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Gas-Einmalzahlung im Dezember ❄️

Bis Gaskund*innen ab März 2023 von der Gaspreisbremse entlastet werden, überbrückt der Bund den Zeitraum, indem er den Abschlag für Gas und Wärme im Dezember für die Verbraucher*innen übernimmt. Wir erklären dir alles, was du rund um die Gas-Einmalzahlung wissen musst.

07. Dezember 2022

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Wie funktioniert die Gas-Einmalzahlung im Dezember?

Die Gas-Einmalzahlung oder auch “Dezemberhilfe” genannt sieht vor, dass Kund*innen für Gas und Wärme von der Voraus- bzw. der Abschlagszahlung im Dezember 2022 einmalig befreit sind. 🤗 Das wurde am 19. November durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) beschlossen.

⚠️ Wichtig ist hier, dass es sich nicht um die Zahlung handelt, die für deinen Verbrauch im Dezember entsteht. Wie hoch deine Einmalzahlung im Dezember ausfällt, orientiert sich an deinem bisherigen Verbrauch. Genauer berechnet sie sich auf Basis deines Jahresverbrauchs zum Zeitpunkt September 2022. Von diesem Verbrauch wird ein Zwölftel mit dem Arbeitspreis für Gas im Dezembers multipliziert und daraus ergibt sich dann die Höhe der Einmalzahlung. 🤓

Um das leichter zu verstehen, hier ein Beispiel, berechnet mit dem aktuellen Gaspreis von 18,9 Cent: Bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh in 2022 zum Zeitpunkt September, wird ein Zwölftel, also rund 1.494 kWh mit 18,9 Cent multipliziert. Es ergibt sich also eine Einmalzahlung von rund 282 Euro für den Dezember. 💰

Wer kann die Gas-Einmalzahlung im Dezember in Anspruch nehmen?

Die Dezemberhilfe erhalten alle Haushalte, die Gas oder Wärme beziehen. Ebenfalls entlastet werden kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden verbrauchen.

Welche Besonderheiten gelten bei einem Mietverhältnis?

Bei Mieter*innen, die oft keinen direkten Vertrag mit dem Gasversorger haben, sondern den Gasabschlag über die Nebenkostenabrechnung zahlen, läuft die Gas-Einmalzahlung über den Vermieter. Den Betrag erhältst du als Mieter*in bei der nächsten Heizkostenabrechnung. 💡
Da Vermieter dafür bis zu einem Jahr Zeit haben, ist es möglich, dass du das Geld erst in einem Jahr bekommst. Das wurde rund um den Beschluss des Gas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) und der Gas-Einmalzahlung vor allem vom Deutschen Mieterbund kritisiert. “ ☝️Mieterinnen und Mieter profitieren davon aber viel zu spät und werden im Gesetz benachteiligt”, so der Präsident Lukas Siebenkotten.

Was müssen Verbraucher*innen tun, um die Gas-Einmalzahlung zu erhalten?

Wenn du einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger hast, erfolgt die Einmalzahlung über den Anbieter. 🤝 Hat dieser eine Einzugsermächtigung von dir, beispielsweise per SEPA-Verfahren, wird die Abbuchung im Dezember bei den meisten Anbietern einfach ausgesetzt. Falls du die Abschlagszahlung normalerweise selber überweist, musst du das für diesen Monat nicht tun.
⚠️ Beachte, wenn du einen Dauerauftrag für den Abschlag eingerichtet hast, diesen für den Zeitraum zu pausieren. Am besten informierst du dich direkt bei deinem jeweiligen Gasversorger, wie die Gas-Einmalzahlung gehandhabt wird.

Was bedeutet die Gas-Einmalzahlung für unsere Kund*innen?

Die Gas-Einmalzahlung setzen wir bei uns um wie folgt: Bei unseren SEPA-Kund*innen werden wir den Einzug nicht vornehmen. Solltest du uns deinen Betrag überweisen, denk bitte daran, die Überweisung für Dezember auszusetzen. Alle Details haben wir dir auch bereits per E-Mail geschickt. 🐙


Die Dezemberhilfe ist eine wichtige Entlastung aller Gas und Wärmekund*innen bis zum Start der Gaspreisbremse im März 2023. Durch diese Maßnahme soll dann der Preis für Gas konstant bei einem bestimmten Preis gedeckelt werden. Genauer haben wir dir das in unserem Artikel “Strom- und Gaspreisbremse – Einfach erklärt 🤓”. 


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Jonathan Posovatz
Marketing Working Student

Titelbild: © Unsplash - ernesta_vala