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Alle Gebühren auf einen Blick: Was kostet ein Stromzähler im Monat?

17. Februar 2025 von Octopus Energy

Was viele nicht wissen: Der Stromzähler gehört in der Regel nicht dir als Bewohner:in oder Eigentümer:in der Immobilie, sondern dem sogenannten Messstellenbetreiber. Dieser stellt das Gerät zur Aufzeichnung des Stromverbrauchs zur Verfügung, sorgt für dessen einwandfreie Funktion und übernimmt auch den Austausch bei Defekten oder veralteter Technik. Für diesen Service wird eine monatliche Gebühr fällig – die sogenannte Zählermiete. Aber wie hoch ist diese Zählermiete und gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Stromzähler-Typen? Octopus Energy gibt dir einen umfassenden Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Gebühren für Stromzähler sind gesetzlich gedeckelt.

  • Weitere Bezeichnungen sind „Zählermiete“, „Messentgelt“, „Zählergebühr“ oder „Entgelt für den Messstellenbetrieb“.

  • Messentgelte werden meist anteilig pro Monat mit der Grundgebühr eines Stromtarifs abgedeckt.

  • Moderne Messeinrichtungen kosten weniger als intelligente Messsysteme, haben aber auch weniger Funktionen.

  • Wer einen zusätzlichen Zähler benötigt, zahlt Messentgelte für beide Geräte.

Warum muss ich meinen Stromzähler mieten?

Stromzähler sind das Eigentum des grundzuständigen Messtellenbetreibers. Das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Er ist damit sowohl für das Stromnetz zuständig als auch für die Strommessung in den einzelnen Haushalten. Der Stromzähler ist also ein Mietobjekt – ähnlich wie ein Router, den du von einem Internetanbieter bekommst. Die anfallenden Gebühren werden deshalb auch „Zählermiete“ genannt und umgelegt:

  • bei Eigentumswohnungen oder -häusern auf die Eigentümer*innen

  • bei Mietobjekten auf die Mieter*innen

Dasselbe Prinzip gilt auch für Zähler, die den Gasverbrauch in Haushalten messen.

Monatliche Kosten für Stromzähler: Analog bis digital

Die Zählergebühren unterscheiden sich je nach der Art des Stromzählers. Es gibt drei verschiedene Typen:

  • digital: moderne Messeinrichtung (mME)

  • digital mit Kommunikationsmodul: intelligentes Messsystem (iMSys)

  • analog: Ferraris-Zähler

Digitale Stromzähler sind teurer als mechanische Zähler. Sie bieten allerdings umfangreiche Funktionen und messen Strom genauer als die alten Ferraris-Modelle. 

Die Kostenpunkte, die das Messentgelt standardgemäß abdeckt, sind:

  • Installation (z. B. Einbau und Wechsel)

  • Ablesung des Zählerstands

  • Verwaltung (z. B. Betrieb und Wartung des Geräts)

  • Erstellen der Abrechnung

Für die Zählermiete gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten für dich als Verbraucher:in transparent und fair bleiben – unabhängig davon, ob du zur Miete wohnst oder Eigentümer:in bist. Die Ausnahme ist, wenn Verbraucher*innen Zusatzleistungen in Anspruch nehmen oder einen Messstellenbetreiber beauftragen, der nicht grundzuständig ist.

Wichtig: Digitale Stromzähler werden zum neuen Standard – bis 2032 soll jeder Haushalt mindestens eine moderne Messeinrichtung besitzen, um die Energiewende voranzutreiben. Bestimmte Verbrauchsprofile erhalten einen intelligenten Stromzähler, auch Smart Meter genannt. Grundlage dieser Bestimmung ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom 27. Mai 2023.

Digital: Gebühren für moderne Messeinrichtungen (mME)

Das Messentgelt für moderne Messeinrichtungen beträgt pro Jahr maximal 25 Euro. Das entspricht einem monatlichen Anteil von ca. 2,08 Euro. Erhältst du deinen neuen Stromzähler im Rahmen des gesetzlichen Wechsels, ist der Einbau kostenfrei.

