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Mieterstrom: Geförderter Öko-Strom für Mieter
21. Januar 2025 von Octopus Energy
Inhaltsverzeichnis
Von der Solarzelle direkt in die Wohnung: Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen bietet Bewohner*innen von Mehrfamilienhäusern kostengünstige und nachhaltig produzierte Energie. Auch Vermieter*innen und Anlagenbetreiber*innen profitieren bei der Bereitstellung von Mieterstrom. Welche Vorteile diese Art der Energieversorgung mit sich bringt und welche gesetzlichen Bestimmungen für Mieterstrom gelten, erfährst du hier.
Das Wichtigste in Kürze:
Mieterstrom ist lokal produzierte Energie, die nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Das klassische Mieterstrommodell fußt auf dem Prinzip der Direktvermarktung: Anlagenbetreiber*innen sind gleichzeitig Stromlieferanten.
Der Preis von Mieterstrom darf maximal 90 % des Grundversorgungstarifes entsprechen.
Auch Wohnungseigentümer*innen können Mieterstrom von örtlichen PV-Anlagen für den Eigenbedarf beziehen.
Wer Mieterstrom anbietet und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Mieterstromzuschlag.
Was ist Mieterstrom?
Du wohnst in einer Miet- oder Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus, auf dem sich eine Photovoltaik-Anlage befindet? Dann kannst du höchstwahrscheinlich Mieterstrom beziehen. Bei dieser Form der Energieversorgung stellen Vermieter*innen PV-Strom vom eigenen Dach direkt zur Nutzung zur Verfügung. Mieterstrom fließt also nicht durch das öffentliche Netz, sondern wird umgehend in die Wohnungen geleitet.
Der kürzere sowie private Transportweg von Mieterstrom reduziert Netzentgelte und Stromsteuern. Er ist deshalb meist günstiger als übliche Stromtarife. Gleichzeitig gehört Mieterstrom aus PV-Anlagen zu den umweltfreundlichen Energiequellen – und trägt damit zu einem geringeren CO2-Ausstoß der Immobilie bei. Um das Konzept für Vermieter*innen und Anlagenbetreiber*innen attraktiv zu machen, gibt es einen Mieterstromzuschlag.
Gut zu wissen: Das Mieterstromgesetz wurde 2021 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erweitert. Seitdem dürfen auch umliegende Gebäude Photovoltaik-Strom einer Immobilie innerhalb des Quartiers nutzen. Zusammengefasst bezeichnet Mieterstrom also unmittelbar lokal erzeugten Strom, der direkt verbraucht wird.
Wer darf Mieterstrom beziehen?
Die meisten Personen, die Mieterstrom beziehen, sind Mieter*innen – so etablierte sich auch die Bezeichnung der nachhaltigen Energieversorgung. Inzwischen dürfen auch weitere Parteien Teil von Mieterstromprojekten sein:
Eigentümer*innen: Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit entsprechender Versorgungsmöglichkeit besitzt, kann einen Mieterstromvertrag abschließen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Immobilienbesitzer*innen die Gebäudeversorgung mit Photovoltaik unterstützen und allen Parteien den Strom anbieten – egal ob Miet- oder Eigentumswohnung.
Gewerbegebäude: Seit dem Solarpaket I vom 16. Mai 2024 haben auch Nicht-Wohngebäude Anspruch auf Mieterstrom. Betreiber*innen von PV-Anlagen können seitdem auch umliegende Gewerbe mit nachhaltiger Energie versorgen.
Wichtig: Wer Mieterstrom bezieht, benötigt zusätzliche Energie aus öffentlichen Netzen. Das gewährleistet eine kontinuierliche Stromzufuhr, sollte der reine Solarstrom nicht ausreichen oder die PV-Anlage ausfallen. Meist kümmern sich die Mieterstrom-Anbieter darum und kaufen den Reststrom von einem externen Energieversorger. Nutzer*innen dürfen aber auch frei einen ergänzenden Tarif wählen.
Du erhältst Mieterstrom und legst Wert auf nachhaltige Energiequellen? Dann kombiniere den PV-Strom von deinem*r Vermieter*in mit einem dynamischen Tarif von Octopus Energy – und gestalte deinen Alltag mit 100 % Ökostrom.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für Mieterstrom?
Die rechtlichen Voraussetzungen für Mieterstrom regelt das Mieterstromgesetz. Es ist die juristische Basis für jedes Mieterstromprojekt. Die fünf wichtigsten Bedingungen sind:
Lokaler Verbrauch: Mieterstrom muss in unmittelbarer Nähe genutzt werden – entweder im Wohngebäude, auf der sich die PV-Anlage befindet, oder innerhalb eines Quartiers.
Direkte Lieferung: Es ist nicht zulässig, Mieterstrom vom Dach zum Abnehmer durch öffentliche Netze zu leiten.
Günstiger Preis: Der Strompreis muss mindestens um 10 % niedriger sein als der örtliche Grundversorgungstarif.
Offizielle Registrierung: Vermieter*innen oder PV-Anlagenbetreiber*innen sind verpflichtet, sich bei der Bundesnetzagentur zu registrieren, um Mieterstrom anbieten zu können.
