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Grundversorger Strom herausfinden: Alles, was du wissen musst

10. Juni 2025 von Octopus Energy

Selbst ohne Stromvertrag bleibt das Licht an – und auch deine Elektrogeräte funktionieren wie gewohnt. Doch wer versorgt dich eigentlich mit Energie, wenn du keinen Anbieter ausgewählt hast? Die Antwort: die Grundversorgung. Sie springt automatisch ein, wenn du zum Beispiel nach einem Umzug noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen hast. Ob bewusst oder unbemerkt – viele Haushalte befinden sich in der Grundversorgung, oft zu höheren Preisen. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Anbieter zu kennen. Wir erklären dir, wie du deinen Grundversorger Strom herausfinden kannst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch die Grundversorgung erhältst du automatisch Strom ohne einen eigenen Vertrag – zum Beispiel nach einem Umzug oder während eines Anbieterwechsels.

  • Du kannst deinen Strom-Grundversorger herausfinden, indem du deinen Netzbetreiber kontaktierst.

  • Meist sind die örtlichen Stadtwerke für die automatische Versorgung mit Strom zuständig – aber es gibt Ausnahmen.

  • Die Preise in der Grundversorgung für Strom sind häufig höher als bei anderen Tarifen, daher lohnt sich ein Vergleich der Angebote.

  • Es ist jederzeit möglich, die Grundversorgung zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln – die Kündigungsfrist beträgt nur 2 Wochen.

Was ist ein Grundversorger?

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, welches in deinem Wohnort die meisten Haushalte mit Strom beliefert. Wenn du keinen Stromvertrag bei einem Anbieter deiner Wahl abgeschlossen hast, springt automatisch der Grundversorger ein und beliefert dich mit elektrischer Energie. So ist jederzeit sichergestellt, dass du Zugang zu Strom hast – auch ohne aktive Anmeldung bei einem Anbieter.

Die Grundversorgung für Strom ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Es verpflichtet den Grundversorger dazu, alle Haushaltskund*innen im jeweiligen Netzgebiet zuverlässig mit Strom zu beliefern, solange kein anderer Vertrag besteht. Der Grundversorger legt für Strom den Preis selbst fest – er ist öffentlich einsehbar und gilt für alle, die diesen Standardtarif nutzen. Häufig sind Grundversorgungstarife höher als bei alternativen Stromanbietern, da sie keine individuellen Preisverhandlungen oder Boni beinhalten.

Neben der reinen Stromlieferung übernimmt der Grundversorger auch weitere wichtige Funktionen im Strommarkt: Er sorgt für:

  • Abrechnungen, zum Beispiel der klassischen Stromrechnung

  • Kundenservice

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Damit bildet die Grundversorgung ein zentrales Sicherheitsnetz für alle Verbraucher*innen – gerade in Übergangsphasen oder bei kurzfristigem Versorgungsbedarf.

Interessant: Rund 25 % der Stromhaushalte in Deutschland befinden sich in der klassischen Grundversorgung. Das geht aus dem aktuellen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur von 2024 hervor. Obwohl immer mehr Haushalte zu einem alternativen Stromanbieter wechseln, bleibt die Grundversorgung für viele Menschen eine gängige Option.

Wie finde ich meinen Grundversorger heraus?

Es gibt mehrere Wege, deinen örtlichen Grundversorger für Strom herauszufinden: 

  • PLZ-Suche: Gib in einer Suchmaschine einfach deinen Wohnort mit Postleitzahl und „Grundversorger Strom“ ein. In vielen Fällen bekommst du sofort eine Antwort.

  • Kennung des Netzbetreibers nutzen: Auf deiner Stromrechnung findest du einen 13-stelligen Code – das ist die Kennung deines Netzbetreibers. Gib diesen Code anschließend auf der Website der Bundesnetzagentur ein und identifiziere den Netzbetreiber. Auf dessen Website findest du dann auch den Grundversorger.

  • direkt beim Anbieter fragen: Du kennst deinen Versorger für Energie, bist dir aber unsicher, ob du in der Grundversorgung bist oder vielleicht einen anderen Stromtarif nutzt? Der Kundenservice deines Anbieters kann dir genau sagen, wer dich beliefert und zu welchen Bedingungen.

