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Grundversorgung: Strom automatisch beziehen
14. Januar 2025 von Octopus Energy
Inhaltsverzeichnis
Jeder Haushalt braucht Strom – das stellt die Grundversorgung sicher. Sie gewährleistet eine automatische Energielieferung an alle, die keinen individuellen Stromtarif nutzen. In Sachen Kosten ist die Grundversorgung jedoch nicht die günstigste Option: Haushaltkunden können mit Sonderverträgen bei Energieversorgern Geld sparen. Wir von Octopus Energy geben dir alle Infos, die du über die Grundversorgung mit Strom wissen musst – inklusive Tipps zum Anbieterwechsel.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Grundversorgung ist ein gesetzlicher Basistarif, der Strom für alle Haushaltkunden bereitstellt.
Wer keinen extra Vertrag mit einem Stromanbieter abschließt, fällt automatisch in die Grundversorgung.
In der Regel ist ein Grundversorgungstarif teurer als ein individueller Sondertarif bei einem Energieversorger.
Um die Grundversorgung von Strom zu kündigen, gilt eine Frist von zwei Wochen.
Grundversorgung mit Strom: Was ist das?
Die Grundversorgung ist eine gesetzlich festlegte Stromlieferung an Haushaltskunden. Sie ist im Energiewirtschaftsgesetz der Bundesnetzagentur festgelegt (§ 36 EnWG). Der sogenannte Grundversorger ist damit verpflichtet, alle Haushalte seines Netzgebiets mit Strom zu versorgen, die keinen extra Vertrag mit einem anderen Energieversorger besitzen. Damit stellt die Grundversorgung einen breiten Zugang zum Stromnetz sicher. Den Strompreis gibt der Grundversorger vor – meist sind die Kosten höher als Tarife externer Energielieferanten außerhalb der Grundversorgung.
Wer ist der Grundversorger?
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das innerhalb des Netzgebiets die meisten Haushaltskund*innen mit Strom (oder Gas) beliefert. Normalerweise übernehmen die Stadtwerke diese Rolle. Für deine Region trifft das nicht zu? Dann erkundige dich bei deinem örtlichen Netzbetreiber, um den zuständigen Stromgrundversorger zu finden.
Anmeldung und Kündigung: Welche Bedingungen gelten für die Grundversorgung?
Die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung sind in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Sie gibt vor, wie du dich bei der Strom-Grundversorgung anmelden sowie kündigen kannst.
Die Anmeldung passiert automatisch, indem du Strom im Gebiet des Grundversorgers verbrauchst. Zum Beispiel: Nach dem Umzug in eine neue Wohnung betätigst du den Lichtschalter. Diese Aktion löst bereits einen Vertrag mit dem Grundversorger aus. Nun hast du zwei Möglichkeiten:
Du möchtest die Grundversorgung nutzen? Dann informiere den Grundversorger schriftlich über deinen Einzug. Er sendet dir anschließend den Grundversorgungsvertrag zu und bestätigt den Abschluss. Grundversorgungstarife für Strom haben eine unbegrenzte Vertragslaufzeit.
Du willst den Energielieferanten wechseln? Dann hast du 14 Tage Zeit, um die Grundversorgung mit Strom zu kündigen. Wichtig ist, dass du nach Ablauf der Frist einen Versorgungsvertrag mit einem neuen Lieferanten hast. Suche dir also am besten bereits einen für dich passenden Tarif, bevor du die Kündigung einreichst.
Gut zu wissen: Wer zum Einzugstag einen Stromvertrag mit einem anderen Energieversorger besitzt, fällt nicht in die Grundversorgung – und profitiert meist von günstigeren Tarifen.
Was ist eine Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung ist ein Angebot des örtlichen Grundversorgers (§ 38 EnWG). Der Tarif greift nur in vorübergehende Energieversorgungslücken – zum Beispiel:
Insolvenz des Anbieters, mit dem ein Stromvertrag besteht
Probleme beim Anbieterwechsel, wie eine verzögerte Lieferung von Energie
ungeklärter Stromverbrauch ohne Vertrag im Netzgebiet des Grundversorgers
Der zeitliche Rahmen für die Ersatzversorgung beträgt maximal 3 Monate. Da Strom sehr kurzfristig bereitgestellt wird, sind die Kosten meist höher als der Grundversorgungstarif. Nach Ablauf der Frist geht der Tarif automatisch in die Grundversorgung über. Die Ausnahme: In der Zwischenzeit wurde ein Vertrag mit einem anderen Energielieferanten abgeschlossen.
Wichtig: Wer Strom in einer neuen Wohnung nutzt, ohne sich beim Grundversorger zu melden, fällt in die Kategorie „Ungeklärter Stromverbrauch“ und damit in die Ersatzversorgung. Denke also daran, den zuständigen Energieversorger so bald wie möglich über deinen Einzug zu informieren – oder schließe rechtzeitig einen individuellen Tarif für Strom außerhalb der Grundversorgung ab.
Der Grundtarif Strom: Wie setzt sich der Preis zusammen?
