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Sonderkündigungsrecht Strom: Das musst du wissen

20. Dezember 2021 von Octopus Energy

Das Sonderkündigungsrecht Strom bei Umzug, Preiserhöhung oder Todesfall einfach erklärt.

Die wichtigsten Fakten in Kürze: 

  • Erhöht dein Stromanbieter die Preise, hast du ein gesetzlich vorgeschriebenes Sonderkündigungsrecht.

  • Dieses Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung gilt auch, wenn diese auf gestiegenen Entgelten und Umlagen beruht. 

  • Auch bei einem Umzug kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen, falls dein Anbieter am neuen Wohnort keinen Strom liefern kann oder nur zu einem höheren Preis. 

  • In der Regel kannst du Stromverträge in Textform, also per Brief oder E-Mail, kündigen. Viele Anbieter bieten auch ein Kündigungsformular auf ihrer Website an.

  • Deine Kündigung sollte immer deinen Namen, deine Adresse, die Lieferadresse und die Vertrags- bzw. Kund*innen-Nummer enthalten.

  • Vergiss außerdem nicht, auf dein Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.

  • Sonderkündigungen musst du immer selbst vornehmen, diese kann dein neuer Anbieter nicht für dich übernehmen. 

  • Kümmere dich rechtzeitig um einen neuen Stromversorger, da du sonst in die meist teure Grundversorgung fällst. Wie du herausfindest, wer dein Grundversorger ist, erklären wir dir hier.

Sonderkündigungsrecht Strom bei Preiserhöhung

Steigen bei deinem Stromanbieter die Preise, hast du (bis auf wenige Ausnahmen) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzliche Grundlage dafür ist §41 Abs.5 EnWG. Hier ist auch geregelt, dass dein Anbieter verpflichtet ist, dich schriftlich mindestens einen Monat zuvor über die Preisänderungen zu informieren. Zudem muss er dich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen.

In diesem Schreiben findest Du auch alle Informationen über die Kündigungsfrist, die in der Regel zwei Wochen zum Tag der Preiserhöhung beträgt. Dein Vertrag endet dann einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise.

Willst Du mehr über die geltenden Fristen, die richtige Form Deiner Kündigung oder Ausnahmefälle für das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung erfahren, lies dir unseren ausführlichen Blogbeitrag “Sonderkündigungsrecht Strom: Bei Preiserhöhung” durch.

Umzug: Stromvertrag außerordentlich kündigen

Du kannst deinen Stromvertrag bei einem Umzug immer dann außerordentlich kündigen, wenn dein Anbieter dir an deinem neuen Wohnort keinen Strom liefern kann oder, wenn er zwar liefern kann, aber nur zu einem höheren Preis. In diesen beiden Fällen darfst du deinen Stromvertrag vorzeitig kündigen. Mehr zum Thema sowie ein paar zusätzliche Tipps findest du in unserem Beitrag “Stromanbieter kündigen bei Umzug: Darauf musst Du achten

Sonderkündigungsrecht Strom im Todesfall

Laut §1922 BGB gehen im Todesfall alle Verträge auf die Erb*innen über. Auf Basis dieser Grundlage sind es demnach auch die Erb*innen, die im Todesfall den Stromvertrag kündigen dürfen. Ein Recht auf eine Sonderkündigung ergibt sich daraus jedoch zunächst nicht. Dennoch sind gerade bei einem Sterbefall viele Anbieter kulant und gewähren dir von sich aus ein Sonderkündigungsrecht. Ein Anruf beim Anbieter schadet also in keinem Fall.

Willst Du selbst in der Wohnung des*r Verstorbenen wohnen bleiben, kannst du den Vertrag auf dich als Erb*in umschreiben lassen. 

Gut zu wissen:

Hat der*die Verstorbene Strom vom örtlichen Grundversorger bezogen, benötigst du gar kein Sonderkündigungsrecht. Der Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In diesem Fall musst du lediglich nachweisen, dass du berechtigt bist, den Vertrag zu kündigen. Dies gelingt am besten mit einer Kopie der Sterbeurkunde oder einem Erbschaftsnachweis.

Hintergrund: Laut §1922 BGB gehen im Todesfall alle Verträge auf die Erb*innen über. Auf Basis dieser Grundlage sind es demnach auch die Erb*innen, die im Todesfall den Stromvertrag kündigen dürfen. Ein Recht auf eine Sonderkündigung ergibt sich daraus jedoch zunächst nicht. Dennoch sind gerade bei einem Sterbefall viele Anbieter kulant und gewähren dir von sich aus ein Sonderkündigungsrecht. Ein Anruf beim Anbieter schadet also in keinem Fall.

Welche Fristen gelten für die außerordentliche Kündigung? 

Welche Frist du bei der Sonderkündigung des Stromvertrags einhalten musst, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Bei Preiserhöhungen musst du den Vertrag bis zum Inkrafttreten des neuen Preises kündigen. In der Regel sind das ca. zwei Wochen. Bei einem Umzug hast du ein Recht zur Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen, wenn der Anbieter dir an deinem neuen Wohnort die Belieferung nicht zu den bisherigen Konditionen fortführen kann.

Beziehst Du Strom vom örtlichen Grundversorger, kannst du deinen Vertrag übrigens jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ganz unabhängig von einem eventuellen Sonderkündigungsrecht. 

Wir können also festhalten: So schwer ist eine Sonderkündigung des Stromvertrags gar nicht, wenn man ein paar Dinge beachtet. Im Zweifel lohnt sich immer ein Blick in die AGB oder in das Informationsschreiben zur Preiserhöhung. 

Du willst mehr wissen? Lies gerne in unserem Ratgeber nach: