Sonderkündigungsrecht Gas wegen Preiserhöhung 💸
Hier erfährst du alles rund um das Sonderkündigungsrecht Gas im Falle einer Preiserhöhung.
11. Januar 2023
|Das Wichtigste zuerst:
🐙 Wenn dein Gasanbieter den Preis erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, du kannst dein Gasvertrag außerordentlich kündigen
🐙 Über eine Preiserhöhung muss dich dein Gasanbieter rechtzeitig und in Schriftform informieren
🐙 Dein Gasanbieter muss dich bei dieser Mitteilung über dein Sonderkündigungsrecht aufklären, sonst ist die Preiserhöhung nicht wirksam
🐙 Ab der Mitteilung der Preiserhöhung hast du in der Regel zwei Wochen Zeit, von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und deinen Gasvertrag in schriftlicher Form zu kündigen
🐙 In deiner Kündigung musst du ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht Gas wegen Preiserhöhung verweisen
🐙 Nenne in deiner Kündigung deinen Namen, deine Adresse, deine Lieferadresse (falls abweichend von der Adresse) und deine Vertrags- bzw. Kund*innen-Nummer an
🐙 Achte darauf dir rechtzeitig einen neuen Gasversorger zu suchen, andernfalls rutscht du in die meist teure Grundversorgung
Wie funktioniert die außerordentliche Kündigung bei einer Gaspreiserhöhung?
Dass du deinen Gasvertrag aufgrund einer Preisänderung außerordentlich kündigen kannst, ist im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt, genauer gesagt in §41 Abs.5 EnWG. Darin steht, dass du sobald die Preiserhöhung von deinem Gasversorger angekündigt wurde, das Recht hast, deinen Vertrag zu kündigen. Dabei musst du die vertraglichen Kündigungsfristen nicht einhalten. Wenn dein Anbieter dir beispielsweise am 20.11 mitteilt, dass eine Preiserhöhung für Gas ab dem 1.12 in Kraft tritt, hast du die Möglichkeit, deinen Vertrag außerordentlich zum 1.12. zu kündigen. In dieser außerordentlichen Kündigung sollte enthalten sein:
✅ Dein Name
✅ Deine Adresse (Wenn du unterschiedliche Vertrags- und Lieferadressen hast, gib am besten beide an!)
✅ Deine Vertrags- /Kund*innennummer
✅ Den Grund für deine Sonderkündigung (In diesem Fall: Die Kündigung wegen der Preiserhöhung auf Grundlage des Sonderkündigungsrechts zum Datum, an dem die Preiserhöhung einsetzt)
⚠️ Wichtig:
Im Gegensatz zu einem “normalen” Gasanbieterwechsel nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit ist es bei Sonderkündigungen, wie der aufgrund von Preiserhöhung, nötig, dass du die Kündigung selbst schreibst und sie nicht deinem neuen Anbieter überlässt.
Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht Gas bei Preiserhöhung?
Sobald dir dein Gasversorger eine Preiserhöhung mitgeteilt hat, hast du ab diesem Zeitpunkt meist zwei Wochen Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Um auf Nummer sicher zu gehen, schaue am besten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in deinem Gasvertrag, dort findest du den genauen Zeitraum, der für dich gilt. Liegt die Sonderkündigungsfrist bei zwei Wochen, heißt das, dass du ab dem Zeitpunkt der Preisänderung ab z.B. dem 1.12. zwei Wochen Zeit hast, deinen Gasanbieter über deine Kündigung zu informieren und der Versorger muss dir diese Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen. ⏱
Handle am besten gleich, falls du dich für eine Kündigung entschieden hast, denn wenn du zu lange mit einer Kündigung wartest, kann es passieren, dass dein neuer Gasanbieter nicht rechtzeitig damit beginnen kann, dich mit Gas zu versorgen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) darf der Wechsel zu einem neuen Gasanbieter bis zu drei Wochen dauern. In der Zwischenzeit könntest du in die Ersatzversorgung geraten, in der Tarife ähnlich wie in der Grundversorgung gelten. Wenn du nach einer Kündigung keinen neuen Gasanbieter suchst, kommst du ebenfalls in die Ersatzversorgung. Diese endet, sobald du einen neuen Gasvertrag abschließt. Wenn du allerdings länger als drei Monate keinen neuen Gasvertrag hast, wirst du automatisch in einen Grundversorgungsvertrag übergehen. ☝️
Darf mein Anbieter die Preise überhaupt erhöhen, wenn ich eine Preisgarantie habe?
Durch eine Preisgarantie in deinem Gasvertrag hast du eine eingeschränkte Sicherheit, dass dein Preis innerhalb deiner Vertragslaufzeit gleich bleibt. Eingeschränkt bedeutet in diesem Fall, dass dein Anbieter den Preis bei gestiegenen Beschaffungskosten von Gas nicht erhöht. Im Fall von geänderten Steuern, Abgaben oder Umlagen ist eine Preiserhöhung erlaubt. Zusätzlich und aufgrund der aktuellen Energiekrise, die auch das Gas betrifft, gibt es jedoch seit neustem eine weitere Ausnahme. Diese ist in dem neuen Energiesicherungsgesetz geregelt und bedeutet, dass eine Preiserhöhung bei Gas zulässig ist, wenn die sogenannte Gas-Notfallstufe ausgerufen wird. Zusätzlich muss eine deutliche Reduktion der Gasimportmenge nach Deutschland von der Bundesnetzagentur festgestellt werden.
