Chancen auf Eis: Deshalb ist Energy Sharing in Deutschland noch Zukunftsmusik
14. Januar 2025 von Octopus Energy
Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland möglich. Das Gesetz erlaubt Erzeugern von erneuerbaren Energien, gewonnenen Strom mit anderen zu teilen. Doch die rechtliche Basis bleibt bisher nur eine vielversprechende Idee, da sich die technische und organisatorische Umsetzung noch in der Anfangsphase befindet. Wir erklären dir, woran Energy Sharing bislang scheitert und welche Vorteile das Energiekonzept hätte.
Das Wichtigste in Kürze:
Energy Sharing meint das gemeinsame Nutzen von selbst erzeugtem Strom, beispielsweise von Photovoltaik.
Überschüssige Energie wird in das öffentliche Netz gespeist und von einer Energiegemeinschaft abgenommen. So könnten mehr Haushalte von erneuerbaren Energien und niedrigeren Strompreisen profitieren.
Energy Sharing ist per Gesetz seit dem 1. Juni 2026 in Deutschland möglich. Die rechtliche Grundlage ist § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Das Problem: Bisher fehlt es in Deutschland an Infrastrukturen, um Energy Sharing sinnvoll auszurollen.
Wie funktioniert Energy Sharing?
Energy Sharing bedeutet, selbst erzeugten Strom zu teilen – mit Nachbar*innen oder anderen Abnehmern in der Umgebung. Rechtlich ist das seit dem 1. Juni 2026 möglich (§ 42c EnBW). Nehmen wir ein kleines Beispiel her, um Energy Sharing zu erklären:
Dein*e Nachbar*in oder ein kleines Unternehmen in deinem Wohngebiet produziert eigenen Strom mit einer Photovoltaik-Anlage.
Der überschüssige Strom wird direkt ins öffentliche Netz gespeist.
Von dort kannst du die erzeugte Energie zu einem günstigen Preis nutzen – zusammen mit anderen Sharing-Abnehmer*innen, die Teil deiner Energiegemeinschaft sind.
Energy Sharing macht erneuerbare Energien also im direkten Umfeld zugänglich und soll die Energiewende voranbringen. Dabei stellt ein Energy-Sharing-Vertrag einen Zusatz zur Stromversorgung dar. Das heißt: Wer durch Energy Sharing also Solarstrom oder Strom aus anderen erneuerbaren Quellen bezieht, braucht einen gesonderten Stromtarif als Ausgleich – zum Beispiel für Schlechtwetterphasen, in denen die gesharte PV-Anlage keine Energie erzeugt. Welchen Anbieter du zusätzlich zum Energy Sharing wählst, darfst du frei entscheiden.
Die technische Voraussetzung für Energy Sharing ist ein Smart Meter oder RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung). Diese Geräte übermitteln den Zählerstand jede Viertelstunde an den Netzbetreiber und zeichnen den verbrauchten sowie erzeugten Strom exakt auf.
Wieso lässt sich Energy Sharing in Deutschland noch nicht umsetzen?
Das Gesetz ist zwar da, aber die Umsetzung von Energy Sharing stockt. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
Zu wenige Smart Meter: Das Smart-Meter-Rollout geht in Deutschland nur langsam voran: Aktuell liegt die bundesweite Smart-Meter-Quote laut Smartmeteratlas bei 5,5 % (Stand: Juni 2026).
Keine Förderung: Im Gegensatz zu anderen Ländern wie Österreich wird Energy Sharing in Deutschland nicht gefördert (Stand: Juni 2026). Zu dem günstigen Strompreis kommen also weitere Kosten wie Netzentgelte und Umlagen hinzu, was Energy Sharing finanziell noch nicht rentabel macht.
Zu viel Bürokratie: Behörden und Netzbetreiber diskutieren noch über einen einheitlichen Prozess, wie die Abwicklung vonstattengehen soll.
Was bedeutet Energy Sharing für Netzbetreiber?
