Sonderkündigungsrecht Strom: Bei Preiserhöhung 💸
Erfahre alles, was du zum Sonderkündigungsrecht Strom aufgrund einer Preiserhöhung wissen musst.
02. September 2021
|Dein Anbieter wird teurer? Dann geht es dir wie vielen Kund*innen. Denn Preiserhöhungen bei Stromanbietern sind keine Seltenheit. Auch wenn dich die Strom-Preiserhöhung erstmal ärgert, eigentlich hat sie auch etwas Gutes. Denn wenn dein Anbieter die Preise erhöht, kannst du dein Sonderkündigungsrecht für Strom aufgrund der Preiserhöhung geltend machen. Wie das geht, erklären wir dir hier.
Die wichtigsten Fakten vorab:
🐙 Erhöht dein Stromanbieter die Preise, hast du das Recht, deinen Stromvertrag außerordentlich zu kündigen - also, eine Sonderkündigung vorzunehmen.
🐙 Dein Anbieter muss dich rechtzeitig und in Schriftform (z.B. per E-Mail) auf die anstehende Preiserhöhung hinweisen. In dem Schreiben musst du auch auf dein Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden.
🐙 Du kannst den Vertrag in Textform kündigen, also per Brief, Fax oder E-Mail - Details dazu findest du in den AGB deines Stromanbieters.
🐙 Die Kündigungsfrist für deine außerordentliche Kündigung des Stromvertrags wegen Preiserhöhung beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen.
🐙 In deiner Kündigung musst du ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht Strom wegen Preiserhöhung verweisen.
🐙 Gib in deiner Kündigung außerdem deinen Namen, deine Adresse, deine Lieferadresse (falls abweichend von der Adresse), sowie deine Vertrags- bzw. Kund*innen-Nummer an.
🐙 Denk daran, dir rechtzeitig einen neuen Stromversorger zu suchen, ansonsten fällst du in die meist teure Grundversorgung.
Wie kann ich meinen Stromvertrag bei einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen?
Die gesetzliche Grundlage, auf die sich dein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strom-Preiserhöhung begründet ist §41 Abs.5 EnWG.
Dort steht, dass du deinen Stromvertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung kündigen darfst. Einfach ausgedrückt: Nehmen wir an, dein Anbieter schreibt dir am 1.9., dass er ab 1.11. die Preise erhöht, dann hast du die Möglichkeit, deinen Vertrag außerordentlich zum 1.11. zu kündigen.
🐙Unser Tipp: 🐙
Im Gegensatz zu einem “normalen” Stromanbieterwechsel nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit ist es bei Sonderkündigungen, wie der aufgrund von Preiserhöhung, immer besser, wenn du die Kündigung selbst schreibst und sie nicht deinem neuen Anbieter überlässt. Da die Fristen recht kurz sind vermeidest du so unnötige Verzögerungen.
Das sollte Deine Kündigung beinhalten:
✅ Deinen Namen
✅ Deine Adresse (Hast du unterschiedliche Vertrags- und Lieferadressen, gib immer beide an!)
✅ Deine Vertrags- /Kund*innennummer
✅ Den Grund für die Sonderkündigung (Kündigung aufgrund von Preiserhöhung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts zum Datum, an dem die Preiserhöhung wirksam wird)
Preiserhöhung Strom: Welche Frist gilt für meine Sonderkündigung?
Erhöht dein Stromanbieter die Preise, musst du dich nicht mehr an die ursprünglich im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist halten. Du kannst den Vertrag dann außerordentlich kündigen.
In der Regel beträgt die Frist für deine Sonderkündigung zwei bis vier Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung. Sprich, werden die Preise ab dem 1.11. erhöht, muss deine Kündigung zwei bis vier Wochen vorher bei deinem Anbieter ankommen. Die genaue Frist muss dein Anbieter dir in dem Informationsschreiben zur Preiserhöhung mitteilen.
