Wegfall der EEG-Umlage: Alle Infos für unsere Kund*innen 🌍 🌱
Endlich ist es soweit, ab Juli 2022 müssen Verbraucher*innen nicht mehr die Kosten der EEG-Umlage tragen. Doch was bedeutet das eigentlich konkret für deine Stromrechnung?
05. April 2022
|Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil deiner Stromrechnung, genauer gesagt des Arbeitspreises, der zur Finanzierung und Förderung von erneuerbaren Energiequellen dient. Sie ist seit dem Jahr 2000 festgelegt und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Durch diese Abgabe finanziert jede*r Verbaucher*in die Energiewende mit.💪 🌍 🌱
Für Privathaushalte und Gewerbe ermöglicht die EEG-Umlage außerdem, dass diese durch den eingespeisten Strom etwa aus selbst betriebenen Solaranlagen, entsprechend entlohnt werden. Wie viel EEG-Umlage Endverbraucher*innen zahlen müssen, wird jedes Jahr für das Folgejahr neu berechnet und setzt sich unter anderem zusammen aus:
Dem prognostizierten Börsenstrompreis
Dem Stand des EEG-Kontos, das die gesamten Einnahmen dieser Umlage beinhaltet
Der Menge an neuem Zubau von EEG-geförderten Anlagen
Dem Wert des gesamten Stromverbrauchs. ⚡
Für das Jahr 2022 beträgt die EEG Umlage 3,723 ct/kWh (netto), das macht 11% des Energiepreises aus.
Wann und wieso fällt die EEG-Umlage weg?
Die EEG-Umlage steht seit einiger Zeit aus mehreren Gründen in der Kritik. Zum einen senkt sie die Kosteneffizienz für selbst betriebene Solaranlagen privater Haushalte, da diese für den selbst produzierten Strom die EEG-Umlage zahlen müssen. Das sorgt auch dafür, dass die Anschaffung solcher Anlagen weniger attraktiv wird. Besonders im Hinblick auf die Energiewende und die damit verbundenen Innovationen war diese Entwicklung nicht zielführend.
Zum anderen sind die Erträge aus der EEG-Umlage für die Finanzierung und den Ausbau von erneuerbaren Energien nicht mehr notwendig, da die Förderung immer mehr durch den wachsenden freien Wettbewerb erfolgt.
⚖️ Mittels einer Reform des EEGs, die Anfang März 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, erfolgt ab dem 1. Juli 2022 eine Umverteilung der Kosten für die EEG-Umlage weg von den Verbraucher*innen. 💰Diese Umverteilung ist zunächst befristet bis Ende Dezember 2022.
Für alle, die es genau wissen wollen, der Prozess läuft dann wie folgt:
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) senken ab dem 1. Juli 2022 die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent (netto)pro Kilowattstunde auf 0 ct/kWh. Die Einnahmeausfälle, die ihnen hierdurch entstehen, werden vom Bund und im erforderlichen Umfang aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet.
Was bedeutet das für dich und deine Stromrechnung bei Octopus Energy?
Den Wegfall der EEG-Umlage geben wir vollumfänglich an dich weiter. Natürlich sind wir dazu auch gesetzlich verpflichtet, aber wir freuen uns tatsächlich sehr darüber, dich ein wenig entlasten zu können. Wir haben gefordert, dass die EEG-Umlage schnellstmöglich abgeschafft werden muss.
Doch bedeutet das nun, dass du ab 1. Juli einfach weniger Abschlag an uns bezahlst? Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn die Kalkulation des Arbeitspreises inklusive der EEG-Umlage war schon immer eine Durchschnittskalkulation. Daher ergeben sich nun zwei verschiedene Fälle.
Fall Nummer 1: Vertragsschluss oder -verlängerung VOR Beschluss zum Wegfall der EEG-Umlage
Im März 2022 kündigte die Regierung an, dass die EEG-Umlage für Verbraucher*innen ab dem 1. Juli desselben Jahres wegfällt.
Hast du den Vertrag bereits vor dieser Ankündigung abgeschlossen oder wurde er vor der Ankündigung verlängert, so wussten wir natürlich noch nichts von dem Wegfall und konnten diesen auch nicht in die Berechnung deines Arbeitspreises einfließen lassen. In diesem Fall reduzieren wir deinen Abschlag ab dem 1. Juli um 3,72 ct/kWh (netto). Auf deiner Jahresrechnung wirst du dann zwei unterschiedliche Positionen sehen.
Einmal für die Zeit bis 30. Juni 2022 mit der EEG-Umlage von 3,72 ct/kWh (netto) und eine zweite ab dem 1. Juli 2022 mit der EEG-Umlage reduziert auf 0 ct/kWh. Dein Strompreis wird sich also entsprechend dieser Anpassung zum 1. Juli 2022 reduzieren. 🎉
Schick uns gerne am 1. Juli deinen Zählerstand, damit wir deinen Abschlag korrekt reduzieren können. Aber keine Sorge: Auch wenn du das nicht machst, reduzieren wir den Abschlag basierend auf einer Schätzung.
Fall Nummer 2: Vertragsschluss oder -verlängerung NACH Beschluss zum Wegfall der EEG-Umlage
Hast du deinen Vertrag nach der Ankündigung zum Wegfall der EEG-Umlage beschlossen oder wurde dieser nach der Ankündigung verlängert, so haben wir das bereits in deinen Arbeitspreis eingerechnet.
Wie haben wir das gemacht? Wir haben den Preis für die Monate mit EEG-Umlage und die ohne EEG-Umlage zusammengerechnet und daraus für die Dauer deiner Preisgarantie von 12 oder 24 Monaten den Durchschnitt gebildet. Daraus ergibt sich dann dein Arbeitspreis und somit auch dein monatlicher Abschlag.
Kommst du erst nach dem 1. Juli 2022 in Belieferung, so haben wir die EEG-Umlage automatisch auf 0 ct/kWh gesetzt und basierend darauf deinen Abschlag errechnet.
Das klingt ganz schön kompliziert? 🙈
Einfach gesagt heißt es: Wir geben den Wegfall der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 1 zu 1 an dich weiter. Aber nicht immer bedeutet das auch, dass sich dein Arbeitspreis ab dem 1. Juli reduziert, oder du Geld zurückbekommst, da wir bereits bei allen Abschlüssen seit März den angezeigten Arbeitspreis entsprechend angepasst haben.
Übrigens: Ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland kann durch den Wegfall der EEG Umlage bspw. bis zu 300 € jährlich einsparen. 🤑
Hast du noch Fragen zum Wegfall der EEG-Umlage oder der Zusammensetzung deines Preises? Dann schreib uns gerne auf Facebook, Instagram oder Twitter.
Simone Groß
Senior Marketing Manager
Titelbild: @ miniseries - iStock