  • störungsauskunft.de: Auf der landesweiten Störungskarte der Westenergie Netzservice GmbH kannst du deinen Grundversorger ganz bequem über deine Postleitzahl finden.

In vielen Fällen übernehmen die Stadtwerke diese Rolle, aber nicht immer. Gerade in ländlichen Gegenden oder nach Netzübernahmen kann das auch ein überregionaler Anbieter sein.

Alle drei Jahre wird der Grundversorger für Städte und Gemeinden neu festgelegt – und zwar durch den regionalen Netzbetreiber. Er veröffentlicht diese Info anschließend auf seiner Website. Im Bundesland Bayern ist das beispielsweise die Bayernwerk Netz GmbH, ganz im Norden Deutschlands ist das Schleswig-Holstein Netz zuständig. Dort kannst du direkt nachschauen.

Wusstest du schon? Nicht in jedem EU-Land ist die Grundversorgung so geregelt wie in Deutschland. Während hierzulande gesetzlich garantiert ist, dass jede*r Strom bekommt – selbst ohne Vertrag –, sieht das zum Beispiel in Frankreich oder Italien ganz anders aus. Unsere französischen Nachbarn kennen nur staatlich regulierte Stromtarife – keine automatische Grundversorgung. In Italien wurde das geschützte System 2020 abgeschafft. In vielen anderen Ländern gibt es ebenfalls keine verpflichtende Grundversorgung, sondern nur eine Art „Versorgungsauftrag“ für bestimmte Unternehmen – oft nur befristet oder auf Antrag. Deutschland gehört mit seinem automatischen Grundversorgungsmodell deshalb zu den verbraucherfreundlichsten Strommärkten in Europa.

Wann fällt man in die Grundversorgung?

​Du fällst automatisch in die Grundversorgung für Strom, wenn du keinen aktiven Vertrag mit einem Energieanbieter abgeschlossen hast und dennoch Strom beziehst – beispielsweise, indem du den Lichtschalter betätigst. In diesen Fällen übernimmt der örtliche Grundversorger die Belieferung.​ 

Typische Situationen, in denen du in die Grundversorgung gelangst, sind:​

  • Einzug in eine neue Wohnung ohne Stromvertrag: Wenn du nach dem Umzug keinen Stromanbieter auswählst, übernimmt der Grundversorger die Energielieferung. ​

  • bewusste Entscheidung gegen einen Anbieterwechsel: Du nutzt weiterhin den Strom des Grundversorgers, ohne einen speziellen Tarif abzuschließen. ​

  • Vertragsende ohne neuen Abschluss: Dein vorheriger Stromvertrag endet und du schließt keinen neuen ab. ​

  • Versorgungsunterbrechung durch Anbieterwechsel: Wenn ein geplanter Wechsel zu einem neuen Anbieter nicht rechtzeitig erfolgt, deckt der Grundversorger die Phase zwischen zwei Tarifen ab. ​

In all diesen Fällen stellt die Grundversorgung sicher, dass du ohne Unterbrechung Strom in deinem Haushalt nutzen kannst. Es ist jedoch ratsam, die Bedingungen zu prüfen, da die Grundversorgungstarife in der Regel oft höher sind als bei anderen Anbietern.

Nicht verwechseln mit der Grundversorgung: Die Ersatzversorgung Strom

Die Ersatzversorgung ist eine Art Notlösung : Sie greift automatisch, wenn dein bisheriger Stromanbieter plötzlich ausfällt, zum Beispiel durch Insolvenz. Hier springt dein örtlicher Grundversorger ein und beliefert dich vorübergehend mit Strom. Du musst dafür nichts tun und brauchst keinen Vertrag. Allerdings gilt die Ersatzversorgung nur für maximal drei Monate. Danach rutschst du automatisch in die Grundversorgung, wenn du nicht selbst einen neuen Anbieter wählst. Und: Die Preise in der Ersatzversorgung können deutlich höher sein als in der Grundversorgung oder regulären Tarifen. Kümmere dich daher baldmöglichst um einen neuen Stromvertrag.

Muss ich mich bei meinem Strom-Grundversorger anmelden?

Ja, du bist laut Gesetz sogar verpflichtet, dem Grundversorger die Stromentnahme unverzüglich in Textform mitzuteilen – zum Beispiel per E-Mail oder Onlineformular. So kann der Grundversorger den Stromverbrauch richtig zuordnen und es entstehen keine Verwechslungen – etwa mit dem Vormieter oder der Vormieterin. Im Zweifel gelangt sonst deine Stromrechnung an die falsche Adresse.

