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27. September 2023
Strom rationieren – wie du davon profitieren kannst
Das neue Jahr beginnt und damit auch einige neue Regelungen, die von der Politik im vergangenen Jahr beschlossen wurden. Eine davon ist die Rationierung von Strom, die durch die Neuregelung des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft tritt. Doch was besagt §14a genau? Musst du Angst haben, dass bei dir zuhause das Licht ausgeht? 💡 Wir erklären dir, was dahintersteckt und wie du von der Rationierung des Stroms sogar profitieren kannst. 💰
10. Januar 2024
|Was ist das Energiewirtschaftsgesetz?
Das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG, regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Energieversorgung in Deutschland. Dazu zählen zum Beispiel die Förderung erneuerbarer Energien, der Schutz der Verbraucher*innen oder die Regulierung der Energiemärkte. Dabei ist das Ziel, eine sichere, wirtschaftliche, umwelt- und sozialverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten. 💚
Der §14a regelt insbesondere die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen. Also einfach gesagt, wie Geräte wie Wärmepumpen und Ladestationen (Wallboxen) für Elektroautos sicher und effizient in das Stromnetz integriert werden können. 💡🔌 Und dabei gilt ab diesem Jahr eine Neuregelung, die es nun erlaubt, den Stromverbrauch in Ausnahmefällen zu rationieren. Das hört sich im zuerst einmal ziemlich hart an, allerdings können Besitzer*innen von Wärmepumpen und Elektroautos dadurch mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
Strom rationieren: Wer ist davon betroffen und wie soll das funktionieren?
Die Rationierung des Stroms erfolgt über die Bundesnetzagentur. In Ausnahmefällen, also dann, wenn die Überlastung des Stromnetzes droht, kann diese den Stromverbrauch für kurze Zeit auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. Du brauchst also keine Angst zu haben, dass der Strom auf einmal komplett abgestellt wird. Denn selbst bis zu dieser Grenze können Wärmepumpen weiterhin betrieben werden und Elektroautos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für 50 Kilometer geladen werden. 💡🔌 Davon betroffen sind zudem nur Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos. Der normale Haushaltsstrom läuft dabei ganz normal weiter.
Doch wie kann die Bundesnetzagentur den Verbrauch für die entsprechenden Haushalte reduzieren? 🏡 Das geschieht ganz einfach über eine Steuerbox und einen Smart Meter, die in deinem Haushalt mit Geräten wie der Wallbox oder der Wärmepumpe verbunden sind. Wenn das Stromnetz überlastet ist, schickt die Bundesnetzagentur einen Steuerbefehl an den Smart Meter und die Steuerbox. Diese geben dann die Informationen an die Wärmepumpe oder die Ladestation weiter.
👉 Du möchtest mehr über Smart Meter wissen? Dann lies mehr dazu in unserem Blogartikel Smart Meter: Die Zukunft des Energiemanagements
Damit die Bundesnetzagentur Steuersignale an die entsprechenden Haushalte senden kann, müssen nun seit 01. Januar 2024 alle neuen Wärmepumpen- oder Wallbox-Besitzer*innen den Einbau eines Smart Meters (für ca. 50 € im Jahr) und einer Steuerbox (für ca. 30 € im Jahr) beantragen. Im Gegenzug zahlen sie dafür im Jahr 2024 rund 140 € weniger Netzentgelte pro Jahr und ab 2025 sogar rund 350 € weniger.
Wie kannst du als Verbraucher*in von der Rationierung profitieren?
Natürlich hört sich das Rationieren von Strom erst einmal dramatisch an. Aber als Verbraucher*in kannst du davon profitieren. Denn damit die Bundesnetzagentur deinen Stromverbrauch in Ausnahmefällen reduzieren darf, stehen dir als Entschädigung drei verschiedene Module zur Verfügung.💰
👉 Modell 1: Pauschale Entschädigung
Bei diesem Modell erhältst du einen festen Rabatt. Die Höhe dieses Rabatts hängt von deiner Region ab und beläuft sich auf ca. 110-190 Euro pro Jahr (brutto).
👉 Modell 2: Prozentuale Entschädigung
Entscheidest du dich für das Modell 2 wird dein Netzentgelt-Arbeitspreis pauschal um 60 Prozent reduziert. Allerdings ist dafür ein separater Zählpunkt für deine Wärmepumpe oder deine Wallbox erforderlich.