❗ Vorsicht! Das entscheidende Datum für Wahrung der Kündigungsfrist ist nicht etwa das auf dem Poststempel, sondern das Datum, an dem deine Kündigung beim Anbieter ankommt.❗
Preiserhöhung: Dein Stromanbieter muss dich informieren!
Aus §41 Abs.5 EnWG geht nicht nur hervor, dass du bei einer Preiserhöhung deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen darfst, sondern auch, welche Pflichten dein Anbieter hat, dich von der Preiserhöhung in Kenntnis zu setzen.
Dein Anbieter muss dich rechtzeitig über die Preiserhöhung informieren. Als Richtwert gelten hier sechs Wochen beim Grundversorger und ein Monat bei allen anderen Anbietern, bevor die Preisanpassung wirksam wird.
Die Preiserhöhung muss verständlich und transparent angekündigt werden. Sie darf sich also nicht irgendwo in einem Fließtext zwischen völlig andere Themen verstecken. Und, im selben Schreiben muss dein Anbieter dich auch auf dein Sonderkündigungsrecht Strom aufgrund der Preiserhöhung hinweisen und dir die entsprechend gültige Kündigungsfrist nennen.
Wirst du im Schreiben nicht auf dein Sonderkündigungsrecht hingewiesen, so ist die Preiserhöhung unwirksam. In diesem Fall kannst du der Preiserhöhung einfach schriftlich widersprechen.
Ausnahmen für das Sonderkündigungsrecht Strom bei Preiserhöhung
Es gibt ein paar Situationen, in denen der Stromvertrag für dich zwar teurer wird, du aber dennoch kein Sonderkündigungsrecht Strom hast. Das ist zum Beispiel bei variablen oder dynamischen Stromtarifen der Fall. Also Stromtarife, bei denen der Stromanbieter den Preis automatisch anpasst und so veränderte Kosten (Entgelte, Umlagen, Steuern) direkt an dich weitergibt - egal, ob diese steigen oder fallen.
Auch der Wegfall von zu Anfang gewährten Boni ist kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht.
Wir kennen es alle: Neukund*innen werden mit Bonusversprechen in Verträge gelockt, die dann in den ersten Monaten unglaublich günstig sind. Doch bereits nach kurzer Zeit fällt der Bonus weg und der Stromvertrag wird plötzlich “teurer”. Dennoch ist dies kein Grund für eine Sonderkündigung. Denn der Wegfall des Bonus ist keine Preiserhöhung im eigentlichen Sinne, sondern eher mit einem gewährten Rabatt zu vergleichen, der irgendwann wieder wegfällt. Zudem hast du bereits bei Vertragsschluss dieser Bonusregelung zugestimmt.
Sonderkündigung: Nicht immer der beste Weg
Natürlich ist es nie schön, wenn man ein Schreiben über eine Preiserhöhung erhält. Dennoch ist die Sonderkündigung für dich nicht immer der beste Weg. Besonders in zwei Fällen solltest Du auf dein Sonderkündigungsrecht verzichten
#1 Du hast einen Vertrag beim örtlichen Grundversorger
Wenn du vom Grundversorger deinen Strom beziehst, kann dir das Sonderkündigungsrecht einfach ausgedrückt völlig egal sein. Denn hier hast du immer das Recht, mit einer Frist von zwei Wochen deinen Vertrag zu beenden. Kündigt dein Grundversorger also beispielsweise an, seine Preise in acht Wochen zu erhöhen, musst du nicht bis zu diesem Zeitpunkt abwarten, sondern kannst deinen Vertrag direkt mit der zweiwöchigen Frist kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
🤓 Was ist der Grundversorger? 🤓
Der Grundversorger ist der Energieanbieter, mit den meisten Kund*innen im Netzgebiet. Dieser Grundversorger beliefert alle Kund*innen, die sich nicht selbst um einen alternativen Stromanbieter kümmern. Der Grundversorger wird von der zuständigen Behörde - meist das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes - anhand der Daten der Stromanbieter für drei Jahre festgelegt.