Energy Sharing erfordert von Netzbetreibern eine neue Form der Stromaufzeichnung. Normalerweise läuft alle eingespeiste und verbrauchte Energie im Netz gleichwertig zusammen. Nun teilt sich der Energy-Sharing-Strom vom Reststrom ab und muss getrennt bilanziert werden. Das betrifft Aspekte wie:
Abrechnung
Messwertverteilung und -berechnung
Energiedatenmanagement
Marktkommunikation
Bilanzierungssysteme
Aktuell wird nach einer Lösung gesucht: Energy Sharing aus erneuerbaren Quellen soll für alle Energiegemeinschaften nach einem einheitlichen Standard abgerechnet werden. Der BDEW vermutet, dass dieser Prozess noch bis 2027 dauern kann.
Welche Vorteile hätte Energy Sharing für Haushalte?
In der Theorie ist Energy Sharing ein vielversprechendes Konzept. Das wären die Vorteile für Haushalte, die sich einer solchen Energiegemeinschaft anschließen:
Günstigerer Strom: Energie direkt aus der Nachbarschaft ist günstiger als reguläre Tarife. Zum Vergleich: Aktuell kostet Haushaltsstrom etwa 37 ct/kWh, je nach Energy-Sharing-Vertrag ließe sich der Strompreis auf 27 bis 30 ct/kWh senken. Da aber noch Netzentgelte und Umlagen auf den Preis schlagen, lohnt sich Energy Sharing finanziell noch nicht.
Grüne Energie auch ohne PV-Anlage: Über Energy Sharing können alle Abnehmer*innen Strom aus erneuerbaren Quellen nutzen, ohne in eine eigene Photovoltaik-Anlage investieren zu müssen.
Aktive Energiewende: Mit einem Energy-Sharing-Vertrag gehen Haushalte einen bewussten Schritt in Richtung erneuerbarer Energien. Damit gestalten sie die Energiewende aktiv mit.
Kein Wechsel nötig: Der eigene Stromvertrag für Reststrom bleibt und deckt Versorgungslücken ab, wenn PV-Anlagen oder andere Quellen weniger Strom erzeugen. Energy Sharing ist also ein praktisches Plus und erfordert keine komplett neue Entscheidung, was den Stromanbieter angeht.
Regionale Stromerzeugung: Strom kommt aus der unmittelbaren Umgebung. Das stärkt die Energieversorgung im lokalen Raum.
Windstrom aus der Region: Der Octopus Energy Fan Club
Octopus Energy setzt die Idee von lokal produziertem Strom bereits um: Wir kooperieren mit Windparks in Deutschland, um dir günstigere Strompreise anzubieten. So funktioniert’s:
Prüfe, ob in deinem Umfeld der Windrad-Tarif verfügbar ist.
Hol dir ein Angebot ein und werde Teil des Fan Clubs.
Erhalte einen Rabatt auf deinen Arbeitspreis: 20 % Rabatt bei mäßigem Wind, 50 % Rabatt bei starkem Wind.
Technische Voraussetzung ist ein Smart Meter. Wenn du noch keins hast, übernehmen wir den Einbau für dich.
Wir fordern: Energy Sharing muss nutzbar und einfach werden
Energy Sharing ist vielversprechend und kann die Energiewende voranbringen – aber nur, wenn es sich für Haushalte lohnt. Deshalb fordern wir:
Boost für das Smart-Meter-Rollout: flächendeckende Installationen von intelligenten Zählern treiben die Umsetzung von Energy Sharing an
Klare Konzepte statt Schnellschüsse: was zählt, sind durchdachte Prozesse, die wirklich funktionieren und die Verantwortung für Abrechnung und Dokumentation nicht auf Sharing-Energiegemeinschaften auslagern
Einfacher Zugang statt komplizierter Bürokratie: Haushalte wollen keine Energy-Trader sein, sondern Strom unkompliziert und preisgünstig nutzen
Beteiligung relevanter Akteure: Institutionen wie Stadtwerke könnten Energy Sharing als lokale Partner unterstützen, beispielsweise als Abrechnungsdienstleister
Finanzielle Förderung: in anderen Ländern bereits Standard – Energy Sharing sollte staatlich unterstützt werden, um mehr erneuerbare Energien ins Stromnetz zu bringen
Attraktive Preisgestaltung: Energy Sharing setzt sich nur durch, wenn der preisliche Vorteil stimmt – beispielsweise, indem Netzentgelte und Abgaben bezuschusst werden
Häufige Fragen
Die Rechtsgrundlage für Energy Sharing in Deutschland wurde mit § 42c EnWG vom 1. Juni 2026 geschaffen. Allerdings ist die konkrete Umsetzung immer noch in Planung. Verbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gehen davon aus, dass Haushalte Mitte 2027 Energy Sharing gewinnbringend nutzen können.
