
§14a EnWG: Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Die Energiewende bedeutet nicht nur den Umstieg auf erneuerbare Stromquellen, sondern auch eine Transformation unseres Stromnetzes. Erneuerbare Energie wird teilweise zu anderen Zeiten produziert als Energie aus fossilen Quellen - und durch die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors wandelt sich auch unser Stromverbrauch. Um diese Veränderungen im Netz zu berücksichtigen, gilt seit 2024 der sogenannte §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hier erklären wir euch so einfach und knackig wie möglich, warum er für Endkund*innen mit großen Verbrauchern relevant ist - und wie ihr damit richtig Geld sparen könnt!
23. Juni 2025
|Was ist der §14a EnWG?
Wenn du eine Wärmepumpe oder ein E-Auto Zuhause hast, wirst du vielleicht schon vom §14a gehört haben. Denn er ist für alle Endkund*innen mit sogenannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen" (steuVe) wie Wallboxen oder Wärmepumpen relevant.
Warum? Stell dir vor, ganz Deutschland lädt gleichzeitig seine E-Autos, wärmt das Haus mit der Wärmepumpe oder kühlt mit der Klimaanlage. Das ist super für die Umwelt, aber eine echte Herausforderung für unser Stromnetz. Damit unser Netz nicht überlastet wird und der Strom jederzeit fließt, wurde der §14a EnWG geschaffen. Er regelt, dass der Netzbetreiber die Leistung dieser großer Geräte bei Bedarf kurzzeitig drosseln kann. Aber keine Panik: Das passiert nur in Ausnahmesituationen und nur für maximal 120 Minuten am Tag. Euer Licht bleibt an, und euer E-Auto lädt weiter – nur vielleicht etwas langsamer.
Das Ziel: Eine effizientere Nutzung des Stromnetzes, insbesondere in Zeiten hoher Auslastung. Im Gegenzug für die Steuerung deiner Geräte zahlst du niedrigere Netzentgelte – was sich deutlich auf deine Stromrechnung auswirkt.
Wichtig zu wissen: Der §14a ist eigentlich eine Übergangslösung, bis unser Netz noch besser ausgebaut ist und flexible Tarife den Stromverbrauch ganz natürlich in die günstigen Zeiten lenken. Zudem sind Steuerung und Weiterleitung der Reduzierungen technisch sehr komplex und für die beteiligten Marktpartner (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Energieversorger etc.) eine große Herausforderung. Besonders kleinere Netzbetreiber sind oft überfordert, da sie für den Großteil des Prozesses zuständig sind. Daher können bei der Weiterleitung der Reduzierungen Verzögerungen aufkommen. Dafür danken wir im Voraus für euer Verständnis. Wir können nur weiterleiten, was wir an Reduzierungen vom Netzbetreiber erhalten haben. Aber: Wer Anrecht auf eine Reduzierung hat, erhält sie in jedem Fall von uns (wenn auch zeitlich ggf. etwas verzögert).
Welche Verbrauchseinrichtungen sind betroffen?
§14a EnWG bezieht sich auf folgende Geräte mit einer Leistung von mindestens 4,2 kW mit Installationsdatum ab dem 01.01.2024:
Wallboxen für Elektroautos
Wärmepumpen
Energiespeicher
Klimaanlagen
Diese Geräte haben eines gemeinsam: Sie verbrauchen große Mengen Strom und bieten daher ein hohes Potenzial, das Netz zu entlasten, wenn sie gezielt gesteuert werden. Besitzt du eine Bestandsanlage mit Installationsdatum vor 2024 kannst du beim Netzbetreiber eine Anfrage stellen, um freiwillig in die neue §14a-Regelung zu wechseln. Warst du bereits unter der alten Fassung steuerbar, musst du spätestens bis Ende 2028 in die neue Regelung wechseln. Vorher wechseln kannst du jederzeit freiwillig.
Wie erhalte ich die Reduzierungen?
