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Gasanbieter kündigen bei Umzug: Das solltest du wissen

21. Juli 2026 von Octopus Energy

Du ziehst um – aber was passiert mit deiner Gasversorgung? In manchen Fällen kannst du deinen aktuellen Vertrag behalten und ummelden. Für andere ist eine Kündigung notwendig oder lohnt sich sogar. Wir erklären dir, wann du bei einem Wohnortwechsel den Gasanbieter kündigst und in welchen Fällen das Sonderkündigungsrecht greift.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kündigungsfrist deines Gasvertrags ist in den AGB geregelt. Erhältst du Gas vom Grundversorger, kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

  • Hast du auch in deinem neuen Zuhause einen Gasanschluss und deckt dein Gasanbieter dieses Gebiet ab, kannst du deinen Vertrag in der Regel mitnehmen.

  • Liefert dein Anbieter an deinem neuen Wohnort kein Gas oder läuft die Energieversorgung dort zum Beispiel über Öl oder Fernwärme, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt auch, wenn er nur zu einem höheren Preis liefern kann.

  • Einige Anbieter sind bei einem Umzug kulant und räumen von sich aus ein Sonderkündigungsrecht ein – prüfe dafür die Vertragsbedingungen.

  • Ziehst du um und nutzt Energie, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen, landest du automatisch in der Grundversorgung.

Wann sollte ich bei einem Umzug meinen Gasvertrag kündigen?

Eine Kündigung deines Gasvertrags kommt beim Umzug vor allem in vier Fällen infrage:

  1. Dein bestehender Vertrag endet ohnehin regulär oder du kannst ihn fristgerecht kündigen und möchtest zu einem anderen Anbieter wechseln.

  2. Dein Gasanbieter beliefert dein neues Wohngebiet nicht.

  3. Dein Energieanbieter versorgt zwar dein neues Zuhause mit Gas, aber nur zu einem höheren Preis als in deinem aktuellen Tarif.

  4. Deine Wohnung oder dein Haus wird nicht mit Gas beheizt oder benötigt keinen eigenen Gasvertrag.

Fall 1 ist vor allem sinnvoll, wenn du in der Grundversorgung bist. Sie springt ein, wenn du keinen extra Vertrag mit einem anderen Gasanbieter abgeschlossen hast. Der Grundtarif ist häufig wesentlich teurer, weshalb sich ein Sondervertrag definitiv lohnt. 

Trifft bei deinem Umzug Fall 2, 3 oder 4 zu, greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht. Das ermöglicht dir, deinen Gasvertrag vorzeitig zu beenden. Einige Anbieter kommen ihren Kund*innen entgegen und geben dir die Möglichkeit, deinen Tarif bei Wohnortwechsel außerordentlich zu kündigen – auch ohne Sonderkündigungsrecht. Wirf am besten einmal einen Blick in deine Vertragsunterlagen und suche nach einer Klausel zum Thema Umzug. 

Umgekehrt heißt das: Kann dein Gasanbieter deine neue Wohnung zu den bisherigen Konditionen beliefern, wird der Vertrag in der Regel an der neuen Adresse fortgeführt. Du kannst selbstverständlich einen alternativen Anbieter wählen, die regulären Laufzeiten und Kündigungsfristen deines bestehenden Vertrags bleiben jedoch bestehen.

Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?

Die Kündigungsfristen für Gasverträgen hängen von zwei Faktoren ab:

  • Kündigst du beim Grundversorger oder einem anderen Anbieter?

  • Greift bei deinem Umzug das Sonderkündigungsrecht?

Grundversorgung vs. Gasanbieter: Welche Fristen gelten?

Beim Grundversorger beträgt die Kündigungsfrist immer zwei Wochen. Der Zeitraum ist gesetzlich geregelt (§ 20 Abs. 1 GasGVV) und unabhängig davon, ob du ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug hast oder nicht. Weitere Infos erfährst du hier: „Grundversorger kündigen: Was solltest du beachten?“

Bei allen anderen Anbietern findest du Angaben zur Kündigungsfrist in den AGB beziehungsweise deinen Vertragsunterlagen. Sollte dein Gasanbieter dir keine außerordentliche Kündigung wegen Umzug einräumen, musst du vor allem die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist beachten. 

Ein Beispiel:

  • Dein Gasvertrag läuft bis zum 31. Juli.

  • In deinem Vertrag ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten festgelegt.

  • Deine Kündigung muss deinen Anbieter spätestens am 30. April erreichen.

Das entscheidende Datum ist nicht etwa das auf dem Poststempel, sondern der Tag, an dem deine Kündigung beim Anbieter ankommt.

Unser Tipp: Beantrage den Wechsel am besten, sobald du weißt, dass du umziehen wirst. Denn du kannst bereits deutlich früher deinen Anbieter kündigen und einen neuen Gasvertrag abschließen. Gib dazu das Datum an, zu dem die Kündigung beziehungsweise der Vertrags-Start erfolgen sollen. So verpasst du die Kündigungsfrist nicht und rutschst nicht in die teure Grundversorgung.

Welche Fristen muss ich mit Sonderkündigungsrecht einhalten?