Energy Sharing richtet sich an private Haushalte, Kommunen sowie kleine oder mittelständische Unternehmen. Die Abnehmer schließen sich zu einer Energiegemeinschaft zusammen und erhalten vom Energy-Sharing-Lieferant den überschüssigen Strom. Rechtliche Voraussetzung ist, dass die Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. über eine Solaranlage) nicht gewerblich erfolgt.
In der Theorie ja: Strom durch Energy Sharing liegt bei 27 bis 30 ct/kWh, je nach Vertrag. Das wäre eine Ersparnis von bis zu 10 ct/kWh bei einem aktuellen Strompreis von 37 ct/kWh (Stand: Juli 2026). Da bei Energy Sharing aber Netzentgelte und Umlagen hinzukommen, sparen Haushalte bisher noch nichts.
Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) beziehen sich auf nur ein Gebäude. Das heißt: Dort, wo der Strom erzeugt wird – zum Beispiel durch eine PV-Anlage auf dem Dach – wird der Strom an die Hausparteien verteilt. Beim Energy Sharing fließt der Solarstrom zunächst ins öffentliche Netz und wird von dort an die Abnehmer*innen geleitet. Deshalb fallen aktuell für Energy Sharing die vollen Netzentgelte an (Stand: Juni 2026).
Nein, Energy Sharing stellt einen Zusatz zu deiner normalen Stromversorgung dar. Das ist vor allem an Tagen mit schlechtem Wetter wichtig, an denen eine PV-Anlage weniger oder keinen Strom erzeugt. Für deine restliche benötigte Energie schließt du einen ganz normalen Vertrag mit einem Anbieter ab. Da aber bisher die Umsetzung noch nicht geklärt ist, es an Smart Metern in Deutschland fehlt und Netzgebühren anfallen, ist Energy Sharing für private Haushalte Stand jetzt noch nicht lukrativ.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, wie Betreiber*innen einer PV-Anlage vergütet werden – also wie viel Cent pro Kilowattstunde sie für den eingespeisten Strom erhalten. Sind Betreiber*innen Teil einer Energy-Sharing-Energiegemeinschaft, wechseln sie die EEG-Veräußerungsform: Sie leiten Strom nicht nur ins Netz und erhalten eine Prämie, sondern verkaufen ihn. Im EEG nennt sich das „Direktvermarktung“. Voraussetzung dafür ist eine viertelstündige Messung und Bilanzierung mit einem Smart Meter oder RLM-Zähler.
Ja, tatsächlich können Haushalte an der Umsetzung von Energy Sharing mitwirken: Lass dir einen Smart Meter einbauen. Der intelligente Stromzähler ist die technische Voraussetzung, weil er den Stromfluss sehr detailliert aufzeichnet. Dafür übermittelt er deinen Zählerstand alle 15 Minuten an deinen Stromanbieter. Je mehr Leute also auf Smart Meter setzen, desto schneller lassen sich Energiegemeinschaften bilden. Schon gewusst? Wenn du zu einem unserer smarten Tarife wechselst, übernehmen unsere Tech-Experten von Octopus Energy die Smart-Meter-Installation für dich.