Sonderkündigungsrecht Strom: Das musst du wissen 🤓

Das Sonderkündigungsrecht Strom bei Umzug, Preiserhöhung oder Todesfall einfach erklärt.

10. September 2021

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Strom

Erhöht dein Stromanbieter die Preise, ziehst du um oder ist ein*e Verwandte*r gestorben, so kannst du den Stromvertrag außerordentlich kündigen. Was es dabei zu beachten gilt und welche Fristen und Vorgaben du einhalten musst, haben wir hier für dich zusammengefasst. 

Die wichtigsten Fakten in Kürze: 

🐙 Erhöht dein Stromanbieter die Preise, hast du ein gesetzlich vorgeschriebenes Sonderkündigungsrecht.

🐙 Dieses Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung gilt auch, wenn diese auf gestiegenen Entgelten und Umlagen beruht. 

🐙 Auch bei einem Umzug kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen, falls dein Anbieter am neuen Wohnort keinen Strom liefern kann oder nur zu einem höheren Preis. 

🐙 Bei einem Todesfall hast du als gesetzliche*r Erb*in ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht für den Stromvertrag des*der Verstorbenen. 

🐙 In der Regel kannst du Stromverträge in Textform - also per Brief, Fax, oder E-Mail - kündigen.

🐙 Deine Kündigung sollte immer deinen Namen, deine Adresse, die Lieferadresse und die Vertrags- bzw. Kund*innen-Nummer enthalten.

🐙 Vergiss außerdem nicht, auf dein Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. 

🐙 Sonderkündigungen musst du immer selbst vornehmen, diese kann dein neuer Anbieter nicht für dich übernehmen. 

🐙 Kümmere dich rechtzeitig um einen neuen Stromversorger, da du sonst in die meist teure Grundversorgung fällst. 

Sonderkündigungsrecht Strom bei Preiserhöhung

Steigen bei deinem Stromanbieter die Preise, hast du (bis auf wenige Ausnahmen) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzliche Grundlage dafür ist §41 Abs.5 EnWG. Hier ist auch geregelt, dass dein Anbieter verpflichtet ist, dich schriftlich über die Preisänderungen zu informieren und dich im selben Schreiben auf dein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung hinzuweisen. 

In diesem Schreiben findest Du auch alle Informationen über die Kündigungsfrist, die in der Regel zwei Wochen zum Tag der Preiserhöhung beträgt. 

Willst Du mehr über die geltenden Fristen, die richtige Form Deiner Kündigung oder Ausnahmefälle für das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung erfahren, lies dir unseren ausführlichen Blogbeitrag “Sonderkündigungsrecht Strom: Bei Preiserhöhung” durch. 

Umzug: Stromvertrag außerordentlich kündigen

Anders als bei einer Preiserhöhung hast du bei einem Umzug kein gesetzliches Recht, deinen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Oftmals sind Anbieter aber kulant und räumen dir von sich aus ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ein. Klarheit schafft hier ein Blick in die AGB. 

Außerdem kannst du deinen Stromvertrag bei einem Umzug immer dann außerordentlich kündigen, wenn dein Anbieter dir an deinem neuen Wohnort keinen Strom liefern kann oder, wenn er zwar liefern kann, aber nur zu einem höheren Preis. In diesen beiden Fällen darfst du deinen Stromvertrag vorzeitig kündigen. Mehr zum Thema sowie ein paar zusätzliche Tipps findest du in unserem Beitrag “Stromanbieter kündigen bei Umzug: Darauf musst Du achten

Sonderkündigungsrecht Strom im Todesfall

Verstirbt ein*e Angehörige*r, so kannst du als Erb*in den Stromvertrag per Sonderkündigung beenden, sofern du die Wohnung ebenfalls kündigst oder die Immobilie verkaufen willst. Wichtig dabei ist, dass du dich auf dein Sonderkündigungsrecht im Todesfall berufst und eine Kopie der Sterbeurkunde beilegst. 

Willst Du jedoch selbst in der Wohnung des*r Verstorbenen wohnen bleiben, besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht und der Vertrag wird lediglich auf dich als Erb*in umgeschrieben. 

🤓 Gut zu wissen: 🤓
Hat der*die Verstorbene Strom vom örtlichen Grundversorger bezogen, benötigst du gar kein Sonderkündigungsrecht. Der Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In diesem Fall musst du lediglich nachweisen, dass du berechtigt bist, den Vertrag zu kündigen. Dies gelingt am besten mit einer Kopie der Sterbeurkunde oder einem Erbschaftsnachweis.

Hintergrund: Laut §1922 BGB gehen im Todesfall alle Verträge auf die Erb*innen über. Auf Basis dieser Grundlage sind es demnach auch die Erb*innen, die im Todesfall den Stromvertrag kündigen dürfen. Ein Recht auf eine Sonderkündigung ergibt sich daraus jedoch zunächst nicht. Dennoch sind gerade bei einem Sterbefall viele Anbieter kulant und gewähren dir von sich aus ein Sonderkündigungsrecht. Ein Anruf beim Anbieter schadet also in keinem Fall.

Welche Fristen gelten für die außerordentliche Kündigung? 

Welche Frist du bei der Sonderkündigung des Stromvertrags einhalten musst, lässt sich leider nicht pauschal beantworten.
Bei Preiserhöhungen gilt in der Regel eine Frist von zwei Wochen zum Tag des Wirksamwerdens der Preiserhöhung. Da die Sonderkündigung des Stromvertrags bei Umzug und Todesfall jedoch nicht gesetzlich verankert ist, kommt es hier immer auf die AGB des Anbieters an. 

Beziehst Du Strom vom örtlichen Grundversorger kannst du deinen Vertrag übrigens jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ganz unabhängig von einem eventuellen Sonderkündigungsrecht. 


Wir können also festhalten: So schwer ist eine Sonderkündigung des Stromvertrags gar nicht, wenn man ein paar Dinge beachtet. Im Zweifel lohnt sich immer ein Blick in die AGB oder in das Informationsschreiben zur Preiserhöhung. 


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Simone Groß
Senior Marketing Manager

Titelbild: © iStock - seb_ra