Erfahre alles, was du über den Grundversorger wissen musst und wie du bei der Kündigung vorgehen musst.
Ohne Energie funktioniert in der Wohnung oder im Haus gar nichts mehr. Deshalb sichert die Grundversorgung den garantierten Zugang zu Strom sowie Gas – leider aber zu höheren Preisen. Wer sparen will, sollte deshalb beim Grundversorger kündigen und einen günstigeren Sondervertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Wir erklären dir, wie die Kündigung der Grundversorgung abläuft und worauf du achten solltest.
Das Wichtigste in Kürze:
Schließt du keinen speziellen Tarif für Strom oder Gas ab, landest du in der Grundversorgung.
Der Grundversorger verlangt meist höhere Strom- und Gaspreise: Es lohnt sich, nach einem alternativen Strom- oder Gasvertrag Ausschau zu halten.
Die Kündigungsfrist beim Grundversorger beträgt zwei Wochen.
Die Kündigung deines Vertrags beim Grundversorger sollte immer schriftlich erfolgen. Im Normalfall kümmert sich aber dein neuer Anbieter um die Abwicklung.
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Wann bin ich in der Grundversorgung?
Der Grundversorger springt ein, wenn du keinen besonderen Strom- oder Gastarif vereinbart hast – das ist im § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Häufig ist das der Fall, wenn du in eine neue Wohnung einziehst, für die noch kein Energieliefervertrag besteht und du dort Strom oder Gas nutzt. Aber auch, wenn du deinen Einzug beim Grundversorger anmeldest, ohne einen gesonderten Tarif zu vereinbaren, landest du in der Grundversorgung.
Wer legt den Grundversorger fest?
Der Grundversorger wird von der zuständigen Behörde – meist ist das der örtliche Netzbetreiber – festgelegt. Ausschlaggebend ist laut Bundesnetzagentur, welcher Energieanbieter die meisten Haushalte in einer Gegend beliefert. Alle drei Jahre wird neu über den Grundversorger entschieden. Woher du weißt, wer für die Grundversorgung deines Netzgebietes zuständig ist, erfährst du hier: „Grundversorger Strom herausfinden: Alles, was du wissen musst“.
Warum lohnt sich die Kündigung beim Grundversorger?
Die Preise der Grundversorger sind in der Regel relativ hoch – wie unsere Studie mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) zeigt. Das hat drei Hauptgründe.
Grundversorger haben teilweise höhere Betriebskosten.
Als Standardanbieter der Region hat der Grundversorger auch wenig Konkurrenz und somit kaum Anreiz, die Preise zu senken.
Viele Kund*innen bleiben überdurchschnittlich lange in der Grundversorgung. Das erlaubt es dem Grundversorger, höhere Preise zu verlangen.
Das Problem:
Unsere Studie mit der FfE legt dar: Grundversorgungstarife sind um bis zu 12,99 ct/kWh teurer als die normalen Tarife desselben Anbieters. Diese Mehrkosten betreffen etwa 23 % aller Haushalte, die sich aktuell in der Grundversorgung befinden – hochgerechnet sind das 5,5 Milliarden Euro pro Jahr, die Haushalte in Deutschland zu viel zahlen (Stand: Januar 2026).
Wer seinen Grundversorgungsvertrag also kündigt, spart Geld. Gleichzeitig bietet ein Wechsel zu einem neuen Stromanbieter die Chance auf einen Tarif, der besser zum eigenen Stromverbrauch passt.
Wie muss ich beim Grundversorger kündigen?
Die Kündigungsform beim Grundversorger ist immer schriftlich. Dies kann entweder auf dem Postweg oder auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Nach Erhalt der Kündigung ist der Grundversorger dazu verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen.
Wenn du deinen Anbieter wechselst, regelt im Normalfall dein neuer Anbieter die Kündigungsformalitäten. Dafür musst du ihm nur eine Vollmacht erteilen. Das geht meistens ganz unkompliziert beim Abschluss des neuen Vertrags.
Falls du deine Kündigung selbst vornehmen willst, sind folgende Angaben fester Bestandteil des Kündigungsschreibens:
Anschrift des Grundversorgers
Datum des Schreibens
Deine Anschrift
Deine Kundennummer und Zählernummer
Zählerstand
Bei Umzug: neue Anschrift und Umzugsdatum
Kündigungsgrund
Fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin
Deine Unterschrift
Gut zu wissen: Die Kündigungsfrist beginnt nicht mit dem Absenden des Schreibens oder dem Poststempel, sondern erst, wenn die Kündigung beim Grundversorger eingeht.
Tipp: Egal ob Kündigung der Grundversorgung oder Anbieterwechsel: Mache immer ein Foto des Zählers. Achte darauf, dass Zählernummer, Zählerstand und Aufnahmedatum eindeutig erkenntlich sind. So hast du einen Nachweis über deinen tatsächlichen Verbrauch. Falls es später zu einem Zählerwechsel kommt oder es Unstimmigkeiten bei der Abrechnung gibt, kannst du die relevanten Daten jederzeit belegen.
Wie läuft der Wechsel vom Grundversorger zu einem anderen Anbieter ab?
Der Anbieterwechsel von der Grundversorgung zu einem neuen Tarif ist schnell erledigt. Wir haben eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung für dich:
Tarife vergleichen: Suche frühzeitig nach einem Anbieter mit für dich passenden Konditionen. Achte auf eine (eingeschränkte) Preisgarantie und faire Vertragslaufzeiten.
Neuen Vertrag abschließen: Gib dafür vor allem deinen ungefähren Energieverbrauch, Zählernummer und Zählerstand an.
Grundversorgung kündigen: Das übernimmt im Normalfall dein neuer Strom- oder Gasanbieter für dich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.
Abwarten: Die Kündigung und Ummeldung läuft im Hintergrund und du kannst dich auf günstigere Energiepreise freuen.
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Häufig gestellte Fragen
Wirst du vom Grundversorger beliefert, kannst du nach der Grundversorgungsordnung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Flexibilität hängt damit zusammen, dass Verträge beim Grundversorger immer unbefristet sind. Bei unabhängigen Stromanbietern mit festen Vertragslaufzeiten kann die Kündigungsfrist länger betragen.
Im Normalfall nicht, wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst. Schließt du einen neuen Vertrag ab, kümmert sich dein neuer Energieversorger um die Kündigung und Ummeldung. Du hast aber die Option, selbst beim Grundversorger zu kündigen, wenn du das möchtest.
Wenn du einen Sondervertrag hast und nicht vom Grundversorger beliefert wirst, gelten die vom Anbieter im Vertrag festgelegten Bedingungen (AGB). Das schließt in der Regel eine festgelegte Vertragslaufzeit ein. Eine vorzeitige Kündigung ist dann nur durch eine Sonderkündigung möglich. Daher solltest du bei der Auswahl deines Sondervertrags immer auf kundenfreundliche Vertragsbedingungen achten. Weitere Informationen findest du auch in unserem Beitrag: „Sonderkündigungsrecht Strom: Das musst du wissen“.
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