Transparente Erfassung: Wer Mieterstrom bezieht, benötigt einen digitalen Zweirichtungszähler – meist ein sogenannter Smart Meter. Er misst sowohl den Verbrauch von Photovoltaik-Energie als auch von Strom aus öffentlichen Netzen und führt sie getrennt auf.
Auch wir von Octopus Energy sind Fans des Smart Meters und bieten dazu passende Verträge an: Nutze zusätzlich zum Solarstrom einen unserer dynamischen Stromtarife. Wie das funktioniert? Wir erhalten regelmäßige Updates über deinen Verbrauch und geben dir passende Tipps, zu welchem Zeitpunkt Strom am günstigsten ist – damit du in Kombination mit Mieterstrom doppelt sparen kannst.
Welche Mieterstrommodelle gibt es?
Die zwei wichtigsten Mieterstrommodelle sind das Grundmodell und das Lieferkettenmodell. Sie unterscheiden sich darin, wer den Strom an die Bewohner*innen liefert. Im folgenden Überblick findest du alle relevanten Infos.
Das Grundmodell: Mieterstrom produzieren und direkt verkaufen
Beim Grundmodell oder der Direktvermarktung treten Vermieter*innen oder Anlagenbetreiber*innen gleichzeitig als Stromlieferant*in auf. Das heißt: Die Energie aus der Photovoltaik-Anlage wird ohne Umwege an die Bewohner*innen verkauft. Dieses Modell beinhaltet einige Pflichten für die Vermieter*innen:
Mieterstromverträge aufsetzen und abschließen
Rechtliche Anforderungen im Blick behalten
Verbraucherrechte schützen
Stromverbrauch jährlich abrechnen
Den überschüssigen Strom leiten Anlagenbetreiber*innen in der Regel ins öffentliche Netz. Dafür erhalten sie entweder eine Einspeisevergütung nach dem EEG, oder sie verkaufen den Strom an einen Energieversorger.
Das Lieferkettenmodell: Günstiger Mieterstrom über Dritte
Das Lieferkettenmodell fügt eine dritte Partei hinzu: einen externen Stromlieferanten. So ergibt sich folgender Ablauf:
Ein*e Vermieter*in verkauft den erzeugten Photovoltaik-Strom an einen spezialisierten Energieversorger.
Alle Bewohner*innen des entsprechenden Gebäudes, die Mieterstrom beziehen möchten, schließen einen Vertrag mit dem Energieversorger.
Der Energieversorger trägt nun die Hauptverantwortung: Er liefert den Mieterstrom an die Vertragspartner*innen und ergänzt den fehlenden Strom aus dem öffentlichen Netz.
Gut zu wissen: Auch beim Lieferkettenmodell haben Anlagenbetreiber*innen das Recht auf den Mieterstromzuschlag. Ausschlaggebend für die Förderung ist, die Voraussetzungen für Mieterstrom zu erfüllen.
Weitere Mieterstrommodelle
Neben dem Grund- und dem Lieferkettenmodell gibt es weitere Möglichkeiten, Mieterstrom bereitzustellen – wie zum Beispiel:
Das Quartiermodell: Der PV-Strom wird auch an mehrere, umliegende Gebäude geliefert. Neben Vermieter*innen bzw. Anlagenbetreiber*innen und Energieversorgern ist hier oft die örtliche Stadtverwaltung beteiligt.
Das Eigenversorgungsmodell: Die Photovoltaik-Anlage wird nicht nur von einer Person, sondern von einer Eigentümergemeinschaft betrieben. Die erzeugte Energie wird unter den Wohnparteien verteilt.
Das Pachtmodell: Vermieter*innen verpachten das Dach ihrer Immobilie an einen Energieversorger oder spezialisierten Dienstleister. Dieser installiert dort die PV-Anlage und liefert den Mieterstrom an die teilnehmenden Wohnungen.
Warum lohnt sich Mieterstrom?
Als Solarenergie ist Mieterstrom eine Form der nachhaltigen Energieversorgung. Er schont Ressourcen, verkleinert den CO2-Fußabdruck und trägt damit zur Energiewende bei. Dazu reduziert der lokale Direktverbrauch den Transportweg des Stroms und spart Kosten.
Außerdem birgt Mieterstrom Vorteile für alle Beteiligten:
Mieter*innen oder Eigentümer*innen haben mit Mieterstrom einen Kostenvorteil gegenüber Energie aus öffentlichen Netzen: Dank der direkten Lieferung des Stroms reduzieren sich viele Gebühren – oder entfallen gleich ganz. Dazu ist der vergünstigte Preis gesetzlich festgesetzt: auf maximal 90 % der Grundversorgungskosten.
Vermieter*innen oder Anlagenbetreiber*innen steigern mit Mieterstrom die Rentabilität ihrer PV-Anlage und den Wert des Mietgebäudes. Gleichzeitig stellt die Bereitstellung von Solarstrom eine weitere Einnahmequelle dar – besonders dann, wenn Förderungen wie der Mieterstromzuschlag oder Einspeisevergütungen genehmigt werden.