#2 Du hast einen Jahresvertrag mit Bonus
Viele Stromanbieter bieten ihren Kund*innen zum Vertragsstart einen Bonus an. Meist wird dieser Bonus aber erst nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr ausbezahlt. Kündigst du nun also vor dem Ablauf dieser Mindestlaufzeit deinen Vertrag aufgrund der Preiserhöhung, umgehst du zwar die Preiserhöhung, verlierst aber auch die Bonuszahlung, die in der Regel höher ist, als der Betrag, den du aufgrund der Preiserhöhung mehr zahlen würdest.
Rechne also immer gegen, wieviel du mit einer Sonderkündigung im Vergleich zum höheren Preis sparst und vergleiche diesen Betrag mit der vereinbarten Bonuszahlung. Oft ist es schlauer, den Vertrag dann einfach fristgerecht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen.
Vorsicht vor diesen Tricks der Anbieter
Eigentlich ist die gesetzliche Regelung klar: Dein Anbieter muss dich rechtzeitig, deutlich und verständlich darauf hinweisen, wenn es zu einer Preiserhöhung kommt. Auch auf dein Sonderkündigungsrecht muss er dich im selben Schreiben hinweisen.
Leider agieren nicht alle Anbieter immer fair. Hier haben wir dir die typischsten “Tricks” zusammengefasst.
Lange Briefe mit dem Betreff “Informationen zu Ihrem Vertrag” - und irgendwo zwischen unwichtigen Details zur Zusammensetzung des Strompreises versteckt sich dann das Wort “Preisänderung”. Ob der Preis nun steigt oder fällt, das verschweigt der Anbieter natürlich, er nennt nur den neuen Betrag. Hier ist es dann an dir, diesen Betrag mit deiner letzten Abrechnung zu vergleichen.
Kein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Hier schneidet sich der Anbieter jedoch ins eigene Fleisch - denn weist er dich nicht auf dein Sonderkündigungsrecht Strom bei Preiserhöhung hin, so kannst du der Preiserhöhung ganz einfach widersprechen. Tust du dies, gelten für dich die alten Preise weiter.
Übrigens, wegen solch intransparenter Preiserhöhungsschreiben sind Energieanbieter schon vor Gericht gelandet.
Die Gründe:
Aus dem Betreff der gesendeten E-Mail war nicht zu erkennen, dass es sich um die Ankündigung einer Preiserhöhung handelte
Die Preiserhöhung war in einem langen Text versteckt und nicht hervorgehoben
Es wurde nur der neue Preis genannt, ohne den alten Preis oder die Differenz zum bisherigen Preis zu nennen.
Wie du siehst, ist eine Preiserhöhung deines Stromanbieters nichts, was du einfach hinnehmen musst. Vielmehr kann diese ein guter Anlass sein, deinen aktuellen Stromvertrag genau unter die Lupe zu nehmen und den Wechsel zu einem anderen Anbieter in Erwägung zu ziehen. Neben dem Preis solltest du aber auch immer weitere Aspekte in deine Überlegung einbeziehen. Beispielsweise, wie nachhaltig dein Stromanbieter agiert, ob er Ökostrom anbietet oder, ob er seine Kund*innen fair behandelt.
Entscheidest du dich für eine Sonderkündigung deines Stromvertrags infolge der Preiserhöhung, ist die Kündigung selbst kein Hexenwerk. Denke nur daran, dich rechtzeitig um einen neuen Anbieter zu kümmern, damit du nicht in der teuren Grundversorgung landest.
Übrigens: Auch ein Umzug kann ein Grund sein, den Stromvertrag außerordentlich zu kündigen. Wie genau das geht und wann es möglich ist, erfährst du in unserem Blogbeitrag Stromanbieter kündigen bei Umzug: Darauf musst du achten
Simone Groß
Senior Marketing Manager
Titelbild: © iStock - Kantamard Lamasai