Die Reduzierungen erhältst du, wenn dein(e) Gerät(e) die oben genannten Kriterien erfüllen und beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemeldet sind. Bis zur Steuerbarkeit gibt es folgende Schritte:
1. Modulauswahl für deine steuerbare Verbrauchsanlage
Damit der Netzbetreiber weiß, welche Netzentgeltreduzierung er weiterleiten soll, musst du eines von drei verschiedenen "Modulen" wählen. Sie bieten verschiedene Reduzierungsoptionen und erfordern unterschiedliche Voraussetzungen. Die Modulauswahl gibt du üblicherweise bei Installation deiner Anlage dem Installateur mit, der diese dem Netzbetreiber im Rahmen der Geräteanmeldung mitteilt. Triffst du keine aktive Auswahl, gilt automatisch Modul 1. Im Anschluss an die Auswahl erhältst du eine Bestätigung deines Netzbetreibers über die Anmeldung der Steuerbarkeit.
Modul 1: Pauschale Reduzierung
Was? Eine feste, jährliche Netzentgeltreduzierung iHv 110 € bis 190 €. Die genaue Höhe legt dein Netzbetreiber fest.
Besondere Voraussetzung: Keine.
Unsere Empfehlung: Als Standardmodul immer empfehlenswert, da hier kein Nachrüsten mit einem zweiten Zähler notwendig ist und du keine variablen Netzentgeltpreise im Blick haben musst. Hier besteht keinerlei Risiko, dass du in Zeiten mit teureren Netzentgelten verbrauchst. Du weißt genau, mit welcher jährlichen Erstattung du planen kannst. Also 100% sorgenfrei! Deshalb ist Modul 1 auch das Standardmodul, wenn du dich bei Anmeldung deiner Anlage nicht anders entscheidest. Wenn du einen höheren Verbrauch hast (bspw. mehr als eine steuVe), diesen flexibel verschieben und deine Netzentgelte im Blick behalten kannst, kann sich Modul 3 hinsichtlich des absoluten Ersparnisbetrags für dich ggf. noch mehr lohnen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist neben einem SM, dass du bereits Modul 1 nutzt.
Modul 2: Für Vielverbraucher mit separatem Zähler
Was? Deine Netzentgelte im Arbeitspreis werden um 60% reduziert.
Besondere Voraussetzung: SteuVe mit einem separaten Zähler.
Unsere Empfehlung: Lohnt sich für dich, wenn du bereits ein steuerbares Gerät mit einem separaten zweiten Zähler (meistens vorhanden bei Wärmepumpen) und einen hohen Verbrauch hast. Hinter diesem separaten Zähler können auch mehrere Geräte installiert sein. Wenn du keinen zweiten Zähler hast, kann Modul 1 oder 3 sinnvoller für dich sein. Prüfe dafür am besten die variablen Netzentgeltpreise deines NBs. Eine vergleichende Übersicht der Preise deutschlandweit findest du hier.
Modul 3: Für die echten Strom-Profis
Was? Hier gelten für dich zeitvariable Netzentgelte. Das heißt, die Höhe der Netzentgelte ändert sich je nach Auslastung des Netzes im Tagesverlauf. Du wirst dafür belohnt, deinen Verbrauch in Zeiten geringer Netzauslastung zu verlegen. Die Preisveränderung im Tagesverlauf legt dein Netzbetreiber fest.
Besondere Voraussetzung: Modul 3 kann nur zusätzlich zu Modul 1 gewählt werden. Du erhältst dann die Reduzierung nach Modul 3 zusätzlich zur Reduzierung nach Modul 1. Außerdem ist ein Smart Meter eine Voraussetzung für Modul 3.