Wie viel kostet Mieterstrom für Nutzer*innen?
Die Höhe des Mietstrompreises ist gesetzlich gedeckelt: Mietstrom muss mindestens um 10 % günstiger sein als reguläre Grundversorgungstarife. Dieser niedrigere Preis kommt zustande, weil Mietstrom nicht durch öffentliche Netze geleitet wird. Dadurch fallen einige Gebühren weg oder reduzieren sich:
Netzentgelte: entfallen teilweise
Stromsteuer: entfällt komplett
Konzessionsabgaben: Nutzungs- und Durchleitungsgebühren werden vollständig gestrichen
Umlagen: reduzieren sich oder fallen weg
Damit setzt sich der Mietstrompreis aus den folgenden Komponenten zusammen:
Gestehungskosten: anfallende Kosten für Errichtung, Wartung und Betrieb der PV-Anlage
Messtellenbetrieb: Gebühr für den Betrieb des Smart Meters
Verwaltungskosten: betreffen Posten wie die Abrechnung und das Vertragsmanagement
Netzstromkosten: Netzentgelte und Umlagen für Reststrom aus öffentlichen Netzen
Aber wie hoch ist die Ersparnis mit Mieterstrom? Diese Beispielrechnung gibt dir einen Anhaltspunkt. Als Ausgangsbasis dient ein Grundversorgungstarif von 40 Cent/kWh gegen einen Mietstrompreis von 36 Cent/kWh – bei einem jährlichen Stromverbrauch von 4.200 kWh (4-Personen-Haushalt).
Mieterstrom | Grundversorgungstarif | |
---|---|---|
Kosten | 4.200 kWh x 0,36 €/kWh = 1.512 € | 4.200 kWh x 0,40 €/kWh = 1.680 € |
Ersparnis pro Jahr | 168 € | - |
Ersparnis über 5 Jahre | 840 € | - |
Wie wird Mieterstrom abgerechnet?
Eine korrekte Abrechnung schlüsselt den bezogenen Mieterstrom aus der PV-Anlage und den genutzten Reststrom separat auf. Schließlich wird Mieterstrom aufgrund der wegfallenden Gebühren anders berechnet. Eine getrennte, transparente Aufzeichnung beider Stromtypen mit einem Smart Meter ist deshalb essenziell.
Damit sieht eine typische Mieterstromrechnung in der Regel so aus:
Monatliche Grundgebühr für den Stromanschluss, Verwaltung etc.
Arbeitspreis für Mieterstrom in kWh
Arbeitspreis für Netzstrom in kWh
Zusammenfassung des Gesamtverbrauchs
Für die Mieterstrom-Abrechnung sind die Anlagenbetreiber*innen oder beauftragte Dienstleister zuständig.
Welche Förderungen für Mieterstrom gibt es?
Sind die Voraussetzungen für Mieterstrom erfüllt, können die Betreiber*innen der PV-Anlage einen Mieterstromzuschlag bei der Bundesnetzagentur beantragen. Die Höhe der Fördersätze ist in § 48a EEG 2023 geregelt und richtet sich nach dem Leistungsvolumen der PV-Anlage:
Leistung Photovoltaikanlage (kW) | Mieterstromzuschlag (ct/kWh) |
---|---|
bis 10 | 2,62 |
bis 40 | 2,43 |
bis 1.000 | 1,64 |
Auch die Einspeisevergütung zählt zu den Förderungen für Anlagenbetreiber*innen. Erzeugt also die Solaranlage mehr Energie als verbraucht wird, können Vermieter*innen den Überschussstrom in das Netzsystem leiten – und dafür eine Prämie erhalten. Auch hier ist die Vergütungshöhe abhängig von der PV-Anlagenleistung:
Leistung Photovoltaikanlage (kW) | Höhe Einspeisevergütung für Überschussstrom (ct/kWh) |
---|---|
bis 10 | 8,43 |
bis 40 | 7,35 |
bis 1.000 | 6,08 |
Häufige Fragen
Nein, Vermieter*innen dürfen niemanden dazu verpflichten, Mieterstrom zu beziehen. Jedoch ist Mieterstrom aus Solaranlagen nur zu empfehlen: Der günstigere Preis pro Kilowattstunde senkt die Stromrechnung. Dazu handelt es sich um nachhaltig produzierte Energie, die Ressourcen schont.
Du besitzt eine Wohnung in einem Miethaus? Dann solltest du auf den*die Eigentümer*in des Gebäudes zugehen. Gibt es eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ist sie für die Verwaltung von Mieterstrom zuständig. Wende dich ansonsten an lokale Anlagenbetreiber*innen oder die Stadtwerke, um dich über Öko- oder Quartierstrom zu informieren.
Ja, Mieterstrom ist unabhängig von der Bauweise oder Größe des Gebäudes. Einzig wichtig ist, dass das Mieterstromprojekt den gesetzlichen Bestimmungen folgt. Da ein Zweifamilienhaus jedoch weniger Strom verbraucht als ein Mehrparteienhaus, sollten die Investitionskosten mit möglichen Einsparungen abgeglichen werden.