Das brauchst du zur Anmeldung bei deinem Grundversorger:

  • Name und Geburtsdatum

  • Adresse der Wohnung

  • Zählernummer und aktueller Zählerstand

  • geschätzter Jahresverbrauch (optional)

  • Bankverbindung für den Einzug der Abschläge

Unser Tipp: Mach am besten gleich ein Foto vom Zählerstand beim Einzug – als Beleg für deine Unterlagen.

Du ziehst neu in eine Wohnung ein und hast vergessen, dich beim Grundversorger zu melden? Für Strom ist trotzdem gesorgt: Auch ohne persönliche Anmeldung fließt Energie. Denn sobald du Strom nutzt, gehst du automatisch einen Vertrag mit deinem örtlichen Grundversorger ein. Dieses sogenannte konkludente Verhalten ist in § 2 Abs. 2 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt.

Welche Tarife bietet der Grundversorger?

​In Deutschland bietet der Grundversorger in der Regel einen Standardtarif an. Er greift automatisch, wenn kein anderer Stromliefervertrag besteht. Dieser Tarif unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der StromGVV und ist für Haushaltskunden gedacht, die keinen Sondervertrag abgeschlossen haben.​

Einige Grundversorger bieten zusätzlich spezielle Tarife für bestimmte Kundengruppen an, beispielsweise für Wärmestrom oder Nachtstrom. Diese Tarife können unterschiedliche Preisstrukturen aufweisen und sind oft an technische Voraussetzungen gebunden, wie etwa einen Doppeltarifzähler.​

Beachte, dass die Energiekosten variieren können: Für Strom in der Grundversorgung liegt der Preis in Nordrhein-Westfalen zwischen 32,44 bis 50,76 Cent pro Kilowattstunde (kWh), abhängig vom jeweiligen Anbieter. ​Darüber hinaus können Grundversorger auch Sonderverträge außerhalb der Grundversorgung anbieten – oft mit günstigeren Konditionen. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Tarifoptionen zu vergleichen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Tarif zu wechseln. ​

Muss man die Grundversorgung kündigen?

Ja, sobald du zu einem anderen Anbieter wechseln willst oder dich für einen günstigeren Sondertarif entscheidest, musst du bei deinem Grundversorger den Vertrag für Strom kündigen. Die gesetzliche Frist dafür beträgt 14 Tage. Viele Stromanbieter übernehmen das aber für dich: Meist kannst du beim Anbieterwechsel angeben, dass die Grundversorgung vom neuen Anbieter gekündigt wird – einfacher geht’s nicht!

Wer gut plant, spart Geld: Schon vor deinem Umzug oder der Beendigung deines letzten Stromvertrags kannst du dich für einen günstigeren Sondertarif entscheiden und direkt einen Stromanbieterwechsel vornehmen. So umgehst du die Grundversorgung und profitierst von besseren Konditionen.

Ein Wechsel kann dir aber nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch die Möglichkeit, deinen Strommix umweltschonender zu gestalten – zum Beispiel mit 100 % Ökostrom von Octopus Energy. Nutze dafür unseren Tarif-Checker: Mit deiner Postleitzahl berechnen wir die günstigsten Tarife in deinem Netzgebiet. Für den Vertragsabschluss benötigen wir:

  • deine Zählernummer

  • dein Geburtsdatum

  • gegebenenfalls dein Einzugsdatum

Wir senden dir eine Bestätigung des Liefertermins zu und kontaktieren deinen Grundversorger, um deinen Grundversorgungsvertrag für dich zu kündigen – ganz ohne Mehraufwand.

Häufige Fragen

Du kannst unbegrenzt in der Grundversorgung bleiben – es gibt keine feste Laufzeit. Erst wenn du selbst aktiv wirst und einen anderen Tarif oder Anbieter wählst, endet die Grundversorgung. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.

Strom vom Grundversorger, beispielsweise der Stadtwerke, wird anhand eines monatlichen Abschlags in einer jährlichen Stromrechnung abgerechnet. Dein tatsächlicher Verbrauch wird mit den geleisteten Zahlungen abgeglichen. Änderungen im Preis muss der Anbieter rechtzeitig ankündigen.