Strom- und Gaspreis­bremse – Einfach erklärt 🤓

Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung eine Strom- und Gaspreis­bremse beschlossen. Aber was heißt das genau und welche Entlastungen gibt es dabei für Verbraucher*innen? Alles wichtige erfährst du in diesem Artikel. 🔎

21. März 2023

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Energiewirtschaft &-Politik

Was sieht die Strom- und Gaspreis­bremse vor?

Um Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland bei den hohen Energiepreisen zu entlasten, wurde am 15. Dezember 2022 eine Preisbremse bei Strom und Gas bzw. Fernwärme per Gesetz beschlossen. Die Preisbremse soll die Energieversorgung günstiger machen, indem der Preis bei den Energieträgern auf einen bestimmten Wert festgelegt– also gedeckelt – wird. Die Preisobergrenzen der Energieträger wurde wie folgt festgelegt:

Bei Gas wurde der Preis nun auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Zum Vergleich: Der aktuelle Gaspreis liegt unter dem Niveau der Gaspreisbremse bei 10,7 ct/kWh. Ende letzten Jahres, als das Gesetz noch diskutiert wurde, lag der Preis bei ca. 19,7 ct/kWh. Bei der Fernwärme wurde die Obergrenze auf 9,5 ct/kWh festgelegt.

Die Preisbremse bei Strom sorgt dafür, dass der Strom, der aktuell durchschnittlich bei 36 Cent pro Kilowattstunde liegt, bei 40 ct/kWh gedeckelt wird.

Sollten die Preise in Zukunft nochmal steigen, sind die Kosten für die Endverbraucher*innen also gedeckelt.

⚠️ Aber Vorsicht: Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten nur für 80% des Vorjahres­verbrauchs, dem sogenannten Basisbedarf. Dieser wurde im September 2022 bereits prognostiziert. Die restlichen 20% des Verbrauchs werden sowohl bei Strom als auch bei Gas mit dem aktuellen Marktpreis berechnet. Das heißt Verbraucher*innen, die mehr als diesen Basisbedarf verbrauchen, müssen mehr zahlen. Das soll den Anreiz zum Energiesparen aufrechterhalten.

Auch wichtig: Strom und Gaskund*innen müssen die Entlastungen durch die Preisbremse nicht zurückzahlen. ⚠️

So berechnest du die Preisbremse

Wie viel Geld du durch die Preisbremsen bei den einzelnen Energieträgern sparen kannst, kannst du ganz einfach hier in unserem Strom- und Gaspreis­bremsen­rechner nachrechnen.

Strompreisbremse-Rechner 2023

Voraussichtliche Reduzierung oder Erhöhung der Jahresverbrauchsprognose?

-20 %

-20% ergeben einen Verbrauch von --.---- kWh/Jahr

Strompreisbremse
--,-- €/Jahr

Bisherige Belastung
--,-- €/Monat
Entlastung durch Preisbremse
--,-- €/Monat
Entlastung durch niedrigeren Verbrauch
--,-- €/Monat
Übrige Belastung
--,-- €/Monat

Alle Beträge sind Bruttobeträge, das heißt sie beinhalten Mehrwertsteuer. Der Rechner hilft abzuschätzen, wie hoch die Einsparungen sein können. Die tatsächlichen Einsparungen können davon abweichen. Angaben sind ohne Gewähr.

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Für wen gilt die Strom- und Gaspreis­bremse?

Die Gaspreis­bremse gilt für alle privaten Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr). Ebenfalls sind auch alle Fernwärme­kund*innen mit eingeschlossen. Die Strompreis­bremse gilt für alle privaten Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen. 🏡 🏢

Wann gilt die Strom- und Gaspreis­bremse?

Die Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme greift ab 1. März 2023 und gilt für ein Jahr bis 1. März 2024. Zudem gelten die Preisbremsen alle Energieträger rückwirkend zum 1. Januar. 💪

Kritik an der Strom- und Gaspreis­bremse

Trotz der klaren Absicht einer Entlastung der Bürger*innen und Unternehmen gibt es Kritik an der Strom- und Gaspreis­bremse. Bei der Gaspreis­bremse wird zum Beispiel laut Studie des IW Köln mehr die Mittelschicht und Besser­verdienenden profitieren als die untere Mittelschicht und ärmere Haushalte. Denn normalerweise wird bei Subventionen zwischen den unterschiedlichen Einkommens­gruppen unterschieden. Das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dies allerdings aufgrund des zu aufwändigen Verfahrens abgelehnt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Festlegungen des Preises von beispielsweise 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom, die von vielen als zu hoch angesehen wird. Dieser Preis ist um ein Vielfaches teurer als im Vergleich zum Vorjahr, als er bei unter 34 ct/kWh lag. Zudem profitieren Kund*innen, die aufgrund einer Preisgarantie weniger als 40ct/kWh bezahlen nicht von der Subvention.

Zudem besteht der Verdacht, dass manche Anbieter die Kosten pro Kilowattstunde für Kund*innen künstlich hochhalten. So könnten sie den Steuerzahler*innen die Preisdifferenz in Rechnung stellen und dadurch höhere Gewinne einfahren. Bis zum 1. März 2023 hätten die Energie­versorger ihre Strom- & Gaskund*innen benachrichtigen sollen, ob und wie viel Geld sie durch die Energiepreis­bremse sparen. Viele haben dies allerdings noch nicht getan. 👎

Was soll das Reparaturen­gesetz bringen?

Aufgrund der Kritik hat das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Nach­besserung der gesetzlichen Grundlage für die Energiepreis­bremsen geplant. Unternehmen, die im Verdacht stehen, im Zuge der Preisbremsen zu viel Geld zu bekommen, sollen nun bereits früher Überprüfungen unterzogen werden. Bisher waren diese nämlich erst Ende 2023 nach Ablauf der Subventionen geplant. 

Die betroffenen Unternehmen müssen dann ihre Daten offenlegen und ggf. die staatliche Unterstützung zurückzahlen. Die Abwicklung dieser Rückzahlung sollen außerdem private Wirtschafts­prüfer*innen anstatt staatlicher Behörden (oder die Energieverbraucher*innen selbst) übernehmen.

Das waren nun die wichtigsten Infos zu den Preisbremsen. Solltest du noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, empfehlen wir dir unsere FAQs zu den Energiepreisbremsen. Lies dort gerne nach. 🔍


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Jonathan Posovatz
Marketing Working Student

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