🤓 Gut zu wissen: Wenn Du bei deinem Gasanbieter plötzlich mehr zahlen musst, kann es auch sein, dass ein Bonus gestrichen wurde. Der Wegfall eines Bonus stellt keine Preiserhöhung dar und es ist im Vertrag festgelegt, wie lange der Anbieter einen Bonus gewährt. In diesem Fall hast du auch kein Sonderkündigungsrecht.
Welche Pflichten hat der Gasversorger bei der Preiserhöhung?
Wenn dein Gasanbieter eine Preiserhöhung durchführt hat dieser einige Pflichten, die er erfüllen muss, damit die Erhöhung wirksam ist. Zum einen muss dich dein Anbieter in der Mitteilung auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Zum anderen muss das Schreiben transparent und einfach verständlich formuliert sein. Auch muss dein Anbieter dich rechtzeitig über die Preiserhöhung informieren. Als Richtwert gelten hier sechs Wochen beim Grundversorger und ein Monat bei allen anderen Anbietern, bevor die Preisanpassung wirksam wird. Ebenso muss der Anbieter den Anlass, den Umfang und die Voraussetzung zur Preiserhöhung klar angeben und die Höhe der Preisänderungen muss durch den Anlass gerechtfertigt sein, beispielsweise durch eine gestiegene Umlage. Sollten diese Anforderungen in der Mitteilung nicht erfüllt sein, kannst du der Preiserhöhung schriftlich widersprechen. Wenn du darüber hinaus Hilfe benötigst, ist meist die Verbraucherzentrale oder ein rechtlicher Beistand hilfreich. ⛑
🤓 Gut zu wissen: Wenn du erst einige Zeit nach deiner Rechnung bemerkst, dass du ohne ausreichende Benachrichtigung für eine Preiserhöhung bezahlt hast, kannst du laut §41 Absatz 5 EnWG der Rechnung widersprechen und eine Rückerstattung gemäß §812 BGB verlangen. ☝️
Macht es überhaupt Sinn, den Gasanbieter zu wechseln (trotz Preiserhöhung)?
Bei einer Preiserhöhung denken viele Verbraucher*innen sofort an einen Gasanbieterwechsel. Doch das ist nicht immer die beste Lösung. Gerade durch die aktuelle Lage am Gasmarkt mit hohen Preisen für Gas zahlst du als neue*r Kund*in meist deutlich mehr, als in deinem alten Vertrag. Genauere Hintergründe warum die Preise aktuell so hoch sind, erfährst du in unserem Artikel “Warum sind die Preise so hoch? 🙈”. Auch ist durch den hohen und schwer vorhersehbaren Gaspreis das Angebot an Anbietern nicht groß, da diese das Gas für ihre Kund*innen erstmal einkaufen müssen und dies aktuell sehr risikoreich ist. Somit hast du bei einem Wechsel eine geringere Auswahl an Anbietern als sonst.
Die Anbieter, die aktuell aber Neukund*innen umwerben, bieten oft einen Bonus bei Vertragsabschluss an. Allerdings wird dieser Bonus in der Regel erst nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ausgezahlt. Wenn du deinen Vertrag vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit aufgrund von Preiserhöhungen kündigst, umgehst du zwar die Preiserhöhung, hast aber auch keinen Anspruch auf die Bonuszahlung. In der Regel ist die Bonuszahlung höher als der Betrag, den du durch die Preiserhöhung mehr bezahlen würdest.
Bevor du deinen Vertrag also aufgrund von Preiserhöhungen kündigst, solltest du überlegen, ob es sich lohnt. Berechne, wie viel Geld du durch die Sonderkündigung im Vergleich zum höheren Preis sparst, und vergleiche diesen Betrag mit der vereinbarten Bonuszahlung. So kannst du entscheiden, ob es sich lohnt, den Vertrag zu kündigen oder nicht.
Unabhängig von den Punkten, die gegen eine Kündigung sprechen, ergibt es dagegen durchaus Sinn, deinen Gasanbieter zu wechseln, wenn dir z.B. guter Kundenservice wichtig ist und du zusätzlich zur Preiserhöhung mit dem Service deines Anbieters nicht zufrieden bist. 👍
Ausblick: Wird der Gaspreis 2023 steigen oder sinken?
Wie sich der Gaspreis 2023 entwickeln wird, ist schwer vorherzusagen, da die aktuelle politische Lage zu unsicher ist, um eine genaue Prognose abgeben zu können. Auch seitens der Bundesregierung heißt es, dass die weitere Entwicklung auf dem Gasmarkt unvorhersehbar ist. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft teilt diese Einschätzung ebenfalls. ”Die Preisentwicklung im Gasgroßhandel ist und bleibt volatil. ``Niemand weiß, wie sich die Preise in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln", so Kerstin Andreae, die Hauptgeschäftsführerin des Verbands.
Die beschlossene Gaspreisbremse wird ab 1. März 2023 jedoch erstmal für Entlastungen für Verbraucher*innen sorgen. Mehr dazu findest du in unserem Artikel “Strom- und Gaspreisbremse – Einfach erklärt 🤓”.
Jonathan Posovatz
Marketing Working Student
Titelbild: © Unsplash - Green Chameleon