Beachte allerdings dabei, dass es sich hier um den Netzentgelt-Arbeitspreis handelt, nicht um den "normalen" Arbeitspreis deines Stromtarifs. Die Einsparungen mit Modell 2 sind also in den meisten Fällen geringer.
👉 Modell 3: Zeitvariable Entschädigung
In Verbindung mit Modell 1 hast du ab April 2025 die Möglichkeit, dich für ein zeitvariables Netzentgelt zu entscheiden. Hierbei wird der Strompreis stundenweise angepasst. Bei hoher Stromproduktion steigt der Preis entsprechend und bei geringer Produktion sinkt er. 💨 So sollen Lastspitzen im Netz reduziert werden.
Dieses Modell ist besonders interessant für Besitzer*innen von Wärmepumpen oder Wallboxen, da es langfristig zu deutlich niedrigeren Stromkosten führen kann. Jährlich ist damit zusätzlich eine Einsparung von rund 250 Euro möglich.
Wir hoffen, dass wir dir damit nun klar machen können, dass die kurzfristige Reduzierung des Stromverbrauchs nicht schlimm ist und du sogar Vorteile daraus ziehen kannst. 💰
Wenn du dir trotzdem unsicher bist oder Fragen zu diesem Thema hast, lass es uns gerne wissen und schreib uns via Facebook, Instagram oder X.
Veronika Gott
Junior Marketing Managerin
Häufige Fragen
Nein, wir können dich beruhigen. Nur in Ausnahmefällen, also dann, wenn die Überlastung des Stromnetzes droht, kann die Bundesnetzagentur den Stromverbrauch für kurze Zeit auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. Du brauchst also keine Angst zu haben, dass der Strom auf einmal komplett abgestellt wird. Denn selbst bis zu dieser Grenze können Wärmepumpen weiterhin betrieben werden und Elektroautos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für 50 Kilometer geladen werden.
Damit du von den Ersparnissen, die es für die kurzzeitige Reduzierung deines Stromverbrauchs gibt, profitieren kannst, solltest du dir einen Smart Meter und eine Steuerbox einbauen lassen. Denn dann zahlst du im Jahr 2024 rund 140 € weniger Netzentgelte pro Jahr und ab 2025 sogar rund 350 € weniger.
Damit die Bundesnetzagentur deinen Stromverbrauch in Ausnahmefällen reduzieren darf, stehen dir als Entschädigung drei verschiedene Module zur Verfügung.
Modell 1: Pauschale Entschädigung
Bei diesem Modell erhältst du einen festen Rabatt, der je nach Region zwischen 110-190 Euro pro Jahr (brutto) liegt.
Modell 2: Prozentuale Entschädigung
Entscheidest du dich für das Modell 2 wird dein Netzentgelt- Arbeitspreis pauschal um 60 Prozent reduziert. Allerdings ist dafür ein separater Zählpunkt für deine Wärmepumpe oder deine Wallbox erforderlich.
Modell 3: Zeitvariable Entschädigung
In Verbindung mit Modell 1 hast du ab April 2025 die Möglichkeit, dich für ein zeitvariables Netzentgelt zu entscheiden. Hierbei wird der Strompreis stundenweise angepasst. Bei hoher Stromproduktion steigt der Preis entsprechend und bei geringer Produktion sinkt er. So sollen Lastspitzen im Netz reduziert werden.
Dieses Modell ist besonders interessant für Besitzer*innen von Wärmepumpen oder Wallboxen, da es langfristig zu deutlich niedrigeren Stromkosten führen kann. Jährlich ist damit zusätzlich eine Einsparung von rund 250 Euro möglich.
Entscheidest du dich für das Modul 2 wird dein Netzentgelt-Arbeitspreis pauschal um 60 Prozent reduziert. Das bedeutet, dass der Netzentgelt-Arbeitspreis generell für das ganze Jahr um 60 Prozent verringert wird. Dabei ist es egal, ob es zu einer Rationierung kommt oder nicht.
Das Modul 3 kannst du hingegen erst ab April 2025 und nur in Kombination mit Modul 1 wählen. Entscheidest du dich dafür, wird die Höhe des Netzentgeltes stundenweise angepasst. Wenn also beispielsweise der Strombedarf morgens hoch ist, steigt der Preis. Wenn nachmittags der Strombedarf niedriger ist, sinkt der Preis. Dies soll Verbraucher*innen dazu bringen, ihr E-Auto zum Beispiel dann zu laden, wenn der Strombedarf gering ist. So können Lastspitzen im Netz verringert und Ausnahmefälle, die zur Rationierung des Stroms führen können, reduziert werden.
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