Unsere Empfehlung: V.a. sinnvoll, wenn du ein oder mehrere Geräte hast, deren Verbrauch du - je nach den variablen Netzentgeltpreisen deines Netzbetreibers - flexibel verschieben kannst, z.B. mit einem Energiemanagementsystem. Die Bepreisung der Netzentgelte kann je nach Netzbetreiber stark variieren. Zumeist liegen die Niedrigtarifzeiten zwischen 23-6 Uhr und die Hochtarifzeiten zwischen 7 und 14 sowie zwischen 16 und 21 Uhr. Damit sind sie ähnlich gestaffelt wie unsere smarte Flex-Tarife. Dennoch solltest du genau prüfen, wie die Bepreisung deines Netzbetreibers ausfällt. Solltest du nicht in der Lage sein, Verbrauch in teuren Zeiten zu vermeiden, können die Mehrkosten die jährliche Pauschale aus Modul 1 überschreiten. Dann könnte Modul 1 sinnvoller für dich sein.
Unser Tipp: Modul 1 ist meist der beste Start, da es am einfachsten umzusetzen ist. Wenn du den Verbrauch deiner steuVe flexibel verschieben kannst, empfehlen wir zudem Modul 3, das auf Modul 1 aufbaut. Dann kannst du zusätzlich zur pauschalen Reduzierung von zeitvariablen Netzentgelten profitieren - und entlastest das Stromnetz durch netzdienlichen Verbrauch. Wie auch immer du dich entscheidest: Als Lieferant leiten wir alle Reduzierungen weiter, sobald wir sie vom Netzbetreiber erhalten.
Modulwechsel: Wenn du dein Modul wechseln möchtest, melde dich direkt bei deinem Netzbetreiber oder uns als deinem Energieversorger. Wir geben die Info an deinen Netzbetreiber weiter, der den Wechselwunsch prüft. Bitte beachte, dass ein rückwirkender Wechsel in dein vorheriges Modul nicht möglich ist.
2. Einbau der Steuerbox
Im Zuge des Einbaus meldet der Installateur dein steuerbares Gerät bei deinem Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber beauftragt dann deinen Messstellenbetreiber (MSB) mit dem Einbau der Steuerbox für die physische Steuerung. Dein MSB plant dann den Installationsprozess.
WICHTIG: Smart Meter und/oder Steuerbox müssen nicht physisch eingebaut sein, damit du die Reduzierung erhältst. Sobald du alles beantragt hast und die Steuerbarkeit vom NB bestätigt wurde, greift die Reduzierung - egal, wie lange der Einbau dauert.
3. §14a im Alltag
Steuerung durch den Netzbetreiber
Sobald die Steuerbox eingebaut ist, kann der Netzbetreiber deine steuerbaren Geräte theoretisch bei Bedarf über die Steuerbox dimmen. Die physische Steuerung beginnt allerdings erst ab 2026, da die meisten Netzbetreiber das technisch noch nicht umsetzen können. Zudem darf pro Tag max. für 120 Minuten am Stück abgeregelt werden.
Wann wie lange gedimmt wurde, kannst du über diesen Link und Eingabe deiner Postleitzahl einsehen.
Zeitvariable Netzentgelte nach Modul 3 in Kombination mit smarten Tarifen
Die Netzentgeltreduzierungen nach §14a sind noch nicht lange in Kraft. Daher optimieren wir aktuell noch keine Geräte hinsichtlich der zeitvariablen Netzentgeltreduzierungen nach Modul 3. Die günstigen Zeitfenster unserer ToU-Tarife sind allerdings zumeist ähnlich gestaffelt wie die günstigen zeitvariablen Netzentgelte. Wir arbeiten aber natürlich daran, dir diese Optimierung zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Wann erhalte ich die Reduzierung?
Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass die zu gewährende Reduzierung bundesweit als pauschaler Betrag kalenderjährlich vom Netzbetreiber weitergegeben werden muss (s. Beschluss S. 8)
Das ist quasi der Mindeststandard. Einige Netzbetreiber geben den Betrag schrittweise im Laufe des Jahres weiter, andere nur ein mal pro Jahr. Wir haben den Anspruch, alle Reduzierungen, die wir erhalten, direkt weiterzuleiten. Daher kann dies - je nach Netzbetreiber - in monatlichen oder bspw. Zyklen erfolgen. Es gilt aber: Wir geben alles weiter, was wir erhalten!