Du hast Recht auf eine Sonderkündigung, wenn dein Energieanbieter deine neue Adresse nicht beliefert. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Erhöht dein Anbieter die Preise, kannst du laut Gesetz fristlos zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Preissteigerung umgesetzt wird (§ 41 Abs. 5 EnWG) – im Falle eines Wohnortwechsels wäre das dein neuer Einzugstermin.

Weitere Infos erhältst du in diesem Artikel: „Sonderkündigungsrecht Gas wegen Preiserhöhung“

Wichtig: Achte darauf, dass du bei einer Sonderkündigung deines Gasvertrags einen der beiden genannten Gründe schriftlich angibst. Der Umzug allein reicht nicht aus.

Wie kündige ich meinen Gasvertrag bei Umzug?

In welcher Form du eine Kündigung einreichen musst, legt dein Gasanbieter meist in den AGB fest. Dort steht ganz genau, ob du per Post, per E-Mail oder online kündigen kannst. Oft ist auch eine Kündigung über das Kundenportal möglich. 

Diese Infos braucht dein Energieanbieter von dir, wenn du wegen Umzug deinen Gasvertrag kündigst:

  • Name

  • Adresse (sowohl Vertrags- als auch Lieferadresse, sollten sie sich unterscheiden)

  • neue Anschrift

  • Umzugsdatum

  • Vertrags-/Kundennummer

  • im Falle einer Sonderkündigung: den Grund (keine Belieferung im neuen Wohngebiet möglich oder Preiserhöhung aufgrund des Umzugs)

Gut zu wissen: Deinen Zählerstand brauchst du bei deiner Kündigung nicht mit anzugeben. Diesen liest du am Tag deines Umzugs ab und übermittelst ihn dann an deinen bisherigen Anbieter, damit dieser die Abschlussrechnung erstellen kann.

Gibt es Spezialfälle für die Kündigung des Gasvertrags bei Umzug?

Neben dem Sonderkündigungsrecht gibt es auch einige Spezialfälle, für die Kund*innen eine außerordentliche Kündigung einreichen. Solche Fälle sind: 

  • Umzug in eine Wohnung, in der schon ein Gasvertrag vorhanden ist (etwa eine WG oder Wohnung des/der Partner*in)

  • Umzug ins Ausland (In der Regel liefert dein Anbieter im Ausland ohnehin nicht)

  • Umzug in ein Seniorenheim oder eine Pflegeeinrichtung (da dort die Energieversorgung in der Regel über den Heimträger erfolgt)

  • Tod des/der Wohnungsinhaber*in

Gerade in dieses Ausnahmefällen zeigen sich die meisten Anbieter sehr kulant und bestehen selten auf die Aufrechterhaltung des Vertrags bis zum Laufzeitende. Melde dich in einem dieser Fälle am besten beim Kundenservice deines Gasanbieters. So lässt sich direkt besprechen, ob du vorzeitig kündigen kannst.

Muss ich meinen Gasvertrag selbst kündigen?

Das ist nicht immer notwendig – zum Beispiel, wenn du zu Octopus Energy wechselst. Schließt du einen neuen Gasvertrag bei uns ab, kümmern wir uns um die Kündigung bei deinem alten Anbieter. 

So einfach gehts:

1.Angebot einholen:

In nur 3 Minuten zu deinem persönlichen und unverbindlichen Angebot

2. Tarif abschließen:

Einfach und bequem online den Vertrag abschließen

3. Durchstarten:

Du kümmerst dich um deinen Umzug, wir um deinen Wechsel – ohne Unterbrechungen oder Papierkram

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Häufig gestellte Fragen

Der Grundversorger ist der Energieanbieter mit den meisten Kund*innen im Netzgebiet. Dieser Grundversorger beliefert alle Kund*innen, die sich nicht selbst um einen Gasanbieter kümmern. Der Grundversorger wird von der zuständigen Behörde festgelegt – meist ist das der örtliche Netzbetreiber.

Ein Umzug ist eine gute Möglichkeit, sich über neue Vertragsmöglichkeiten zu informieren, die günstiger sind oder besser zur neuen Lebenssituation an deinem kommenden Wohnort passen. Die meisten Energieversorger bieten zudem Preisnachlässe für Neukund*innen. Prüfe hier allerdings genau die Vertragsbedingungen, denn viele Anbieter erhöhen die Preise nach dem ersten Vertragsjahr deutlich, wie unsere Studie mit der RWTH Aachen aufgedeckt hat.

Wenn du deinen Gasvertrag ummelden willst, braucht dein Anbieter folgende Infos:

  • Auszugsdaten alte Adresse

  • Einzugsdatum neue Adresse

  • neue Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

  • neue Zählernummer

  • geschätzter Jahresverbrauch an der neuen Adresse

  • gewünschte Bezahlmethode (SEPA-Lastschrift oder Überweisung)

Wenn du per SEPA-Lastschriftmandat bezahlst, braucht dein neuer Gasanbieter auch den Namen des/der Kontoinhaber*in.

Keine Sorge: In so einem Fall springt die Grundversorgung ein. Sobald du nämlich Gas oder elektrische Energie in deiner neuen Wohnung ohne Vertrag nutzt, wirst du vom örtlichen Grundversorger beliefert. Dieser Service geht allerdings ins Geld, denn Grundtarife sind teurer als Sonderverträge bei anderen Anbietern. Deshalb ist es sinnvoll, so bald wie möglich einen eigenen Gastarif abzuschließen.