Gut zu wissen: Nicht Teil der Zählermiete, aber ein dennoch ein möglicher Kostenfaktor, ist der Zählerschrank. Er muss mit dem digitalen Stromzähler kompatibel sein. In Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, ist der Zählerschrank häufig zu alt. In diesem Fall tragen Eigentümer*innen die Kosten für den Umbau, die einmalig bis zu 2.000 Euro betragen. Eine Umlage auf Mieter*innen ist gesetzlich nicht erlaubt.

Smart: Gebühren für intelligente Messsysteme (iMSys)

Bestimmte Haushalte bekommen per gesetzlicher Pflicht ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter:

  • bei einem Stromverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr

  • bei eigener Stromerzeugung ab 7 kW (z. B. mit einer Photovoltaikanlage oder Balkonkraftwerk)

  • Besitzer*innen größerer Stromgeräte, die sich gezielt steuern lassen (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox, um E-Autos aufzuladen)

Die Kosten für Smart Meter sind nach dem Verbrauchsverhalten gestaffelt und ebenfalls gesetzlich gedeckelt (Stand: Februar 2025):

VerbrauchsprofilMaximale Kosten (€/Jahr)Umrechnung (€/Monat)
Verbrauchsprofil
unter 6.000 kWh/Jahr (freiwilliger Einbau)
Maximale Kosten (€/Jahr)
30
Umrechnung (€/Monat)
2,5
Verbrauchsprofil
zwischen 6.000–10.000 kWh/Jahr
Maximale Kosten (€/Jahr)
40
Umrechnung (€/Monat)
3,33
Verbrauchsprofil
mit steuerbarer Stromgeräten (z. B. Wärmepumpe) oder installierte Erzeugungskapazitäten bis max. 15 kW (z. B. PV-Anlage) oder bis zu 20.000 kWh/pro Jahr
Maximale Kosten (€/Jahr)
50
Umrechnung (€/Monat)
4,17
Verbrauchsprofil
zwischen 20.000–50.000 kWh/pro Jahr
Maximale Kosten (€/Jahr)
110
Umrechnung (€/Monat)
9,17
Verbrauchsprofil
mehr als 50.000 kWh/pro Jahr
Maximale Kosten (€/Jahr)
140
Umrechnung (€/Monat)
11,17

Eine mögliche Zusatzleistung bei Smart Metern ist der freiwillige Einbau – beispielsweise für Haushalte, deren Verbrauch unter 6.000 kWh pro Jahr liegt. Der Messstellenbetreiber darf für den Einbau einmalig maximal 100 Euro abrechnen.

Das Auslaufmodell: Gebühren für Ferraris-Stromzähler

Die Kosten für analoge Stromzähler mit Ferraris-Mechanik betragen durchschnittlich 13 Euro pro Jahr. Das entspricht etwa 1,08 Euro im Monat. Gesetzliche Preisobergrenzen gibt es für analoge Zähler nicht.

Interessant: Die Gebühr von 13 Euro pro Jahr gilt für einfache Einrichtungszähler. Ein analoger Zweirichtungszähler, der sowohl den verbrauchten als auch eingespeisten Strom separat misst, ist teurer –ca. 15 bis 25 Euro pro Jahr (1,25–2,08 €/Monat).

Wie wird der Messstellenbetrieb abgerechnet?