Fazit: Kleiner Paragraph, große Wirkung 💸💸
Hoffentlich ist durch unseren Überblick klarer geworden: Die neue §14a-Regelung erfordert ein bisschen Eintauchen in Energiethemen und kleine technische Anpassungen. Aber sie bietet auch eine transparente Möglichkeit, Geld zu sparen und gleichzeitig aktiv die Energiewende mitzugestalten. Vor allem solange unser Netz noch nicht an die neuen Gegebenheiten angepasst ist.
Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gerne bei uns unter hallo@octopusenergy.de.
Häufig gestellte Fragen
Anmeldung & Modulauswahl: Bei neuen Geräten erledigt das dein Installateur im Rahmen der Geräteanmeldung beim Netzbetreiber. Modul 1 ist die Standardeinstellung, wenn du nichts anderes wählst. Für Bestandsanlagen (Installation vor 2024) musst du dich selbst beim Netzbetreiber melden. Dieser prüft dann, ob dein Gerät steuerbar werden kann. Wenn deine Bestandsanlage bereits steuerbar war, musst du bis Ende 2028 in die aktuelle §14a-Regelung wechseln. Wenn deine Bestandsanlage nie steuerbar war, kannst du freiwillig wechseln. Eine Pflicht besteht aber nicht.
Kosten für Steuerbar-Sein: Für das intelligente Messsystem fallen jährliche Messentgelte an. Wenn wir dein Messstellenbetreiber (MSB) sind, gelten folgende Kosten:

Darüber hinaus entstehen gesetzlich vorgeschriebene Kosten für den Einbau und den Betrieb der Steuerbox, die für die Steuerbarkeit verpflichtend ist. Sind wir dein MSB, kostet der Betrieb der Steuerbox 50€ pro Jahr. Diese holst du in der Regel durch die Reduzierungen nach §14a problemlos wieder rein. Bitte beachte: Sowohl die Kosten für die Steuerbox als auch deine Messentgelte können bei anderen MSBs höher ausfallen.
Auszahlung der Reduzierung: Wir geben die Reduzierung an dich weiter, sobald wir sie von deinem Netzbetreiber erhalten haben – meist in der Jahresrechnung. Manchmal kann es durch technische Hürden bei den Netzbetreibern zu Verzögerungen kommen. Aber keine Sorge, was wir erhalten, leiten wir auch an dich weiter!
Mehrere Geräte: Besitzt du mehrere Anlagen einer Gerätegruppe (bspw. zwei E-Autos), wird deren Leistung zusammengerechnet. Liegt die Summe über 4,2 kW, fallen sie zusammen unter den §14a. Die Geräte werden dann als eine steuVe abgerechnet. Das gilt auch, wenn mehrere steuerbare Geräte unterschiedlicher Kategorien über den selben Zählpunkt (Marktlokation) laufen. Die Steuerung mehrere Geräte kann dabei über eine Steuerbox erfolgen. Das muss aber vom Netzbetreiber bestätigt werden. Wenn du mehrere Anlagen unterschiedlicher Gerätegruppen besitzt, die über separate Zähler laufen, werden diese auch als separate steuVes abgerechnet.
Wer steuert? Der Netzbetreiber gibt das Steuersignal, aber erst ab 2026. Wir als Lieferant geben nur die Netzentgeltreduzierung weiter.
Steuerbox: Der Netzbetreiber beauftragt den MSB (z.B. uns), die Steuerbox einzubauen.
Modulwechsel: Den Wechselwunsch kannst du entweder direkt an deinen Netzbetreiber oder an uns als deinen Lieferanten weitergeben. Einige Netzbetreiber bieten für den Wechsel Formulare auf ihrer Website an. Der Netzbetreiber prüft und bestätigt den Antrag dann und leitet zukünftig die angepasste Reduzierung an uns weiter.
Veronika Gott
Marketing
Titelbild: © Unsplash – Karsten Würth