Die Kosten für die Grundversorgung sind ebenfalls in der StromGVV geregelt. Sie werden als „Allgemeine Preise“ bezeichnet. Sie setzen sich – wie alle Stromtarife – aus einem Arbeitspreis (abhängig vom Stromverbrauch) und einem Grundpreis (monatlicher Fixbetrag) zusammen. Aus beiden Kosten errechnet sich auch die Höhe der Netzentgelte, beispielsweise für Wartung und Ausbau der Stromnetze. Dazu kommen separate Kosten wie:
staatliche Abgaben und Umlagen (z.B. EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien)
Steuern (z.B. Stromsteuer)
Gewinnmargen
Gut zu wissen: Grundversorger müssen sowohl Bestands- als auch Neukunden denselben Allgemeinen Preis anbieten. Eine Unterscheidung anhand des Abschlussdatums ist seit dem 1. November 2022 nicht mehr zulässig.
Wie unterscheidet sich der Grundversorgungstarif von einem Sondertarif?
Im Vergleich zu individuell wählbaren Sondertarifen bringt die Strom-Grundversorgung meist höhere Kosten mit sich. Dafür gibt es drei Gründe:
Hohe Flexibilität: Der Grundtarif hat keine feste Vertragslaufzeit. Auch eine Kündigung ist jederzeit möglich. Diese Freiheiten für Haushaltskunden bedeuten einen finanziellen Aufwand für Grundversorger.
Kein Wettbewerb: Als gesetzlich festgelegte Energieversorgung ist der Grundtarif unabhängig vom Markt. Deshalb fallen Preisvorteile oder Boni weg, wie sie bei Sondertarifen üblich sind.
Schneller Kundenwechsel: Oft nehmen Haushaltskunden spontan die Grundversorgung in Anspruch oder wechseln kurzfristig den Anbieter. Um dieses Risiko finanziell auszugleichen, berechnen Grundversorger einen höheren Sicherheitszuschlag.
Fazit: Die automatische Energiezufuhr der Strom-Grundversorgung hat ihren Preis. Günstiger sind Sondertarife mit vertraglichen Laufzeiten und geringeren Strompreisen.
Rechenbeispiel: Grundtarif und Sondertarif von Octopus im Vergleich
Um die bisherige Theorie zu veranschaulichen, haben wir eine Proberechnung für dich (Stand: 09.01.2025). Wir gehen von einem mittleren Verbrauch von 2500 kWh pro Jahr aus. Das ist typisch für einen Familienhaushalt mit etwa drei Zimmern sowie drei Personen.
Octopus relax24 | Grundversorgung Strom | |
---|---|---|
Grundpreis pro Monat | 9,68 € | 8,75 € |
Arbeitspreis pro kWh | 33,20 Cent | 35,99 Cent |
Mindestvertragslaufzeit | 24 Monate | keine |
Treuebonus | möglich | nicht möglich |
Abschlag pro Monat | 77,22 € | 83,73 € |
Wichtig: Sowohl Sonder- als auch Grundtarife sind vom Wohnort oder der Postleitzahl abhängig. Es kann also vorkommen, dass in deinem Netzgebiet die Strom-Grundversorgung geringere Kosten mit sich bringt.
Von der Grundversorgung zum Octopus Stromtarif: So gelingt der Wechsel
Du möchtest raus aus der Grundversorgung für Strom und ohne Mühe einen neuen Vertrag abschließen? Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie der Stromanbieterwechsel gelingt:
Nutze unseren Tarif-Checker: Mithilfe deiner Postleitzahl berechnen wir die günstigsten Tarife in deinem Netzgebiet.
Wähle einen Octopus Energy Tarif mit 100 % Ökostrom aus.
Teile uns für den Vertragsabschluss folgende Informationen mit: Zählernummer, Geburtsdatum und gegebenenfalls dein Einzugsdatum.
Wir senden dir eine Bestätigung des Liefertermins zu und kontaktieren anschließend deinen Grundversorger. Mit uns als neuem Stromanbieter wird dein Grundversorgungsvertrag gekündigt – automatisch und ohne Mehraufwand für dich.
Tipp: Um die Energiewende zu unterstützen, bieten wir dir als Kund*in einen Smart Meter an. Mit diesem digitalen Stromzähler kannst du unsere dynamischen Stromtarife nutzen. Damit sparst du nicht nur Geld, sondern schonst gleichzeitig die Umwelt.
Häufige Fragen
Sobald du Strom ohne Vertrag verbrauchst, wirst du automatisch beim Grundversorger registriert. Allerdings benötigt er eine schriftliche Mitteilung, wenn du den Grundtarif nutzen möchtest. Ansonsten stuft dich der Grundversorger als „ungeklärten Stromverbrauch“ ein und rechnet die teurere Ersatzversorgung ab.
In der Regel sind Sondertarife günstiger als Grundtarife. Die Kosten hängen allerdings von deinem Standort ab. Auf der Website des zuständigen Energielieferanten kannst du den allgemeinen Preis für Grundversorger-Strom herausfinden.
Nur in Ausnahmefällen: Die Strom-Grundversorgung bedarf nach dem StromGVV einer Kündigung durch den Grundversorger, wenn dieser aus wirtschaftlichen Gründen keine Energie liefern kann.
Der Grundversorger hat die Möglichkeit, seinen allgemeinen Bedingungen (nach der StromGVV) sogenannte ergänzende Bedingungen hinzuzufügen. Sie regeln beispielsweise die Übermittlung der Zählerstände oder Mahngebühren. Die ergänzenden Bedingungen müssen wie die allgemeinen Preise öffentlich bekannt gegeben werden.