Es gibt verschiedene Varianten, wie Messstellenbetreiber die Zählermiete abrechnen:

  • als Extraposten in der Jahresabschlussrechnung

  • als Teil des Grundpreises

  • in einer zusätzlichen Rechnung

Auch die Aufschlüsselung der Kosten kann unterschiedlich aussehen. Ein Blick in deine Jahresrechnung verrät dir, wie dein Messstellenbetreiber und Energieversorger die Gebühren verrechnen – meist auf Seite 2. Ein Beispiel ist die Abrechnung in Euro pro Tag, die so aussieht:

PositionvonbisVerbrauchNettopreisGesamtnettobetrag
Position
Netznutzung
von
-
bis
-
Verbrauch
-
Nettopreis
-
Gesamtnettobetrag
-
Position
Arbeitspreis
von
01.01.2024
bis
31.12.2024
Verbrauch
1.498 kWh
Nettopreis
0,0713 EUR/kWh
Gesamtnettobetrag
106,81 EUR
Position
Messstellenbetrieb
von
01.01.2024
bis
31.12.2024
Verbrauch
365 Tage
Nettopreis
0,0410 EUR/Tag
Gesamtnettobetrag
14,97 EUR
Position
Grundpreis
von
01.01.2024
bis
31.12.2024
Verbrauch
365 Tage
Nettopreis
0,2441 EUR/Tag
Gesamtnettobetrag
89,10 EUR
Position
Gesamt
von
-
bis
-
Verbrauch
-
Nettopreis
-
Gesamtnettobetrag
210,88 EUR

Gut zu wissen: Du bist umgezogen oder hast deinen Stromanbieter gewechselt? Dann gibt es häufig eine Übergangsphase, in der kein Haushalt am Zähler angeschlossen ist – wie die Zeit zwischen Auszug und Einzug. Diese Lücke berücksichtigen Messstellenbetreiber und Stromversorger im Abrechnungszeitraum, was zu Zahlen wie „339 Tage“ in deiner Jahresrechnung führen kann.

Sonderfälle: Zusätzliche Gebühren für weitere Stromzähler

In manchen Fällen ist es sinnvoll, einen zweiten Stromzähler zu installieren. Das betrifft beispielsweise Haushalte, die eine Wärmepumpe oder eine Wallbox besitzen. So lassen sich zwei verschiedene Verträge abschließen: ein Tarif für den Haushaltsstrom und ein Tarif, der speziell auf Wärmepumpen oder Wallboxen zugeschnitten ist und Vergünstigungen mit sich bringt. 

Wie beeinflusst aber ein weiterer Stromzähler das Messentgelt? Ganz einfach: Du zahlst zusätzlich genau die Gebühren, die für den jeweiligen Zählertyp gesetzlich vorgeschrieben sind. Zum Beispiel:

  • Haushalt: digitaler Stromzähler mit Basis-Stromtarif – Zählermiete: max. 25 Euro pro Jahr

  • steuerbares Stromgerät: Smart Meter für Wärmepumpentarif – Zählermiete: max. 40 Euro pro Jahr (bei einem Verbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh/Jahr)

  • ergibt: max. 65 Euro pro Jahr (5,42 Euro pro Monat)

Eine Alternative zu der Zwei-Zähler-Lösung ist eine Steuerungseinheit im Smart Meter. Sie kostet maximal 50 Euro pro Jahr zusätzlich. Sie ermöglicht dem intelligenten Zähler, Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen separat an- und auszuschalten. Mit diesem Tool ausgestattet, lassen sich der Verbrauch von Alltagsstrom und Wärmepumpe auch in einem Gerät getrennt messen – und in unterschiedlichen Tarifen berechnen. Smart Meter mit Steuerungseinheit sind allerdings noch nicht für alle Haushalte verfügbar. 

Wie kann ich überprüfen, ob die Stromzählergebühr korrekt berechnet wurde?

Deine Jahresrechnung ist da und du willst wissen, ob das Messentgelt richtig berechnet wurde? So machst du den Zählermiete-Check:

  1. Suche in deiner Stromrechnung nach dem richtigen Posten. Er kann folgende Bezeichnungen tragen: „Messstellenbetrieb“, „Messentgelt“, „Zählergebühr“, oder „Entgelt für den Messstellenbetrieb“.

