Rabatte auf die Netzentgelte hat jeder Netzbetreiber komplett individuell festgelegt.
Bei Netzengpässen durfte der Netzbetreiber den Anschluss deines neuen Geräts verzögern.
Die neue §14a-Regelung 
Für alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVe) ist die Steuerbarkeit im Notfall nun verpflichtend. Aber das neue Gesetz bringt dir handfeste Vorteile:
Die alte Pflicht für einen zweiten Zähler fällt weg. Das macht die Umsetzung für dich viel einfacher.
Kein langes Warten mehr! Der Netzbetreiber darf den Anschluss deiner Anlage nicht mehr ablehnen oder verzögern. Er muss sie ans Netz lassen und den Netzausbau vorantreiben.
Die Reduzierung deiner Netzentgelte als Belohnung ist jetzt bundesweit geregelt, fairer und absolut transparent.
Das sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Der § 14a EnWG gilt für sogenannte steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören die folgenden Geräte. Ihre Leistung muss über 4,2 kW liegen und sie müssen im Niederspannungsnetz angeschlossen sein.
Wärmepumpen
Das grüne Herzstück deines Zuhauses. Sie heizt effizient, zieht aber ordentlich Power aus dem Netz.
Wallboxen
Deine private E-Auto-Tankstelle. Wenn alle gleichzeitig laden, hilft die Steuerung enorm.
Energiespeicher
Dein Heimspeicher, der grüne Energie bunkert und bei Bedarf flexibel gemanagt werden kann.
Klimaanlagen
Sie sind dank der hohen Leistung ebenfalls Teil der §14a-Familie.
Was ist mit meiner Bestandsanlage?
Wenn dein Gerät vor 2024 installiert wurde, gilt erst einmal Bestandsschutz. Du kannst aber beim Netzbetreiber anfragen, ob du freiwillig in die neue §14a-Regelung wechseln möchtest. War deine alte Anlage bereits steuerbar, musst du den Wechsel bis spätestens Ende 2028 machen.
Die verschiedenen Module für reduzierte Netzentgelte
Damit der Netzbetreiber weiß, wie er deine Netzentgelte reduzieren soll, gibt es drei verschiedene „Module“. Die gute Nachricht vorab: Wenn du bei der Anmeldung keine aktive Wahl triffst, landest du automatisch im unkomplizierten Modul 1.
Modul 1: Pauschale Reduzierung
Sorgenfreie Wahl
Ersparnis:
feste Netzentgeltreduzierung
110€ bis 190€ pro Jahr
Voraussetzung:
Keine!
Unsere Empfehlung
Kein Risiko und volle Sicherheit. 100% sorgenfrei!
Modul 2: Prozentuale Reduzierung
Für Vielverbraucher
Ersparnis:
Reduzierte Netzentgelte
bis zu 60%
Voraussetzung:
separater Stromzähler für dein steuerbares Gerät
Unsere Empfehlung
Lohnt sich bei hohem Verbrauch (z. B. Wärmepumpe) und vorhandenem zweiten Zähler.
Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte
Für echte Strom-Profis
Ersparnis:
Zeitvariable Netzentgelte
Günstigere Preise in Nebenzeiten
Voraussetzung:
intelligentes Messsystem (Smart Meter)
Unsere Empfehlung
Super, wenn du deinen Verbrauch flexibel in günstige Zeiten verschieben kannst.
So gehst du nun vor
Wie kommst du nun an deine Ersparnis? Das hängt ganz davon ab, wann deine Wärmepumpe, Wallbox oder dein Speicher installiert wurde. Wähle einfach aus, was auf dich zutrifft:
Deine Anlage ist neu (ab 01.01.2024 installiert) 
Zurücklehnen und entspannen!
Bei neuen Geräten hast du fast keinen Aufwand. Dein Installateur erledigt das Wichtigste für dich: Er meldet die Steuerbarkeit im Rahmen der Geräteanmeldung direkt bei deinem Netzbetreiber an und teilt ihm auch deine Modulauswahl mit (wenn du nichts sagst, wird es automatisch Modul 1). Danach erhältst du einfach eine Bestätigung vom Netzbetreiber.
Du hast eine Bestandsanlage (vor 2024 installiert)
Selbst aktiv werden!
Für dich gilt Bestandsschutz. Wenn du in die neue §14a-Regelung freiwillig wechseln möchtest, zeigt dir unser Test, welche Module für dich in Frage kommen und wie du dir die Pauschale sicherst.
Um den Wechsel anzustossen, meldest du dich einfach bei deinem Netzbetreiber, meist per Online-Formular oder alternativ mit unserem Musterschreiben.
Wichtig zu wissen: Geld gibt’s auch ohne Steuerbox!
Das Beste zum Schluss: Weder Smart Meter noch die Steuerbox müssen schon physisch bei dir eingebaut sein, damit du die Reduzierung erhältst. Sobald du alles beantragt hast und die Steuerbarkeit vom Netzbetreiber bestätigt wurde, greift dein Rabatt – egal, wie lange der Einbau der Technik dauert! Wir bei Octopus geben die Reduzierung direkt an dich weiter, sobald wir sie von deinem Netzbetreiber erhalten (meist über die Jahresrechnung). Versprochen! 
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Häufig gestellte Fragen
Ja und Nein. Für die physische Steuerung durch den Netzbetreiber brauchst du eine Steuerbox, die ca. 50 € pro Jahr kostet. Außerdem fallen für das intelligente Messsystem (Smart Meter) jährliche Messentgelte an. Aber das dicke Plus: Wenn wir dein Stromversorger sind, deckeln wir diese Kosten für dich! Sie sind bereits in deinem Grundpreis bei uns enthalten. Du zahlst also genau den Betrag, zu dem du abgeschlossen hast. Keine versteckten Kosten.
Wir geben die Reduzierung an dich weiter, sobald wir sie von deinem Netzbetreiber erhalten haben – das passiert meist ganz unkompliziert über deine Jahresrechnung. Da die Netzbetreiber aktuell technisch oft noch hinterherhinken, kann es manchmal zu Verzögerungen kommen. Aber keine Sorge: Jeder Cent, der uns erreicht, wandert direkt weiter zu dir!
Besitzt du mehrere Geräte, die über denselben Stromzähler laufen, wird ihre Leistung einfach zusammengerechnet. Liegt die Summe über 4,2 kW, fallen sie gemeinsam unter den §14a. Oft reicht dann sogar eine einzige Steuerbox für alle Geräte aus (das muss dein Netzbetreiber absegnen). Laufen die Geräte über komplett separate Zähler, werden sie auch als separate Anlagen (steuVes) abgerechnet.
Definitiv nicht wir! Das Steuersignal kommt immer direkt von deinem lokalen Netzbetreiber, falls das Stromnetz in deiner Region an seine Grenzen stößt. Wir als dein Energieversorger sind nur dafür da, die Netzentgeltreduzierung an dich weiterzuleiten.
Du bist nicht für immer an deine erste Wahl gebunden! Wenn du dein Modul wechseln möchtest, kannst du das entweder über ein Formular direkt bei deinem Netzbetreiber machen, oder du meldest dich bei uns. Wir geben deinen Wechselwunsch dann an den Netzbetreiber weiter, der das Ganze prüft.