  2. Gehe sicher, dass du den Zählertyp und die dazugehörigen Preisobergrenzen kennst (analog, digital oder intelligent) – das gilt vor allem für Mieter*innen, denn für den Zählertausch sind die Eigentümer*innen verantwortlich.

  3. Rufe die Website des Netzbetreibers auf und suche nach dem Preisblatt für den Messstellenbetrieb. Alternativ kannst du in einer Suchmaschine den Suchbegriff nutzen: „[Name Netzbetreiber] Messstellenbetrieb Preise“.

  4. Vergleiche die angegebenen Preise mit deiner Abrechnung.

Fehler gefunden? Wende dich in diesem Fall sowohl an deinen Stromanbieter als auch den Messstellenbetreiber und weise sie auf die entsprechende Passage in deiner Stromrechnung hin.

Gibt es Möglichkeiten, die monatlichen Gebühren für meinen Stromzähler zu senken?

An sich nicht: Die Zählermiete liegt in der Hand des Messstellenbetreibers. Darauf hast du keinen Einfluss. Die Preisobergrenzen für digitale Stromzähler-Kosten bieten dir jedoch eine finanzielle Absicherung vor steigenden Gebühren. 

Um aktiv Geld zu sparen, ist dein Stromverbrauch entscheidend. Mit verschiedenen Methoden lässt sich deine genutzte Energie pro Jahr senken, zum Beispiel: 

  • Identifiziere Stromfresser im Haushalt und achte auf die Energieeffizienz deiner Haushaltsgeräte.

  • Verwende Steckdosen mit Kippschalter, um den Standby-Stromverbrauch zu reduzieren.

  • Tausche alte Leuchtmittel mit modernen, stromsparenden LED-Lampen aus.

  • Verzichte auf gekippte Fenster und nutze Stoßlüftungen, um die Raumtemperatur zu halten.

  • Stelle die Vorlauftemperatur deiner Wärmepumpe richtig ein (ca. 35 Grad).

Weitere Tipps, wie du intelligent Strom sparst, erfährst du in diesem Beitrag.

Wichtig: Einen Stromzähler selbst einbauen, um Kosten zu sparen? Das ist nicht erlaubt: Nur fachlich geschultes Personal darf einen Zähler installieren, der den alltäglichen Verbrauch misst. Auch finanziell gesehen ist die Zählermiete sinnvoll: Wäre der Stromzähler das Eigentum der Haushalte, müssten sie für alle anfallenden Gebühren selbst aufkommen – ohne gesetzliche Kostendeckelung.

Häufige Fragen

Nein, die Zählermiete ist nicht Teil der Netzentgelte. Stattdessen ist sie meist als Extraposten in der Jahresrechnung aufgeführt. Bei manchen Tarifen deckt die Grundgebühr die Stromzähler-Kosten ab. Informiere dich in diesem Fall bei deinem Messstellenbetreiber und Energieversorger.

Ja, Unterschiede sind möglich. Ein Wechsel lohnt sich für Privathaushalte allerdings nicht: Wählst du einen anderen Anbieter als deinen grundzuständigen Netzbetreiber (der auch als Messstellenbetreiber agiert), fallen die gesetzlichen Preisobergrenzen weg.

Ja, die Stromzählergebühr ist normalerweise Teil der jährlichen Abrechnung deines Energieversorgers. Die Aufschlüsselung ist unterschiedlich: Manche Anbieter geben statt EUR/Monat oder Jahr auch EUR/Tag an. In Sonderfällen schicken Messstellenbetreiber eine extra Rechnung für das Messentgelt.

Nein – sowohl finanziell als auch rechtlich: Nur Fachpersonal darf Stromzähler installieren, die den Stromverbrauch im Haushalt messen. Wäre das Gerät außerdem dein Eigentum, müsstest du alle Kosten für Wartung, Betrieb oder den Einbau selbst übernehmen.

Ja, der Netzbetreiber darf als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Zählermiete erhöhen. Er muss sich dabei aber an die gesetzlichen Preisobergrenzen halten.